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Täter-Opfer-Ausgleich im Strafvollzug - Landesarbeitsgemeinschaft ...

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September 2013systematisch umzusetzen. 12 InsbesondereVerfahren der Schadenswiedergutmachungkonnten bisher die Mauern der Gefängnissevon außen bis auf wenige Ausnahmen nichtüberwinden. Weder Strafgefangene noch<strong>Opfer</strong> werden hinreichend über ihre Rechteund Möglichkeiten informiert und sie bleibenzumeist ungenutzt. 13 Es besteht folglich ein<strong>im</strong>menser Nachholbedarf.Zwar gab es bereits vereinzelte Ansätze zurEinführung von TOA <strong>im</strong> Vollzug. Zu nennenwäre hier insbesondere das Projekt „Brückenschlag“des Vereins Hilfe zur Selbsthilfe,Reutlingen, welcher bereits in den 90er JahrenTOAs in den JVAs Rottenburg und Ravensburgdurchführte. Diese konnten jedochnicht längerfristig etabliert werden. Außerdemhervorhebenswert scheint das <strong>im</strong> Rahmendes internationalen EU Projekts ME-REPS durchgeführte Bremer Modellprojektin Zusammenarbeit der Bremer Hochschulefür Verwaltung und des Vereins „<strong>Täter</strong>-<strong>Opfer</strong>-<strong>Ausgleich</strong>Bremen“, welches in der JVAOslebshausen erfolgreich TOAs durchführteund auch weiterhin anbietet. 14Besonders erfreulich sind in diesem Zusammenhangzwei aktuelle Reformansätze aufLänderebene: So hat es sich der JustizvollzugsbeauftragteNordrhein-Westfalens, MichaelWalter, explizit zum Ziel gesetzt, eine opferbezogeneVollzugsgestaltung zu entwickeln,und zwar über die Umsetzung der beidenSchwerpunkte: Wiedergutmachung und <strong>Opfer</strong>schutz.15 Im Land Baden-Württemberg gibtes außerdem bereits eine gesetzgeberischeVorlage, den TOA <strong>im</strong> Jugend- sowie auch <strong>im</strong>Erwachsenenvollzug einzuführen. In Reaktiondarauf formierte sich eine Arbeitsgruppelokaler Mediatoren und ihrer Träger, (LAG12 Zu einem wissenschaftlich begleiteten Exper<strong>im</strong>entin der JVA Berlin-Tegel siehe Krause, 2012. Aus der Sichteines Gefangenen berichtet anderweitig Funke, 2011.13 Das EU-Projekt „MEREPS“ hat erstmals detailliertWissensbestände und Einstellungen des Vollzugspersonalsin verschiedenen Mitgliedstaaten erforscht und dabeierhebliche Lücken bzw. Probleme festgestellt; zu denErgebnissen des deutschen Teilprojekts siehe Hartmann etal., 2012a und b.14 So waren in der JVA Oslebshausen innerhalb einesZeitraumes von zwei Jahren 27 Inhaftierte und 22 <strong>Opfer</strong>bereit, an einem TOA mitzuwirken, und in über der Hälfteder Fälle lassen sich die resultierenden Verhandlungenals erfolgreich einstufen, auch wenn diese nicht <strong>im</strong>mer<strong>im</strong> direkten Dialog zwischen <strong>Täter</strong> und <strong>Opfer</strong> stattfanden.Siehe Hartmann et al., 2012a und b.15 Einschließlich der <strong>Opfer</strong>information. Walter, 2011;Gelber 2012.TOA), welche unter der Lenkung des ReferatsleitersVollzugsgestaltung, Rüdiger Wulf,dieses Projekt konzeptionell vorbereiten undumsetzen werden. 16 In beiden Bundesländernsoll zunächst in ausgewählten Pilot-Vollzugsanstaltender TOA eingeführt und erprobtwerden. 17Friedenszirkel <strong>im</strong> VollzugFriedenszirkel stellen eine Erweiterung desTOA dar, welche für den Vollzug besondersgut geeignet ist. Neben einer Reihe methodischerUnterscheidungsmerkmale (Sitzordnung<strong>im</strong> Kreis, Verwendung eines „TalkingPiece“, Mediator als „Zirkel-Keeper“ etc.),welche bereits für sich genommen einen positivenEinfluss auf den Dialog haben, lassensich Zirkel insbesondere dadurch von einemherkömmlichen TOA abgrenzen, dass sie Vertreterder „community“, also Gemeinde oderGemeinschaft, mit einbeziehen. Hierbei liegtein sehr weiter Begriff zugrunde, welcher eserlaubt neben Familienmitgliedern und anderenUnterstützern der Konfliktparteien auchunmittelbar oder mittelbar von der Tat betroffenePersonen sowie neutrale Außenstehendemit einzubeziehen. So ist etwa bei einemEinbruch denkbar, dass sich neben demunmittelbaren <strong>Opfer</strong> noch weitere Personenbetroffen fühlen, wie z.B. weitere Hausbewohner,Nachbarn oder die Hauseigentümergemeinschaft.Ein opferbezogener Vollzugsollte auch anstreben, die Belange solcherindirekter <strong>Opfer</strong>/Betroffener zu berücksichtigen,und Schadensausgleichsverfahren eröffnenhierzu vielfältige Möglichkeiten. Darüberhinaus können Vertreter der Gemeinde/Gemeinschaft Teil des sozialen Empfangsfeldesnach der Haftentlassung sein, und ihre Einbeziehungbei der Tataufarbeitung kann hierWege ebnen, die eine gesellschaftliche Re-Integration des Gefangenen frühzeitig vorbereitenund zudem ihr Rückfallrisiko senken(z.B. Nachbarschaftshilfe, Arbeits- oderWohnungsvermittlung, etc.).Liegt auf Seiten der Geschädigten kein Inte-16 Prof. Wulf entwickelte bereits Mitte der 80er JahreGrundzüge einer „opferbezogenen Vollzugsgestaltung.“Siehe Wulf (1985).17 Das Berliner Pilotprojekt, GMS setzt zwar auch <strong>im</strong><strong>Strafvollzug</strong> an, ist aber auf gerichtliche Mediationin <strong>Strafvollzug</strong>ssachen zugeschnitten, dient alsoausschließlich der Beilegung von Verfahren <strong>im</strong> Falle vonRechtsstreitigkeiten zwischen Häftlingen und Haftanstalten(nach §§ 109 ff StVollzG). Siehe Vogt (2009).38

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