Baubeschreibung - L-KONZEPT Leipzig GmbH
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TÜV-baubegleitendes Qualitätscontrolling<br />
Der TÜV Süddeutschland führt während der Sanierung ein<br />
baubegleitendes Qualitätscontrolling durch und nimmt die<br />
technische Abnahme des Sondereigentums und Gemeinschaftseigentums<br />
vor. Zudem erfolgt i. d. R. einmal monatlich<br />
eine Überprüfung des Bautenstandes.<br />
Der TÜV wird das Bauvorhaben damit stichprobenartig auf<br />
die Konformität der Bauausführung mit der erteilten Baugenehmigung,<br />
der Genehmigungsplanung, der Werkplanung,<br />
dem Wärmeschutznachweis, der Bau- und<br />
Ausstattungsbeschreibung des Bauvorhabens überprüfen.<br />
Hinweis<br />
1. Sollten bei den Baustellenbegehungen einzelne Gewerke<br />
aufgrund ihres Fertigstellungsgrades nicht begutachtet werden<br />
können, dann erfolgt die Begutachtung bei der darauf<br />
folgenden Baustellenbegehung.<br />
2. Sollten einzelne Gewerke aufgrund ihres fortgeschrittenen<br />
Fertigstellungsgrades im Rahmen einer Baustellenbegehung<br />
nicht mehr vertragsgemäß begutachtet werden können, wird<br />
dies im Prüfbericht ausdrücklich dokumentiert. Nach jeder<br />
Begehung wird vom TÜV ein schriftlicher Bericht erstellt.<br />
Sofern es der Baufortschritt zulässt, wird die Beseitigung der<br />
vom TÜV festgestellten Mängel im Zuge der nächsten<br />
Begehung kontrolliert und dokumentiert. Die Leistung des<br />
TÜV ist auf die Überprüfung gemäß „des Vorgenannten“<br />
beschränkt. Es erfolgt keine generelle Überprüfung der<br />
Planung und der Bauausführung auf ihre Übereinstimmung<br />
mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die<br />
Unterlagen werden nicht auf ihre Konformität mit den aufgeführten<br />
technischen Vorschriften überprüft; diese Überprüfung<br />
kann ggf. gesondert beauftragt werden. Sämtliche<br />
Prüfungen erfolgen nur stichprobenartig und in Form einer<br />
augenscheinlichen Begutachtung. Baustoff- bzw. Materialprüfungen<br />
sind ebenso wie zerstörende Prüfungen nicht im<br />
Leistungsumfang enthalten. Vom TÜV wird keine Bauleitungstätigkeit<br />
(Objektüberwachung) erbracht. Gutachterliche<br />
Feststellungen können auch für andere Stellen des Bauvorhabens,<br />
die nicht untersucht wurden, zutreffen. Die Baustellenbegehungen<br />
werden in der Regel von Fachingenieuren<br />
der Bautechnik durchgeführt; für die Begutachtung haustechnischer<br />
Gewerke werden auch Fachingenieure der<br />
Elektrotechnik oder der Versorgungstechnik hinzugezogen.<br />
Nach positivem Ergebnis der Schlussbegehung erfolgt durch<br />
den TÜV die Zertifizierung „Freiwilliges TÜV Bau Controlling“<br />
für das gegenständliche Bauobjekt. Voraussetzung der<br />
Zertifikatserteilung ist eine Beauftragung und Durchführung<br />
sämtlicher hier dargestellten Leistungen.<br />
Georgplatz 1<br />
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