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DIE WELT-Sonderausgabe Forderungsmanagement vom 23 ...

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MITTWOCH, <strong>23</strong>. OKTOBER 2013 <strong>DIE</strong> <strong>WELT</strong> SEITE XIFORDERUNGSMANAGEMENTParagrafengegen AbzockerDas Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sollVerbraucher vor Massen-Abmahnungen, unerlaubtenWerbeanrufen und falschen Geldeintreibern schützenCHRISTOPH ENDELLEs verspricht mehr Schutzund soll gleich ein ganzesBündel an Problemen lösen:das Gesetz gegen unseriöseGeschäftspraktiken, das EndeSeptember auch <strong>vom</strong> mehrheitlichrot-grün besetzten Bundesrat verabschiedetworden ist. Es soll unter anderemdie unerlaubte Telefonwerbung eindämmen,Missstände bei den urheberrechtlichenAbmahnungen beseitigen,und es umfasst auch neue Regelungenfür die Inkassobranche.Das heißeste Thema des Gesetzes jedochwar die Eindämmung kostspieligerurheberrechtlicher Abmahnungen gegendas sogenannte Filesharing im Internet.Dabei geht es zum Beispiel um Musikdateienoder Filme, die illegal aus Online-Tauschbörsen heruntergeladen werden.Zukünftig sollen Rechtsanwälte für eineerste Abmahnung von Privatleuten nurnoch 148 Euro verlangen dürfen. Hinzukommen erweiterte Informationspflichten,nach denen genau klar werdenmuss, wofür die Zahlungen gefordertwerden, sowie bessere Verteidigungsmöglichkeitenfür zu Unrecht Abgemahnte.Zudem dürfen Privatleute wegenUrheberrechtsverletzungen künftignur noch an ihrem Wohnort verklagtwerden. Rechtsanwalt Sven Mühlberger,der Betroffene vertritt, empfindet es alseinen wichtigen Schritt, dass Opfer erkennbarunberechtigter Abmahnungenjetzt Anspruch auf Erstattung derRechtsanwaltskosten haben.Gerade die wichtige Begrenzung derGebühren bleibt aber unsicher: Die Begrenzungsoll dem neuen Gesetz zufolgenicht gelten, wenn im Einzelfall dochhöhere Gebühren angemessen wären.„Eine ähnliche Regelung hat sich schonnach der letzten Reform als Schlupflocherwiesen“, kritisiert Mühlberger undBranche besser zu regulierenund schwarzeSchafe herauszufiltern.“Der BundesverbandDeutscher Inkasso-Unternehmen(BDIU) hatbereits angekündigt, sichim Dialog mit Schuldnerberatungsstellenundden Verbraucherschützernfür eine klare Umsetzungeinzusetzen.Die Aufsicht über Inkassounternehmenwirddurch das neue Gesetzebenfalls gestärkt. Die Aufsichtsstellenkönnen jetzt auf einen besser abgestuftenMaßnahmenkatalog zurückgreifen,um die Branche zu regulieren.Auch die möglichen Bußgelder wurdenerhöht: Sie können jetzt bis zu50.000 Euro betragen. Kritik gibt es allerdingsan der weiterhin zersplittertenStruktur der Aufsicht. Denn auch künftigsollen insgesamt 79 Aufsichtsstellen denMarkt regulieren. In ungewöhnlicherEintracht haben BDIU, Verbraucherschützerund Unternehmer der künftigenRegierung deshalb schon jetzt insAufgabenbuch geschrieben, diese Zuständigkeitin der kommenden Legislaturperiodeeffektiv zu bündeln (sieheBeitrag unten auf dieser Seite).Weniger einig sind sich die Interessengruppen,wenn es um die neuen Gebührenregelungenfür Inkassodienstleistergeht. Diese wurden mit dem neuenGesetz den Rechtsanwaltsgebühren angepasst.Der Bundesverband Verbraucherzentrale(vzbv) etwa fordert, dassdie Inkassogebühren weiter standardisiertund gedeckelt werden müssen.In der Tat enthält das Gesetz hierzueinen Ansatzpunkt: Für die Gebühren,deren Erstattung ein Gläubiger von einerPrivatperson verlangen kann, soll es festeSätze geben. Dabei sollen insbesondefürchtet,die Gerichte könnten die Ausnahmeregeletwa bei neuen Kinofilmenoder Musikalben anwenden. Über denUmweg von Schadensersatzforderungenkönnten Anwälte zudem weiter hoheKosten produzieren.Das zweite wichtige Anliegen des Gesetzesist eine schärfere Regulierung derInkasso-Dienstleister. Die Branche solltransparenter werden und übersichtlicheGebührenstrukturen erhalten. Künftigmuss aus dem Inkassobrief klar hervorgehen,für wen ein Inkassounternehmentätig wird. Auch der Forderungsgrund,der Vertragsgegenstand und das Vertragsdatummüssen offengelegt werden.Außerdem wird die Berechnung von Inkassokostenund Zinsen aufgeschlüsselt,und Privatpersonen haben Anspruch aufnoch weitergehende Auskünfte.Für Constantin Svoboda, Vorstanddes Inkasso-Dienstleisters Legial, ist dasein sinnvoller Schritt: „Die neuen Transparenzregelnhelfen dabei, korrekte Inkassotätigkeitklarer zu definieren. Auchden Aufsichtsbehörden werden damitLeitlinien an die Hand gegeben, die„Die neuenTransparenzregelnhelfen dabei,eine korrekteInkassotätigkeitklarer zudefinieren“Constantin Svoboda,Vorstand LegialGeld verdirbt den Charakter: Neue Vorschriften sollen auch zweifelhafte Geschäfte mit Telefonwerbung und Gewinnspielen weiter erschwerenre Höchstsätze für das erste Mahnschreibennach Eintritt des Verzugs festgelegtwerden, und auch im Fall des sogenanntenMasseninkassos soll es Obergrenzengeben. Das betrifft Fälle, bei denenein Gläubiger einem Inkassodienstleisterinnerhalb eines Monats mehr als100 sogenannte gleichartige Forderungenzum Einzug übergibt. Diese Maximalgebührenkann das Bundesjustizministeriumlaut Gesetz im Rahmen einerRechtsverordnung festlegen.Dieses Einfallstor staatlicher Regulierungfindet allerdings wenig Beifall.Während der vzbv die Regelung als zuSchwere Fällewenig weitgehend rügt, empfindetLegial-Vorstand Constantin Svoboda einesolche Festlegung der Gebührensätzeals Überregulierung – genau wie derBDIU: „Die Arbeit von Inkassounternehmendarf nicht durch eine Überregulierungder Inkassokosten gefährdet werden“,warnt Kay Uwe Berg. Der Verbandsgeschäftsführersieht in der Regelunginsbesondere eine Ungleichbehandlungder verschiedenen Berufsstände.Denn nach dem Wortlaut des Gesetzessolle eine solche Gebührenverordnungnur für registrierte Inkassodienstleister,nicht aber für Rechtsanwälte gelten, kritisiertBerg. Auch deshalb behalte sichder BDIU eine verfassungsrechtlicheÜberprüfung der Regelungen vor.Der dritte Teil des neuen Gesetzestrifft die Telefonwerbung. Gewinnspielebeispielsweise können Unternehmennicht mehr per Anruf verabreden. Werteilnehmen möchte, muss dies künftigschriftlich bestätigen. Zudem werden diemaximalen Bußgelder für unerlaubteWerbeanrufe von 50.000 auf 300.000Euro versechsfacht, und sie gelten nichtmehr nur, wenn echte Menschen anrufen,sondern auch wenn sich am anderenEnde ein Telefoncomputer meldet.fallen uns leicht.GETTY IMAGESANZEIGEAlles unter Kontrolle?In Deutschland sind insgesamt 79 Gerichte für die Aufsicht vonInkassofirmen zuständig. Effektive Prüfung ist so kaum möglichHARALD CZYCHOLLDie Theorie ist eindeutig: Fällt einInkasso-Unternehmen negativauf, kann das Gericht, bei demder Dienstleister registriert ist, dessenGenehmigung widerrufen. Das regelt dasRechtsdienstleistungsgesetz. Doch diePraxis zeigt: Ist eine Genehmigung einmalerteilt, wird sie nur in den seltenstenFällen wieder entzogen. So hat eineUntersuchung der VerbraucherzentraleSchleswig-Holstein im Jahr 2010 ergeben,dass Inkassofirmen bundesweit lediglichin zwei Fällen aufgrund von Verbraucherbeschwerdendie Zulassung entzogenwurde. Verbraucherschützer werfender Branche zudem vor, dass auchderen Selbstregulierung nur unzureichendfunktioniere. So würden die „berufsrechtlichenRichtlinien“ des BundesverbandesDeutscher Inkasso-Unternehmen(BDIU) weder eine Gebührenordnungnoch konkrete Informationspflichtenvorgeben, kritisiert der Bundesverbandder Verbraucherzentralen (vzbv).Rund 750 zugelassene Inkassounternehmengibt es derzeit in Deutschland,von denen zwei Drittel im BDIU organisiertsind. Sie bewegen nach Verbandsangabenjährlich ein Forderungsvolumenvon mehr als 24 Milliarden Euro. Docheine effektive Kontrolle der Unternehmenfinde nicht statt, bemängeln Experten.Der Grund dafür liege in der Zersplitterungder Aufsichtslandschaft: Momentansollen 79 verschiedene AmtsundLandgerichte die Tätigkeit der Inkassounternehmenkontrollieren.Zwar hat das Ende September verabschiedete„Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“,das auch als „Anti-Abzock-Gesetz“bekannt geworden ist, dieAufsicht über Inkassofirmen verbessert.Laut Bundesjustizministeriums wurdendie Widerrufsmöglichkeiten für die Registrierungerweitert. Außerdem könnenzuständige Gerichte zusätzliche Sanktionsmaßnahmenunterhalb des Widerrufsder Registrierung verhängen. Dazu zählenetwa Bußgelder und die Möglichkeit,den Firmen die Arbeit für eine gewisseZeit komplett oder teilweise zu untersagen.Allerdings haben weiterhin 79 Behördendie Aufsichtspflicht. Dabei handeltes sich um Gerichte, die meistschon mit ihren Kernaufgaben überlastetZum Reichtum führen viele Wege:Behörden prüfen die Arbeit der FirmenJAQUES BAGIOSsind. Diese Regelung ist denn auch ausSicht des Branchenverbandes BDIU unbefriedigend.„Optimal wäre eine bundesweiteAufsichtsbehörde“, sagt VerbandsgeschäftsführerKay Uwe Berg.„Realistisch wäre zumindest eine Aufsichtsbehördepro Bundesland.“ NachEinschätzung der Interessensvertretungist eine solche Regelung daran gescheitert,dass die Bundesregierung nicht dazubereit war, mehr Geld für die Aufsichtüber Inkassounternehmen auszugeben.Aus Sicht des BDIU ist das ein schwererFehler: Wer unseriöse Geschäftspraktikenwirklich eindämmen wolle, müsseden Behörden auch die dafür notwendigenMittel an die Hand geben, heißt esbeim Verband. Die Branchenvertreterfordern daher weitere gesetzliche Änderungen.In einem ersten Schritt solle dieBundesregierung eine Bund-Länder-Arbeitsgruppeunter Beteiligung der Wirtschaft,der Verbraucherschützer und derjuristischen Praxis einsetzen, um Vorschlägefür eine weitere Verbesserungder Inkasso-Aufsicht zu erarbeiten.Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen(vzbv) fordert eine schlagkräftigereAufsicht mit lediglich einerzuständigen Aufsichtsbehörde pro Bundeslandund setzt sich für noch effektivereSanktionsmöglichkeiten ein, dievon gestaffelten Geldbußen bis hin zumEntzug der Zulassung reichen. „Inkassobraucht Regeln, gesetzliche Informationspflichten,verlässliche Gebührenvorgabenund eine schlagkräftige Aufsicht“,betont der Verbraucherzentralen-ChefGerd Billen. „Ein Mangel an effektivenKontrollen und Sanktionen ist geradezueine Einladung für Betrüger.“+Altforderungen sind oft schwer zu managen. Ihnen fehlen Zeit unddie nötige Kapazität. So gerät das Ertragsgleichgewicht ins Wanken.Mit unserem außergewöhnlichen <strong>Forderungsmanagement</strong> überbrückenwir diese Strecke – Schritt für Schritt. Auf Wunsch kaufenwir auch Ihren Altforderungsbestand. Rufen Sie uns noch heute an:0800 3647465 Stichwort „Elefant“.www.dohr-inkasso.de

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