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Baubeschreibung - L-KONZEPT Leipzig GmbH

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46<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Georgplatz 1<br />

d) Kaufpreisfinanzierungsnachweis und Grundstücksbelastungen<br />

Die Verkäuferin behält sich vor, vom Käufer eine<br />

Finanzierungsbestätigung seines Kreditinstituts innerhalb<br />

von vier Wochen nach Angebotsabgabe zu verlangen. Aus<br />

dieser muss ersichtlich sein, dass die Eigenmittel zur<br />

Verfügung stehen und etwa eingeplante Fremdmittel zugesagt<br />

sind. Sofern der Käufer dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig<br />

nachkommt, kann die Verkäuferin das Angebot ablehnen<br />

bzw. einen ggf. bereits wirksamen Kaufvertrag rückabwickeln<br />

und Schadenersatz verlangen. Die Verkäuferin verpflichtet<br />

sich, die zur Sicherung der vom Käufer aufgenommenen<br />

Darlehen erforderlichen dinglichen Rechte (insbesondere<br />

Grundschulden) zu bestellen. Entsprechende<br />

Belastungsvollmachten werden wechselseitig erteilt. Damit<br />

verbundene Kosten übernimmt der Käufer. Zur Sicherung der<br />

Kaufpreiszahlung ist die Belastungsvollmacht mit<br />

Bedingungen und Auflagen verbunden, die den Zweck<br />

haben, dass Auszahlungen der finanzierenden Bank ausschließlich<br />

die Kaufpreisschuld tilgen. Im Übrigen ist die<br />

Kaufpreisfinanzierung ausschließlich Sache des Erwerbers.<br />

e) Sanierungsverpflichtung und Fertigstellung<br />

Die Sanierungs- und Modernisierungsverpflichtung ergibt<br />

sich aus der Grundlagenurkunde entsprechend der im<br />

Prospekt enthaltenen <strong>Baubeschreibung</strong> und den Plänen.<br />

Die <strong>Baubeschreibung</strong> wird damit zum Gegenstand des<br />

Grundstückskaufvertrages gemacht.<br />

Der TÜV hat die gesamte Bauausführung durch baubegleitende,<br />

ggf. stichpunktartige Prüfung auf Kosten des<br />

Verkäufers zu überwachen. Änderungen in der Planung und<br />

Ausführungsart, den vorgesehenen Baustoffen und vorgesehenen<br />

Ausstattungen (soweit überhaupt geschuldet) behält<br />

sich die Verkäuferin vor, soweit sich diese technisch oder<br />

wirtschaftlich als zweckmäßig oder notwendig erweisen<br />

oder auf behördlichen Auflagen beruhen und nicht wert- und<br />

gebrauchsmindernd sowie dem Käufer zumutbar sind. Auch<br />

geringfügige Änderungen der Wohnfläche und der<br />

Raumaufteilung haben keinen Einfluss auf den Preis und den<br />

sonstigen Vertragsinhalt. Kaufpreisminderungen erfolgen<br />

nur hinsichtlich der die vereinbarte Minderfläche von 3 %<br />

übersteigenden Flächenabweichungen bezogen auf die<br />

Gesamtfläche der Einheit. Hinsichtlich der Berechnung der<br />

Wohnfläche gilt die II. Berechnungsverordnung. Soweit zu<br />

einem späteren Zeitpunkt bauliche Änderungen an dem<br />

Wohnraum vorgenommen werden, die eine Neuberechnung<br />

der Wohnfläche erforderlich machen, können ggf. die<br />

Vorschriften der ab 01.01.2004 gültigen Wohnflächenverordnung<br />

zur Anwendung kommen.<br />

Die L-<strong>KONZEPT</strong> Baumanagement <strong>GmbH</strong> steht für eine<br />

Bezugsfertigkeit des Sondereigentums, vorbehaltlich einer<br />

Verzögerung durch Schlechtwetter, höhere Gewalt,<br />

Sonderwünsche oder Verzug des Erwerbers mit der<br />

Kaufpreiszahlung bis zum 31.12.2008 ein. Sonderwünsche<br />

und Eigenleistungen des Erwerbers bei der Bauausführung<br />

können nur bezüglich des Innenausbaus und mit Zustimmung

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