Baubeschreibung - L-KONZEPT Leipzig GmbH
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12<br />
Chancen und Risiken<br />
Georgplatz 1<br />
lich für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums entstehenden<br />
Kosten trägt der Erwerber und sind von diesem<br />
in seine Rentabilitätsberechnung einzustellen. Daneben<br />
wird dem Erwerber der Verwaltungsvertrag für das<br />
Sondereigentum optional angeboten. Auch diese Kosten<br />
hat der Erwerber ggf. gesondert zu tragen und bei seiner<br />
Rentabilitätsberechnung einzustellen. Die Kosten für die<br />
laufende Bewirtschaftung wurden entsprechend den<br />
Erfahrungswerten der aus bereits in der Vermietungsphase<br />
befindlichen Wohnungen kalkuliert. Höhere Bewirtschaftungskosten<br />
verschlechtern die Rentabilität der<br />
Investition. Dazu kommen noch die ggf. anfallenden Kosten<br />
des Steuerberaters des Investors. Kosten der Verwaltung<br />
können üblicherweise nicht auf die Mieter umgelegt werden.<br />
Bei nachlässiger Verwaltung einer Immobilieninvestition<br />
besteht die Gefahr der Wertminderung, eingeschränkte<br />
Vermietbarkeit sowie vermeidbarer Reparaturaufwendungen.<br />
Zu einer guten Verwaltung gehört auch die sorgfältige<br />
Pflege der Außenanlagen.<br />
Zu den konkreten Gebühren für die Verwaltung, wird auf<br />
die Angaben im Angebot verwiesen. Zur rechtlichen<br />
Konzeption wird auf die Ausführungen in diesem Prospekt<br />
verwiesen.<br />
VII. Pflege-, Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung<br />
Wer sich für eine Investition in eine Immobilie entscheidet,<br />
ist gehalten, langfristig zu denken. Zur langfristigen Planung<br />
gehört die rechtzeitige Vorsorge für zukünftig notwendig<br />
werdende Instandhaltungen und Instandsetzungen.<br />
Nach der diesem Angebot zugrunde liegenden Teilungserklärung<br />
ist demnach die Bildung einer Instandhaltungsrücklage<br />
vorgesehen. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage<br />
wird durch die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
im Rahmen der Eigentümerversammlung festgelegt. Die<br />
Instandhaltungsrücklage wird gebildet, damit anfallende<br />
Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach,<br />
Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage etc.) von der<br />
Eigentümergemeinschaft gezahlt werden können.<br />
Erfahrungsgemäß fallen vor allem in den Anfangsjahren<br />
geringere Ausgaben als die vorgesehene Instandhaltungsrücklage<br />
an. Die Instandhaltungsrücklage erhöht sich somit<br />
sukzessive und steht in späteren Jahren bei erhöhten<br />
Instandhaltungsaufwendungen zur Verfügung. Als Kalkulationsgrundlage<br />
werden im hier vorliegenden Angebot die<br />
anfänglichen monatlichen Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage<br />
mit pauschal 0,40 Euro inkl. MWSt. je m2 festgelegt. Da dieser Betrag nicht auf der Basis der<br />
Restnutzungsdauer der Verschleißbauteile ermittelt wurde<br />
und nicht der in § 28 Abs. 2 BV genannten Instandhaltungskostenpauschale<br />
entspricht, ist die Instandhaltungsrücklage<br />
langfristig wahrscheinlich zu gering bemessen. Sofern die<br />
Instandhaltungsrücklage langfristig nicht ausreicht, um die<br />
dann erheblichen Instandhaltungskosten der Immobilie zu<br />
tragen – nach wohnungswirtschaftlichen Erfahrungen ist<br />
Daumierstraße 13<br />
(Referenz)