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DIE WELT-Sonderausgabe Forderungsmanagement vom 23 ...

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MITTWOCH, <strong>23</strong>. OKTOBER 2013 <strong>DIE</strong> <strong>WELT</strong> SEITE VIIFORDERUNGSMANAGEMENTAndere Länder, andere ZahlungssittenIm Ausland muss man auf die Rechtslage und kulturelle Unterschiede achten, sonst drohen Verstimmung und schlimmstenfalls AusfälleKATHARINA LEHMANNFür den Mitarbeiter einesHamburger Inkasso-Dienstleistersist es eigentlich einRoutine-Vorgang – denkt erzumindest. Er soll für einenKunden eine unbeglichene Rechnungvon einem in Österreich ansässigenSchuldner einfordern. Er verfasst – wieüblich in Deutschland – ein kurzes undsachliches Mahnschreiben. Doch derBrief verfehlt die erhoffte Wirkung.Schlimmer noch: Der Adressat aus Wienlegt die Mahnung gleich kopfschüttelndzur Seite und reagiert gar nicht.„Beide Parteien sprechen zwar diegleiche Sprache, sie verstehen sich abernicht“, erklärt Ellen Ulbricht, Expertinfür Auslandsinkasso, den Fall. Denn nebenden regionalen Spitzfindigkeiten istdieses Schreiben für den Österreichervor allem eins: unangemessen. Im kleinenAlpenland bittet ein Inkasso-Unternehmenin einem Zahlungsersuchen höflichund ausführlich um das Begleichendes ausstehenden Betrages. Und dannbraucht es Geduld. Denn bis der Schuldnerzahlt, können schon mal Wochen insLand gehen. Ein österreichischer Dienstleisterhätte das gewusst.„Die kulturellen Unterschiede werdenimmer größer, je weiter man in den SüdenEuropas kommt“, sagt Ellen Ulbricht.Zudem gelten nicht überall diegleichen rechtlichen Rahmenbedingungen.Und schließlich kann neben diesenSchwierigkeiten schnell auch die Spracheselbst die Probleme vertiefen, wennbei Forderungen der deutschsprachigeRaum verlassen wird. Hier sind Missverständnisseprogrammiert. Die studierteJuristin weiß, wovon sie spricht. Nachdemsie verschiedene Inkassounternehmenin Deutschland geleitet hat, ist sievor einigen Jahren nach Österreich gezogenund schreibt und referiert seitdemvor allem über das Thema „grenzüberschreitenderZahlungsverkehr“.Das sollte jedoch für deutsche Unternehmenkein Grund sein, auf Export zuverzichten. Experten raten allerdings,sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungenund Mentalitäten des jeweiligenLandes möglichst schon vor dem Abschlusseines großen Geschäfts vertrautzu machen. Helfen kann dabei vor allemein grenzüberschreitend tätiger Anwaltoder ein Inkassounternehmen mit Auslandserfahrung.Beide können Tippszum richtigen Umgang mit dem Kunden,zur Vertragsgestaltung, aber auch zurAbsicherung des Geschäfts geben.„Insgesamt ist es in der EU relativeinfach, offene Forderungen durchzusetzen“,meint die Inkasso-Expertin. Dafürsorgen zunehmend standardisierte Regelungen.Vor allem die Einführung desEuropäischen Mahnverfahrens erleichterteden Umgang mit säumigen Zahlernim EU-Ausland. Für Forderungen bis2000 Euro gelten für die gerichtlicheGeltendmachung nun einheitliche Vorgaben.Sie schließen auch die Möglichkeitein, Verhandlungen auf elektronischemWege, also zum Beispiel mittelsTelefonkonferenzen, zu führen. Das istvor allem für den Gläubiger günstiger,muss er doch nicht jedes Mal in dasLand des Schuldners reisen. Außerdemgelten für alle Beteiligten kurze Fristen.„Das spart viel Zeit und macht diesesVerfahren so effektiv“, so Ulbricht.Sollte die außergerichtliche Einigungnicht funktionieren, bleibt in der EUnoch die Möglichkeit, den nationalenVollstreckungsbescheid in einen europäischenzu übertragen. Damit könnenGläubiger in jedem EU-Land zwangsvollstrecken.Doch Vorsicht: DieZwangsvollstreckung richtet sich nachdem Recht des jeweiligen Landes. Mitunterkönnen hier noch weitere Mittelnotwendig sein. Nicht einheitlich gere-Was den Menschen ruiniert, sind dumme Geschäfte: Im Ausland erschweren komplizierte Rechtssysteme den Zahlungsverkehrgelt ist auch, wer die Kosten des Inkassosträgt. Denn nicht überall gelten dieseKosten als Verzugsschaden und müssendeshalb <strong>vom</strong> Schuldner übernommenwerden. In einigen Ländern trägt siestattdessen der Gläubiger.Vorsicht ist auch in der Schweiz geboten.Denn dort ist alles anders, meint Inkasso-ExpertinUlbricht. „Ohne SchweizerAnwalt läuft dort gar nichts.“ Undselbst dann sei ein langwieriges undkompliziertes Verfahren nötig, bis dieForderung überhaupt anerkannt ist.Auch außerhalb Europas sind die rechtlichenGegebenheiten sehr unterschiedlich.Was in einem Land gilt, kann imnächsten grundverkehrt sein. Wird aberbereits vor Geschäftsabschluss ein Anwaltzu Rate gezogen, kann er den Vertragso gestalten, dass der auch im jeweiligenAusland wasserdicht ist.Der Mittelstand sichert sich indesnoch viel zu selten ab. Zwar legen dieFirmen in ihren Verträgen oft fest, dassdeutsches Recht gelte und verweisenausdrücklich auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB). Doch vergessensie, dass dadurch Lücken entstehen.Als Beispiel nennt Ulbricht den Eigentumsvorbehalt.Der ist in vielen AGBenthalten und besagt, dass die Ware biszur vollständigen Bezahlung Eigentumdes Verkäufers bleibt. „Viele Länder kennenso einen Eigentumsvorbehalt abergar nicht“, gibt Ulbricht zu Bedenken.„Damit verliert der Verkäufer dann trotzvermeintlicher Absicherung bei Grenzübertrittder Ware das Eigentum, oft,ohne dass er sich dessen bewusst ist.“JAQUES BAGIOSRebecca Giesecke <strong>vom</strong> Inkasso-Dienstleister Eos kennt das Problem:„Gerade für kleine und mittelständischeUnternehmen ist der Umgang mit offenenForderungen von Kunden im Auslandoft noch Neuland.“ Die Leiterin desCross-Border Centers in Hamburg stelltimmer wieder fest, dass viele Firmenzwar Verträge abschließen, die besagen,dass im Streitfall deutsches Recht angewendetwerden soll. Die Frage, ob undwie das bei einem säumigen Kundenzum Beispiel in Süd-Korea aber tatsächlichmöglich ist, sorgt dann im Ernstfalldoch für Probleme.Giesecke rät deshalb zu einem Inkassounternehmenim Land des Kunden.Denn die kennen nicht nur die Spracheund die landestypische Mentalität. Siehaben auch Erfahrung im Umgang mitÄmtern, kennen die rechtlichen Möglichkeitenund Fristen. Und nicht zuletzthelfen sie auch dem säumigen Zahler,wenn der Verzug nur dadurch zu Standekam, dass der sich mit Auslandsüberweisungennicht auskennt oder ihm ein Formularoder gar nur ein Stempel fehlt.„Allerdings ist es auch schwer, ein solidesund vertrauenswürdiges Inkassounternehmenin einem fernen Land zufinden und anzusprechen“, weiß RebeccaGiesecke. Sinnvoller sei es, ein Unternehmenim eigenen Land zu engagieren,das einen Partner im Land des Schuldnershat. Aus diesem Grund bietet dieEos-Gruppe ihren Kunden ein Netzwerkmit Inkassounternehmen in mehr als140 Ländern weltweit. Und auch EllenUlbricht empfiehlt, immer ein Inkassounternehmenzu suchen, das eine Tochtergesellschaftoder Kooperation im jeweiligenAusland hat. So seien deutscheGläubiger auf der sicheren Seite.Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmenhat einen Leitfaden fürgrenzüberschreitendes Bonitäts- und<strong>Forderungsmanagement</strong> erstellt.ANZEIGE<strong>Forderungsmanagement</strong> Liquiditätsmanagement InformationsmanagementSchwarze Zahlen schreiben und Verständnis aufbringen für schwierige Situationen auf Kundenseite: Die richtige Balance zwischen diesen beiden Polenist das Fundament guter Geschäftsbeziehungen. Das ist unsere Überzeugung, die wir in unseren Leitsatz ,,EOS. With head and heart in finance“ gegossenhaben. Und nach dieser Devise arbeiten wir auch für lhr Unternehmen. Unsere Dienstleistungen rund um das <strong>Forderungsmanagement</strong> verschaffen lhnenLiquidität. Dabei begegnen wir lhren säumigen Kunden im lnkassoprozess kooperativ und auf Augenhöhe, um Lösungen zu entwickeln, die allen Beteiligtengerecht werden. Damit die Bilanzen stimmen. Und die Geschäftsbeziehungen. Mehr über unsere Services finden Sie unter www.eos-deutschland.de.Besuchen Sie unsereInternetseite und erfahrenSie mehr überdas EOS <strong>Forderungsmanagement</strong>.With head and heart in finance+

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