Baubeschreibung - L-KONZEPT Leipzig GmbH
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<strong>Baubeschreibung</strong><br />
Georgplatz 1<br />
■ Hofgestaltung<br />
Die Außenanlage wird nach einem Konzept und der<br />
Planung des beauftragten Architekten erstellt. Es ist vorgesehen,<br />
den Versiegelungsgrad der Flächen möglichst<br />
gering zu halten.<br />
An einen geeigneten Standort wird eine Abstellfläche für<br />
die Mülltonnen angeordnet und mit Sichtschutzelementen<br />
bzw. einer Pergola abgetrennt.<br />
Notwendige Verkehrsflächen werden mit geeignetem<br />
Pflasterbelag versehen, dabei werden nach Abstimmung<br />
mit dem Denkmal- bzw. Grünflächenamt vorzugsweise die<br />
vorgefundenen historischen Materialien verwendet bzw. in<br />
die Neuplanung integriert.<br />
Die verbleibenden Flächen werden als Rasenfläche mit<br />
teilweiser Bepflanzung ausgeführt. Es werden ein bis zwei<br />
Spielgeräte für Kinder und eine abnehmbare Wäschespinne<br />
integriert.<br />
Allgemeine wichtige Hinweise<br />
Technische Verbesserungen oder Abweichungen von den<br />
in der <strong>Baubeschreibung</strong> aufgeführten Leistungen und<br />
Ausstattungen bleiben vorbehalten, soweit diese gleichwertig<br />
sind und keine Minderung der Qualität und Güte des<br />
Materials bedeuten. Dies trifft auch zu für Abweichungen<br />
im Rahmen der bauüblichen Toleranzen sowie für Änderungen,<br />
die aus technischen oder behördlichen Auflagen<br />
notwendig werden.<br />
Die in Zeichnungen und Berechnungen angegebenen<br />
Maße oder Größen sind Richtwerte, die sich in Abhängigkeit<br />
von der Art der Ausführung noch geringfügig ändern<br />
können. Soweit sich im Rahmen der Bauausführung<br />
Grundrissoptimierungen anbieten, werden diese bautechnisch<br />
realisiert.<br />
In den Planunterlagen dargestellten Möbel und Einrichtungsgegenstände<br />
(auch in Küchen und Bädern) stellen<br />
lediglich Gestaltungsvorschläge des Architekten dar.<br />
Diese sind unverbindlich und nicht im Kaufpreis enthalten.<br />
Alle Leistungen gemäß dieser <strong>Baubeschreibung</strong> verstehen<br />
sich vorbehaltlich einer behördlichen Genehmigung. Änderungen<br />
durch Auflagen der Behörden und Ämter bleiben<br />
daher vorbehalten. Dies gilt insbesondere für Forderungen<br />
der Denkmalschutzbehörde und der örtlichen Baubehörde.<br />
<strong>Leipzig</strong>, den 14.06.07