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Baubeschreibung - L-KONZEPT Leipzig GmbH

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hiervon auszugehen – sind etwaige zusätzliche Kosten vom<br />

Wohnungskäufer zu tragen (Sonderumlagen). Es ist davon<br />

auszugehen, dass innerhalb eines Zyklus von 15 bis 40<br />

Jahren eine grundlegende Erneuerung des Wohngebäudes<br />

erforderlich ist. Bedingt wird diese Erneuerung durch den<br />

Ersatz der Verschleißbauteile und die Anpassung an geänderte<br />

Wohnbedürfnisse.<br />

Es ist möglich, dass bereits ab dem 15. Jahr bzw. früher<br />

erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel für die<br />

Modernisierung und Instandhaltung der Immobilie zur<br />

Verfügung gestellt werden müssen. Zum heutigen Stand<br />

sind hierüber keine eindeutigen quantitativen und qualitativen<br />

Aussagen möglich. Erzielt die Eigentümergemeinschaft<br />

durch das Anlegen der Instandhaltungsrücklage<br />

Zinserträge, so wird hiervon die Zinsabschlagssteuer einbehalten.<br />

Auch bei einer umfassenden Sanierung und<br />

Modernisierung können während der Restnutzungsdauer<br />

der Eigentumswohnung sowohl bei Altbauten als auch<br />

bei Neubauten weitere Anpassungen an die künftigen<br />

Bedürfnisse und Wünsche der Mieter erforderlich werden<br />

(z. B. bezüglich Ausstattung, Wohnungsgrundrisse,<br />

Multimedia u. ä.). Die Kosten für solche Maßnahmen sind<br />

durch die zu bildende Instandhaltungsrücklage regelmäßig<br />

nicht abgedeckt. Zu berücksichtigen ist auch, dass<br />

der Erwerber die Kosten etwaiger Reparaturen und<br />

Instandhaltungen an seinem Sondereigentum selbst zu<br />

tragen hat, soweit er vom Mieter keinen Ersatz verlangen<br />

kann. Insofern ist zu empfehlen, auch hierfür von Anfang<br />

an Rücklagen zu bilden und diese ggf. in die Rentabilitätsberechnung<br />

einzustellen. Zur konkreten Instandhaltungsrücklage<br />

wird auf die Angaben im Angebot verwiesen.<br />

VIII. Kosten und Finanzierung<br />

Die Finanzierung einer Immobilie erfolgt i. d. R. aus<br />

Eigenkapital und Fremdmitteln. Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />

dass der Investor neben dem Kaufpreis üblicherweise<br />

auch die Erwerbsnebenkosten (Notar- und Grundbuchkosten<br />

sowie Grunderwerbssteuer) sowie ggf. entstehende<br />

Zwischenfinanzierungskosten (für die Zeit der ersten<br />

Ratenzahlung ab Erwerb / Baubeginn bis hin zur<br />

Vermietung, planmäßig zwischen 3% bis 5 % des Kaufpreises)<br />

zu bezahlen hat, die in das Gesamtinvestitionsvolumen<br />

einzurechnen sind.<br />

Bei Finanzierungen durch Dritte (Banken etc.) ist zu berücksichtigen,<br />

dass die Konditionen (Zins und Tilgung) zeitlich<br />

befristet sind und nach Ablauf der Zeit erhebliche<br />

Zinsschwankungen nach unten oder oben eingetreten sein<br />

können.<br />

Nach Ablauf der Finanzierung hat sich der Investor demnach<br />

um eine Anschlussfinanzierung ggf. unter Vereinbarung<br />

neuer Konditionen und Einrechnung erneuter<br />

Bankbearbeitungsgebühren etc. zu kümmern.<br />

Bei der Entscheidung zum Investment sind neben den<br />

behandelten objektspezifischen Chancen und Risiken auch<br />

Georgplatz 1<br />

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