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Im Konvoi nach Aden Von Split zu den Kapverden Nördliche Ägäis

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30 NEUES OGBUCH 04/2010VERSICHERUNGDIE RICHTIGEKASKO-VERSICHERUNGBIETET MEHRKOSTET WENIGERYACHT-POOLALLGEFAHRENDECKUNGYACHT-POOLVERSICHERUNGS-SERVICEA-5163 MattseeMünsterholzstr. 45Tel 06217 / 5510Fax 06217 / 7460info@yacht-pool.atwww.yacht-pool.comKautionsversicherungDie Firma YACHT-POOL, die sichseit Jahren einen ausgezeichnetenNamen auf dem Gebiet derVersicherung von Charterskippernund Crews gemacht hat,bietet seit einem Jahr auch einevom Vercharterer unabhängigeKautionsversicherung an.Kautionsversicherungen können mitunterauch bei manchen Charterfirmenselbst abgeschlossen wer<strong>den</strong>. In der Regelrichtet sich der Preis <strong>nach</strong> der Anzahlder gecharterten Tage und natürlichgibt es - von Unternehmen <strong>zu</strong> Unternehmenunterschiedlich - Einschränkungen,also Schä<strong>den</strong>, bei <strong>den</strong>en die „Versicherung“nicht greift. Bei dieser Art der„Versicherung“ steht normalerweiseauch kein Versicherungsunternehmendahinter. Vielmehr wird die Versicherungvon Charterunternehmen so<strong>zu</strong>sagenin Eigenregie angeboten.Mitunter kommt es auch vor, dass esgar keine klaren Aussagen gibt, überdas, was versichert ist und was nicht.Klare geschriebene Bedingungen sindnur selten <strong>zu</strong> fin<strong>den</strong>. Das Angebot vonYACHT-POOL unterscheidet sich da sehrwohltuend.Logbuch: Gibt es zeitliche oder geographischeoder irgendwelche sonstige Einschränkungen?Die Kautionsversicherung von YACHT-POOL gilt weltweit und zwar für einenZeitraum von 12 Monaten ab Abschluss.In diesen 12 Monaten kann der Skipperso oft chartern, wie er will. Es ist dabeiegal, welches Schiff er chartert oderwelches Revier er befährt. Das heißt,wer im Herbst in der Karibik chartertund im darauf folgen<strong>den</strong> Sommer imMittelmeer, ist mit dieser nur einmalbezahlten Jahresprämie auch dafür versichert.Aber auch für <strong>den</strong>, der nur einmalin 12 Monaten chartert, ist der Preissehr vernünftig und liegt in der Regel,wenn Selbstbehalt und Prämie in Relationgesetzt wer<strong>den</strong> deutlich unter <strong>den</strong>Angeboten, die z. B. von Charterfirmenin Eigenregie angeboten wer<strong>den</strong>.Logbuch: was steht im „Kleingedruckten“?Wir empfehlen auf alle Fälle <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong>die Kautionsbedingungen sehr bewusst<strong>zu</strong> lesen. Denn es ist ein gravierenderUnterschied, ob (wie dies in verschie<strong>den</strong>en„Kautionsabgeltungen“ der Charterfirmender Fall ist) von der „Versicherung“z. B.: Beschädigung des Ruders,Auffahren, Verlust des Beibootes oderdes Außenborders, Beschädigung desSegels usw. ausgeschlossen sind.Denn gerade das sind ja die wirklichenRisikofaktoren. Ein Schelm, der meint,dass sie deshalb ja ausgeschlossen sind.„Kleingedrucktes gibt es bei uns nicht,<strong>den</strong>n wir haben nichts, was für <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong>nicht wichtig wäre. Und deshalbschreiben wir alles groß und deutlich,<strong>den</strong>n wir sind sehr stolz auf unser Angebotund es ist für uns sehr wichtig,dass der Kunde unser Angebot in vollemAusmaß erkennt. Denn das Ausmaßunserer Versicherung geht sehr weit. Sogibt es praktisch keine Einschränkungenfür <strong>den</strong> Ersatz berechtigt einbehaltenerKautionen, außer der Scha<strong>den</strong> wird aufgrund„grober Fahrlässigkeit“ oder „Vorsatz“verursacht.Der Selbstbehalt für eine ersatzpflichtigeKaution beträgt höchstens 5% derKaution oder des tatsächlichen niedererenScha<strong>den</strong>s, mindestens jedoch €50,00. Selbstverständlich sind damitauch das schuldhaft zerrissene Segel,das gestohlene oder verlorene Beibootoder der Außenborder mitversichert,<strong>den</strong>n kein Scha<strong>den</strong>, für <strong>den</strong> die Kautiongemäß <strong>den</strong> Bedingungen des Chartervertrageseinbehalten wer<strong>den</strong> darf, istausgeschlossen, solange er nicht „grobfahrlässig“oder gar vorsätzlich erfolgt“.

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