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Einzelplan 05 - Bayerischer Landtag

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17<br />

Erläuterungen<br />

<strong>05</strong> 02<br />

Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. <strong>05</strong><br />

Zu <strong>05</strong> 02/111 02<br />

Lernmittel, deren Zulassung von Verlegern zum Gebrauch in den Schulen beantragt wird, werden in der Regel von zwei<br />

Sachverständigen hinsichtlich ihrer Eignung gutachtlich geprüft (§ 11 Abs. 1 der VO über die Zulassung von Lernmittel vom<br />

12. August 1994, GVBl. S. 917). Den Sachverständigen wird hierfür eine Entschädigung gewährt (vgl. Tit. 526 12). Diese wird von<br />

den Verlagen als Auslage erhoben (Bek. vom 17.1.1995 über den Vollzug der Vorschriften des Bayer. Schulfinanzierungs<br />

gesetzes über die Lernmittelfreiheit und der VO über die Zulassung von Lernmitteln, Tz. 4.2.3, KWMBl. I S. 87).<br />

Zu <strong>05</strong> 02/124 01<br />

Einnahmen aus Vermietung einer Teilfläche des Anwesens Gauting, Germeringer Str. 30, an den Bayerischen Jugendring.<br />

Zu <strong>05</strong> 02/235 01<br />

Eingliederungshilfen der Bundesagentur für Arbeit für im Bereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eingestellte<br />

Schwerbehinderte.<br />

Zu <strong>05</strong> 02/281 12<br />

Veranschlagt sind die Einnahmen aus der Abführung von Versorgungszuschlägen für die Beamten beim Studienseminar in<br />

Neuburg an der Donau und beim Stiftungsamt Aschaffenburg.<br />

Zu <strong>05</strong> 02/422 41<br />

Mehrarbeitsvergütungen für Beamte sind bei Titel 422 41 der folgenden Kapitel insgesamt veranschlagt:<br />

20<strong>05</strong> 2006<br />

Kapitel Tsd. EUR Tsd. EUR<br />

<strong>05</strong> 13 33,3 33,3<br />

<strong>05</strong> 15 813,4 813,4<br />

<strong>05</strong> 16 14,0 14,0<br />

<strong>05</strong> 17 103,6 103,6<br />

<strong>05</strong> 18 82,0 83,0<br />

Zusammen 1.046,3 1.047,3<br />

Zu <strong>05</strong> 02/422 43<br />

Für Ausgleichszahlungen nach § 48 Abs. 3 BBesG.<br />

Zu <strong>05</strong> 02/422 45<br />

Zur weiteren Motivationssteigerung und Stärkung des Leistungsgedankens werden in der bayerischen Verwaltung verstärkt<br />

leistungsbezogene Besoldungselemente eingeführt. Nachgewiesen werden bei diesem Titel die gewährten Leistungszulagen<br />

und Leistungsprämien.

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