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Einzelplan 05 - Bayerischer Landtag

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<strong>05</strong> 03<br />

Allgemeine Bewilligungen - Leistungen nach dem Bayer. Schulfinanzierungsgesetz<br />

Erläuterungen<br />

Zu <strong>05</strong> 03/684 70<br />

Ersatz der notwendigen Schülerbeförderungskosten nach Art. 34 Satz 1.<br />

20<strong>05</strong> gegenüber 2004:<br />

8.000,0 Tsd. EUR mehr wegen Anstiegs der Schülerzahl, Ausbau von Kooperationsmaßnahmen<br />

(z. B. Außenklassen) und allgemeiner Preissteigerungen,<br />

3.000,0 Tsd. EUR weniger wegen Umsetzung nach Kap. <strong>05</strong> 03 Tit. 684 92,<br />

5.000,0 Tsd. EUR mehr.<br />

Zu <strong>05</strong> 03/684 71<br />

20<strong>05</strong> gegenüber 2004:<br />

Mehr 800,0 Tsd. EUR,<br />

2006 gegenüber 20<strong>05</strong>:<br />

Mehr 200,0 Tsd. EUR infolge höheren Bedarfs.<br />

Die Ausgaben für die beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung werden bei Kap. <strong>05</strong> 03 Tit. 684 93 gebucht.

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