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Baubeschreibung - L-KONZEPT Leipzig GmbH

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<strong>Leipzig</strong><br />

Georgplatz 1


2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Georgplatz 1<br />

Lassen Sie sich faszinieren:<br />

03 Angebot im Überblick<br />

05 Preisübersicht<br />

06 Chancen und Risiken<br />

16 Standort und Lage<br />

19 Grundrisse und Umfeld<br />

30 <strong>Baubeschreibung</strong><br />

43 TÜV-baubegleitendes<br />

Qualitätscontrolling<br />

Georgplatz 1<br />

44 Rechtliche Grundlagen<br />

51 Steuerliche Grundlagen<br />

58 Referenzen<br />

60 Kontakt<br />

61 Haftungs- und Angabevorbehalte<br />

Die in der Zeichnung verwendete Farbgestaltung ist unverbindlich.


Gegenstand dieses Angebotes sind 11 zu sanierende<br />

Eigentumswohnungen im Objekt Georgplatz 1 in <strong>Leipzig</strong>.<br />

Das Angebot richtet sich vorrangig an Investoren, die<br />

Wohnungseigentumseinheiten zum Zwecke der langfristigen<br />

Vermietung bzw. zum Selbstbezug erwerben wollen.<br />

Dieses Angebot ist daher nicht geeignet für Investoren,<br />

die eine kurzfristige Anlage mit einer feststehenden<br />

Verzinsung und der Rückzahlung zu einem bestimmten<br />

Zeitpunkt wünschen und die nicht die im Prospekt<br />

genannten Risiken tragen wollen. Geeignet ist dieses<br />

Angebot dagegen für Investoren, die eine Eigentumswohnung<br />

mit dem Ziel der langfristigen sachwertunterlegten<br />

Zukunfts- und Altersvorsorgung erwerben wollen.<br />

Diese Investoren müssen subjektiv bereit und objektiv<br />

wirtschaftlich in der Lage sein, die im Prospekt genannten<br />

Chancen und unbedingt zu beachtenden Risiken einzugehen.<br />

Dies bedeutet, dass die Investoren bei entsprechend<br />

hoher Fremdfinanzierung auch die Möglichkeit haben<br />

müssen, ggf. auftretende Unterdeckungen zwischen<br />

Einnahmen und Ausgaben nachhaltig zu tragen.<br />

Grundsätzliches:<br />

Der TÜV Süddeutschland wird die baubegleitende Qualitätskontrolle<br />

und die Bauabnahme durchführen. Zu den<br />

konkreten Kontrollmaßnahmen und Standards verweisen<br />

wir auf die Ausführungen im Prospekt. Die Kaufpreise sind<br />

der im Prospekt abgebildeten Kaufpreisliste zu entnehmen.<br />

Angebot im Überblick<br />

Georgplatz 1<br />

3


4<br />

Angebot im Überblick<br />

Georgplatz 1<br />

Sie differieren je nach Lage und Größe der Wohnungen. Die<br />

Wohnflächenberechnung erfolgte nach der 2. Berechnungsverordnung<br />

(BV). Der Verkäufer weist darüber hinaus<br />

ausdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber für<br />

Rechtsgeschäfte ab dem 1. Januar 2004 durch eine<br />

Neuregelung im Rahmen der „WohnflächenVO“ eine veränderte<br />

Flächenberechnung vorschreibt, welche nach dem<br />

Wortlaut der Verordnung nur für preisgebundenen Wohnraum<br />

verbindlich ist. Zur Vermeidung von Unsicherheiten zur<br />

Berechnung von Balkon-, Loggia- und Terrassenflächen ist<br />

in den Kaufverträgen vorgesehen, dass vorgenannte, dem<br />

Vertragsgegenstand zugeordnete Bereiche bei der Wohnflächenermittlung<br />

zu 50 % anzurechnen sind. Der Käufer wird<br />

darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vermietung und<br />

Nebenkostenabrechnung auch für nicht preisgebundenen<br />

Wohnraum eine Flächenberechnung nach der WohnflächenVO<br />

möglicherweise bindend sein kann. Der Käufer<br />

verzichtet ausdrücklich auf Ansprüche gegenüber dem<br />

Verkäufer, welche sich aus der zukünftigen Anwendung der<br />

WohnflächenVO auf dem Kaufgegenstand ergeben können.<br />

Der Kaufpreis ist nach der Makler- und Bauträgerverordnung<br />

in bis zu sieben zusammengefassten Einzelraten<br />

zu bezahlen. Die Schlussrate wird nach der vom TÜV<br />

Süddeutschland bestätigten Fertigstellung bzw. Restmängelbeseitigung<br />

zur Zahlung fällig.<br />

Im Kaufpreis enthalten sind:<br />

■ Kaufpreis für Grund und Boden<br />

■ Kaufpreis für Altbausubstanz<br />

■ die Kosten für die schlüsselfertige Bauleistung im<br />

Zusammenhang mit der Modernisierung / Sanierung<br />

■ die Kosten für die baubegleitende Qualitätskontrolle<br />

durch den TÜV Süddeutschland<br />

■ die gesamten Kosten für Marketing, Verkauf, Werbematerial<br />

und eine an den Vertrieb zu zahlende Innenprovision,<br />

die dementsprechend über einer gewöhnlichen<br />

Maklercourtage liegen.<br />

■ Erstvermietungsgarantie<br />

Folgende Erwerbsnebenkosten sind nicht im Gesamtkaufpreisenthalten:<br />

■ Notar- und Gerichtskosten (ca. 1,8 % des Kaufpreises)<br />

■ Grunderwerbsteuer (3,5 % des Kaufpreises )<br />

■ Kosten für die Eindeckung und Absicherung der<br />

Käuferfinanzierung (Zinsen und sonstige Bankgebühren<br />

bis zur Bezugsfertigstellung, Bauzeitzinsen bis<br />

zu 5% des Kaufpreises)<br />

■ etwaige Kosten des Steuerberaters des Investors<br />

■ etwaige Außenprovisionen, die der Investor vermittelnden<br />

Dritten verspricht.


Preisübersicht<br />

WE Nr. Etage Zimmer lt. Neuplanung Preis/m 2 WE-Preise San.-Anteil Altbau Grundstück kalkulierte kalkulierte<br />

nach 2. BV Kaltmiete Kaltmiete /m 2<br />

m 2 EUR EUR EUR* EUR* EUR* EUR EUR<br />

ohne Mietgarantie 80 % 10 % 10 %<br />

1 EG 3 ZKB 71,7 1.950 139.815 111.851 13.982 13.982 387 5,40<br />

2 EG 2 ZKB 50,4 1.950 98.280 78.624 9.828 9.828 272 5,40<br />

3 EG 3 ZKB 77,9 1.950 151.905 121.523 15.191 15.191 421 5,40<br />

4 1. OG 3 ZKB 74,9 1.975 147.928 118.342 14.793 14.793 408 5,45<br />

5 1. OG 2 ZKB 55,1 2.000 110.200 88.160 11.020 11.020 303 5,50<br />

6 1. OG 3 ZKB 81,7 1.975 161.358 129.086 16.136 16.136 445 5,45<br />

7 2. OG 3 ZKB 74,8 1.975 147.730 118.184 14.773 14.773 408 5,45<br />

8 2. OG 2 ZKB 52,5 2.000 105.000 84.001 10.500 10.500 289 5,50<br />

9 2. OG 2 ZKB 81,4 1.975 160.765 128.612 16.077 16.077 444 5,45<br />

10 DG 3 ZKB 83,6 2.025 169.290 135.432 16.929 16.929 464 5,55<br />

11 DG 3 ZKB 94,1 2.025 190.553 152.441 19.055 19.055 522 5,55<br />

* unverbindliche Schätzwerte<br />

Georgplatz 1<br />

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6<br />

Chancen und Risiken<br />

Georgplatz 1<br />

Wenn sich Risiken realisieren, kann dies zur Krise führen.<br />

Das chinesische Zeichen für Krise bedeutet aber gleichzeitig<br />

Chance. Deutschland befindet sich nach Durchschreiten<br />

der wirtschaftlichen Talsohle im Aufwärtstrend.<br />

Dieser ist gekennzeichnet durch Steigen des Wirtschaftswachstums,<br />

der Nachfrage und der Preise. Es ist lediglich<br />

eine Frage der Zeit, bis sich dieser Trend auch bei der<br />

Immobilienpreisentwicklung fortsetzt. Bereits seit letztem<br />

Jahr ist bei den Immobilienpreisen - welche sich Jahre<br />

seitwärts bewegten - ein spürbarer Anstieg zu verzeichnen.<br />

Derzeit besteht daher die historische Chance, bei<br />

einsetzender Konjunktur die sehr selten gleichzeitig vorliegenden<br />

günstigen Faktoren – niedriges Zinsniveau,<br />

moderate Grundstückspreise und gleich bleibende<br />

Baukosten – für einen Immobilienerwerb zu nutzen.<br />

Investitionen in Immobilien gelten seit jeher bei langfristiger<br />

Betrachtung als besonders krisen- und inflationssicher,<br />

da sie ein hohes Maß an Wertbeständigkeit gewährleisten.<br />

Daher sind Immobilien seit Generationen eine der<br />

beliebtesten Anlagen zur Altersvorsorge. Wie bei<br />

Kapitalanlagen generell, handelt es sich jedoch auch bei<br />

einer Immobilie um eine risikobehaftete Anlage. Langfristig<br />

besteht die gute Chance zur Wertsteigerung. In jeder<br />

Phase der Investition besteht jedoch auch das Risiko von<br />

Wertverlusten. Nachfolgend werden 10 der wichtigsten<br />

Faktoren zur Beurteilung der Chancen und Risiken bei<br />

Immobilieninvestitionen dargestellt.<br />

Essentiell für ein erfolgreiches Immobilieninvestment sind<br />

demnach zuverlässige Vertragspartner, eine rechtssichere<br />

Vertragsgestaltung, ein guter Standort, moderne und qualitativ<br />

hochwertige Baumaßnahmen, ein durchdachtes<br />

Nutzungskonzept, eine ordentliche Verwaltung, eine weitsichtige<br />

Pflege-, Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung,<br />

eine größtmögliche Kostentransparenz sowie eine solide<br />

Finanzierung und die optimale Ausnutzung steuerlicher<br />

Vorteile.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die entsprechende<br />

Beurteilung aktuell immer nur eine Bestandsaufnahme<br />

darstellen kann und zukünftige Betrachtungen zwangsläufig<br />

nur Prognosecharakter haben. Insbesondere ist<br />

dabei zu berücksichtigen, dass dargestellte Chancen und<br />

Risiken auch kumuliert, d. h. gehäuft auftreten können.<br />

Konkret ist denkbar, dass ein Investor im ungünstigsten<br />

Fall, durch die gleichzeitige Realisierung mehrerer<br />

Risiken in den persönlichen Vermögensverfall gerät,<br />

indem er bspw. bei hoher Fremdfinanzierung, die dazu<br />

führt, dass die Einnahmen die Ausgaben einschließlich<br />

Zinsen und Tilgung nicht decken, nicht in der Lage ist, die<br />

so entstandene Unterdeckung durch sein persönliches<br />

Einkommen und/oder Vermögen zu finanzieren bzw. auszugleichen.


I. Vertragspartner<br />

Für eine Immobilieninvestition ist die Wahl des richtigen<br />

Partners von großer Bedeutung.<br />

Die L-<strong>KONZEPT</strong> Baumanagement <strong>GmbH</strong> ist seit 1995 im<br />

Immobiliengeschäft tätig. Insgesamt wurden durch die<br />

L-<strong>KONZEPT</strong> Baumanagement <strong>GmbH</strong> bisher ca. 850 Wohnungen<br />

mit einer Gesamtwohnfläche von mehr als 60.000 m2 selbst initiiert oder für Bauherren eigenverantwortlich<br />

umgesetzt.<br />

Bei Insolvenz des Bauträgers / Verkäufers hat der Käufer<br />

nach Bildung des Wohn- und Teileigentums sowie der<br />

Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch die<br />

Sicherheit auf Übertragung des erworbenen Objektes. Er<br />

erhält jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf Fertigstellung<br />

der Baumaßnahmen und muss möglicherweise in<br />

Absprache mit den übrigen Investoren die Sanierung teilweise<br />

oder vollständig in eigener Verantwortung durchführen<br />

lassen. Die Kosten hierfür kann er im Wege des<br />

Schadenersatzes oder der Minderung gegen den Kaufpreis<br />

stellen. Im Falle der Insolvenz des Bauträgers / Verkäufers<br />

kann dies jedoch dazu führen, dass die Restleistungen oder<br />

Mängel gerichtlich festgestellt werden müssen, um letztendlich<br />

lastenfreies Eigentum zu erhalten. Hierdurch kann es zu<br />

einer Erhöhung der Kosten durch Sachverständigengebühren,<br />

Ersatzvornahmen, Rechtsstreitigkeiten und insgesamt<br />

des Modernisierungsaufwandes oder sogar zu Ab-<br />

stimmungsschwierigkeiten mit weiteren Investoren / Miteigentümern<br />

kommen. Dies kann weiter dazu führen, dass<br />

die Baumaßnahmen erheblich verspätet und im Extremfall<br />

überhaupt nicht durchgeführt werden, mit der Folge, dass<br />

der Investor die Zinsen und Tilgung für die ggf. bereits aufgenommene<br />

Kaufpreisfinanzierung zu zahlen hat, ohne dass<br />

ihm Mieteinnahmen zufließen.<br />

II. Vertragsgestaltung<br />

Mit dem vorliegenden Prospekt wird der Kauf von Teil- und<br />

Wohnungseigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes<br />

(WEG) angeboten. Gleichzeitig wird ein<br />

Verwaltungsvertrag für das Wohnungseigentum geschlossen<br />

und wird optional ein Verwaltungsvertrag für das<br />

Sondereigentum angeboten. Der hier angebotene Erwerb<br />

einer noch zu sanierenden Altbauwohnung erfolgt im<br />

Wege eines Kaufvertrages mit Sanierungsverpflichtung zu<br />

einem Festpreis. Demnach erhält der Erwerber eine<br />

schlüsselfertig sanierte Wohnung, wobei das Risiko von<br />

Kostensteigerungen oder andere Baurisiken, mit Ausnahme<br />

des Risikos einer Mehrwertsteuererhöhung, die<br />

den Kaufpreis erhöht, der Veräußerer trägt. Zahlungen an<br />

den Verkäufer erfolgen unter Beachtung der Erwerbersicherung<br />

nach der Makler- und Bauträgerverordnung<br />

(MaBV). Dies bedeutet, dass der Erwerber nur in der Höhe<br />

Zahlungen zu leisten hat, wie auch Bauleistungen durch<br />

Georgplatz 1<br />

7


8<br />

Chancen und Risiken<br />

Georgplatz 1<br />

den Verkäufer erbracht wurden. Kontrolliert werden diese<br />

Bauleistungen durch den TÜV.<br />

Bis zur Eintragung der Auflassungsvormerkung kann der<br />

Erwerber für den von ihm gezahlten Kaufpreis durch eine<br />

selbstschuldnerische Bankbürgschaft gesichert werden.<br />

Zu berücksichtigen ist, dass sich der Erwerber hinsichtlich<br />

der geschuldeten Zahlungen der Zwangsvollstreckung<br />

unterwirft, zur Durchsetzung von Kaufpreisansprüchen<br />

daher unter Umständen kein gesondertes Gerichtsverfahren<br />

notwendig ist. Der Verkäufer / Bauträger steht<br />

darüber hinaus für die schlüsselfertige Bezugsfertigkeit bis<br />

zum 31.12.2008 ein. Der genaue Fertigstellungstermin kann<br />

bei der Prospektherausgeberin erfragt werden. Nach<br />

Abnahme gewährleistet der Verkäufer / Bauträger dem<br />

Erwerber 5 Jahre ordentliche Mängelbeseitigung. Demgegenüber<br />

steht das Risiko, wenn der Verkäufer/Bauträger<br />

leistungsunfähig wird, dass Herstellungsansprüche nur<br />

bedingt oder gar nicht gegen ihn durchgesetzt werden<br />

können.<br />

Bei der Überzahlungssicherung der MaBV ist zu berücksichtigen,<br />

dass hierdurch nur der Kaufpreis abgesichert<br />

ist, nicht aber die mit dem Ankauf verbundenen Nebenkosten<br />

oder eintretende Verzögerungsschäden. Diese<br />

kann der Erwerber im Fall der Rückabwicklung nicht<br />

ersetzt erhalten. Auch im Falle der Zusicherung der<br />

Bezugsfertigkeit kann sich die Baudurchführung bedingt<br />

durch Streik, durch höhere Gewalt, vom Arbeitsamt bzw.<br />

durch berufsständische Vereinigung bestimmte und anerkannte<br />

Schlechtwetterlage, Baueinstellung aufgrund<br />

öffentlich-rechtlicher oder gerichtlicher Entscheidungen<br />

etc. verzögern, d. h. die Bauzeit verlängern.<br />

Die ab Abnahme bestehenden Gewährleistungsansprüche<br />

können verloren gehen, wenn der Bauträger während dieser<br />

Zeit in Insolvenz gerät. Zur konkreten rechtlichen<br />

Ausgestaltung des Angebotes (Kaufvertrag, WEG -<br />

Verwaltungsvertrag) sowie den weiteren Vertragsoptionen<br />

(Sondereigentumsverwaltung) verweisen wir auf die<br />

Ausführungen in diesem Prospekt zum rechtlichen<br />

Konzept.<br />

III. Standort<br />

Der Wert einer Immobilie bestimmt sich zu einem großen<br />

Teil nach dem Standort. Hierbei wird unterschieden zwischen<br />

Aktivräumen (es ziehen mehr Leute in die Gegend)<br />

und Passivräumen (es ziehen aus der Gegend mehr Leute<br />

weg). Gleichzeitig ist noch einmal weiter zu unterscheiden<br />

in den so genannten Makrostandort (Stadt, in welcher sich<br />

die Investition befindet) und in den so genannten Mikrostandort<br />

(Stadtteil / Gegend, in dem sich die Immobilie<br />

befindet). Der angebotene Standort ist im Prospekt eingehend<br />

beschrieben. Das Umfeld der Wohnanlage, in der<br />

sich die erworbene Eigentumswohnung befindet, sowie die


Gottschedstraße 17<br />

(Referenz)<br />

Entwicklung der Mieten und Immobilienpreise können sich –<br />

auch in Abhängigkeit von konjunkturellen Schwankungen –<br />

nachteilig verändern, was erhebliche Auswirkungen auf die<br />

Werthaltigkeit der Eigentumswohnung haben kann.<br />

IV. Qualität der Baumaßnahme<br />

Der Wert einer Immobilie hängt wesentlich vom nachfrageorientierten<br />

und modernen Wohnverhältnissen angepassten<br />

Zuschnitt sowie den üblicherweise gewünschten<br />

Ausstattungsmerkmalen ab. Daneben ist selbstverständlich<br />

auch die Bauqualität für die Werthaltigkeit des Investments<br />

entscheidend. Vorliegend wird die Bauqualität, insbesondere<br />

die vertragsgemäße Umsetzung der im Prospekt enthaltenen<br />

und versprochenen <strong>Baubeschreibung</strong> sowie<br />

Ausstattung durch den TÜV überwacht. Trotz des mit dem<br />

TÜV abgeschlossenen Rahmenvertrages ist nicht auszuschließen,<br />

dass beim Bau offensichtliche oder verdeckte<br />

Mängel auftreten. Insbesondere bei der hier vorliegenden<br />

Altbausanierung ist nicht auszuschließen, dass konstruktions-<br />

und insbesondere von der Altbausubstanz her bedingte<br />

negative Abweichungen von bspw. DIN-Soll-Normen für<br />

Neubauten zur tatsächlichen Ist-Ausführung auftreten<br />

(bspw. Deckenbelastung, Schallschutz etc.).<br />

Ferner ist zu beachten, dass die angegebene Wohnfläche<br />

nach der II. Berechnungsverordnung berechnet wurde.<br />

Bei Berechnung nach der seit 01.01.2004 geltenden<br />

Wohnflächenverordnung kann es vor allem bei Balkonen<br />

oder Loggien zu Abweichungen nach unten kommen.<br />

Wegen der weiteren Einzelheiten zur Flächenberechnung<br />

und zum Ausgleich von etwaigen Minderflächen wird auf<br />

die Ausführungen zum „Rechtlichen Konzept“ verwiesen.<br />

Zur individuellen Beschreibung des Anlageobjektes, den<br />

konkreten Plänen und Grundrissen, der <strong>Baubeschreibung</strong><br />

sowie der baubegleitenden Qualitätskontrolle und Abnahme<br />

durch den TÜV verweisen wir auf die Ausführungen<br />

in diesem Prospekt.<br />

V. Nutzungskonzept<br />

Die angebotene Eigentumswohnung eignet sich sowohl<br />

zur Selbstnutzung als auch zur Vermietung. Bei der<br />

Selbstnutzung investiert der Erwerber sozusagen in den<br />

eigenen Lebensmittelpunkt. Entscheidet sich der Erwerber<br />

für die Vermietung, kommt es für seine Kapitalanlage ganz<br />

entscheidend auf die Vermietbarkeit der Eigentumswohnung<br />

an.<br />

Vermietete Eigentumswohnungen haben gegenüber der so<br />

genannten Selbstnutzer-Eigentumswohnung im Verkaufsfall<br />

den Nachteil, dass diese – wenn sie nicht wieder entmietet<br />

sind – für die Käufergruppe Selbstnutzer i. d. R. ausfallen.<br />

Deshalb kommen vermietete Eigentumswohnungen<br />

in erster Linie für andere Kapitalanleger in Betracht, die<br />

dann einen Rentabilitätsvergleich mit alternativen<br />

Georgplatz 1<br />

9


10<br />

Chancen und Risiken<br />

Georgplatz 1<br />

Kapitalanlagen anstellen, was bei nicht ausreichend langer<br />

Haltedauer zur deutlichen Absenkung des erzielbaren<br />

Verkaufspreises gegenüber der investierten Gesamtsumme<br />

(Kaufpreis, Neben- und Finanzierungskosten etc.)<br />

führen kann. Da bei einer Weiterveräußerung für den<br />

Zweiterwerber Sonderabschreibungen entfallen, ist der zu<br />

erzielende Verkaufspreis zudem gewöhnlich niedriger als<br />

der hier angebotene Erwerbspreis. Aufgrund des Standortes,<br />

der marktgerecht kalkulierten Mieten und der Wohnungsgrößen<br />

sowie der Architektur geht die Prospektherausgeberin<br />

von einer guten Vermietbarkeit der Eigentumswohnung<br />

aus. Der Investor als Vermieter trägt jedoch<br />

das Risiko, dass seine Wohnung ganz oder zeitweise nicht<br />

vermietet werden kann und dass es aufgrund mangelnder<br />

Bonität des Mieters zu Mietausfällen und weiteren finanziellen<br />

Belastungen des Vermieters (z. B. Kosten etwaiger<br />

Rechtsstreite) kommen kann. Gleichzeitig ist in die<br />

Rentabilitätsberechnung einzustellen, dass nicht alle Bewirtschaftungs-<br />

und Betriebskosten (z.B. Verwaltungsgebühren)<br />

auf den Mieter umgelegt werden können. Daneben ist zu<br />

beachten, dass die Wohnungseigentümer meist gemeinschaftlich<br />

gegenüber Dritten haften, beschränkt auf das<br />

Verhältnis der Miteigentumsanteile, was dem Vertragspartner<br />

u. U. die persönliche Inanspruchnahme einzelner<br />

Eigentümer für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft gestattet.<br />

Sollte ein Miteigentümer für die anteiligen Be-<br />

wirtschaftungskosten nicht mehr aufkommen können, müssen<br />

diese ggf. auf die anderen Miteigentümer verteilt werden.<br />

Der Investor als Vermieter trägt ab der Fertigstellung die<br />

Last, dass er von einem nicht solventen Mieter keine<br />

Erstattung von ihm verauslagter Umlagen und Betriebskosten<br />

erlangen kann.<br />

Der Investor hat die Möglichkeit, der Firma L-Konzept<br />

Baumanagement <strong>GmbH</strong> einen Vermietungsauftrag zu erteilen.<br />

Der Auftrag umfasst die Erbringung aller notwendigen<br />

Leistungen zur Vermietung, insbesondere Werbemaßnahmen<br />

sowie die Ausarbeitung, Vorbereitung und den<br />

Abschluss der Endmietverträge, wobei für diese Leistungen<br />

eine marktübliche Provision, i.d.R. zwei Monatskaltmieten<br />

zzgl. MWSt., erhoben wird. Die Bonität der Mieter wird<br />

anhand marktüblicher Kriterien überprüft (Selbstauskunft),<br />

wobei sich selbstverständlich auch die Bonität des Mieters<br />

im Laufe der Zeit (bspw. durch Verlust des Arbeitsplatzes)<br />

nachteilig verändern kann. Erteilt der Eigentümer den<br />

Auftrag nicht, muss er selbst für die Vermietung der<br />

Wohnung sorgen oder andere Dritte beauftragen, um<br />

Leerstand zu vermeiden.<br />

Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass trotz vorliegender<br />

Bezugsfertigkeit die erste Vermietung bis zu drei Monaten und<br />

ggf. länger in Anspruch nehmen kann. Während dieser Zeit<br />

erhält der Erwerber keine Mieteinnahmen und muss eine sich<br />

ergebende Finanzierungslücke aus eigenen Mitteln abdecken.


Etwaige Leerstände oder Mietausfälle zum Beginn der Vermietungsphase<br />

können unter gewissen Voraussetzungen<br />

(kein Kaufpreiszahlungsverzug, keine berechtigten Minderungen)<br />

zunächst durch die angebotene Erstvermietungsgarantie<br />

überbrückt werden. Im Fall der Insolvenz des<br />

Mietgaranten ist diese Sicherheit jedoch nicht bzw. nur eingeschränkt<br />

gegeben. Der Investor als Vermieter trägt ungeachtet<br />

dessen ab der Fertigstellung die Last, dass er von<br />

einem nicht solventen Mieter keine Erstattung von ihm verauslagter<br />

Umlagen und Betriebskosten erlangen kann, da<br />

diese Kosten von der Mietgarantie nicht umfasst sind. Eine<br />

Gewähr, dass auch nach der Erstvermietungsgarantielaufzeit<br />

der Mietprognosewert erreicht wird, besteht nicht.<br />

Es besteht das Risiko, dass ggf. unterhalb des Prognosewertes<br />

geschlossene Mietverträge vom Vermieter nicht oder<br />

nicht frühzeitig gekündigt werden können und er an dieses<br />

Mietzinsniveau gebunden bleibt.<br />

Schließt der Investor den Verwaltervertrag für das<br />

Sondereigentum nicht ab, muss er zudem selbst alle<br />

Aufgaben übernehmen, die sich im Zusammenhang mit der<br />

Vermietung und Betreuung des Mieters ergeben, wie z. B.:<br />

■ Überwachung der Mieteingänge<br />

■ Einforderung rückständiger Mieten<br />

■ ggf. Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen<br />

■ Durchführung der Anschlussvermietungen<br />

Dazu kommen von Anfang an der Besuch der jährlich stattfindenden<br />

Eigentümerversammlung zur Wahrung der Inter-<br />

essen gegenüber den anderen Wohnungseigentümern in<br />

der Wohnanlage, sowie die Gewährleistungsbegehungen<br />

vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zur Mängelaufnahme<br />

und Überwachung der Mängelbeseitigung. Für den Fall, dass<br />

der Investor fachlich oder zeitlich oder aus sonstigen<br />

Gründen nicht in der Lage ist, diese zur Rentabilität und<br />

Werthaltigkeit wichtigen Maßnahmen selbst oder mit Hilfe<br />

hierfür separat zu honorierender, wohnungswirtschaftlich<br />

erfahrener Personen durchzuführen, können erhebliche<br />

Beeinträchtigungen der Rentabilität und der Werthaltigkeit<br />

eintreten. Der Investor als Vermieter trägt grundsätzlich das<br />

Risiko, dass seine Wohnung leer steht oder dass es aufgrund<br />

Nichtzahlung des Mieters zu Mietausfällen und weiteren<br />

finanziellen Belastungen des Vermieters kommen kann. Zur<br />

näheren Ausgestaltung wird auf die Ausführung zum rechtlichen<br />

Konzept in diesem Prospekt verwiesen.<br />

VI. Verwaltung<br />

Da die nachhaltige Betreuung der Immobilie erfahrungsgemäß<br />

eine unabdingbare Voraussetzung für die<br />

Rentabilität und die Werthaltigkeit ist, erfolgt die<br />

Folgebetreuung durch eine vom Bauträger empfohlene<br />

Hausverwaltung. Die Bestellung ist noch nicht erfolgt. Der<br />

aktuelle Stand kann beim Verkäufer erfragt werden. Der<br />

Bauträger unterstützt die Hausverwaltung und nimmt bei<br />

Bedarf, wenn von ausreichend Investoren gewünscht, an<br />

den Wohnungseigentümerversammlungen teil. Die monat-<br />

Georgplatz 1<br />

11


12<br />

Chancen und Risiken<br />

Georgplatz 1<br />

lich für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums entstehenden<br />

Kosten trägt der Erwerber und sind von diesem<br />

in seine Rentabilitätsberechnung einzustellen. Daneben<br />

wird dem Erwerber der Verwaltungsvertrag für das<br />

Sondereigentum optional angeboten. Auch diese Kosten<br />

hat der Erwerber ggf. gesondert zu tragen und bei seiner<br />

Rentabilitätsberechnung einzustellen. Die Kosten für die<br />

laufende Bewirtschaftung wurden entsprechend den<br />

Erfahrungswerten der aus bereits in der Vermietungsphase<br />

befindlichen Wohnungen kalkuliert. Höhere Bewirtschaftungskosten<br />

verschlechtern die Rentabilität der<br />

Investition. Dazu kommen noch die ggf. anfallenden Kosten<br />

des Steuerberaters des Investors. Kosten der Verwaltung<br />

können üblicherweise nicht auf die Mieter umgelegt werden.<br />

Bei nachlässiger Verwaltung einer Immobilieninvestition<br />

besteht die Gefahr der Wertminderung, eingeschränkte<br />

Vermietbarkeit sowie vermeidbarer Reparaturaufwendungen.<br />

Zu einer guten Verwaltung gehört auch die sorgfältige<br />

Pflege der Außenanlagen.<br />

Zu den konkreten Gebühren für die Verwaltung, wird auf<br />

die Angaben im Angebot verwiesen. Zur rechtlichen<br />

Konzeption wird auf die Ausführungen in diesem Prospekt<br />

verwiesen.<br />

VII. Pflege-, Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung<br />

Wer sich für eine Investition in eine Immobilie entscheidet,<br />

ist gehalten, langfristig zu denken. Zur langfristigen Planung<br />

gehört die rechtzeitige Vorsorge für zukünftig notwendig<br />

werdende Instandhaltungen und Instandsetzungen.<br />

Nach der diesem Angebot zugrunde liegenden Teilungserklärung<br />

ist demnach die Bildung einer Instandhaltungsrücklage<br />

vorgesehen. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage<br />

wird durch die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

im Rahmen der Eigentümerversammlung festgelegt. Die<br />

Instandhaltungsrücklage wird gebildet, damit anfallende<br />

Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach,<br />

Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage etc.) von der<br />

Eigentümergemeinschaft gezahlt werden können.<br />

Erfahrungsgemäß fallen vor allem in den Anfangsjahren<br />

geringere Ausgaben als die vorgesehene Instandhaltungsrücklage<br />

an. Die Instandhaltungsrücklage erhöht sich somit<br />

sukzessive und steht in späteren Jahren bei erhöhten<br />

Instandhaltungsaufwendungen zur Verfügung. Als Kalkulationsgrundlage<br />

werden im hier vorliegenden Angebot die<br />

anfänglichen monatlichen Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage<br />

mit pauschal 0,40 Euro inkl. MWSt. je m2 festgelegt. Da dieser Betrag nicht auf der Basis der<br />

Restnutzungsdauer der Verschleißbauteile ermittelt wurde<br />

und nicht der in § 28 Abs. 2 BV genannten Instandhaltungskostenpauschale<br />

entspricht, ist die Instandhaltungsrücklage<br />

langfristig wahrscheinlich zu gering bemessen. Sofern die<br />

Instandhaltungsrücklage langfristig nicht ausreicht, um die<br />

dann erheblichen Instandhaltungskosten der Immobilie zu<br />

tragen – nach wohnungswirtschaftlichen Erfahrungen ist<br />

Daumierstraße 13<br />

(Referenz)


hiervon auszugehen – sind etwaige zusätzliche Kosten vom<br />

Wohnungskäufer zu tragen (Sonderumlagen). Es ist davon<br />

auszugehen, dass innerhalb eines Zyklus von 15 bis 40<br />

Jahren eine grundlegende Erneuerung des Wohngebäudes<br />

erforderlich ist. Bedingt wird diese Erneuerung durch den<br />

Ersatz der Verschleißbauteile und die Anpassung an geänderte<br />

Wohnbedürfnisse.<br />

Es ist möglich, dass bereits ab dem 15. Jahr bzw. früher<br />

erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel für die<br />

Modernisierung und Instandhaltung der Immobilie zur<br />

Verfügung gestellt werden müssen. Zum heutigen Stand<br />

sind hierüber keine eindeutigen quantitativen und qualitativen<br />

Aussagen möglich. Erzielt die Eigentümergemeinschaft<br />

durch das Anlegen der Instandhaltungsrücklage<br />

Zinserträge, so wird hiervon die Zinsabschlagssteuer einbehalten.<br />

Auch bei einer umfassenden Sanierung und<br />

Modernisierung können während der Restnutzungsdauer<br />

der Eigentumswohnung sowohl bei Altbauten als auch<br />

bei Neubauten weitere Anpassungen an die künftigen<br />

Bedürfnisse und Wünsche der Mieter erforderlich werden<br />

(z. B. bezüglich Ausstattung, Wohnungsgrundrisse,<br />

Multimedia u. ä.). Die Kosten für solche Maßnahmen sind<br />

durch die zu bildende Instandhaltungsrücklage regelmäßig<br />

nicht abgedeckt. Zu berücksichtigen ist auch, dass<br />

der Erwerber die Kosten etwaiger Reparaturen und<br />

Instandhaltungen an seinem Sondereigentum selbst zu<br />

tragen hat, soweit er vom Mieter keinen Ersatz verlangen<br />

kann. Insofern ist zu empfehlen, auch hierfür von Anfang<br />

an Rücklagen zu bilden und diese ggf. in die Rentabilitätsberechnung<br />

einzustellen. Zur konkreten Instandhaltungsrücklage<br />

wird auf die Angaben im Angebot verwiesen.<br />

VIII. Kosten und Finanzierung<br />

Die Finanzierung einer Immobilie erfolgt i. d. R. aus<br />

Eigenkapital und Fremdmitteln. Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />

dass der Investor neben dem Kaufpreis üblicherweise<br />

auch die Erwerbsnebenkosten (Notar- und Grundbuchkosten<br />

sowie Grunderwerbssteuer) sowie ggf. entstehende<br />

Zwischenfinanzierungskosten (für die Zeit der ersten<br />

Ratenzahlung ab Erwerb / Baubeginn bis hin zur<br />

Vermietung, planmäßig zwischen 3% bis 5 % des Kaufpreises)<br />

zu bezahlen hat, die in das Gesamtinvestitionsvolumen<br />

einzurechnen sind.<br />

Bei Finanzierungen durch Dritte (Banken etc.) ist zu berücksichtigen,<br />

dass die Konditionen (Zins und Tilgung) zeitlich<br />

befristet sind und nach Ablauf der Zeit erhebliche<br />

Zinsschwankungen nach unten oder oben eingetreten sein<br />

können.<br />

Nach Ablauf der Finanzierung hat sich der Investor demnach<br />

um eine Anschlussfinanzierung ggf. unter Vereinbarung<br />

neuer Konditionen und Einrechnung erneuter<br />

Bankbearbeitungsgebühren etc. zu kümmern.<br />

Bei der Entscheidung zum Investment sind neben den<br />

behandelten objektspezifischen Chancen und Risiken auch<br />

Georgplatz 1<br />

13


14<br />

Chancen und Risiken<br />

Georgplatz 1<br />

die persönlichen und individuellen Verhältnisse des<br />

Erwerbers (wie z. B. Alter, Finanzierungsdauer, Einnahmesicherheit<br />

etc.) zu berücksichtigen. Soweit der Investor<br />

den Erwerb seiner Wohneinheit durch ein Bankdarlehen<br />

finanziert, haftet er persönlich für die fristgerechte Bedienung<br />

von Zinsen und die Tilgung seines Darlehens, unabhängig<br />

vom Vermietungsstand seiner Wohneinheit. Bei der<br />

Anschlussfinanzierung ist zu beachten, dass der dann gültige<br />

Zinssatz höher sein kann, als zu Beginn der Investition<br />

geplant, wodurch sich eine liquiditätsmäßige Verschlechterung<br />

im Verhältnis zu den Mieteinnahmen ergeben kann.<br />

Es gibt verschiedenartigste Finanzierungsmodelle mit mannigfaltigen<br />

Chancen und Risiken, die individuell auf die<br />

Bedürfnisse des Investors zugeschnitten werden können.<br />

Der Investor sollte sich hierzu mehrere Angebote einholen<br />

bzw. sich von seinem Finanzierungsberater eingehend<br />

informieren und aufklären lassen. Zu den Investitionskosten<br />

wird auf die Angaben im Angebot verwiesen.<br />

IX. Steuerliche Aspekte<br />

Der Investor erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.<br />

Die steuerlichen Ergebnisse aus der Investition führen<br />

i. d. R. zunächst zu einer Senkung des zu versteuernden<br />

Einkommens des Investors. Eine Eintragung der steuerlichen<br />

Auswirkungen auf der Lohnsteuerkarte kann frühestens im<br />

Jahr nach der Bezugsfertigkeit erfolgen. Es gibt keine<br />

Gewähr dafür, dass die zur Zeit der Prospektherausgabe gel-<br />

tenden Steuergesetze und –verordnungen sowie die<br />

Finanzrechtsprechung und Verwaltungspraxis in unveränderter<br />

Form fortbestehen bleiben. Die vorgenommene<br />

Aufteilung des Kaufpreises, insbesondere hinsichtlich der<br />

Sanierungs- und Modernisierungskosten, stellt lediglich eine<br />

Prognose des Verkäufers/Bauträgers dar, die sich an<br />

Erfahrungswerten orientiert. Die Anerkennung obliegt den<br />

Behörden, eine Gewähr wird nicht übernommen. Eine geänderte<br />

Aufteilung durch die Finanzbehörden kann zu geringeren<br />

Sonderabschreibungen führen. Gleichzeitig wird darauf<br />

hingewiesen, dass erhöhte Abschreibungen i.d.R. beim<br />

Weiterverkauf entfallen, was sich auf die Höhe des zu erzielenden<br />

Kaufpreises auswirken kann. Auf Grund des<br />

Regierungswechsels wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

teilweise geändert, wobei die konkreten<br />

Auswirkungen noch nicht abschließend einzuschätzen sind.<br />

Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen zu den<br />

Steuerlichen Auswirkungen in diesem Prospekt verwiesen.<br />

Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben zu den steuerlichen<br />

Auswirkungen – auf welche ausdrücklich verwiesen<br />

wird – geben die Beurteilung von Fachleuten sowie<br />

deren Interpretation der derzeitigen Rechtslage wieder.<br />

Abweichende Interpretationen durch die Finanzbehörden<br />

können nicht ausgeschlossen werden. Die Erläuterungen<br />

der steuerlichen Behandlung der Investition in diesem<br />

Prospekt spiegeln nur grundsätzlich denkbare Rahmenbedingungen<br />

wider und ersetzen in keinem Fall die per-


sönliche und individuell auf den Erwerber abgestimmte<br />

Steuerberatung. Für das Erreichen vom Investor verfolgter<br />

steuerlicher Ziele kann daher weder vom<br />

Prospektherausgeber noch einem Vermittler eine Haftung<br />

übernommen werden.<br />

X. Kumulation von Chancen und Risiken<br />

Das vorliegende Angebot enthält die Chance zur werthaltigen<br />

Immobilieninvestition, wobei die Risiken abgewogen<br />

werden müssen. Im Extremfall können die<br />

beschriebenen Risiken auch gehäuft auftreten (z.B.<br />

Leerstand oder rückläufige Mieten bei steigenden Zinsen<br />

oder teurerer Anschlussfinanzierung und erforderlich<br />

werdende Instandhaltungs- / Instandsetzungsaufwendungen)<br />

und je nach Vermögenslage im schlimmsten Fall<br />

bis hin zu erheblichen Vermögensverlusten des Investors<br />

führen.<br />

Die vorstehende Darstellung der Chancen und Risiken<br />

kann nicht abschließend sein und enthält nur die nach<br />

Auffassung des Prospektherausgebers wichtigsten<br />

Aspekte. Weitergehende Auseinandersetzungen würden<br />

den Rahmen dieser Übersicht übersteigen.<br />

Da der Prospekt einen komplexen Sachverhalt und zum Teil<br />

komplizierte Rechtsmaterien beschreibt, welche zudem im<br />

Laufe der Zeit Veränderungen unterliegen, kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass Angaben oder Umstände unerwähnt<br />

bleiben, welche für die Anlageentscheidung des<br />

Investors bzw. dessen Risikoabwägung ggf. von Bedeutung<br />

sind oder werden. Insofern steht der Prospektherausgeber<br />

einem interessierten Erwerber jederzeit zur<br />

vollständigen und richtigen Beantwortung ggf. ergänzend<br />

auftretender Fragen zur Verfügung. Weil auch die individuellen<br />

Bedürfnisse und Möglichkeiten eines Investors<br />

zwangsläufig in einem Prospekt nicht ganzheitlich<br />

berücksichtigt werden können, ist in jedem Fall die individuelle<br />

Prüfung, Information, Aufklärung, Beratung und<br />

Empfehlung durch eine fachkundige Person Ihres<br />

Vertrauens (bspw. Rechtsanwalt oder Steuerberater)<br />

anzuraten.<br />

Georgplatz 1<br />

15


16<br />

Mein <strong>Leipzig</strong> lob ich mir.<br />

Georgplatz 1<br />

<strong>Leipzig</strong> ist die größte Stadt in Mitteldeutschland<br />

und vereint wie keine andere Tradition und<br />

Moderne, sächsische Gemütlichkeit und High-<br />

Tech-Business sowie politischen Pioniergeist<br />

und klassische Hochkultur. Sie werden es<br />

spüren: In der Stadt weht der Wind der viel<br />

zitierten <strong>Leipzig</strong>er Freiheit. Lassen Sie sich<br />

faszinieren.


Jetzt in <strong>Leipzig</strong> investieren, denn:<br />

■ Über 70% der <strong>Leipzig</strong>er Unternehmen bewerteten ihre<br />

Stadt als sehr wirtschaftsfreundlich. Damit liegt <strong>Leipzig</strong><br />

im Vergleich mit 49 anderen deutschen Großstädten,<br />

wie Düsseldorf oder Stuttgart, auf Rang eins (Quelle:<br />

IW Consult Unternehmerumfrage 2005)<br />

■ In <strong>Leipzig</strong> eröffnete im Herbst 2006 der weltgrößte<br />

Internet-Einzelhändler Amazon ein neues Logistikzentrum.<br />

In den kommenden drei Jahren sollen bis zu<br />

400 feste Arbeitsplätze entstehen.<br />

■ Die Lufthansa Cargo erwägt derzeit, einen Teil Ihrer DHL-<br />

Flotte von Frankfurt nach <strong>Leipzig</strong> zu verlegen. Die DHL<br />

errichtet für 300 Millionen Euro ein neues europäisches<br />

Frachtdrehkreuz. Dieses soll 2008 in Betrieb gehen und<br />

10.500 direkte und indirekte Arbeitsplätze schaffen.<br />

■ <strong>Leipzig</strong> ist Autostadt. Der exklusive Sportwagenhersteller<br />

Porsche produziert dank perfekter Infrastruktur und einem<br />

hervorragenden Ruf in <strong>Leipzig</strong>. Seit Dezember 2002 entsteht<br />

hier der Cayenne, im August 2003 startete die Produktion<br />

des limitierten Porsche Carrera GT und ab 2009 wird das<br />

viertürige Sportcoupé Panamera im Werk <strong>Leipzig</strong> gebaut.<br />

■ In das neue BMW-Werk in <strong>Leipzig</strong> wurden rund<br />

1,3 Milliarden Euro investiert. Am 16.Juni 2006 lief der<br />

100.000ste BMW 3er seit dem Start der Serienproduktion<br />

am 01.März 2005 vom Band.<br />

Hier sollten Sie investieren.<br />

■ Die <strong>Leipzig</strong>er Messe ist eine der ältesten Messen der<br />

Welt und zugleich eine der jüngsten und modernsten<br />

Messezentren. Der Neubau der Messe war in den<br />

neuen Bundesländern eines der größten<br />

Investitionsprojekte. Heute stehen Themen wie bspw.<br />

Auto und Mobilität, Bücher und Medien sowie Bauen<br />

und Denkmalpflege im Mittelpunkt.<br />

■ Als Universitätsstandort hat <strong>Leipzig</strong> einen bedeutenden<br />

Ruf. Neben den traditionellen Studiengängen gibt es an<br />

der Uni bereits zahlreiche innovative Lehrstühle.<br />

■ <strong>Leipzig</strong> ist Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes.<br />

■ <strong>Leipzig</strong> ist Musikstadt. Kulturperlen wie der Thomanerchor,<br />

die Oper oder das Gewandhaus machen <strong>Leipzig</strong><br />

zu einem Erlebnis für viele Reisende.<br />

■ Die neue Verkehrsader für die Region wird der City-<br />

Tunnel. Dabei entstehen vier unterirdische Stationen,<br />

welche den Nahverkehr entlasten und das Herzstück<br />

des neuen mitteldeutschen S-Bahn-Netzes bilden.<br />

Geplant ist, dass ab 2009 alle viereinhalb Minuten ein Zug<br />

durch den City-Tunnel fährt – und das in jede Richtung.<br />

In <strong>Leipzig</strong> besitzen die Menschen den Mut zum Anpacken.<br />

Deshalb machen nicht allein die vielen Parks und Wälder,<br />

sondern vor allem das vielseitige kulturelle und sportliche<br />

Angebot die Stadt mit ihren Szenekneipen und Cafés<br />

lebens- und liebenswert.<br />

Georgplatz 1<br />

17


18<br />

Georgplatz 1<br />

Georgplatz 1


Westlich vom <strong>Leipzig</strong>er Zentrum gelegen, ist der<br />

Stadtteil Lindenau in den letzten Jahren durch<br />

umfangreiche städtebauliche Umbau- und<br />

Sanierungsmaßnahmen zu einem attraktiven<br />

Wohnviertel herangereift.<br />

Die Nähe zu Parkanlagen wie dem „Palmen-<br />

garten“ und zum <strong>Leipzig</strong>er Auenwald als Anbindung<br />

an den <strong>Leipzig</strong>er Grüngürtel, Kulturstätten<br />

wie die „Musikalische Komödie“ und das „Haus<br />

der Volkskunst“ sowie der liebevolle Ausbau der<br />

Lindenau durchziehenden <strong>Leipzig</strong>er Wasserwege<br />

sind prägende Details dieser Wohnlage.<br />

-Str.<br />

Rückmarsdrfr. Str.<br />

Merseburger Str.<br />

r<br />

Georg-Scharz-Str.<br />

Ernst-Keil-Str.<br />

ra- ham-<br />

Reineckestr.<br />

Franz-Flemming-Str.<br />

hstr.<br />

Plautstr.<br />

r- str.<br />

Pfingstweide<br />

W.-Zipper-Str.<br />

A.-Tanzpl.<br />

Hans-Driesch-Str.<br />

Rathenau<br />

Benediktusstr.<br />

Wohlge.-Str.<br />

Silcher-Str.<br />

Sattel hof- Str.<br />

Michael-Str.<br />

Am Wasserschloß<br />

Am langen Felde<br />

Saalfelder Str. Saalfelder Str.<br />

Biener Str.<br />

Leunaer Weg<br />

str.<br />

Mansfelder Weg<br />

Becker- str.<br />

Leid-<br />

Dr.Hermann- Dunker Str.<br />

Pötz<br />

Puf.-end.-Str.<br />

<strong>Leipzig</strong> - Lindenau<br />

enacker<br />

William-Zipperer-Str.<br />

Baum.-<br />

Crus.-S.<br />

NEU-LINDENAU<br />

Str.<br />

hold- str.<br />

Morgenstern<br />

Lähnestr.<br />

Lützner<br />

Plan<br />

Credestr.<br />

Grö pplerStr.<br />

Radiusstr.<br />

Demmeringstr.<br />

Holbergstr.<br />

Voigtstr.<br />

Gotzow.-Str.<br />

Graff-S.<br />

Bausestr.<br />

Thietm.-S.<br />

Wiprecht.-S.<br />

Groitzscher<br />

Str.<br />

Georg-Scharz-Str.<br />

Prießnitz.- Str.<br />

Merseburger Str.<br />

Lützner Straße<br />

Saalfelder Str.<br />

Großmannstr.<br />

Wielandstr.<br />

Uhlandstr.<br />

Hauschild-Str. Röntgen-Str.<br />

Geraer Str. Dürr Str.<br />

Hans-Driesch-Str.<br />

Rietschelstr.<br />

P.-Küstner-Str.<br />

Spittastr.<br />

K.-Ferlemann-Str.<br />

Klopst.-<br />

Str.<br />

Rinck.-<br />

Str.<br />

Günt.-<br />

Str.<br />

Flem.-<br />

Str.<br />

Ahlfeldstr.Hempelstr.<br />

Engert-Str.<br />

Queck-Str.<br />

Calvisius -Str.<br />

Demmeringstr.<br />

Henriettenstr.<br />

Jordanstr. Gießerstr.<br />

E.-Köhn-Str.<br />

Aurelienstr.<br />

Karl-Heine-Str.<br />

Naumburger S<br />

Auewald<br />

Georgplatz<br />

ALTLINDEAU<br />

Uhlandstr.<br />

Henriettenpark<br />

er-Str.<br />

Friesenstr.<br />

Rietschelst<br />

Nathanaelstr.<br />

Friesenstr.<br />

Roßm.Str.<br />

Demmeringstr.<br />

Odermannstr.<br />

Gemeind.-Str.<br />

Merseburger Str.<br />

Guts-Muths- Str.<br />

Enders- str.<br />

Helmholtz- Str.<br />

Weißenfelser-Str.<br />

Industriestr.<br />

Hähnelstr.<br />

Hahnemannstr<br />

Wasser-Str.<br />

Anger-Str. Anger-Str.<br />

Henricistr.<br />

Lindenauer Markt<br />

Kuhturmstr.<br />

Josephstr.<br />

Aurelienstr.<br />

Lauchstädter-Str.<br />

PLAGWITZ<br />

Siemeringstr.<br />

Dreilindenstr.<br />

Birkenstr.<br />

W.-Heinze-Str.<br />

Kösner-Str.<br />

Felsenk.-Str.<br />

Amal.-<br />

S.<br />

Schmie.-<br />

S.<br />

Cottaweg Cottaweg<br />

Zschorchersche<br />

Str.<br />

Rud.-<br />

Sack-<br />

Str..-<br />

Luppenstr.<br />

Alte Straße<br />

Weißenfelsstr.<br />

Palmengarten<br />

Karl-Heine-Str.<br />

Ernst-Mey-Str.<br />

Forststraße<br />

Kolbestr.<br />

Gleis-Str.<br />

Nonnenstr.<br />

Erdmann-Str.<br />

che Str. Jahnallee<br />

Leutzscher Alle<br />

weg<br />

Goya-Str.<br />

Robert-Koch-<br />

Mückenschl<br />

Am Sportforum<br />

Klinger-Weg<br />

Chris<br />

Friedr<br />

Luz-Long-Str.<br />

Käthe-K<br />

Georgplatz 1<br />

W<br />

M<br />

Anton-Bruckne<br />

19


20<br />

Zoo<br />

Georgplatz 1<br />

Entdecken Sie einen der ältesten Zoologischen<br />

Gärten unseres Landes. 1878 von Gastwirt Ernst<br />

Pinkert auf dem Gelände seines Gasthofes<br />

gegründet, hat zur Jahrtausendwende ein neues<br />

Kapitel in der Entwicklung des <strong>Leipzig</strong>er Zoo<br />

begonnen – der Zoo der Zukunft macht es mög-<br />

lich, die Tiere in ihren natürlichen Lebensräumen<br />

zu beobachten und mit allen Sinnen zu<br />

begreifen. Löwensavanne, Pongoland, Lippenbärenschlucht,<br />

Tiger-Taiga und Kiwara-Savanne<br />

laden bereits zum Stauen ein ... Übrigens: mit<br />

dem Fahrrad sind Sie in wenigen Minuten dort.<br />

badende Elefanten im Innen-Badebecken des Elefantentempels


Freiflächenplan<br />

Georgplatz 1<br />

21


22<br />

In wenigen Minuten in der City<br />

Georgplatz 1<br />

<strong>Leipzig</strong>s Innenstadt besticht durch ein<br />

einzigartiges Ensemble von historischen<br />

Gebäuden, schönen Ladenpassagen und<br />

viel Kultur. Bummeln Sie beispielsweise<br />

von der Thomaskirche vorbei am Alten<br />

Rathaus bis hin zum Gewandhaus. Lassen<br />

Sie sich einladen von den zahlreichen<br />

Straßencafes und genießen Sie die <strong>Leipzig</strong>er<br />

Freiheit! Danach kann man sich auf’s zu<br />

Hause freuen.<br />

Freisitz Mövenpick am Naschmarkt


Erdgeschoss<br />

WE 01 Wohnen 18,6 m 2<br />

71,7 m 2 Küche 5,6 m 2<br />

Schlafen 14,0 m 2<br />

Arbeiten 8,3 m 2<br />

Bad 5,6 m 2<br />

Flur 14,8 m 2<br />

Balkon 4,8 m 2<br />

WE 02 Wohnen 19,8 m 2<br />

50,4 m 2 Küche 10,0 m 2<br />

Schlafen 11,8 m 2<br />

Abstellraum 1,6 m 2<br />

Bad 4,1 m 2<br />

Flur 3,1 m 2<br />

WE 03 Wohnen 18,4 m 2<br />

77,9 m 2 Küche 9,1 m 2<br />

Schlafen 13,8 m 2<br />

Kind/Arbeiten 11,7 m 2<br />

Bad 5,6 m 2<br />

Flur 13,0 m 2<br />

Balkon 6,3 m 2<br />

Georgplatz 1<br />

23


24<br />

<strong>Leipzig</strong>er Hauptbahnhof<br />

Georgplatz 1<br />

Als der <strong>Leipzig</strong>er Hauptbahnhof am 01.Oktober<br />

1915 eingeweiht wurde, war er einer der größten<br />

Bahnhöfe der Welt: 26 Bahnsteige und 5 Außenbahnsteige.<br />

Noch heute einer der größten Kopfbahnhöfe<br />

Europas, zieht der <strong>Leipzig</strong>er Haupt-<br />

bahnhof täglich 150.000 Menschen an, von denen<br />

aber nur 90.000 zu den Zügen wollen, denn seit<br />

seiner Modernisierung im Jahr 1998 laden die<br />

sehenswerten Hauptbahnhof-Promenaden zum<br />

Shoppen, Bummeln und Verweilen ein ...<br />

Promenaden Hauptbahnhof


1. Obergeschoss<br />

WE 04 Wohnen / Essen 19,6 m 2<br />

74,9 m 2 Küche 6,4 m 2<br />

Schlafen 14,4 m 2<br />

Kind 8,8 m 2<br />

Bad 6,0 m 2<br />

Flur 14,9 m 2<br />

Balkon 4,8 m 2<br />

WE 05 Wohnen 20,5 m 2<br />

55,1 m 2 Küche 10,7 m 2<br />

Schlafen 12,2 m 2<br />

Abstellraum 1,6 m 2<br />

Bad 4,1 m 2<br />

Flur 3,2 m 2<br />

Balkon 2,8 m 2<br />

WE 06 Wohnen 19,7 m 2<br />

81,7 m 2 Küche 9,4 m 2<br />

Schlafen 14,4 m 2<br />

Kind 12,9 m 2<br />

Bad 6,0 m 2<br />

Flur 13,0 m 2<br />

Balkon 6,3 m 2<br />

Georgplatz 1<br />

25


26<br />

Einmal Kapitän sein<br />

Georgplatz 1<br />

<strong>Leipzig</strong> überrascht: Denn mitten durch die<br />

Stadt zieht sich ein dichtes Netz von Wasserläufen.<br />

Und einige von Ihnen, wie hier bspw.<br />

der Karl- Heine- Kanal, sind bereits heute per<br />

Boot zu befahren.<br />

Die Stadt vom Wasser aus entdecken – ein<br />

Erlebnis, einzigartig und erholsam.<br />

Übrigens: Die Bootsstege sind vom Georgplatz<br />

zu Fuß in wenigen Minuten erreichbar.<br />

Karl-Heine-Kanal


2. Obergeschoss<br />

WE 07 Wohnen / Essen 19,8 m 2<br />

74,8 m 2 Küche 6,4 m 2<br />

Schlafen 14,4 m 2<br />

Arbeiten 8,7 m 2<br />

Bad 5,8 m 2<br />

Flur 14,9 m 2<br />

Balkon 4,8 m 2<br />

WE 08 Wohnen 20,5 m 2<br />

52,5 m 2 Küche 10,7 m 2<br />

Schlafen 12,2 m 2<br />

Abstellraum 1,6 m 2<br />

Bad 4,3 m 2<br />

Flur 3,2 m 2<br />

WE 09 Wohnen 19,5 m 2<br />

81,4 m 2 Küche 9,5 m 2<br />

Schlafen 14,3 m 2<br />

Kind 12,8 m 2<br />

Bad 6,0 m 2<br />

Flur 13,0 m 2<br />

Balkon 6,3 m 2<br />

Georgplatz 1<br />

27


28<br />

Kulkwitzer See<br />

Georgplatz 1<br />

Eines der schönsten Ausflugziele im <strong>Leipzig</strong>er<br />

Westen ist der Kulkwitzer See. Einstmals entstanden<br />

aus den Restlöchern zweier Braunkohlegruben<br />

gehört er heute zu den beliebtesten<br />

Badeseen der Region und ist bekannt als eines der<br />

besten deutschen Tauchreviere. Neben Segeln,<br />

Surfen, Kanusport, Angeln, Fahrrad fahren und<br />

Inlineskaten bietet die neu eröffnete Wakebordund<br />

Wasserskiliftanlage an der Nordböschung<br />

des Sees Spaß für die ganze Familie.<br />

Wakebord- und Wasserskiliftanlage Kulkwitzer See


Dachgeschoss<br />

WE 10 Wohnen / Essen 24,6 m 2<br />

83,6 m 2 Schlafen 15,2 m 2<br />

Küche 6,0 m 2<br />

Kind 12,3 m 2<br />

Bad 7,7 m 2<br />

Flur 14,0 m 2<br />

Loggia 3,8 m 2<br />

WE 11 Wohnen / Küche /<br />

94,1 m 2 Essen 44,3 m 2<br />

Schlafen 17,7 m 2<br />

Kind 12,1 m 2<br />

Bad 6,2 m 2<br />

Flur 9,9 m 2<br />

Loggia 3,9 m 2<br />

Georgplatz 1<br />

29


30<br />

<strong>Baubeschreibung</strong><br />

Georgplatz 1<br />

A Allgemeine Angaben<br />

Die Bauausführungen erfolgen nach den anerkannten<br />

Regeln und Richtlinien der Bautechnik und unterliegen in<br />

allen Teilen den gültigen technischen Bedingungen der<br />

Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/C), den geltenden<br />

Schallschutzbedingungen mit den Einschränkungen<br />

für Bestandsbauten und der Wärmeschutzverordnung neuester<br />

Fassung, sofern in dieser <strong>Baubeschreibung</strong> nichts<br />

anderes geregelt ist. Für den besonderen Einzelfall, dass<br />

die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik auf<br />

Grund der besonderen Spezifik des historischen Gebäudes<br />

mit vertretbarem Aufwand nicht möglich oder sinnvoll sein<br />

sollte, wird versucht, mit anderen Maßnahmen dem Zweck<br />

der Regelung möglichst nahe zu kommen. Neben der<br />

Sanierung des historischen Bestandes ist vorgesehen,<br />

moderne, zeitgemäße Wohnungen einzubauen sowie die<br />

Dachgeschosse gem. der vorliegenden Planung vollständig<br />

auszubauen und dort moderne Dachgeschoßwohnungen<br />

zu integrieren.<br />

0. Angaben zum Gebäudetyp<br />

Das Projekt sieht die umfassende Sanierung des gründerzeitlichen<br />

Gebäudes in guter Wohnlage in <strong>Leipzig</strong>-<br />

Lindenau vor. Es ist Teil einer vollständig erhaltenen bürgerlichen<br />

Blockrand- bzw. Platzbebauung, die Anfang des<br />

20. Jahrhunderts entstanden ist.<br />

1. Flächenberechnungen<br />

Die Wohnflächen werden vom beauftragten Architekten<br />

auf Grundlage der „Verordnung über wohnungswirtschaftliche<br />

Berechnungen“ (II. Berechnungsverordnung)<br />

ermittelt.<br />

2. Gutachten<br />

Im vorhandenen Altbau werden umfangreiche Bestandsuntersuchungen<br />

durchgeführt, deren Ergebnisse direkt in<br />

die Ausführungs- und Detailplanung sowie die Bauausführung<br />

einfließen. Dabei wird angestrebt, die Anforderungen<br />

der zuständigen Ämter, wie auch der Statik und der<br />

sonstigen technischen Bedingungen, miteinander möglichst<br />

weitgehend in Einklang zu bringen. Es wird eine<br />

detaillierte Bestandsaufnahme gefertigt, auf deren Basis<br />

die Verkaufs- und Genehmigungsplanung erstellt wird bzw.<br />

wurde.<br />

Der Verkäufer beauftragt u.a. einen erfahrenen Tragwerksplaner<br />

mit der Anfertigung der statischen Berechnungen,<br />

die von einem Prüfstatiker geprüft werden. Der<br />

beauftragte Fachingenieur erstellt gleichzeitig die erforderlichen<br />

Nachweise zum Schall-, Wärme- und vorbeugenden<br />

baulichen Brandschutz der Bauteile. Er erstellt auch<br />

den erforderlichen Wärmeschutznachweis unter Berücksichtigung<br />

der gültigen Energieeinsparverordnung, soweit<br />

diese auf historische Bestandsbauten anwendbar ist.<br />

Brockhausstraße 28<br />

(Referenz)


Weiterhin wird ein anerkannter Sachverständiger für Holzund<br />

Bautenschutz mit der Beurteilung aller Bauteile des<br />

vorhandenen Gebäudes hinsichtlich Nässe, biotischer<br />

Schäden, Pilze und Insekten beauftragt. Der vorhandene<br />

Hausschwamm in den Geschossdecken, dem Dachgebälk<br />

und dem Mauerwerk wird unter Anleitung von erfahrenen<br />

Sachverständigen saniert. Befallene Holzteile werden entfernt,<br />

das betroffene Mauerwerk wird mittels Abflammen<br />

und Injektage sach- und fachgerecht saniert.<br />

Die Baumaßnahme wird durch ein öffentlich anerkanntes,<br />

unabhängiges Sachverständigenunternehmen (TÜV) im<br />

Sinne eines baubegleitenden Qualitätscontrollings überwacht<br />

und zertifiziert.<br />

Der zuständige Gutachter führt angemeldete und unangemeldete<br />

Baustellenbegehungen durch, protokolliert den<br />

Bauzustand, erstellt Bautenstandsberichte zur Feststellung<br />

der Fälligkeit der Kaufpreisraten gem. MaBV und<br />

stellt die Abnahmefähigkeit jeder einzelnen Wohnung und<br />

des Gemeinschaftseigentums fest.<br />

B Technische Angaben<br />

1. Hausanschlüsse<br />

■ Heizung<br />

Das Gebäude erhält einen Erdgas- Hausanschluss, der für<br />

die Betreibung einer zentralen Heizungsanlage für das<br />

Gesamtobjekt ausreichend dimensioniert ist.<br />

Dies gilt, sofern sich das Gebäude nicht in einem Fernwärme-Versorgungsgebiet<br />

der Stadt <strong>Leipzig</strong> befindet. In diesem<br />

Fall erfolgt die Beheizung und Warmwasserbereitung<br />

über einen Fernwärmeanschluss und eine gemietete<br />

Umsetzerstation nach den Vorgaben und Vorschriften des<br />

zuständigen Fernwärmeversorgers. Die Steuerung der<br />

Heizungs- oder Fernwärmeanlage erfolgt über einen zentralen<br />

Außentemperaturfühler und ein umfangreiches Regelmenü<br />

für verschiedene automatische Schaltprogramme.<br />

■ Wasser<br />

WG14 Wohnen 23,80 m2 80,95 m2 Schlafen 15,10 m2 Kind 13,10 m2 Kochen 11,50 m2 Bad 6,10 m2 Flur 6,40 m2 Terrasse 4,95 m2 WG15 Wohnen 28,40 m2 64,1 m2 Schlafen 12,30 m2 Kochen 11,30 m2 Bad 5,50 m2 Abstellraum 2,40 m2 Terrasse 4,20 m2 Alle Warm- und Kaltwasserleitungen werden nach Empfehlung<br />

der Stadt <strong>Leipzig</strong> aus Kunststoff-(PE) oder Edelstahlrohren<br />

hergestellt, die alten Versorgungsleitungen werden<br />

demontiert und entsorgt. Es wird ein zentraler Trinkwasserfilter<br />

installiert, der rückspülbar ist. Die Warmwasseraufbereitung<br />

für die Wohnungen erfolgt über die Heizungsanlage<br />

und einen zentralen Pufferspeicher. Die Wasserversorgung<br />

der Wohnungen erfolgt über verschieden Steigestränge, die<br />

hinsichtlich Größe und Lage abschließend in der Detailplanung<br />

des Fachingenieurs zur Heizungs- und Sanitärtechnik<br />

festgelegt werden.<br />

■ Strom / Telefon<br />

Der elektrische Hausanschluss wird nach Beurteilung<br />

durch die Stadtwerke <strong>Leipzig</strong> entsprechend der geltenden<br />

Georgplatz 1<br />

31


32<br />

<strong>Baubeschreibung</strong><br />

Georgplatz 1<br />

Nutzungsverordnung ggf. erneuert. Sämtliche in diesem<br />

Zusammenhang anfallende Kosten werden vom Bauträger<br />

übernommen.<br />

An einer geeigneten, zentralen Stelle im Keller des Gebäudes<br />

werden die Stromzähler der Wohnungen in Zählerschränken<br />

angeordnet. Die Installation der Zähler erfolgt<br />

auf der Grundlage von Einzelverträgen mit den Nutzern bzw.<br />

Mietern. Wenn zum Termin der Abnahme der Wohnung der<br />

Nutzer noch nicht bekannt ist, bzw. von diesem noch kein<br />

Vertrag mit den Stadtwerken geschlossen wurde, erfolgt die<br />

Übergabe der Wohnung an den Käufer ggf. ohne Zähleinrichtung.<br />

Alle Elektroinstallationsarbeiten werden unter Beachtung<br />

der Bestimmungen der VDE und gemäß DIN 18012, 18015<br />

sowie der Richtlinien der Deutschen Bundespost FTZ 713<br />

TV 1 als Unterputzmontage (außer Keller) ausgeführt.<br />

Alle Wohnungen werden zum Anschluss von Telefon und<br />

Kabelfernsehen vorbereitet und mit den entsprechenden<br />

Anschlussdosen ausgestattet. Auch die Schlafräume erhalten<br />

einen Telefon- und Kabelanschluss. Die Nutzung erfolgt<br />

über Einzelverträge der Bewohner mit den Versorgern.<br />

■ Regenwasser<br />

Alle Dach-, Balkon- und Terrassenflächen werden in<br />

Entwässerungsleitungen eingebunden. Diese werden an<br />

das städtisch vorhandene Mischsystem angeschlossen.<br />

■ Abwasser<br />

Die Entwässerungsleitungen der Fallstränge werden aus<br />

heißwasserbeständigen, schallgedämmten SML- Rohren,<br />

waagerechte Verbindungen innerhalb von Wohnungen<br />

auch aus HT- Rohren neu erstellt.<br />

Die Grundleitungen (unter Kellerboden bis zum Straßenkanal)<br />

werden überprüft und bei Beschädigung oder Defekt<br />

in KG-Rohr fachgerecht neu hergestellt oder ergänzt.<br />

2. Heizung<br />

■ Versorgung<br />

Die Fernwärmeübergabestation oder zentrale Heizungsanlage<br />

wird entsprechend der Vorschriften und den geltenden<br />

Regeln der Technik und des Versorgungsunternehmens<br />

erstellt. Die Leistung der Heizanlage, der Heizkörper und der<br />

Warmwasserbereitung wird entsprechend einer gesonderten<br />

Wärmebedarfsermittlung dimensioniert. Die Installation erfolgt<br />

gemäß der geltenden Heizanlagenverordnung. Die Verlegung<br />

aller Versorgungsleitungen in den Wohnungen erfolgt<br />

unter Putz bzw. verdeckt im Fußboden bzw. innerhalb von<br />

Versorgungsschächten. Als Leitungsmaterial kommen Kupferleitungen<br />

oder / und Kunststoffsystemlösungen zum Einsatz.<br />

■ Abrechnung<br />

Die Heizkostenabrechnung erfolgt wohnungsweise zentral<br />

über Wärmemengenzähler, dadurch sind keine Einzel-


messgeräte an den Heizkörpern erforderlich. Wärmemengen-<br />

und Wasserzähler werden bei einer entsprechenden<br />

Fachfirma zu günstigen Konditionen gemietet. Die<br />

Vergabeentscheidung dazu wird in Absprache mit der<br />

Hausverwaltung oder von dieser getroffen.<br />

■ Heizkörper<br />

Sämtliche Zuleitungen zu den Einzelheizkörpern werden<br />

unter Putz bzw. verdeckt geführt. Das Objekt wird in allen<br />

zu beheizenden Räumen mit im Farbton weiß endlackierten<br />

Plattenheizkörpern eines deutschen Herstellers und entsprechenden<br />

Thermostatventilen ausgestattet.<br />

Heizkörper in Bädern sind als Handtuchtrockner ausgeführt.<br />

3. Sanitär<br />

■ Frischwasserleitungen<br />

Die Warm- und Kaltwasserleitungen werden komplett<br />

erneuert und nach Empfehlung der Stadt <strong>Leipzig</strong> aus<br />

Kunststoff-(PE) oder Edelstahlrohren hergestellt, die alten<br />

Versorgungsleitungen werden demontiert und entsorgt.<br />

Alle Wohnungen werden mit Absperrventilen und gemieteten<br />

Zählern für Warm- und Kaltwasser ausgerüstet.<br />

■ Abwasserleitungen<br />

Für die Abwasserleitungen im Keller und die senkrechten<br />

Leitungen in den Versorgungsschächten kommen schall-<br />

dämmende SML-Rohre zum Einsatz. Verrohrungen innerhalb<br />

von Wohnungen werden in HT-Rohr ausgeführt. Die<br />

Verlegung erfolgt grundsätzlich innerhalb von Schächten<br />

und Verkofferungen, die Entwässerungsleitungen für<br />

Küchenspülen werden je nach baulichen Gegebenheiten ggf.<br />

auch auf Putz (bei montierter Küche nicht sichtbar) verlegt.<br />

■ Sanitärobjekte / Armaturen<br />

Duschwannen werden mit Duschabtrennungen ausgestattet.<br />

Besitzt die Wohnung keine separate Dusche, wird<br />

eine Duschtrennwand auf der Badewanne montiert. Die<br />

Installation der Wannen erfolgt im schall- und wärmedämmenden<br />

Wannenträger (Kaldewei od. glw.).<br />

Die Porzellanwaschtische eines deutschen Markenherstellers<br />

(Keramag oder glw.) in den Bädern sind mind.<br />

60 cm breit und mit Exzenderstopfen versehen. Die Zulauf-<br />

Armaturen sind deutsche Markenfabrikate (Fabr. Grohe od.<br />

glw.) als Einhebelmischer. Die WC-Becken eines deutschen<br />

Markenherstellers (Keramag oder glw.) sind wandhängend<br />

als Tiefspüler in Vorwandmontage (Geberit o.<br />

glw.) mit Kunststoffsitz in schwerer Ausführung ausgeführt.<br />

Die WC-Spülung besitzt eine Spar-Funktion.<br />

Die Ausstattung von kleinen Gäste- oder Duschbädern<br />

erfolgt analog. Die Ausstattung vom separaten WC-<br />

Räumen erfolgt wie bei Duschbädern, jedoch mit kleinerem<br />

Waschtisch gleicher Bauart.<br />

Georgplatz 1<br />

33


34<br />

<strong>Baubeschreibung</strong><br />

Georgplatz 1<br />

Die in den Planunterlagen dargestellte Art und Anordnung bzw. Ausstattung der Sanitärobjekte ist unverbindlich. Änderungen,<br />

die den vorgesehenen Zweck gleichermaßen erfüllen und in Übereinstimmung mit dieser <strong>Baubeschreibung</strong> stehen,<br />

bleiben vorbehalten.<br />

■ Anschluss einer Spülmaschine und Waschmaschine<br />

Ein Waschmaschinenanschluss ist je Wohnung 1x im Bad vorgesehen, alternativ im Gäste – WC oder Duschbad.<br />

In den Küchen ist der Anschluss einer Spülmaschine möglich.<br />

■ Lüftung der Innenbäder/ Innen - WC<br />

Alle innenliegenden Sanitärräume erhalten eine elektromechanische Entlüftung über einen Deckeneinbaulüfter in zugelassener<br />

Bau- und Einbauart. Die Schaltung erfolgt kombiniert mit dem Lichtschalter.<br />

4. Elektro<br />

Die Elektroinstallation des Gebäudes wird in allen Bereichen vollständig erneuert, die Ausstattung erfolgt auf Grundlage<br />

der im Folgenden dargestellten Forderungen der DIN 18015 mit den gleichfalls dargestellten Mehrleistungen:<br />

DIN 18015-2 Leistung des Bauträgers<br />

Telefon je Whg. 1 Anschluss mind. 2 Anschlüsse<br />

TV- Anschluss bis zu 3 Aufenthaltsräume mind. 2 Anschlüsse bei WE mit<br />

mind. 1 Anschluss mehreren Aufenthaltsräumen<br />

bis zu 4 Aufenthaltsräume<br />

mind. 2 Anschlüsse mind. 3 Anschlüsse<br />

mehr als 4 Aufenthaltsräume<br />

mind. 3 Anschlüsse dito


DIN 18015-2 Leistung des Bauträgers<br />

Bad 2 Steckdosen 2 Steckdosen<br />

2 Auslässe Licht<br />

1 Auslass Lüfter bei Bädern<br />

2 Auslässe Licht<br />

(mind. 3 Einbau- oder Aufbaustrahler, 1x über WT)<br />

ohne Fenster<br />

1 Anschluss Waschmaschine<br />

dito<br />

(je Wohnung) dito<br />

1 Steckdose (Heizgerät/Trockner) dito<br />

Küche 5 Steckdosen 2 x 2 fach Bereich Arbeitsplatte<br />

1 x im Raum<br />

2 Auslässe Licht 1 Auslass Decke<br />

1 Steckdose im Schrankbereich<br />

1 Auslass Dunstabzug dito<br />

1 Anschluss Herd dito<br />

1 Steckdose Kühlschrank dito<br />

Diele/Flur 1 Steckdose 2 Steckdosen<br />

1 Auslass mind. 3 Einbau- oder Aufbaustrahler<br />

Wohnraum<br />

12 bis 20 m2 4 Steckdosen 6 Steckdosen<br />

1 Auslass 1 Auslass<br />

über 20 m2 5 Steckdosen 6 Steckdosen<br />

2 Auslässe 2 Auslässe<br />

Georgplatz 1<br />

35


36<br />

<strong>Baubeschreibung</strong><br />

Georgplatz 1<br />

DIN 18015-2 Leistung des Bauträgers<br />

Kinder- und Schlafzimmer<br />

bis 8 m2 2 Steckdosen mind. 3 Steckdosen<br />

1 Auslass dito<br />

8 bis 12 m2 3 Steckdosen mind. 4 Steckdosen<br />

1 Auslass dito<br />

12 bis 20 m2 4 Steckdosen mind. 5 Steckdosen<br />

1 Auslass dito<br />

Balkon/ Loggia 1 Steckdose dito<br />

1 Auslass dito, mit Leuchte<br />

Kellerabteil 1 Steckdose dito<br />

1 Auslass dito<br />

Es werden Steckdosen und Flächenschalter eines namhaften Qualitätsherstellers (JUNG o. glw.), Farbton reinweiß verwendet.<br />

Telekommunikationsleitungen werden in Leerrohren verlegt. Die Nutzung der TV- Kabelanschlüsse erfolgt über<br />

Einzelverträge der Bewohner mit dem Versorger.<br />

Im Treppenhaus werden Wand- oder Deckenleuchten nach gestalterischer Abstimmung angeordnet, die über Schalter oder<br />

Bewegungsmelder und einen Treppenhaus-Zeitschalter gesteuert werden.<br />

Neben jeder Wohnungseingangstür wird ein Klingeltaster mit Beschriftungsfeld und im Bereich des Hauseinganges ein<br />

hochwertiges Klingeltableau angeordnet.<br />

Es wird eine moderne Gegensprechanlage (RITTO oder glw.) eingesetzt. Diese besitzt eine Ruftonunterscheidung und<br />

ermöglicht die elektrische Betätigung des Türöffners an der Haustüranlage. Die Außenanlage wird in Abhängigkeit von der<br />

vorgesehenen Gestaltung mit 2-3 Außenlampen bzw. Pollerleuchten versehen.


C Bauwerk<br />

1. Dach<br />

Das Gebäude besitzt eine gut erhaltene, flach geneigte<br />

Satteldachkonstruktion. Der Dachstuhl wird hinsichtlich<br />

Zustand und Tragfähigkeit überprüft, insbesondere wird er in<br />

die holzschutztechnische Untersuchung einbezogen. Es wird<br />

davon ausgegangen, dass er gem. Vorgaben des Statikers in<br />

wesentlichen Teilen erneuert oder verstärkt wird.<br />

Dabei werden die sich aus der Planung ergebenden statischen,<br />

schallschutz- und brandschutztechnischen Anforderungen<br />

berücksichtigt und umgesetzt.<br />

Im Dach werden unter Berücksichtigung des baulichen<br />

Bestandes Wohnräume für zwei moderne Dachgeschosswohnungen<br />

mit Dachloggien geschaffen. Stützen, Kehlbalken<br />

und andere statische Bauteile werden nach Möglichkeit<br />

in den Aus- und Umbau integriert.<br />

Flachdachbereiche werden mit Bitumen- oder Kunststoffabdichtungen<br />

gem. Flachdachrichtlinien abgedichtet.<br />

Die Dachkonstruktion wird mit einer Wärmedämmung,<br />

deren Stärke mindestens den Anforderungen der derzeit<br />

geltenden Energieeinsparungsverordnung (EnEV) entspricht<br />

und mit einer Dampfbremse versehen. Die<br />

Ausführung dieser Details erfolgt auf der Grundlage entsprechender<br />

Berechnungen und Nachweise des beauftragten<br />

Fachingenieurs.<br />

Die Dacheindeckung wird vollständig erneuert, die Art der<br />

Ausführung erfolgt nach Vorgabe des Planungsamtes.<br />

Die Dachrinnen sind aus Titanzink halbrund mit<br />

Einführungsstutzen zum Fallrohr ausgeführt. Die Fallrohre<br />

sind ebenfalls aus Titanzink mit einem entsprechenden<br />

Standrohr mit Reinigungsöffnung im Sockelbereich ausgeführt.<br />

Die Fallstränge der Entwässerungsleitungen erhalten wie<br />

die innen liegenden Bäder eine durch das Dach nach<br />

außen geführte Be- bzw. Entlüftung. Zum Gebäude gehörige<br />

Brandwände werden auf ihrer Oberseite mit einer<br />

Titanzinkblechabdeckung dauerhaft geschützt.<br />

2. Fassaden<br />

Die Fassaden werden nach den Maßgaben der Baugenehmigung<br />

saniert.<br />

Die Detailgestaltung von Öffnungen, Türen und Fenstern<br />

und deren Farbgebung wird nach Erfordernis mit dem<br />

Denkmalamt bzw. den zuständigen Ämtern abgestimmt.<br />

Die Farbe, Gestaltung und Gliederung der Fenster richtet<br />

sich nach den Vorgaben des historischen Bestandes. Auf<br />

den Fensterbrüstungen außen sind Abdeckungen mit<br />

Tropfkante aus Titanzink angebracht, soweit diese mehr als<br />

6 cm vorstehen und vom zuständigen Denkmalamt keine<br />

anderweitigen Festlegungen dazu getroffen werden.<br />

Die Ausführung des Wärmeschutzes der Außenwandflächen<br />

erfolgt auf Grundlage eines Wärmeschutznachweises, welcher<br />

durch den beauftragten Fachingenieur erstellt wird.<br />

Hinsichtlich der Regeln der geltenden Wärmeschutz-<br />

Georgplatz 1<br />

37


38<br />

<strong>Baubeschreibung</strong><br />

Georgplatz 1<br />

verordnung werden wegen der denkmalgeschützten<br />

Fassaden Kompromisse erforderlich. Es wird versucht,<br />

etwaige Nachteile dieser Bauteile durch Verbesserung der<br />

Dämmung an anderen Bauteilen (z.B. Fenster, Dach) im<br />

Gesamtwärmebedarf zu kompensieren.<br />

Rückseitig am Gebäude werden, wie planerisch vorgesehen,<br />

zwei neue Balkonanlagen als verzinkte Stahlkonstruktion<br />

errichtet, deren Gestaltung mit dem Denkmalamt abgestimmt<br />

wird.<br />

■ Fenster<br />

Verwendet werden lackierte Holz- Isolierglasfenster mit je<br />

mindestens einem Dreh-Kippflügel, Beschlägen für Einhandbedienung<br />

und Gummilippendichtung. Die Verglasung<br />

besitzt mit einem U-Wert von max. 1,3 einen guten<br />

Wärmeschutz. Die Fenster schließen innen mit einer<br />

Natursteinfensterbank ab. Die Innenfarbe der Fenster ist<br />

weiß oder hellgrau.<br />

Der Fenstereinbau erfolgt ggf. auch abweichend von den<br />

geltenden DIN Vorschriften unter Verwendung von geeignetem<br />

Montageschaum, wobei gleichermaßen auf die<br />

korrekte und vorschriftsmäßige winddichte Verklebung<br />

der Fenster mit dem Bauwerk geachtet wird. Diese Art<br />

der Ausführung ist auch nach mehrheitlicher Auffassung<br />

der baubegleitenden Sachverständigen, insbesondere<br />

bei der Sanierung von Altbauten, die für den Erwerber<br />

und Nutzer der Wohnung vorteilhaftere Lösung.<br />

Körnerplatz 3/3a<br />

(Referenz)


Für die Balkontüren kommen Fenstertüren in der beschriebenen<br />

Bauart zum Einsatz.<br />

Als Griffoliven werden Modelle der Fa. Hoppe Typ Brest in<br />

Aluminium oder glw. verwendet.<br />

Im Treppenhaus werden ggf. vorhandene, historisch wertvolle<br />

Fenster erhalten und aufgearbeitet oder in einer dem<br />

historischen Bestand entsprechenden Gliederung komplett<br />

erneuert.<br />

Soweit planerisch vorgesehen, kommen im Dachbereich<br />

VELUX Dachflächenfenster zum Einsatz.<br />

Die bestehenden Hauseingangstüren, Hoftüren und<br />

Wohnungseingangstüren werden erhalten und von einem<br />

Fachbetrieb nach restauratorischen Aspekten überarbeitet.<br />

Dabei werden Maßnahmen vorgesehen bzw. eingearbeitet,<br />

die den Brand- und Schallschutz sowie den<br />

Einbruchschutz verbessern.<br />

3. Balkone<br />

Hofseitig werden in Übereinstimmung mit der Planung<br />

zwei neue Balkonanlagen aus einer verzinkten Stahlkonstruktion<br />

errichtet. Die Brüstungen sind mind. 90 cm hoch<br />

und werden mit einer senkrechten Holzbeplankung versehen.<br />

Die Böden der Balkone erhalten eine wasserdichte Wanne<br />

mit Gefälle, Entwässerungsrinne und eingebundenem<br />

Ablauf. Die Nutzböden bestehen aus kesseldruckimprägnierten<br />

Holzlattenrosten mit rutschhemmender Oberfläche.<br />

4. Treppenhaus<br />

Das Treppenhaus wird in einer repräsentativen Gestaltung,<br />

die sich an der andeutungsweise noch erkennbaren historischen<br />

Vorgabe orientiert, restauriert.<br />

Fehlende Boden- und Wandfliesen werden nachgefertigt,<br />

soweit dies zum Erhalt des Gesamteindrucks erforderlich ist.<br />

Sofern andere Materialien sinnvoll und zulässig sind, kann<br />

auch Feinsteinzeug oder Naturstein zum Einsatz kommen.<br />

Die Treppenanlage einschließlich Geländer und Handläufen<br />

wird überarbeitet, ggf. ergänzt und die Oberflächen<br />

nach Erfordernis neu versiegelt.<br />

Die bestehenden Wohnungseingangstüren werden erhalten<br />

und von einem Fachbetrieb nach restauratorischen Aspekten<br />

überarbeitet. Soweit diese nach der vorliegenden<br />

Planung weiterhin als Wohnungseingangstüren dienen, werden<br />

Maßnahmen vorgesehen bzw. eingearbeitet, die den<br />

Brand- und Schallschutz sowie den Einbruchschutz verbessern,<br />

den heutigen Stand der Bautechnik (DIN) jedoch nicht<br />

erreichen werden. Sofern weitere Wohnungseingangstüren<br />

erforderlich sind, werden diese als neue, den üblichen<br />

Anforderungen an den Brand-, Schall- und Einbruchschutz<br />

entsprechende, Türelemente hergestellt und eingebaut.<br />

5. Keller<br />

Die als gemauerte Kappendecke ausgebildete Kellerdecke<br />

befindet sich ca. 70 cm über Straßenniveau, ist solide<br />

gebaut und bleibt erhalten.<br />

Georgplatz 1<br />

39


40<br />

<strong>Baubeschreibung</strong><br />

Georgplatz 1<br />

Mauerwerksabdichtungen erfolgen durch vertikale und horizontale<br />

Sperrung, (Injektagen oder Sägeverfahren) soweit<br />

solche nicht vorhanden oder nicht mehr funktionsfähig sind.<br />

In Abhängigkeit von den im Boden anstehenden hydrogeologischen<br />

Gegebenheiten und der vorhandenen Baukonstruktion<br />

des Bestandes werden die für Neubauten geltenden<br />

aktuellen DIN- Normen mit angemessenem Aufwand nicht in<br />

jedem Fall zu erfüllen sein. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen<br />

Nutzung werden ggf. spezifische bauliche<br />

Lösungen erarbeitet und umgesetzt, die den entsprechenden<br />

Normen und Regeln der Technik möglichst nahe kommen.<br />

Es wird darüber hinaus ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />

dass die Austrocknung eines durchfeuchteten Kellermauerwerkes<br />

auch nach fachgerecht erfolgter Abdichtung bzw.<br />

Trockenlegung ein sehr langfristiger Prozess ist, der sich<br />

über Jahre hinzieht. Es wird daher unvermeidbar sein, dass<br />

die Kellerwände auch zum Zeitpunkt der Abnahme noch<br />

einen erhöhten Feuchtegehalt (mit stetig sinkender Tendenz)<br />

und eventuelle Salzausblühungen aufweisen.<br />

Der Boden erhält, sofern nicht bereits vorhanden, einen<br />

Betonestrich auf Bestandsboden und neu verlegter Folie.<br />

Wände und Decken werden sandgestrahlt und als sichtbares<br />

Klinkermauerwerk belassen oder, ggf. auch bereichsweise<br />

neu verputzt. Die Kellerfenster werden erneuert.<br />

Die absperrbaren Kellerabteile werden als eine die Luftzirkulation<br />

fördernde, offene und verzinkte Metallkonstruktion<br />

ausgeführt.<br />

6. Wohnungen<br />

Bestandswände bestehen aus Ziegelmauerwerk, teilweise<br />

in Form so genannter Bundwände mit Holzstielen und<br />

Riegeln. Neue tragende Wände werden aus Mauerwerk hergestellt,<br />

nicht tragende Wände im Trockenbauverfahren.<br />

■ Wand- und Deckenbeläge / Beschichtungen<br />

Die Wandoberflächen werden mit Raufasertapete (ERFURT<br />

od. glw.) versehen. Die Decken werden gespachtelt und<br />

wie die Wände mit einem 2-fachen Dispersionsfarbanstrich<br />

in weiß beschichtet.<br />

Gegen Aufpreis werden auf Wunsch statt der Verwendung<br />

von Raufasertapete auch die Wände vollflächig gespachtelt<br />

oder/und mit Malervlies versehen und entsprechend<br />

beschichtet.<br />

Die Bäder werden generell ca. türhoch gefliest. Die exakte<br />

Höhe ergibt sich aus den Höhen der vorhandenen<br />

Gegebenheiten, z.B. Vorwandkonstruktionen und den verwendeten<br />

Fliesen. Durch eine Bordüre oder alternative<br />

Gestaltungselemente, wie z.B. Flieseneinleger, werden<br />

gestalterische Akzente gesetzt.<br />

Die Verfließung der Wände der kleinen Gäste- oder<br />

Duschbäder wird abweichend von den Bädern (außerhalb<br />

von Duschbereichen) in ca. 1,20 m Höhe und ohne Bordüre<br />

ausgeführt.<br />

Die Küchen werden mit einem Fliesenspiegel im Bereich<br />

der Arbeitsplatte versehen. Dieser wird in dem für


den Herd vorgesehenen Bereich oben um ca. 20 cm erhöht,<br />

um in diesem Bereich einen besseren Spritzschutz zu<br />

gewährleisten.<br />

Der Materialpreis für die verwendeten Fliesen orientiert<br />

sich bei 18,-EUR/qm im Mittel als ausgezeichneter<br />

Händlerpreis.<br />

■ Fußböden und Beläge<br />

Die Geschossdecken bestehen aus Holzbalkendecken und<br />

bleiben, soweit nicht geschädigt und tragfähig, erhalten.<br />

Die Böden in den Wohnungen erhalten einen Estrich auf<br />

Trittschalldämmung, die Türbereiche werden nach<br />

Möglichkeit schwellenlos ausgeführt. Die Stärke des<br />

Fußbodenaufbaus beträgt 5-10 cm.<br />

Die Böden der Wohn- und Schlafräume sowie Dielen und<br />

Wohnküchen werden mit hochwertig versiegeltem<br />

Einzelstab-Fertigparkettboden versehen. Als Holzart<br />

kommt Eiche oder Buche zum Einsatz. Auch die<br />

Sockelleisten und eventuelle Türschwellen bestehen aus<br />

entsprechendem Echtholz.<br />

Für kleinere Küchen und Eingangsbereiche ist ein<br />

Fliesenbelag mit elegant-dunklen Fliesen vorgesehen.<br />

Optional kann (bei Einigung vor Baubeginn kostenneutral)<br />

auch hier die Verlegung von Parkett, wie in den Wohn- und<br />

Schlafräumen, vereinbart werden.<br />

In den Bädern, Gäste-WC’s und Duschbädern werden diagonal<br />

zur Raumrichtung elegant-dunkle Bodenfliesen verlegt.<br />

■ Wohnungsinnentüren<br />

Soweit vom Denkmalschutz nicht anders gefordert, werden<br />

alle Zimmertüren erneuert. Diese bestehen aus<br />

Röhrenspantürblättern mit Weißlackoberfläche und<br />

Kassettierung. Die jeweilige Türbreite und Aufschlagrichtung<br />

ergibt sich aus der Planung bzw. der vorgesehenen<br />

Nutzung der Räume.<br />

Als Drückergarnituren werden Modelle aus Edelstahl, in<br />

schlichter, geradliniger Ausführung verwendet.<br />

■ Schließanlage<br />

Alle Wohnungseingangstüren sowie Hauseingangs- und<br />

Nebentüren werden mit jeweils einem Profilzylinder versehen,<br />

der in eine Schließanlage integriert ist.<br />

D Sonstige Ausstattung<br />

■ Küchen<br />

Der Einbau einer Einbauküche kann auf Wunsch nach<br />

gemeinsamer Abstimmung optional gegen Aufpreis erfolgen.<br />

■ Briefkastenanlage<br />

Es wird eine nutzerfreundliche Briefkastenanlage (Fabrikat<br />

Renz o. glw.) im Treppenhaus installiert. Farbe und Gestaltung<br />

wird vom Architekten im Zusammenhang mit der<br />

Gesamtgestaltung des Treppenhauses festgelegt.<br />

Georgplatz 1<br />

41


42<br />

<strong>Baubeschreibung</strong><br />

Georgplatz 1<br />

■ Hofgestaltung<br />

Die Außenanlage wird nach einem Konzept und der<br />

Planung des beauftragten Architekten erstellt. Es ist vorgesehen,<br />

den Versiegelungsgrad der Flächen möglichst<br />

gering zu halten.<br />

An einen geeigneten Standort wird eine Abstellfläche für<br />

die Mülltonnen angeordnet und mit Sichtschutzelementen<br />

bzw. einer Pergola abgetrennt.<br />

Notwendige Verkehrsflächen werden mit geeignetem<br />

Pflasterbelag versehen, dabei werden nach Abstimmung<br />

mit dem Denkmal- bzw. Grünflächenamt vorzugsweise die<br />

vorgefundenen historischen Materialien verwendet bzw. in<br />

die Neuplanung integriert.<br />

Die verbleibenden Flächen werden als Rasenfläche mit<br />

teilweiser Bepflanzung ausgeführt. Es werden ein bis zwei<br />

Spielgeräte für Kinder und eine abnehmbare Wäschespinne<br />

integriert.<br />

Allgemeine wichtige Hinweise<br />

Technische Verbesserungen oder Abweichungen von den<br />

in der <strong>Baubeschreibung</strong> aufgeführten Leistungen und<br />

Ausstattungen bleiben vorbehalten, soweit diese gleichwertig<br />

sind und keine Minderung der Qualität und Güte des<br />

Materials bedeuten. Dies trifft auch zu für Abweichungen<br />

im Rahmen der bauüblichen Toleranzen sowie für Änderungen,<br />

die aus technischen oder behördlichen Auflagen<br />

notwendig werden.<br />

Die in Zeichnungen und Berechnungen angegebenen<br />

Maße oder Größen sind Richtwerte, die sich in Abhängigkeit<br />

von der Art der Ausführung noch geringfügig ändern<br />

können. Soweit sich im Rahmen der Bauausführung<br />

Grundrissoptimierungen anbieten, werden diese bautechnisch<br />

realisiert.<br />

In den Planunterlagen dargestellten Möbel und Einrichtungsgegenstände<br />

(auch in Küchen und Bädern) stellen<br />

lediglich Gestaltungsvorschläge des Architekten dar.<br />

Diese sind unverbindlich und nicht im Kaufpreis enthalten.<br />

Alle Leistungen gemäß dieser <strong>Baubeschreibung</strong> verstehen<br />

sich vorbehaltlich einer behördlichen Genehmigung. Änderungen<br />

durch Auflagen der Behörden und Ämter bleiben<br />

daher vorbehalten. Dies gilt insbesondere für Forderungen<br />

der Denkmalschutzbehörde und der örtlichen Baubehörde.<br />

<strong>Leipzig</strong>, den 14.06.07


TÜV-baubegleitendes Qualitätscontrolling<br />

Der TÜV Süddeutschland führt während der Sanierung ein<br />

baubegleitendes Qualitätscontrolling durch und nimmt die<br />

technische Abnahme des Sondereigentums und Gemeinschaftseigentums<br />

vor. Zudem erfolgt i. d. R. einmal monatlich<br />

eine Überprüfung des Bautenstandes.<br />

Der TÜV wird das Bauvorhaben damit stichprobenartig auf<br />

die Konformität der Bauausführung mit der erteilten Baugenehmigung,<br />

der Genehmigungsplanung, der Werkplanung,<br />

dem Wärmeschutznachweis, der Bau- und<br />

Ausstattungsbeschreibung des Bauvorhabens überprüfen.<br />

Hinweis<br />

1. Sollten bei den Baustellenbegehungen einzelne Gewerke<br />

aufgrund ihres Fertigstellungsgrades nicht begutachtet werden<br />

können, dann erfolgt die Begutachtung bei der darauf<br />

folgenden Baustellenbegehung.<br />

2. Sollten einzelne Gewerke aufgrund ihres fortgeschrittenen<br />

Fertigstellungsgrades im Rahmen einer Baustellenbegehung<br />

nicht mehr vertragsgemäß begutachtet werden können, wird<br />

dies im Prüfbericht ausdrücklich dokumentiert. Nach jeder<br />

Begehung wird vom TÜV ein schriftlicher Bericht erstellt.<br />

Sofern es der Baufortschritt zulässt, wird die Beseitigung der<br />

vom TÜV festgestellten Mängel im Zuge der nächsten<br />

Begehung kontrolliert und dokumentiert. Die Leistung des<br />

TÜV ist auf die Überprüfung gemäß „des Vorgenannten“<br />

beschränkt. Es erfolgt keine generelle Überprüfung der<br />

Planung und der Bauausführung auf ihre Übereinstimmung<br />

mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die<br />

Unterlagen werden nicht auf ihre Konformität mit den aufgeführten<br />

technischen Vorschriften überprüft; diese Überprüfung<br />

kann ggf. gesondert beauftragt werden. Sämtliche<br />

Prüfungen erfolgen nur stichprobenartig und in Form einer<br />

augenscheinlichen Begutachtung. Baustoff- bzw. Materialprüfungen<br />

sind ebenso wie zerstörende Prüfungen nicht im<br />

Leistungsumfang enthalten. Vom TÜV wird keine Bauleitungstätigkeit<br />

(Objektüberwachung) erbracht. Gutachterliche<br />

Feststellungen können auch für andere Stellen des Bauvorhabens,<br />

die nicht untersucht wurden, zutreffen. Die Baustellenbegehungen<br />

werden in der Regel von Fachingenieuren<br />

der Bautechnik durchgeführt; für die Begutachtung haustechnischer<br />

Gewerke werden auch Fachingenieure der<br />

Elektrotechnik oder der Versorgungstechnik hinzugezogen.<br />

Nach positivem Ergebnis der Schlussbegehung erfolgt durch<br />

den TÜV die Zertifizierung „Freiwilliges TÜV Bau Controlling“<br />

für das gegenständliche Bauobjekt. Voraussetzung der<br />

Zertifikatserteilung ist eine Beauftragung und Durchführung<br />

sämtlicher hier dargestellten Leistungen.<br />

Georgplatz 1<br />

43


44<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Georgplatz 1<br />

Das hier angebotene Immobilieninvestment ist mit dem<br />

Abschluss mehrerer Verträge verbunden. Bei den Verträgen<br />

handelt es sich um ein Kaufvertragsangebot nebst einer<br />

Grundlagenurkunde des Notars Rolf Tzschaschel mit<br />

Amtssitz in <strong>Leipzig</strong> (Urkundenrollen-Nr: T 1652/2007 vom<br />

05. Juli 2007). Des Weiteren werden ein Verwaltungsvertrag<br />

für das Gemeinschaftseigentum und optional ein Verwaltungsvertrag<br />

für das Sondereigentum abgeschlossen.<br />

Optional wird außerdem eine Erstvermietungsgarantie<br />

angeboten.<br />

In der Grundlagenurkunde sind die Teilungserklärung gem.<br />

§ 8 WEG, die Pläne, die <strong>Baubeschreibung</strong> sowie Planungsund<br />

Änderungsvollmachten enthalten. Die wesentlichen<br />

Inhalte der Verträge werden im Folgenden kurz erläutert.<br />

Die Verträge selbst werden dem Interessenten auf Wunsch<br />

als Vertragssammlung im Volltext rechtzeitig vor einem<br />

Beurkundungstermin ausgehändigt.<br />

I. Kaufvertrag<br />

1. Angebot<br />

Der Investor unterbreitet der L-<strong>KONZEPT</strong> Baumanagement<br />

<strong>GmbH</strong> ein notarielles Angebot zum Abschluss des nach<br />

beschriebenen Kaufvertrages über eine noch zu sanierende<br />

Altbauwohnung. An dieses Angebot ist der Investor 6<br />

Wochen ab Beurkundung unwiderruflich gebunden. Über<br />

diesen Zeitpunkt hinaus besteht das Angebot weiter fort.<br />

Es kann jedoch dann durch den Anbieter jederzeit widerrufen<br />

werden, es sei denn, die Annahme wurde vor Zugang<br />

des Widerrufs bereits erklärt. Die Annahme ist erfolgt,<br />

wenn die Annahmeerklärung vor einem deutschen Notar<br />

beurkundet worden ist.<br />

2. Inhalt<br />

a) Grundstück und Sanierungsvermerk<br />

Die Firma L-<strong>KONZEPT</strong> Baumanagement <strong>GmbH</strong> wird<br />

Eigentümerin des im Grundbuch des Amtsgerichts <strong>Leipzig</strong><br />

von Lindenau, Blatt 1231 verzeichneten Grundbesitzes,<br />

Flurstück 682/c, Gesamtgröße 770 qm , gelegen in <strong>Leipzig</strong>.<br />

Das Grundeigentum war mit Stand 28.02.2007 wie folgt<br />

belastet:<br />

Abt. II: lastenfrei<br />

Abt. III: lastenfrei<br />

Zu Gunsten der Verkäuferin wird in Abt. II eine<br />

Auflassungsvormerkung eingetragen werden, welche den<br />

lastenfreien Erwerb sicherstellen soll. Die Verkäuferin<br />

behält sich das Recht vor, außerdem zur Vorfinanzierung<br />

der Baukosten noch Grundpfandrechte in beliebiger Höhe<br />

eintragen zu lassen, was der Käufer ausdrücklich gestattet<br />

und duldet. Der Anspruch des Käufers auf Lastenfreistellung<br />

aufgrund dieses Vertrages bleibt unberührt.<br />

Ferner hat die Verkäuferin das Recht, vom Käufer zu übernehmende<br />

Dienstbarkeiten für Ver- und Entsorgung des<br />

Grundstückes oder Baulasten in Abt. II des Grundbuchs<br />

einzutragen.


) WEG-Teilung und Kaufgegenstand<br />

Die Verkäuferin verpflichtet sich, den Kaufgegenstand<br />

nach Maßgabe der Grundlagenurkunde herzustellen und<br />

auszustatten. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />

wurde noch nicht erteilt. Die Anlegung der Wohnungsgrundbücher<br />

ist demnach noch nicht erfolgt. Der Kaufvertrag<br />

hat demnach den Kauf einer noch zu sanierenden bzw.<br />

noch auszubauenden Sondereigentumseinheit einschl.<br />

Kellerraum nebst Miteigentumsanteil am Grundstück<br />

sowie ggf. Sondernutzungsrechte zum Inhalt. Der Kaufgegenstand<br />

wird dazu im Kaufvertrag exakt bezeichnet.<br />

c) Kaufpreis und Wohnfläche<br />

Die Immobilie einschließlich Sanierung wird zum Festpreis<br />

verkauft, wobei der Festpreis auf Grund und Boden, die<br />

Altbausubstanz, sowie die Sanierungs- und Renovierungsarbeiten<br />

nach Erfahrungswerten ohne Übernahme einer<br />

Garantie und vorbehaltlich der Zustimmung der Behörden<br />

aufgeteilt ist. Der Festpreis kann sich im selben Verhältnis<br />

erhöhen wie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die angegebene<br />

Wohnfläche wurde nach der II. Berechnungsverordnung<br />

berechnet. Als Beschaffenheit wird daher eine um 3 % geringere<br />

Fläche vereinbart. Weicht die tatsächliche Fläche von<br />

dieser vereinbarten ab, sind Abweichungen auszugleichen.<br />

Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten der Projektierung,<br />

des Marketings und des Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere<br />

auch die Innenprovision, die der Veräußerer an den<br />

Kapitalanlagenvertrieb bezahlt und die unter Umständen<br />

über dem marktüblichen Niveau liegen kann. Die Höhe kann<br />

je nach Wohnung unterschiedlich sein und bei Interesse bei<br />

der Verkäuferin erfragt werden. Im Kaufpreis nicht enthalten<br />

sind die Kosten von im Vertrag nicht vereinbarten<br />

Sonderwünschen sowie Notar und Grundbuchgebühren, die<br />

notwendigen Kosten des Vertragsvollzuges, die vom<br />

Erwerber ggf. an den Vermittler zu zahlende Außenprovision,<br />

die Kosten von Rangrücktrittserklärungen für Finanzierungsrechte<br />

des Käufers, die Beiträge zur Feuerversicherung ab<br />

Deckungszusage, die Grunderwerbssteuer, die Grundsteuer,<br />

Gebühren und Beiträge nach Übergang von Lasten und<br />

Gefahren sowie die Anschlussbeiträge für eine Mietantenne<br />

oder Breitbandkabel.<br />

Der Kaufpreis ist in Raten nach Baufortschritt zu zahlen,<br />

wobei sich die Raten an den Vorgaben der erwerberschützenden<br />

Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) orientieren<br />

und im Einzelnen dem Kaufvertragsentwurf zu entnehmen<br />

sind. Stellt die Verkäuferin eine dem § 7 (1) MaBV entsprechende<br />

Bürgschaft zur Sicherung eines etwaigen<br />

Rückzahlungsanspruches des Investors, sind Zahlungen<br />

gemäß Ratenplan und nach Baufortschritt unabhängig von<br />

der Eintragung der Auflassungsvormerkung sofort zur<br />

Zahlung fällig. Eine Aufrechnung gegenüber der Verkäuferin<br />

ist weitgehend ausgeschlossen.<br />

Da die L-<strong>KONZEPT</strong> Baumanagement <strong>GmbH</strong> ihre Kaufpreisansprüche<br />

an die zwischenfinanzierende Bank abgetreten<br />

hat, kann der Kaufpreis nur an diese mit schuldbefreiender<br />

Wirkung gezahlt werden.<br />

Georgplatz 1<br />

45


46<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Georgplatz 1<br />

d) Kaufpreisfinanzierungsnachweis und Grundstücksbelastungen<br />

Die Verkäuferin behält sich vor, vom Käufer eine<br />

Finanzierungsbestätigung seines Kreditinstituts innerhalb<br />

von vier Wochen nach Angebotsabgabe zu verlangen. Aus<br />

dieser muss ersichtlich sein, dass die Eigenmittel zur<br />

Verfügung stehen und etwa eingeplante Fremdmittel zugesagt<br />

sind. Sofern der Käufer dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig<br />

nachkommt, kann die Verkäuferin das Angebot ablehnen<br />

bzw. einen ggf. bereits wirksamen Kaufvertrag rückabwickeln<br />

und Schadenersatz verlangen. Die Verkäuferin verpflichtet<br />

sich, die zur Sicherung der vom Käufer aufgenommenen<br />

Darlehen erforderlichen dinglichen Rechte (insbesondere<br />

Grundschulden) zu bestellen. Entsprechende<br />

Belastungsvollmachten werden wechselseitig erteilt. Damit<br />

verbundene Kosten übernimmt der Käufer. Zur Sicherung der<br />

Kaufpreiszahlung ist die Belastungsvollmacht mit<br />

Bedingungen und Auflagen verbunden, die den Zweck<br />

haben, dass Auszahlungen der finanzierenden Bank ausschließlich<br />

die Kaufpreisschuld tilgen. Im Übrigen ist die<br />

Kaufpreisfinanzierung ausschließlich Sache des Erwerbers.<br />

e) Sanierungsverpflichtung und Fertigstellung<br />

Die Sanierungs- und Modernisierungsverpflichtung ergibt<br />

sich aus der Grundlagenurkunde entsprechend der im<br />

Prospekt enthaltenen <strong>Baubeschreibung</strong> und den Plänen.<br />

Die <strong>Baubeschreibung</strong> wird damit zum Gegenstand des<br />

Grundstückskaufvertrages gemacht.<br />

Der TÜV hat die gesamte Bauausführung durch baubegleitende,<br />

ggf. stichpunktartige Prüfung auf Kosten des<br />

Verkäufers zu überwachen. Änderungen in der Planung und<br />

Ausführungsart, den vorgesehenen Baustoffen und vorgesehenen<br />

Ausstattungen (soweit überhaupt geschuldet) behält<br />

sich die Verkäuferin vor, soweit sich diese technisch oder<br />

wirtschaftlich als zweckmäßig oder notwendig erweisen<br />

oder auf behördlichen Auflagen beruhen und nicht wert- und<br />

gebrauchsmindernd sowie dem Käufer zumutbar sind. Auch<br />

geringfügige Änderungen der Wohnfläche und der<br />

Raumaufteilung haben keinen Einfluss auf den Preis und den<br />

sonstigen Vertragsinhalt. Kaufpreisminderungen erfolgen<br />

nur hinsichtlich der die vereinbarte Minderfläche von 3 %<br />

übersteigenden Flächenabweichungen bezogen auf die<br />

Gesamtfläche der Einheit. Hinsichtlich der Berechnung der<br />

Wohnfläche gilt die II. Berechnungsverordnung. Soweit zu<br />

einem späteren Zeitpunkt bauliche Änderungen an dem<br />

Wohnraum vorgenommen werden, die eine Neuberechnung<br />

der Wohnfläche erforderlich machen, können ggf. die<br />

Vorschriften der ab 01.01.2004 gültigen Wohnflächenverordnung<br />

zur Anwendung kommen.<br />

Die L-<strong>KONZEPT</strong> Baumanagement <strong>GmbH</strong> steht für eine<br />

Bezugsfertigkeit des Sondereigentums, vorbehaltlich einer<br />

Verzögerung durch Schlechtwetter, höhere Gewalt,<br />

Sonderwünsche oder Verzug des Erwerbers mit der<br />

Kaufpreiszahlung bis zum 31.12.2008 ein. Sonderwünsche<br />

und Eigenleistungen des Erwerbers bei der Bauausführung<br />

können nur bezüglich des Innenausbaus und mit Zustimmung


Lessingstraße 26<br />

(Referenz)<br />

der Verkäuferin berücksichtigt werden, da sie die Bauzeit<br />

verlängern. Architekt und Handwerker sind direkt zu beauftragen,<br />

die Kosten sind nicht im Kaufpreis enthalten und<br />

müssen direkt mit den Beauftragten abgerechnet werden.<br />

f) Abnahme des Sonder- und Gemeinschaftseigentums<br />

Die Abnahme des Sondereigentums erfolgt bei Bezugsfertigkeit<br />

durch Erteilung einer Fertigstellungsbescheinigung<br />

gem. § 641a BGB. Zum Gutachter wird<br />

bereits im Kaufvertrag der TÜV Süddeutschland bestimmt.<br />

Erscheint der Käufer zum Abnahmetermin, kann<br />

er bis zum Beginn der Abnahme eine Abnahme nach § 640<br />

BGB durch ihn selbst verlangen. Dem Verkäufer steht es<br />

dann frei, daneben das Verfahren nach § 641a BGB weiter<br />

zu betreiben. Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums<br />

erfolgt nach vollständiger Fertigstellung des<br />

Gebäudes, der Investor wird hierzu mit einer Frist von zwei<br />

Wochen geladen. Zur Abnahme bevollmächtigt ist in jedem<br />

Fall, auch bei Erscheinen des Investors, der Hausverwalter.<br />

g) Übergang des Vertragsbesitzes sowie der Rechte und<br />

Pflichten<br />

Besitz / Nutzen / Lasten und Verkehrssicherungspflichten<br />

gehen mit Schlüsselübergabe des Sondereigentums auf den<br />

Erwerber über. Diese erfolgt Zug um Zug gegen Zahlung der<br />

fälligen Kaufpreisrate (Bezugsfertigkeit). Damit erhält der<br />

Investor auch alle Rechte und Pflichten innerhalb der<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft, die sich nach der Tei-<br />

Georgplatz 1<br />

47


48<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Georgplatz 1<br />

lungserklärung der Gemeinschaftsordnung und dem unter II.<br />

beschriebenen WEG-Verwaltungsvertrag bestimmen. Ferner<br />

tritt er in bestehende Versicherungsverträge ein und hat die<br />

Kosten für diese zu tragen. Daneben haftet der Investor für<br />

Erschließungs- und Anliegerbeiträge nach dem BauGB<br />

sowie den landes- und kommunalrechtlichen Vorschriften<br />

sowie Straßenausbaugebühren bereits ab dem Tag des Kaufvertrages,<br />

sofern die Maßnahmen nach diesem Tag bautechnisch<br />

begonnen werden. Gleichzeitig tritt er in den mit Kabel<br />

Deutschland geschlossenen Vertrag ein, wonach die<br />

Wohnung hinsichtlich des Fernsehempfanges von Kabel<br />

Deutschland versorgt wird.<br />

h) Gewährleistung<br />

Hinsichtlich der Gewährleistung wird im Vertrag unterschieden.<br />

Hinsichtlich des Grund und Bodens sowie der<br />

Altbausubstanz sind Gewährleistungsansprüche des<br />

Investors ausgeschlossen, sofern nicht § 309 Ziffer 7 BGB diesem<br />

Ausschluss entgegensteht. Für die erbrachten<br />

Sanierungs- und Modernisierungsleistungen gilt das<br />

Werkvertragsrecht des BGB, wobei der Investor zunächst<br />

seinen Anspruch auf Nacherfüllung unter Setzung einer<br />

angemessenen Frist geltend machen muss. Erst wenn diese<br />

fehlschlägt, kann der Käufer ein Minderungsrecht geltend<br />

machen oder bei gravierenden Mängeln vom Vertrag zurücktreten,<br />

nicht jedoch Ersatz der Mängelbeseitigungskosten<br />

verlangen. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen,<br />

wobei man sich darüber einig ist, dass die Verjährungsfristen<br />

im Bereich des Sondereigentums mit der Abnahme des<br />

Sondereigentums und im Bereich des Gemeinschaftseigentums<br />

mit dessen Abnahme beginnen. Unter gewissen<br />

Voraussetzungen werden dem Erwerber darüber hinaus<br />

Ansprüche gegenüber den am Bauvorhaben beteiligten<br />

Handwerkern und Unternehmen abgetreten.<br />

i) Vollstreckungsunterwerfung<br />

Wegen des Kaufpreises und der vertraglichen Nebenleistungen<br />

(auch Verzugszinsen) unterwirft sich der Investor<br />

der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dem Notarvertrag<br />

in sein gesamtes Vermögen, d. h. zur Vollstreckung des<br />

Kaufpreises ist ggf. kein Gerichtsverfahren nötig.<br />

j) Vollmachten<br />

Im Vertrag sind verschiedene Vollmachten enthalten. Zunächst<br />

werden die Notarangestellten im für die Vertragsdurchführung<br />

nötigen Umfang bevollmächtigt wobei die Vollmacht über den<br />

Tod hinaus gilt. Daneben ist der Notar mit einer Empfangsvollmacht<br />

ausgestattet, sofern ein Verzug des Käufers ins Ausland<br />

erfolgt und kein Zustellungsbevollmächtigter im Inland<br />

benannt wird. Der Investor erhält eine Belastungsvollmacht<br />

für das Vertragsobjekt zur Darlehensbeschaffung. Die L-KON-<br />

ZEPT Baumanagement <strong>GmbH</strong> wiederum ist bevollmächtigt,<br />

Sonder- und Gemeinschaftseigentumsflächen in Größe und<br />

Anzahl zu verändern, sowie umzuwandeln, ohne dass dem<br />

Investor hieraus Ansprüche erwachsen, sofern nicht seine<br />

eigenen Rechte hierdurch negativ berührt werden.


k) Rücktritt<br />

Ein Rücktritt vom Vertrag ist, nach dem die L-<strong>KONZEPT</strong> Baumanagement<br />

das unterbreitete Angebot des Investors angenommen<br />

hat, nur aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen<br />

möglich. Grundsätzlich ist der hierfür gegebene Raum äußerst<br />

beschränkt und ist nur bei gravierenden Gründen gegeben.<br />

Generell gilt die Rechtsregel, dass einmal geschlossene<br />

Verträge von beiden Parteien eingehalten werden müssen.<br />

l) Voraussetzungen und Folgen der Eigentumsübertragung<br />

Eigentum erwirbt der Investor erst mit seiner Eintragung im<br />

Grundbuch u. a. nach Vollzug der Teilungserklärung sowie<br />

vollständiger Zahlung der Grunderwerbssteuer und grundsätzlich<br />

des Kaufpreises. Zur Sicherung dieses Anspruchs<br />

wird im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung eingetragen,<br />

welche mit Eintragung als Eigentümer gelöscht wird.<br />

II. Verwaltungsvertrag für das Gemeinschaftseigentum<br />

Für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums wird eine<br />

vom Verkäufer noch zu beauftragende Hausverwaltung<br />

bestellt, beauftragt und bevollmächtigt. Der Verwaltungsvertrag<br />

wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren<br />

ab Übergabe der ersten Wohneinheit an einen Erwerber<br />

fest geschlossen und kann nur aus wichtigem Grund vorzeitig<br />

beendet werden. In diesen Vertrag tritt der Erwerber<br />

mit Übergang von Besitz / Nutzen und Lasten, spätestens<br />

mit Eintragung als Eigentümer im Wohnungsgrundbuch<br />

nach den Regelungen des WEG ein. Die einzelnen<br />

Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus § 2 des<br />

Verwaltervertrages. Die Vergütung des Verwalters beträgt<br />

je Wohnungseigentumseinheit monatlich Euro 16,00 zzgl.<br />

der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit<br />

entspricht dies einem Bruttobetrag von EUR 19,04.<br />

Zusatzleistungen sind entsprechend dem Verwaltervertrag<br />

gesondert zu vergüten. Die Haftung des Verwalters beschränkt<br />

sich im Wesentlichen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Die gleichzeitig mit dem Vertrag erteilte Verwaltervollmacht<br />

erlaubt es dem Verwalter die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

umfassend gegenüber Dritten zu vertreten<br />

III. Verwaltungsvertrag für das Sondereigentum<br />

Grundsätzlich kann der Investor wählen, ob er seine<br />

Sondereigentumseinheit selbst verwaltet oder hiermit eine<br />

Hausverwaltung beauftragt.<br />

Für den Fall, dass der Investor die bereits mit der<br />

Gemeinschaftseigentumsverwaltung beauftragte Hausverwaltung<br />

beauftragt, wird ein weiterer Verwaltungsvertrag<br />

geschlossen. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 2<br />

Jahren. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er<br />

nicht unter einer Einhaltung einer Frist von 6 Monaten<br />

gekündigt wird. Zusätzlich ist der Verwaltervertrag des<br />

Sondereigentums an den der WEG geknüpft. Endet letzterer,<br />

so endet ersterer ebenfalls. Durch die separat zu erteilende<br />

Verwaltungsvollmacht wird die Hausverwaltung umfassend<br />

bevollmächtigt, u. a. zum Einzug der Mietzinsen, der<br />

Mietkaution, zum Abschluss von Mietverträgen und zu<br />

Georgplatz 1<br />

49


50<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Georgplatz 1<br />

deren Kündigung, sowie notfalls zur gerichtlichen Geltendmachung<br />

von Mietrückständen. Die einzelnen Leistungen<br />

sind in § 2 des Vertragsformulars beschrieben. Die Kosten<br />

der Verwaltung des Sondereigentums betragen Euro 12,00<br />

je Wohneigentumseinheit pro Monat zzgl. der jeweils gültigen<br />

Mehrwertsteuer, derzeit mithin Euro 14,28. Gesondert<br />

zu vergütende Sonderleistungen sind in § 5 des Musters<br />

aufgeführt. Die Haftung des Verwalters ist im Wesentlichen<br />

auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

IV. Erstvermietungsgarantievertrag<br />

Auf Wunsch des Investors kann mit der Garantiegeberin L-<br />

<strong>KONZEPT</strong> Baumanagement <strong>GmbH</strong> ein kostenfreier Erstvermietungsgarantievertrag<br />

abgeschlossen werden.<br />

Der Erstvermietungsgarantievertrag macht für den Erwerber<br />

aber nur Sinn, wenn er seine Eigentumseinheit vermieten, d.<br />

h. nicht selbst nutzen will. Voraussetzung für die Garantieleistung<br />

ist darüber hinaus, dass sich Erwerber und<br />

Veräußerer wechselseitig vertragstreu verhalten und keine<br />

in ihrer Sphäre liegenden Beeinträchtigungen der Vermietbarkeit<br />

begründen, die zu Lasten der Vermietbarkeit gehen.<br />

Dies trifft insbesondere auch auf die für die Vermietung<br />

zwingend erforderliche enge und reibungslose Zusammenarbeit<br />

bei üblicherweise während des Beginns und der Laufzeit<br />

des Garantievertrages auftretenden Nachbesserungsund<br />

Gewährleistungsarbeiten zu, da diese einen direkten<br />

Einfluss auf den Vermietungserfolg haben.<br />

Mit dem Erstvermietungsgarantievertrag garantiert die Firma<br />

L-<strong>KONZEPT</strong> Baumanagement <strong>GmbH</strong> die Zahlung der<br />

Garantiemiete in prospektierter Höhe bis zur ersten<br />

Vermietung der Einheit zum prospektierten Kaltmietzins;<br />

längstens für 12 Monate ab Garantiebeginn. Die Garantie<br />

beginnt spätestens ab dem 12. auf die Annahme des notariellen<br />

Kaufvertrages folgenden Monat, nach Wahl der<br />

Garantin kann die Garantie auch früher beginnen, nicht<br />

jedoch vor dem 4. auf den Übergang von Besitz, Nutzen und<br />

Lasten folgenden Monatsersten.<br />

Als Voraussetzung für die Durchführung des Garantievertrages<br />

beauftragt der Investor die eingesetzte Hausverwaltung<br />

obligatorisch mit der Verwaltung des Sondereigentums<br />

und erteilt der Investor der Garantiegeberin eine<br />

Vollmacht zur Vermietung in seinem Namen sowie zum<br />

Mietinkasso.<br />

Daneben bleibt der Investor verpflichtet, Betriebs- und<br />

Nebenkosten sowie die Instandhaltungsrücklage (Hausgeld)<br />

an den Verwalter zu zahlen, da von der Garantie diese<br />

Kosten nicht umfasst sind<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Garantiegeberin<br />

von der Garantiezahlung (ggf. auch anteilig) befreit. Dies ist z.<br />

B. der Fall, wenn notwendige Vollmachten, Wohnungsschlüssel<br />

oder Revisionsunterlagen vom Investor nicht ausgehändigt<br />

werden, der Mieter die Miete mindert, ohne dass<br />

dies von der Garantiegeberin zu vertreten ist oder der Investor<br />

mit der Zahlung einer Kaufpreisrate im Verzug ist.


Das Gebäude Georgplatz 1 ist ein Baudenkmal im Sinne<br />

des sächsischen Denkmalschutzgesetzes. Somit sind<br />

erhöhte Absetzungen gemäß § 7 i und § 10 f Einkommensteuergesetz<br />

für den Erwerber oder Eigennutzer der<br />

Immobilie möglich.<br />

Nachfolgend werden die grundlegenden steuerlichen<br />

Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb<br />

in der Georgplatz 1 nach der derzeit aktuellen<br />

Gesetzeslage dargestellt.<br />

A. Immobilienerwerb zur Fremdvermietung<br />

1. Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung<br />

Der Erwerb und die Nutzung einer Immobilie zur Fremdvermietung<br />

kann einkommenssteuerlich nur dann berücksichtigt<br />

werden, wenn es sich um keine Liebhaberei handelt,<br />

sondern eine Absicht zur Einkünfteerzielung vorliegt.<br />

Von dieser Absicht wird nach ständiger Rechtsprechung<br />

bei einer auf Dauer angelegten Vermietung ausgegangen.<br />

Sollte die Finanzverwaltung daran Zweifel haben, trägt<br />

der Steuerpflichtige die objektive Beweislast. Hierfür<br />

kann eine Prognose erstellt werden, in der sich in dem<br />

ganzen Betrachtungszeitraum ein Totalüberschuss aus<br />

den voraussichtlichen Einnahmen abzüglich der kalkulierten<br />

Werbungskosten ergibt.<br />

Der Prognosezeitraum beträgt grundsätzlich 30 Jahre,<br />

sofern nicht von einer zeitlich befristeten Vermietung aus-<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

zugehen ist. Einzelheiten werden ausführlich im Schreiben<br />

des Bundesministeriums für Finanzen vom 08.10.2004<br />

geregelt.<br />

Nach vorstehendem Schreiben wird die Einkünfteerzielungsabsicht<br />

in Abhängigkeit von der Höhe der<br />

Mietzinsen beurteilt. Beträgt demnach bei einer langfristigen<br />

Vermietung der Mietzins mindestens 75 % der<br />

ortsüblichen Marktmiete, ist grundsätzlich vom Vorliegen<br />

einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen.<br />

Liegt der vereinbarte Mietzins zwischen 56 % und 75%<br />

der ortsüblichen Mieten, ist die Einkünfteerzielungsabsicht<br />

anhand einer Überschussprognose zu überprüfen.<br />

Bei einer positiven Prognose ist das Vorliegen einer<br />

solchen Absicht zu bejahen. Andernfalls ist die Vermietungstätigkeit<br />

in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen<br />

Teil aufzuteilen. Der unentgeltliche Teil ist steuerlich<br />

nicht relevant. Die entsprechenden anteiligen<br />

Werbungskosten können insoweit nicht abgezogen werden.<br />

Gleiches gilt, wenn der Mietzins unabhängig von der<br />

Überschussprognose weniger als 56 % der ortsüblichen<br />

Mieten beträgt (§ 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz).<br />

Beteiligt sich der Erwerber / Vermieter beim Erwerb bzw.<br />

Vermietung an Gesellschaften, Gemeinschaften oder<br />

ähnlichen Modellen, bei denen die Erzielung steuerlicher<br />

Vorteile im Vordergrund steht (sog. Verlustzuweisungsgesellschaften<br />

im Sinne des § 2 b Einkommensteuergesetz),<br />

können die Verluste hieraus mit anderen positi-<br />

Georgplatz 1<br />

51


52<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Georgplatz 1<br />

ven steuerlichen Einkünften nicht verrechnet werden.<br />

Der Tatbestand einer Verlustzuweisungsgesellschaft wird<br />

durch die Finanzverwaltung dann regelmäßig nicht<br />

geprüft, wenn nach der Ergebnisvorschau die kumulierten<br />

Verluste in der Verlustphase insgesamt 50% des nach<br />

dem Betriebskonzept auch in dieser Phase aufzubringenden<br />

Kapitals nicht übersteigen. Andernfalls ist eine mehrstufige<br />

Prüfung (Schreiben des Bundesfinanzministeriums<br />

vom 22.08.2001) durchzuführen.<br />

Mit aktueller Initiative des Gesetzgebers vom 22. November<br />

2005 wurde bereits rückwirkend zum 11. November 2005<br />

der § 15 b EStG eingeführt, welcher den § 2 b faktisch<br />

ersetzen soll und eine relative Verlustzuweisungsbeschränkung<br />

für steuerliche Anfangsverluste einführt,<br />

soweit diese über einen Betrag von 10 % des gezeichneten<br />

und nach dem Konzept auch aufzubringenden<br />

Kapitals der Investition hinausgehen.<br />

Der Gesetzgeber hat in seiner Gesetzesbegründung<br />

Investitionen in Eigentumswohnungen mit einer<br />

Förderung gemäß § 7 i / h EStG ausdrücklich von dem<br />

Wirkungsbereich des § 15 b ausgenommen, soweit diesbezüglich<br />

keine „modellhafte“ Gestaltung gegeben ist.<br />

Soweit zur Modellhaftigkeit die bereits im Hinblick auf den<br />

§ 2 b bekannte Definition heranzuziehen ist, kann die entsprechend<br />

schädliche Wirkung einer modellhaften Gestaltung<br />

voraussichtlich vermieden werden, soweit der Prospektherausgeber<br />

den gewöhnlichen Erwerb einer Eigentums-<br />

wohnung in den Vordergrund seiner Hinweise und Aussagen<br />

stellt, die offensive Bewerbung von steuerlichen Vorteilen<br />

unterbleibt und das Angebot an Nebenleistungen freibleibend<br />

ist und auf das notwendige und übliche Maß beschränkt bleibt.<br />

Da es sich bei Vorstehendem um eine erst kürzlich eingeführte<br />

gesetzliche Neuregelung handelt, liegen Richtlinien<br />

des zuständigen Ministeriums oder einschlägige Rechtsprechung<br />

noch nicht vor. Die Ausführungen stellen daher<br />

eine Interpretation der Prospektherausgeberin dar, für die<br />

wegen der noch nicht abschließend geklärten Rechtslage<br />

keine Gewähr übernommen werden kann. Daher und wegen<br />

einer im Einzelfall etwa vorhandenen besonderen investiven<br />

Konstellation des Erwerbers , welche sich auf die Anwendung<br />

des § 15 b EStG auswirken kann, wird eine gesonderte<br />

steuerliche Beratung hiermit ausdrücklich anempfohlen.<br />

2. Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und<br />

Gewerbebetrieb<br />

Ist die Fremdvermietung nach den Ausführungen unter<br />

A.1. steuerrelevant, ist ferner zu prüfen, ob es sich um<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21<br />

Einkommensteuergesetz) oder um Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

(§ 15 Einkommensteuergesetz) handelt. Eine<br />

private Vermögensverwaltung liegt dann vor, wenn der<br />

Investor eine Immobilie dauerhaft an Fremde zur Nutzung<br />

vermietet (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).<br />

Die Grenze der privaten Vermögensverwaltung wird in<br />

Brockhausstraße 28<br />

(Referenz)


der Regel gewahrt, wenn hinsichtlich der Fremdvermietung<br />

neben der Nutzungsüberlassung keine gewerblichen<br />

Dienstleistungen erbracht werden.<br />

Werden innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Objekte veräußert,<br />

geht die Finanzverwaltung davon aus, dass die<br />

Grenze der privaten Vermögensverwaltung überschritten<br />

wird (sog. Drei-Objekt-Grenze), da nicht mehr die<br />

Substanznutzung, sondern die Substanzwertsteigerung in<br />

den Vordergrund getreten ist. Dadurch wird ein gewerblicher<br />

Grundstückhandel begründet. Gewinne und Veräußerungsgewinne<br />

werden in Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

umqualifiziert. In Sonderfällen kann sich die Frist<br />

von 5 Jahren auf 10 Jahre verlängern. Durch neuere<br />

Urteile des Bundesfinanzhofs wurde die Rechtsprechung<br />

zur Drei-Objekt-Grenze relativiert, so dass bezüglich des<br />

gewerblichen Grundstückshandels zurzeit keine eindeutige<br />

Rechtsicherheit besteht.<br />

Sofern es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handelt,<br />

unterliegen diese neben der Einkommen- noch der<br />

Gewerbesteuer. Des Weiteren ist eine Veräußerung der<br />

Immobilie unabhängig von der Behaltensdauer einkommen-<br />

und gewerbesteuerpflichtig. Handelt es sich um<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist ein<br />

Veräußerungsgewinn nur dann einkommensteuerpflichtig,<br />

wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung der<br />

Immobilien nicht mehr als 10 Jahre liegen. Ausgenommen<br />

sind Immobilien, die im Zeitraum zwischen Anschaffung<br />

oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu<br />

eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung<br />

und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen<br />

Wohnzwecken genutzt wurden.<br />

3. Überschussermittlung<br />

Sollte der Vermieter seine Tätigkeit im Rahmen der<br />

Vermögensverwaltung ausüben, erzielt er Einkünfte aus<br />

Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 21 Einkommensteuergesetz.<br />

Die Ermittlung der Einkünfte aus<br />

Vermietung und Verpachtung erfolgt durch die Gegenüberstellung<br />

der (Miet-) Einnahmen und der im Zusammenhang<br />

mit der Vermietung angefallenen Werbungskosten<br />

(Einnahmenüberschussrechnung). Steuerliche<br />

Vorteile können dann eintreten, wenn sich ein Überhang<br />

von Werbungskosten ergibt und dieser mit anderen<br />

positiven Einkünften des Investors mit steuerlicher<br />

Wirkung verrechnet werden kann.<br />

4. Verlustverrechnung<br />

Verluste, die im Veranlagungszeitraum nicht ausgeglichen<br />

werden können, sind bis zu einem Betrag von<br />

511.500 Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten bis zu<br />

einem Betrag von 1.023.000 Euro) auf den unmittelbar<br />

vorangegangenen Veranlagungszeitraum zurückzutragen<br />

(Verlustrücktrag). Ist die Verlustverrechnung mit den Vorjahreseinkünften<br />

nicht möglich oder nicht ausreichend, so<br />

Georgplatz 1<br />

53


54<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Georgplatz 1<br />

ist die Verlustverrechnung in einem dem Veranlagungsjahr<br />

folgenden Veranlagungszeitraum bis zu einem Sockelbetrag<br />

von 1 Mio. Euro (bei zusammen veranlagten<br />

Ehegatten bis zu 2 Mio. Euro) voll verrechenbar. Darüber<br />

hinaus kann bis zu einer Höhe von 60 % mit den verbleibenden<br />

positiven Einkünften des Vorjahrs verrechnet werden<br />

(§ 10 d EStG). Der Restbetrag von 40 % kann, mit den<br />

gleichen Einschränkungen, in den Folgejahren verrechnet<br />

werden.<br />

5. Steuerliche Behandlung von privaten Veräußerungsgewinnen<br />

Soweit der Erwerber die Immobilie im Rahmen der<br />

Verwaltung seines privaten Vermögens erwirbt und bewirtschaftet,<br />

ist nach aktuell herrschender Gesetzeslage ein<br />

Veräußerungsgewinn dann steuerlich unbeachtlich, wenn<br />

die Immobilien frühestens nach Ablauf von 10 Jahren seit<br />

der Anschaffung veräußert wird.<br />

6. Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung<br />

6.1 Allgemeines<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Einkommensteuergesetz sind Werbungskosten<br />

alle Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung<br />

und Erhaltung von Einnahmen. Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

können im Rahmen der Überschussermittlung<br />

nur anteilig in Form von Abschreibungen berücksich-<br />

tigt werden. Andere Aufwendungen (Fremdkapitalzinsen,<br />

Disagio, Finanzierungskosten, Betriebskosten, Verwaltungskosten,<br />

Kosten der Instandhaltung, Grundsteuer etc.)<br />

sind als sofort abziehbare Werbungskosten im Veranlagungsjahr<br />

der Auszahlung berücksichtigungsfähig.<br />

Aufwendungen (ohne die Umsatzsteuer) für Instandsetzungs-<br />

und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb<br />

von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes durchgeführt<br />

werden und 15 % der Anschaffungskosten übersteigen,<br />

zählen zu den Herstellungskosten (anschaffungsnahe<br />

Herstellungskosten), ansonsten i.d.R. zu den sofort<br />

abzugsfähigen Werbungskosten.<br />

6.2 Disagio<br />

Disagio ist die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag<br />

und dem Nennbetrag eines Darlehens. Im Rahmen der<br />

Überschussermittlung ist das Disagio im Zeitpunkt der<br />

Zahlung oder des Einbehalts als Werbungskosten zu<br />

erfassen. Dieser Ansatz führt regelmäßig zu anfänglichen<br />

steuerlichen Verlusten, da hier Zinsaufwendungen zeitlich<br />

vorverlagert werden. Die Vereinbarung eines Disagios ist<br />

nach Meinung der Finanzverwaltung als marktüblich anzusehen<br />

(5. „Bauherren-Erlass“) und damit sofort abzugsfähig,<br />

wenn es für einen Zinsfestschreibungszeitraum von<br />

mindestens fünf Jahren bis zu 5% der Darlehenssumme<br />

beträgt und wenn es nicht mehr als drei Monate vor einer


Brockhausstraße 28<br />

(Referenz)<br />

mindestens 30 % igen Teilauszahlung des Bruttodarlehens<br />

geleistet wird. Seit einer Neuregelung des § 11 EStG zum<br />

1.1.2005 ist es nach einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2005<br />

(OFD München S 2259-1 St 41) ab dem 1.1.2006 gesetzlich<br />

geregelt, das ein Disagio bei einer Zinsbindungsfrist von<br />

mehr als 5 Jahren nicht mehr sofort abzugsfähig, sondern<br />

auf die Laufzeit des Darlehens gleichmäßig zu verteilen ist.<br />

Dies steht im Widerspruch zu den Regelungen des 5. Bauherren-Erlasses,<br />

so dass bis zur Klärung des Sachverhaltes<br />

lediglich eine Festschreibung von genau 5 Jahren als steuerlich<br />

relativ sicher erscheint. Die tatsächliche Aufarbeitung<br />

dieser gegenläufigen Regelungslage durch die<br />

Finanzverwaltung bleibt somit abzuwarten. Zumindest alle<br />

abweichenden Konstellationen beinhalten das Risiko, dass<br />

ein Disagio über die Festschreibungszeit des Darlehens zu<br />

verteilen ist und keine sofortige Abzugsfähigkeit mehr<br />

gegeben ist.<br />

6.3 Lineare Abschreibungen<br />

Die lineare jährliche Gebäudeabschreibung beträgt<br />

grundsätzlich 2% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.<br />

Wurde das Gebäude vor dem 1.1.1925 fertig<br />

gestellt, erhöht sich der jährliche Abschreibungssatz auf<br />

2,5 %. Der Abschreibungssatz für das Objekt Georgplatz 1<br />

beträgt 2,5% auf den Wert der Altbausubstanz des<br />

Gebäudes.<br />

Georgplatz 1<br />

55


56<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Georgplatz 1<br />

6.4 Erhöhte Abschreibungen nach § 7i Einkommensteuergesetz<br />

Für den Teil der Anschaffungskosten, welcher auf die<br />

Sanierung eines Baudenkmals entfällt, kann eine erhöhte<br />

Abschreibung im Jahr der Herstellung und in den folgenden<br />

7 Jahren jeweils bis zu 9% und in den folgenden<br />

4 Jahren jeweils bis zu 7% der Herstellungskosten alternativ<br />

zur linearen Abschreibung von 2% bzw. 2,5% in<br />

Anspruch genommen werden (§ 7 i Einkommensteuergesetz,<br />

sog. Denkmal- AfA).<br />

Zuschüsse der öffentlichen Hand können die Abschreibungsbemessungsgrundlage<br />

mindern. Die erhöhte Abschreibung<br />

setzt voraus, dass mit den durchzuführenden<br />

Sanierungsarbeiten erst nach Abschluss des notariellen<br />

Kaufvertrages begonnen wird und eine entsprechende<br />

Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde vorliegt.<br />

Zweckmäßigerweise wird vor Beginn der Baumaßnahme<br />

eine vorläufige Bescheinigung von der<br />

Denkmalschutzbehörde eingeholt. Da das Finanzamt nach<br />

Maßgabe des Abschnittes 83 b Abs. 3 Einkommensteuerrichtlinien<br />

in der Regel die Aufteilung der Anschaffungskosten<br />

auf die Altbausubstanz bzw. auf die<br />

begünstigten Sanierungsaufwendungen überprüft, können<br />

sich gegebenenfalls zwischen den im Kaufvertrag genannten<br />

Sanierungsaufwendungen und den steuerlich begünstigten<br />

Aufwendungen Abweichungen ergeben. Nicht in<br />

Anspruch genommene erhöhte Abschreibungen können in<br />

späteren Veranlagungszeiträumen nicht nachgeholt werden.<br />

7. Einkommensteuervorauszahlung bzw. Eintragung<br />

eines Lohnsteuerfreibetrages<br />

Die voraussichtlich ausgleichsfähigen Verluste können<br />

bereits im Einkommensteuer- Vorauszahlungsverfahren<br />

(§ 37 Einkommensteuergesetz) oder in Form eines Freibetrages<br />

auf der Lohnsteuerkarte (§ 39 a Abs. 1 Nr. 5 b<br />

Einkommensteuergesetz) berücksichtigt werden. Dies gilt<br />

erst für Veranlagungszeiträume, die nach der Fertigstellung<br />

oder der Anschaffung der Immobilie beginnen.<br />

Wird ein Gebäude vor dem Kalenderjahr seiner Fertigstellung<br />

angeschafft, tritt an die Stelle der Anschaffung<br />

die Fertigstellung (§ 37 Abs. 3 Satz 8 und 9<br />

Einkommensteuergesetz). Für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren<br />

ist ein amtlich vorgeschriebener<br />

Vordruck zu verwenden. Der Antrag muss spätestens bis<br />

zum 30.11. des Kalenderjahres gestellt werden, für das<br />

die Lohnsteuerkarte gilt (§ 39 a Abs. 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz).<br />

B. Immobilienerwerb zur Eigennutzung<br />

1. Eigenheimzulage<br />

Die Eigenheimzulage ist leider vom Gesetzgeber seit dem<br />

01.01.2006 gestrichen worden.


2. Sonderausgaben<br />

Bei einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie kann<br />

der Eigennutzer nach § 10 f Einkommensteuergesetz die<br />

Sanierungskosten im Kalenderjahr des Abschlusses der<br />

Maßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren<br />

jeweils bis zu 9 % wie Sonderausgaben abziehen, soweit<br />

alle Formerfordernisse des § 7 i Einkommensteuergesetz<br />

erfüllt sind (u. a. Vorliegen einer entsprechenden Bescheinigung<br />

einer zuständigen Behörde).<br />

Dies gilt nur, soweit die Aufwendungen nicht in die<br />

Bemessungsgrundlage nach § 10e oder dem Eigenheimzulagegesetz<br />

einbezogen wurden.<br />

Voraussetzung ist, dass erst nach dem Abschluss des<br />

notariellen Kaufvertrages mit den Sanierungsarbeiten<br />

begonnen wird.<br />

Eine Nachholung von nicht ausgenutzten Abzugsbeträgen in<br />

späteren Perioden ist nicht möglich. Der Sonderausgabenabzug<br />

wird nur insoweit gewährt, wie in dem jeweiligen<br />

Kalenderjahr die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken<br />

genutzt wird und die Sanierungsaufwendungen nicht in die<br />

Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage einbezogen<br />

worden sind (§ 10 f Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz).<br />

Die Steuervergünstigung nach § 10 f Einkommensteuergesetz<br />

kann nur einmal gewährt werden. Bei Ehegatten<br />

können diese insgesamt für zwei Objekte in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

3. Einkommensteuervorauszahlung bzw. Eintragung eines<br />

Lohnsteuerfreibetrages<br />

Hier gelten die Ausführungen unter A. 7. entsprechend.<br />

C. Berücksichtigung individueller steuerlicher Rahmenbedingungen<br />

eines Investors<br />

Die steuerlichen Konsequenzen aus der Entscheidung<br />

zum Kauf einer Immobilie lassen sich verbindlich nur<br />

unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbedingungen<br />

des jeweiligen Investors ableiten. Zur<br />

Analyse der steuerlichen Auswirkungen der Investitionsentscheidung<br />

wird daher durch einen potenziellen<br />

Investor üblicherweise der Rat einer mit seinen persönlichen<br />

Verhältnissen vertrauten Person eingeholt.<br />

Mit diesem persönlichen Berater des Investors werden in<br />

der Regel auch später anstehende Entscheidungen wie<br />

eine Anpassung der vertraglichen Rahmenbedingungen<br />

an veränderte Marktstrukturen oder eine Veräußerung<br />

der Immobilie und den sich daraus ergebenden steuerlichen<br />

Konsequenzen besprochen.<br />

Georgplatz 1<br />

57


58<br />

Auszug aus unserer Referenzliste<br />

(alle Sanierungsobjekte der letzten fünf Jahre)<br />

Georgplatz 1<br />

Stadtteil/Objekt durchschnittl. erzielter<br />

Mietpreis<br />

<strong>Leipzig</strong> - Schleußig<br />

Alfred- Frank- Str. 11 12 WE 5,72 EUR/qm<br />

Alfred- Frank- Str. 14 14 WE 5,69 EUR/qm<br />

Brockhausstraße 28 13 WE 5,81 EUR/qm<br />

<strong>Leipzig</strong> - Südvorstadt<br />

Körnerplatz 3 / 3a 24 WE 5,96 EUR/qm<br />

Shakespearestraße 9 16 WE 5,80 EUR/qm<br />

Schenkendorfstraße 23 13 WE 5,69 EUR/qm<br />

<strong>Leipzig</strong> - Zentrum/West<br />

Gottschedstraße 17 12 WE 6,29 EUR/qm<br />

Gottschedstraße 21 9 WE 6,35 EUR/qm<br />

Gottschedstraße 25 7 WE 6,28 EUR/qm<br />

Lessingstraße 13 14 WE 5,94 EUR/qm<br />

Lessingstraße 26 12 WE 6,12 EUR/qm<br />

Thomasiusstraße 22 14 WE 6,01 EUR/qm<br />

<strong>Leipzig</strong> - Connewitz<br />

Zwenkauer Straße 36 13 WE 5,50 EUR/qm<br />

Stand: 10.11.2006<br />

Prellerstraße 44<br />

(Referenz)


Alfred-Frank-Straße 11<br />

(Referenz)<br />

Stadtteil/Objekt durchschnittl. erzielter<br />

Mietpreis<br />

<strong>Leipzig</strong> - Gohlis<br />

Wiederitzscher Str. 14 16 WE 5,24 EUR/qm<br />

Wiederitzscher Str. 15 11 WE 5,49 EUR/qm<br />

Wiederitzscher Str. 16 9 WE 5,37 EUR/qm<br />

Daumierstraße 13 14 WE 5,60 EUR/qm<br />

Mechlerstraße 5 15 WE 5,67 EUR/qm<br />

Wilhelm- Plesse- Str. 4 9 WE 5,57 EUR/qm<br />

Prellerstraße 42/44 13 WE 6,30 EUR/qm<br />

<strong>Leipzig</strong> - Möckern<br />

Huygensstraße 9 13 WE 5,28 EUR/qm<br />

Faradaystraße 29 10 WE 5,28 EUR/qm<br />

<strong>Leipzig</strong> - Lützschena<br />

An der Schäferei 18 13 WE 5,74 EUR/qm<br />

<strong>Leipzig</strong> - Lindenau<br />

Großmannstraße 19 8 WE 5,50 EUR/qm<br />

Vermietungsstand insgesamt 98%<br />

Stand: 10.11.2006<br />

Georgplatz 1<br />

59


60<br />

Ihr Vertragspartner<br />

Georgplatz 1<br />

Initiator, Bauträger, Baubetreuer, Verkäufer,<br />

Prospektherausgeber<br />

L- <strong>KONZEPT</strong> Baumanagement <strong>GmbH</strong><br />

Emil-Fuchs-Str. 4, 04105 <strong>Leipzig</strong><br />

Amtsgericht <strong>Leipzig</strong>, HRB 11683<br />

Tag der Ersteintragung 02.10.1997<br />

Geschäftsführer: Raphael Schön<br />

Stammkapital: EUR 102.258<br />

Kontakt, Ansprechpartner<br />

Jeannette Wang<br />

Tel. 0341 26984-34, jeannette.wang@l-konzept.de<br />

Sylvia Schmidt<br />

Tel. 0341 26984-33, sylvia.schmidt@l-konzept.de<br />

Beatrice Bonell<br />

Tel. 0341 26984-36, beatrice.bonell@l-konzept.de<br />

Architekt<br />

architektur von domaros und partner<br />

Harnackstraße 5, 04317 <strong>Leipzig</strong><br />

Technische Qualitätskontrolle, Schlussabnahme<br />

TÜV Süddeutschland<br />

Gottschedstraße 17<br />

(Referenz)


Haftungs- und Angabenvorbehalte<br />

Für den Inhalt des Prospektes sind nur die bis zum<br />

Erstellungszeitpunkt bekannten oder erkennbaren<br />

Sachverhalte maßgebend. Planungs- und Berechnungsgrundlagen<br />

stehen unter dem Vorbehalt der jederzeit<br />

potenziell möglichen Veränderung.<br />

Die derzeitige Bau-, Verwaltungs- und Finanzverwaltungspraxis<br />

sowie Rechtsprechung kann sich verändern.<br />

Eine Haftung für den Eintritt von Kosten-, Ertrags- und<br />

Steuerprognosen sowie für die zukünftige Entwicklung der<br />

Finanzierungs- und Bewirtschaftungskosten kann nicht<br />

übernommen werden. Eventuell im Prospekt enthaltene<br />

Illustrationen sind Entwürfe und keine wesentlichen<br />

Elemente im Sinne der <strong>Baubeschreibung</strong>. Die tatsächliche<br />

Bauausführung kann hiervon abweichen.<br />

Die Realisierung der Planung steht unter dem Vorbehalt<br />

der Genehmigungsfähigkeit seitens der entsprechenden<br />

Behörden. Gültigkeit haben ausschließlich die notariell<br />

beurkundeten Verträge. Die Namensnennung der gesetzlichen<br />

Vertreter der Gesellschaften erfolgt ausschließlich<br />

zur Information der Vertretungsverhältnisse. Eine persönliche<br />

Vertrauenswerbung mit den genannten Personen wird<br />

damit nicht bezweckt. Gleiches gilt für die beauftragten<br />

Vertragspartner.<br />

Verbindliche bzw. vom Prospekt abweichende Angaben<br />

darf und kann nur die Verkäuferin / Bauträgerin machen.<br />

Dritte Personen, insbesondere mit dem Vertrieb und der<br />

Vermittlung befasste Personen sind hierzu nicht legitimiert.<br />

Kaufinteressenten wird als Anlage zu diesem Prospekt<br />

eine Vertragsmappe mit unverbindlichen Vertragsmustern<br />

(Entwürfen) ausgehändigt. Der Prospekt ist nur im<br />

Zusammenhang mit dieser Anlage vollständig. Da auch die<br />

abzuschließenden Verträge Veränderungen in sachlicher<br />

und rechtlicher Hinsichtunterliegen können, besitzen nur<br />

die letztendlich wechselseitig abgeschlossenen Verträge<br />

Gültigkeit. Die im Prospekt enthaltenen Angaben und<br />

Angebote sind demnach unverbindlich.<br />

47<br />

Der Prospektaufbau und Inhalt orientiert sich am IDW – S 4<br />

Standard der Wirtschaftsprüfer (Stand 01.09.2000).<br />

Enthaltene Texte sind urheberrechtlich geschützt.<br />

Der Prospektherausgeber versichert, dass er nach bestem<br />

Wissen und Gewissen über alle für die Anlageentscheidung<br />

wesentlichen Umstände im Prospekt vollständig<br />

und richtig aufgeklärt hat. Trotz gewissenhaftester<br />

Prüfung und sorgfältigster Erarbeitung können Irrtümer<br />

jedoch nicht ausgeschlossen werden.<br />

Der Prospekt wurde im Oktober 2007 erstellt und herausgegeben.<br />

Georgplatz 1<br />

61


www.L-<strong>KONZEPT</strong>.de

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