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Einzelplan 05 - Bayerischer Landtag

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31<br />

<strong>05</strong> 03<br />

Allgemeine Bewilligungen - Leistungen nach dem Bayer. Schulfinanzierungsgesetz<br />

Erläuterungen<br />

Vorbemerkung zu Kapitel <strong>05</strong> 03<br />

Ab dem Haushaltsjahr 1989 sind die Ansätze für Leistungen nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, BayRS 2230-7-1-UK), soweit sie nicht für die staatlichen Schulen<br />

bestimmt sind, im Kapitel <strong>05</strong> 03 zusammengefaßt.<br />

Die Einnahmen und Ausgaben nach dem BaySchFG für die staatlichen Schulen sind bei den Kapiteln <strong>05</strong> 12 bis <strong>05</strong> 19<br />

ausgebracht.<br />

Bei den in den Erläuterungen zu Kapitel <strong>05</strong> 03 ohne Angabe des Gesetzes genannten Artikeln handelt es sich um Vorschriften<br />

des BaySchFG.<br />

Zu <strong>05</strong> 03/119 11 und 119 49<br />

Insbesondere Rückerstattungen.<br />

Einnahmen aus Wertausgleichsansprüchen werden bei Tit. 119 11 nachgewiesen.<br />

Zu <strong>05</strong> 03/633 01, 637 01 und 637 02<br />

Nach Art. 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 und Art. 19 Abs. 1, 2 leistet der Staat für Schüler mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb<br />

Bayerns den Gastschulbeitrag bzw. Kostenersatz.<br />

20<strong>05</strong> 2006<br />

Tsd. EUR Tsd. EUR<br />

1. Volksschulen - -<br />

2. Allgemein bildende Schulen zur sonderpädagogischen<br />

Förderung<br />

- -<br />

3. Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen<br />

Förderung<br />

1.023,0 1.<strong>05</strong>6,0<br />

4. Berufliche Schulen (ohne Förderschulbereich) 4.207,0 4.343,0<br />

5. Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs, Realschulen<br />

und Abendrealschulen<br />

970,0 1.001,0<br />

Zusammen 6.200,0 6.400,0<br />

Zu <strong>05</strong> 03/633 03<br />

Aus dem Ansatz wird kommunalen Fachschulen für den nicht gedeckten Personal- und Sachaufwand ein Ausgleichsbetrag nach<br />

Art. 20 gewährt.<br />

20<strong>05</strong> gegenüber 2004:<br />

Mehr 365,0 Tsd. EUR,<br />

2006 gegenüber 20<strong>05</strong>:<br />

Mehr 100,0 Tsd. EUR infolge steigendem Bedarf.<br />

Zu <strong>05</strong> 03/633 04 und 633 07<br />

Die bis 31.7.1994 als Schulversuch bezuschussten Schulen der Städte München und Nürnberg (Städtische schulartunabhängige<br />

Orientierungsstufe München-Neuperlach in den Jahrgangsstufen 5 und 6, Städtische Willy-Brandt-Gesamtschule München und<br />

Städtische Bertolt-Brecht-Gesamtschule Nürnberg-Langwasser) werden ab 1.8.1994 als Schulen besonderer Art nach<br />

Art. 126 BayEUG geführt. Die Bezuschussung erfolgt nach Art. 57 BaySchFG. Seit 1. September 2001 ist die Städtische Bertolt-<br />

Brecht-Gesamtschule Nürnberg-Langwasser als kooperatives Schulzentrum organisiert.<br />

20<strong>05</strong> gegenüber 2004:<br />

Weniger 30,0 Tsd. EUR infolge Berechnung nach dem voraussichtlichen Bedarf.<br />

Zu <strong>05</strong> 03/633 <strong>05</strong><br />

Aufgrund eines VGH-Urteils vom 29.<strong>05</strong>.1996, Az. 7 B 94.1063, ist es möglich, dass Gemeinden unter bestimmten<br />

Voraussetzungen Erstattungsansprüche wegen des Schulaufwands für Asylbewerberkinder haben.<br />

20<strong>05</strong> gegenüber 2004:<br />

Weniger 3.333,0 Tsd. EUR nach dem voraussichtlichen Bedarf.<br />

Zu <strong>05</strong> 03/633 06<br />

Veranschlagt ist der Bedarf nach Art. 10 Abs. 5 Nr. 6.<br />

20<strong>05</strong> gegenüber 2004:<br />

Weniger 1.500,0 Tsd. EUR,<br />

2006 gegenüber 20<strong>05</strong>:<br />

Weniger 500,0 Tsd. EUR nach dem voraussichtlichen Bedarf.

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