Baubeschreibung - L-KONZEPT Leipzig GmbH
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hiervon auszugehen – sind etwaige zusätzliche Kosten vom<br />
Wohnungskäufer zu tragen (Sonderumlagen). Es ist davon<br />
auszugehen, dass innerhalb eines Zyklus von 15 bis 40<br />
Jahren eine grundlegende Erneuerung des Wohngebäudes<br />
erforderlich ist. Bedingt wird diese Erneuerung durch den<br />
Ersatz der Verschleißbauteile und die Anpassung an geänderte<br />
Wohnbedürfnisse.<br />
Es ist möglich, dass bereits ab dem 15. Jahr bzw. früher<br />
erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel für die<br />
Modernisierung und Instandhaltung der Immobilie zur<br />
Verfügung gestellt werden müssen. Zum heutigen Stand<br />
sind hierüber keine eindeutigen quantitativen und qualitativen<br />
Aussagen möglich. Erzielt die Eigentümergemeinschaft<br />
durch das Anlegen der Instandhaltungsrücklage<br />
Zinserträge, so wird hiervon die Zinsabschlagssteuer einbehalten.<br />
Auch bei einer umfassenden Sanierung und<br />
Modernisierung können während der Restnutzungsdauer<br />
der Eigentumswohnung sowohl bei Altbauten als auch<br />
bei Neubauten weitere Anpassungen an die künftigen<br />
Bedürfnisse und Wünsche der Mieter erforderlich werden<br />
(z. B. bezüglich Ausstattung, Wohnungsgrundrisse,<br />
Multimedia u. ä.). Die Kosten für solche Maßnahmen sind<br />
durch die zu bildende Instandhaltungsrücklage regelmäßig<br />
nicht abgedeckt. Zu berücksichtigen ist auch, dass<br />
der Erwerber die Kosten etwaiger Reparaturen und<br />
Instandhaltungen an seinem Sondereigentum selbst zu<br />
tragen hat, soweit er vom Mieter keinen Ersatz verlangen<br />
kann. Insofern ist zu empfehlen, auch hierfür von Anfang<br />
an Rücklagen zu bilden und diese ggf. in die Rentabilitätsberechnung<br />
einzustellen. Zur konkreten Instandhaltungsrücklage<br />
wird auf die Angaben im Angebot verwiesen.<br />
VIII. Kosten und Finanzierung<br />
Die Finanzierung einer Immobilie erfolgt i. d. R. aus<br />
Eigenkapital und Fremdmitteln. Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />
dass der Investor neben dem Kaufpreis üblicherweise<br />
auch die Erwerbsnebenkosten (Notar- und Grundbuchkosten<br />
sowie Grunderwerbssteuer) sowie ggf. entstehende<br />
Zwischenfinanzierungskosten (für die Zeit der ersten<br />
Ratenzahlung ab Erwerb / Baubeginn bis hin zur<br />
Vermietung, planmäßig zwischen 3% bis 5 % des Kaufpreises)<br />
zu bezahlen hat, die in das Gesamtinvestitionsvolumen<br />
einzurechnen sind.<br />
Bei Finanzierungen durch Dritte (Banken etc.) ist zu berücksichtigen,<br />
dass die Konditionen (Zins und Tilgung) zeitlich<br />
befristet sind und nach Ablauf der Zeit erhebliche<br />
Zinsschwankungen nach unten oder oben eingetreten sein<br />
können.<br />
Nach Ablauf der Finanzierung hat sich der Investor demnach<br />
um eine Anschlussfinanzierung ggf. unter Vereinbarung<br />
neuer Konditionen und Einrechnung erneuter<br />
Bankbearbeitungsgebühren etc. zu kümmern.<br />
Bei der Entscheidung zum Investment sind neben den<br />
behandelten objektspezifischen Chancen und Risiken auch<br />
Georgplatz 1<br />
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