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Naturschutzbrief 2012.indd - Bezirksregierung Arnsberg

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Das Rechtsgutachten wird ebenso Eingang finden in den Umgang mit<br />

anderen Sportarten, die in der freien Natur ausgeübt werden. Vor allem das<br />

Mountenbiking und das Geo-Cashing wirken sich – wie man weiß - häufig<br />

zerstörerisch auf Natur und Landschaft aus. Die im Zusammenhang mit<br />

den Kletterwünschen entwickelten Grundsätze werden auch hier anzuwenden<br />

sein.<br />

Wer sich den Verboten widersetzt, wird demnächst mit Unannehmlichkeiten<br />

in Form von Ordnungswidrigkeitsverfahren und Regressansprüchen zu<br />

rechnen haben. Denn: Ein wissentliches kontinuierliches Zerstören oder<br />

Beeinträchtigen des Naturhaushaltes ist eben kein – mit falschem Parken<br />

vergleichbares – Kavaliersdelikt. Hier haben sich die gesellschaftlichen<br />

Wertmaßstäbe geändert. Dem gesellschaftlich akzeptierten moralischen<br />

Ansatz, Natur und Landschaft für kommende Generationen zu erhalten,<br />

ist durch konsequentes Unterbinden und Ahnden von ordnungswidrigem<br />

naturschädlichem Verhalten Rechnung zu tragen.<br />

ansprechpartnerin bei der <strong>Bezirksregierung</strong> arnsberg:<br />

Frauke Schilling ( 02931 82-2705<br />

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