hier - Samtgemeinde Lengerich
hier - Samtgemeinde Lengerich
hier - Samtgemeinde Lengerich
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Freitags von 14.00 Uhr-16.00Uhr, Samstags von10.00 Uhr-16.00 UhrSperrmüllentsorgung aus Privathaushalten:Telefonisch unter05931/44300 oder im Internetunter www.awb-emsland.deVerkauf und Gebrauchvon FeuerwerkskörpernDer bevorstehende Jahreswechselgibt Anlass, vorsorglich aufdie Bedingungen hinzuweisen,die beim Verkauf von Feuerwerkskörpernzu beachten sind:Wer erstmalig Feuerwerkskörper(pyrotechnische Gegenstände)der Kategorien 1 und 2 verkaufenwill, hat dies der <strong>Samtgemeinde</strong><strong>Lengerich</strong> – Herrn Dust – Tel.05904/932831 mindestens zweiWochen vorher anzuzeigen. EinMerkblatt über den Verkauf unddie Aufbewahrung pyrotechnischerGegenstände der Kategorien1 und 2 (ehem. Klassen I undII) im Einzelhandel zum Jahreswechsel2013/2014 kann bei der<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Lengerich</strong> angefordertwerden.Zum Jahreswechsel 2013/2014ist der Verkauf von Kleinfeuerwerken(Kategorie 2) ab Samstag,den 28. Dezember bis Dienstag,den 31. Dezember 2013 erlaubt.15