Baubeschreibung - L-KONZEPT Leipzig GmbH
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46<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Georgplatz 1<br />
d) Kaufpreisfinanzierungsnachweis und Grundstücksbelastungen<br />
Die Verkäuferin behält sich vor, vom Käufer eine<br />
Finanzierungsbestätigung seines Kreditinstituts innerhalb<br />
von vier Wochen nach Angebotsabgabe zu verlangen. Aus<br />
dieser muss ersichtlich sein, dass die Eigenmittel zur<br />
Verfügung stehen und etwa eingeplante Fremdmittel zugesagt<br />
sind. Sofern der Käufer dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig<br />
nachkommt, kann die Verkäuferin das Angebot ablehnen<br />
bzw. einen ggf. bereits wirksamen Kaufvertrag rückabwickeln<br />
und Schadenersatz verlangen. Die Verkäuferin verpflichtet<br />
sich, die zur Sicherung der vom Käufer aufgenommenen<br />
Darlehen erforderlichen dinglichen Rechte (insbesondere<br />
Grundschulden) zu bestellen. Entsprechende<br />
Belastungsvollmachten werden wechselseitig erteilt. Damit<br />
verbundene Kosten übernimmt der Käufer. Zur Sicherung der<br />
Kaufpreiszahlung ist die Belastungsvollmacht mit<br />
Bedingungen und Auflagen verbunden, die den Zweck<br />
haben, dass Auszahlungen der finanzierenden Bank ausschließlich<br />
die Kaufpreisschuld tilgen. Im Übrigen ist die<br />
Kaufpreisfinanzierung ausschließlich Sache des Erwerbers.<br />
e) Sanierungsverpflichtung und Fertigstellung<br />
Die Sanierungs- und Modernisierungsverpflichtung ergibt<br />
sich aus der Grundlagenurkunde entsprechend der im<br />
Prospekt enthaltenen <strong>Baubeschreibung</strong> und den Plänen.<br />
Die <strong>Baubeschreibung</strong> wird damit zum Gegenstand des<br />
Grundstückskaufvertrages gemacht.<br />
Der TÜV hat die gesamte Bauausführung durch baubegleitende,<br />
ggf. stichpunktartige Prüfung auf Kosten des<br />
Verkäufers zu überwachen. Änderungen in der Planung und<br />
Ausführungsart, den vorgesehenen Baustoffen und vorgesehenen<br />
Ausstattungen (soweit überhaupt geschuldet) behält<br />
sich die Verkäuferin vor, soweit sich diese technisch oder<br />
wirtschaftlich als zweckmäßig oder notwendig erweisen<br />
oder auf behördlichen Auflagen beruhen und nicht wert- und<br />
gebrauchsmindernd sowie dem Käufer zumutbar sind. Auch<br />
geringfügige Änderungen der Wohnfläche und der<br />
Raumaufteilung haben keinen Einfluss auf den Preis und den<br />
sonstigen Vertragsinhalt. Kaufpreisminderungen erfolgen<br />
nur hinsichtlich der die vereinbarte Minderfläche von 3 %<br />
übersteigenden Flächenabweichungen bezogen auf die<br />
Gesamtfläche der Einheit. Hinsichtlich der Berechnung der<br />
Wohnfläche gilt die II. Berechnungsverordnung. Soweit zu<br />
einem späteren Zeitpunkt bauliche Änderungen an dem<br />
Wohnraum vorgenommen werden, die eine Neuberechnung<br />
der Wohnfläche erforderlich machen, können ggf. die<br />
Vorschriften der ab 01.01.2004 gültigen Wohnflächenverordnung<br />
zur Anwendung kommen.<br />
Die L-<strong>KONZEPT</strong> Baumanagement <strong>GmbH</strong> steht für eine<br />
Bezugsfertigkeit des Sondereigentums, vorbehaltlich einer<br />
Verzögerung durch Schlechtwetter, höhere Gewalt,<br />
Sonderwünsche oder Verzug des Erwerbers mit der<br />
Kaufpreiszahlung bis zum 31.12.2008 ein. Sonderwünsche<br />
und Eigenleistungen des Erwerbers bei der Bauausführung<br />
können nur bezüglich des Innenausbaus und mit Zustimmung