Naturschutzbrief 2012.indd - Bezirksregierung Arnsberg
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Das Rechtsgutachten wird ebenso Eingang finden in den Umgang mit<br />
anderen Sportarten, die in der freien Natur ausgeübt werden. Vor allem das<br />
Mountenbiking und das Geo-Cashing wirken sich – wie man weiß - häufig<br />
zerstörerisch auf Natur und Landschaft aus. Die im Zusammenhang mit<br />
den Kletterwünschen entwickelten Grundsätze werden auch hier anzuwenden<br />
sein.<br />
Wer sich den Verboten widersetzt, wird demnächst mit Unannehmlichkeiten<br />
in Form von Ordnungswidrigkeitsverfahren und Regressansprüchen zu<br />
rechnen haben. Denn: Ein wissentliches kontinuierliches Zerstören oder<br />
Beeinträchtigen des Naturhaushaltes ist eben kein – mit falschem Parken<br />
vergleichbares – Kavaliersdelikt. Hier haben sich die gesellschaftlichen<br />
Wertmaßstäbe geändert. Dem gesellschaftlich akzeptierten moralischen<br />
Ansatz, Natur und Landschaft für kommende Generationen zu erhalten,<br />
ist durch konsequentes Unterbinden und Ahnden von ordnungswidrigem<br />
naturschädlichem Verhalten Rechnung zu tragen.<br />
ansprechpartnerin bei der <strong>Bezirksregierung</strong> arnsberg:<br />
Frauke Schilling ( 02931 82-2705<br />
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