13.07.2015 Aufrufe

hier - Samtgemeinde Lengerich

hier - Samtgemeinde Lengerich

hier - Samtgemeinde Lengerich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Freitags von 14.00 Uhr-16.00Uhr, Samstags von10.00 Uhr-16.00 UhrSperrmüllentsorgung aus Privathaushalten:Telefonisch unter05931/44300 oder im Internetunter www.awb-emsland.deVerkauf und Gebrauchvon FeuerwerkskörpernDer bevorstehende Jahreswechselgibt Anlass, vorsorglich aufdie Bedingungen hinzuweisen,die beim Verkauf von Feuerwerkskörpernzu beachten sind:Wer erstmalig Feuerwerkskörper(pyrotechnische Gegenstände)der Kategorien 1 und 2 verkaufenwill, hat dies der <strong>Samtgemeinde</strong><strong>Lengerich</strong> – Herrn Dust – Tel.05904/932831 mindestens zweiWochen vorher anzuzeigen. EinMerkblatt über den Verkauf unddie Aufbewahrung pyrotechnischerGegenstände der Kategorien1 und 2 (ehem. Klassen I undII) im Einzelhandel zum Jahreswechsel2013/2014 kann bei der<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Lengerich</strong> angefordertwerden.Zum Jahreswechsel 2013/2014ist der Verkauf von Kleinfeuerwerken(Kategorie 2) ab Samstag,den 28. Dezember bis Dienstag,den 31. Dezember 2013 erlaubt.15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!