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Naturschutzbrief 2012.indd - Bezirksregierung Arnsberg

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§ 23 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 42 a<br />

Landschaftsgesetz NRW per Verordnung von der <strong>Bezirksregierung</strong><br />

<strong>Arnsberg</strong> festgesetzt. Die Unterschutzstellung<br />

erfolgte insbesondere zur Erhaltung und zur naturnahen<br />

Entwicklung von Lebensgemeinschaften und -stätten<br />

bestimmter wildlebender Pflanzen und Tierarten in einem<br />

artenreichen, grundwasserbeeinflussten Flattergras-Buchen-<br />

wald, Eichen- und Hainbuchenwald in der überwiegend<br />

ackerbaulich genutzten Hellwegbörde. Insbesondere<br />

wurden dabei auch die Frühjahrsgeophythen im Waldgebiet<br />

mit in die Unterschutzstellung einbezogen.<br />

Durch die Unterschutzstellung sollen auch die Lebensräume<br />

und Vorkommen der im Anhang II der FFH-Richtlinie<br />

aufgeführten Arten wie Rotmilan, Kammmolch und ver-<br />

schiedene Fledermausarten geschützt werden. Auch<br />

landeskundliche Gründe spielten, wegen des Vorkommens<br />

eines Ringwallgrabens einer ehemaligen Burg im Waldgebiet,<br />

bei der Ausweisung eine entscheidende Rolle.<br />

ansprechpartner bei der <strong>Bezirksregierung</strong> arnsberg:<br />

Dagmar Schlaberg ( 02931 82-2649<br />

Ludolf Ulrich ( 02931 82-2724<br />

Eichhörnchen (Sciurus vulgaris), typischer Bewohner<br />

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