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Einzelplan 05 - Bayerischer Landtag

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Zu <strong>05</strong> 03/684 64<br />

Vergütungen im Vollzug des Art. 19 Abs. 2 Nr. 3 a BayEUG.<br />

41<br />

<strong>05</strong> 03<br />

Allgemeine Bewilligungen - Leistungen nach dem Bayer. Schulfinanzierungsgesetz<br />

Erläuterungen<br />

2006 gegenüber 20<strong>05</strong>:<br />

Mehr 200,0 Tsd. EUR wegen Anpassung an den voraussichtichen Bedarf.<br />

Zu <strong>05</strong> 03/684 65<br />

Vergütungen im Vollzug des Art. 33 Abs. 1.<br />

Voraussichtlich sind im Schuljahr 2004/20<strong>05</strong> (Stand: Februar 2004) zu vergüten:<br />

Allgemein bildende Schulen zur sonderpädagogischen Förderung und Schulen für Kranke<br />

Hauptberufliche Lehrer 454<br />

heilpädagogische Förderlehrer, Werkmeister und sonstiges Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 1.223<br />

Verwaltungsangestellte 123<br />

Pflegekräfte 724<br />

Praktikanten 93<br />

Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung<br />

Hauptberufliche Lehrer 444<br />

heilpädagogische Förderlehrer, Werkmeister und sonstiges Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 31<br />

Verwaltungsangestellte 38<br />

Pflegekräfte 2<br />

Praktikanten -<br />

Daneben sind auch staatliche Lehrer (Sammelbegriff) an den privaten Schulen zur sonderpädagogischen Förderung tätig; die<br />

entsprechenden Personalausgaben sind bei Kap. <strong>05</strong> 13 Tit. 422 01 und Kap. <strong>05</strong> 13 Tit. 425 02 enthalten.<br />

20<strong>05</strong> gegenüber 2004:<br />

1.256,0 Tsd. EUR mehr wegen Fortschreibung, Personalmehrung und Höhergruppierungen,<br />

1.500,0 Tsd. EUR weniger wegen Erhöhung der Unterrichtspflichtzeit für Lehrkräfte,<br />

21.800,0 Tsd. EUR weniger wegen Umsetzung nach Kap. <strong>05</strong> 03 Tit. 684 90,<br />

458,0 Tsd. EUR weniger wegen Umsetzung nach Kap. <strong>05</strong> 13 Tit. 422 01<br />

(Umwandlung Personalkostenersatz in Planstellen),<br />

22.502,0 Tsd. EUR weniger.<br />

2006 gegenüber 20<strong>05</strong>:<br />

Mehr 1.358,0 Tsd. EUR wegen Anpassung an den voraussichtichen Bedarf.<br />

Die Ausgaben für den Personalkostenersatz der Lehrer (Sammelbegriff), Verwaltungsangestellten, Pflegekräfte und Praktikanten<br />

an beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung ist bei Tit. 684 90 zu buchen.<br />

Zu <strong>05</strong> 03/684 67<br />

Ersatz des notwendigen Schulaufwands privater Schulen zur sonderpädagogischen Förderung einschließlich der<br />

Schulvorbereitenden Einrichtungen nach Art. 34 für Aufgaben nach Art. 19 Abs. 2 Nr. 1 - 3 BayEUG<br />

(Personalausgaben - ohne Vergütungen für Lehr- und Verwaltungspersonal sowie Pflegekräfte -, Sachausgaben - ohne Kosten<br />

der Schülerbeförderung -, Investitionsausgaben - ohne Baumaßnahmen).<br />

20<strong>05</strong> gegenüber 2004:<br />

13.000,0 Tsd. EUR weniger wegen Umsetzung nach Kap. <strong>05</strong> 03 Tit. 684 91,<br />

5.000,0 Tsd. EUR weniger wegen Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf,<br />

18.000,0 Tsd. EUR weniger.<br />

Zu <strong>05</strong> 03/684 68<br />

Ersatz der notwendigen Reisekosten für Aufgaben nach Art. 19 Abs. 2 Nr. 3 a BayEUG.<br />

Zu <strong>05</strong> 03/684 69 20<strong>05</strong> 2006<br />

Tsd. EUR Tsd. EUR<br />

Aufwendungen für die Arbeitsstelle Frühförderung 260,0 268,0<br />

Fortbildungskosten für Aufgaben nach<br />

Art. 19 Abs. 2 Nr. 3 a BayEUG<br />

35,0 32,0<br />

Zusammen 295,0 300,0

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