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Baubeschreibung - L-KONZEPT Leipzig GmbH

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12<br />

Chancen und Risiken<br />

Georgplatz 1<br />

lich für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums entstehenden<br />

Kosten trägt der Erwerber und sind von diesem<br />

in seine Rentabilitätsberechnung einzustellen. Daneben<br />

wird dem Erwerber der Verwaltungsvertrag für das<br />

Sondereigentum optional angeboten. Auch diese Kosten<br />

hat der Erwerber ggf. gesondert zu tragen und bei seiner<br />

Rentabilitätsberechnung einzustellen. Die Kosten für die<br />

laufende Bewirtschaftung wurden entsprechend den<br />

Erfahrungswerten der aus bereits in der Vermietungsphase<br />

befindlichen Wohnungen kalkuliert. Höhere Bewirtschaftungskosten<br />

verschlechtern die Rentabilität der<br />

Investition. Dazu kommen noch die ggf. anfallenden Kosten<br />

des Steuerberaters des Investors. Kosten der Verwaltung<br />

können üblicherweise nicht auf die Mieter umgelegt werden.<br />

Bei nachlässiger Verwaltung einer Immobilieninvestition<br />

besteht die Gefahr der Wertminderung, eingeschränkte<br />

Vermietbarkeit sowie vermeidbarer Reparaturaufwendungen.<br />

Zu einer guten Verwaltung gehört auch die sorgfältige<br />

Pflege der Außenanlagen.<br />

Zu den konkreten Gebühren für die Verwaltung, wird auf<br />

die Angaben im Angebot verwiesen. Zur rechtlichen<br />

Konzeption wird auf die Ausführungen in diesem Prospekt<br />

verwiesen.<br />

VII. Pflege-, Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung<br />

Wer sich für eine Investition in eine Immobilie entscheidet,<br />

ist gehalten, langfristig zu denken. Zur langfristigen Planung<br />

gehört die rechtzeitige Vorsorge für zukünftig notwendig<br />

werdende Instandhaltungen und Instandsetzungen.<br />

Nach der diesem Angebot zugrunde liegenden Teilungserklärung<br />

ist demnach die Bildung einer Instandhaltungsrücklage<br />

vorgesehen. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage<br />

wird durch die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

im Rahmen der Eigentümerversammlung festgelegt. Die<br />

Instandhaltungsrücklage wird gebildet, damit anfallende<br />

Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach,<br />

Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage etc.) von der<br />

Eigentümergemeinschaft gezahlt werden können.<br />

Erfahrungsgemäß fallen vor allem in den Anfangsjahren<br />

geringere Ausgaben als die vorgesehene Instandhaltungsrücklage<br />

an. Die Instandhaltungsrücklage erhöht sich somit<br />

sukzessive und steht in späteren Jahren bei erhöhten<br />

Instandhaltungsaufwendungen zur Verfügung. Als Kalkulationsgrundlage<br />

werden im hier vorliegenden Angebot die<br />

anfänglichen monatlichen Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage<br />

mit pauschal 0,40 Euro inkl. MWSt. je m2 festgelegt. Da dieser Betrag nicht auf der Basis der<br />

Restnutzungsdauer der Verschleißbauteile ermittelt wurde<br />

und nicht der in § 28 Abs. 2 BV genannten Instandhaltungskostenpauschale<br />

entspricht, ist die Instandhaltungsrücklage<br />

langfristig wahrscheinlich zu gering bemessen. Sofern die<br />

Instandhaltungsrücklage langfristig nicht ausreicht, um die<br />

dann erheblichen Instandhaltungskosten der Immobilie zu<br />

tragen – nach wohnungswirtschaftlichen Erfahrungen ist<br />

Daumierstraße 13<br />

(Referenz)

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