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Einzelplan 05 - Bayerischer Landtag

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<strong>05</strong> 03<br />

Allgemeine Bewilligungen - Leistungen nach dem Bayer. Schulfinanzierungsgesetz<br />

Erläuterungen<br />

Zu <strong>05</strong> 03/681 01<br />

Zuschüsse nach Art. 25 und 26 für Schüler allgemein bildender Schulen zur sonderpädagogischen Förderung, die nicht unter das<br />

BSHG oder SGB VII fallen, insbesondere für Schüler der Schulen zur Lernförderung und zur Erziehungshilfe.<br />

20<strong>05</strong> gegenüber 2004:<br />

Mehr 1.700,0 Tsd. EUR wegen Anhebung der Pflegesätze bzw. der Unterbringungskosten sowie der gestiegenen Fallzahlen.<br />

2006 gegenüber 20<strong>05</strong>:<br />

Mehr 800,0 Tsd. EUR wegen Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf.<br />

Zu <strong>05</strong> 03/681 02<br />

Zuschüsse nach Art. 25 und 26 für Schüler beruflicher Schulen zur sonderpädagogischen Förderung, die nicht unter das BSHG<br />

oder das SGB VII fallen, sowie Kostenersatz und Zuschüsse nach Art. 10 Abs. 9 und Art. 37.<br />

Zu <strong>05</strong> 03/684 04<br />

Betriebszuschüsse an Träger staatlich genehmigter Ersatzschulen.<br />

20<strong>05</strong> gegenüber 2004:<br />

Mehr 300,0 Tsd. EUR wegen Anpassung an den Bedarf.<br />

Zu <strong>05</strong> 03/684 06<br />

Betriebszuschüsse an Träger staatlich genehmigter Ersatzschulen.<br />

20<strong>05</strong> gegenüber 2004:<br />

Weniger 273,0 Tsd. EUR wegen Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf.<br />

2006 gegenüber 20<strong>05</strong>:<br />

Mehr 800,0 Tsd. EUR wegen Zugang neuer Schulen.<br />

Zu <strong>05</strong> 03/684 07 20<strong>05</strong> 2006<br />

Schulgeldersatz nach Tsd. EUR Tsd. EUR<br />

1. Art. 47 Abs. 3 20.600,0 20.900,0<br />

2. Art. 47 Abs. 4 400,0 400,0<br />

Zusammen 21.000,0 21.300,0<br />

20<strong>05</strong> gegenüber 2004:<br />

Mehr 1.300,0 Tsd. EUR,<br />

2006 gegenüber 20<strong>05</strong>:<br />

Mehr 300,0 Tsd. EUR nach dem voraussichtlichen Bedarf.<br />

Zu <strong>05</strong> 03/684 08, 684 09 und 684 10 20<strong>05</strong> 2006<br />

Schulgeldersatz nach Tsd. EUR Tsd. EUR<br />

1. Art. 47 Abs. 3 (staatl. anerkannte Schulen) 55.500,0 54.600,0<br />

2. Art. 47 Abs. 4 (staatl. genehmigte Schulen) 3.500,0 3.400,0<br />

Zusammen 59.000,0 58.000,0<br />

20<strong>05</strong> gegenüber 2004:<br />

Mehr 500,0 Tsd. EUR (Summe Tit. 684 08, Tit. 684 09 und Tit. 684 10) wegen höherer Schülerzahlen (insbes. sechsstufige<br />

Realschule).<br />

2006 gegenüber 20<strong>05</strong>:<br />

Weniger 1.000,0 Tsd. EUR (Summe Tit. 684 08, Tit. 684 09 und Tit. 684 10) wegen voraussichtlichem Rückgang der<br />

Schülerzahlen.<br />

Zu <strong>05</strong> 03/893 01<br />

Finanzhilfen zu Baumaßnahmen (Art. 43 und Art. 45 Abs. 3).<br />

Baumaßnahmen für private Gymnasien sowie für Schülerheime, die (überwiegend) Gymnasiasten aufnehmen, soweit die<br />

Gemeinnützigkeit der Träger der Schulen und Heime anerkannt ist. Für reine Instandsetzungen werden diesen Schulen keine<br />

Zuschüsse bewilligt. Dieser Aufwand wird bei den laufenden staatlichen Leistungen nach dem BaySchFG berücksichtigt.<br />

2006 gegenüber 20<strong>05</strong>:<br />

Mehr 5.895,8 Tsd. EUR wegen Anpassung an den Bedarf.

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