Naturschutzbrief 2012.indd - Bezirksregierung Arnsberg
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§ 23 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 42 a<br />
Landschaftsgesetz NRW per Verordnung von der <strong>Bezirksregierung</strong><br />
<strong>Arnsberg</strong> festgesetzt. Die Unterschutzstellung<br />
erfolgte insbesondere zur Erhaltung und zur naturnahen<br />
Entwicklung von Lebensgemeinschaften und -stätten<br />
bestimmter wildlebender Pflanzen und Tierarten in einem<br />
artenreichen, grundwasserbeeinflussten Flattergras-Buchen-<br />
wald, Eichen- und Hainbuchenwald in der überwiegend<br />
ackerbaulich genutzten Hellwegbörde. Insbesondere<br />
wurden dabei auch die Frühjahrsgeophythen im Waldgebiet<br />
mit in die Unterschutzstellung einbezogen.<br />
Durch die Unterschutzstellung sollen auch die Lebensräume<br />
und Vorkommen der im Anhang II der FFH-Richtlinie<br />
aufgeführten Arten wie Rotmilan, Kammmolch und ver-<br />
schiedene Fledermausarten geschützt werden. Auch<br />
landeskundliche Gründe spielten, wegen des Vorkommens<br />
eines Ringwallgrabens einer ehemaligen Burg im Waldgebiet,<br />
bei der Ausweisung eine entscheidende Rolle.<br />
ansprechpartner bei der <strong>Bezirksregierung</strong> arnsberg:<br />
Dagmar Schlaberg ( 02931 82-2649<br />
Ludolf Ulrich ( 02931 82-2724<br />
Eichhörnchen (Sciurus vulgaris), typischer Bewohner<br />
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