Baubeschreibung - L-KONZEPT Leipzig GmbH
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) WEG-Teilung und Kaufgegenstand<br />
Die Verkäuferin verpflichtet sich, den Kaufgegenstand<br />
nach Maßgabe der Grundlagenurkunde herzustellen und<br />
auszustatten. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />
wurde noch nicht erteilt. Die Anlegung der Wohnungsgrundbücher<br />
ist demnach noch nicht erfolgt. Der Kaufvertrag<br />
hat demnach den Kauf einer noch zu sanierenden bzw.<br />
noch auszubauenden Sondereigentumseinheit einschl.<br />
Kellerraum nebst Miteigentumsanteil am Grundstück<br />
sowie ggf. Sondernutzungsrechte zum Inhalt. Der Kaufgegenstand<br />
wird dazu im Kaufvertrag exakt bezeichnet.<br />
c) Kaufpreis und Wohnfläche<br />
Die Immobilie einschließlich Sanierung wird zum Festpreis<br />
verkauft, wobei der Festpreis auf Grund und Boden, die<br />
Altbausubstanz, sowie die Sanierungs- und Renovierungsarbeiten<br />
nach Erfahrungswerten ohne Übernahme einer<br />
Garantie und vorbehaltlich der Zustimmung der Behörden<br />
aufgeteilt ist. Der Festpreis kann sich im selben Verhältnis<br />
erhöhen wie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die angegebene<br />
Wohnfläche wurde nach der II. Berechnungsverordnung<br />
berechnet. Als Beschaffenheit wird daher eine um 3 % geringere<br />
Fläche vereinbart. Weicht die tatsächliche Fläche von<br />
dieser vereinbarten ab, sind Abweichungen auszugleichen.<br />
Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten der Projektierung,<br />
des Marketings und des Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere<br />
auch die Innenprovision, die der Veräußerer an den<br />
Kapitalanlagenvertrieb bezahlt und die unter Umständen<br />
über dem marktüblichen Niveau liegen kann. Die Höhe kann<br />
je nach Wohnung unterschiedlich sein und bei Interesse bei<br />
der Verkäuferin erfragt werden. Im Kaufpreis nicht enthalten<br />
sind die Kosten von im Vertrag nicht vereinbarten<br />
Sonderwünschen sowie Notar und Grundbuchgebühren, die<br />
notwendigen Kosten des Vertragsvollzuges, die vom<br />
Erwerber ggf. an den Vermittler zu zahlende Außenprovision,<br />
die Kosten von Rangrücktrittserklärungen für Finanzierungsrechte<br />
des Käufers, die Beiträge zur Feuerversicherung ab<br />
Deckungszusage, die Grunderwerbssteuer, die Grundsteuer,<br />
Gebühren und Beiträge nach Übergang von Lasten und<br />
Gefahren sowie die Anschlussbeiträge für eine Mietantenne<br />
oder Breitbandkabel.<br />
Der Kaufpreis ist in Raten nach Baufortschritt zu zahlen,<br />
wobei sich die Raten an den Vorgaben der erwerberschützenden<br />
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) orientieren<br />
und im Einzelnen dem Kaufvertragsentwurf zu entnehmen<br />
sind. Stellt die Verkäuferin eine dem § 7 (1) MaBV entsprechende<br />
Bürgschaft zur Sicherung eines etwaigen<br />
Rückzahlungsanspruches des Investors, sind Zahlungen<br />
gemäß Ratenplan und nach Baufortschritt unabhängig von<br />
der Eintragung der Auflassungsvormerkung sofort zur<br />
Zahlung fällig. Eine Aufrechnung gegenüber der Verkäuferin<br />
ist weitgehend ausgeschlossen.<br />
Da die L-<strong>KONZEPT</strong> Baumanagement <strong>GmbH</strong> ihre Kaufpreisansprüche<br />
an die zwischenfinanzierende Bank abgetreten<br />
hat, kann der Kaufpreis nur an diese mit schuldbefreiender<br />
Wirkung gezahlt werden.<br />
Georgplatz 1<br />
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