Baubeschreibung - L-KONZEPT Leipzig GmbH
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I. Vertragspartner<br />
Für eine Immobilieninvestition ist die Wahl des richtigen<br />
Partners von großer Bedeutung.<br />
Die L-<strong>KONZEPT</strong> Baumanagement <strong>GmbH</strong> ist seit 1995 im<br />
Immobiliengeschäft tätig. Insgesamt wurden durch die<br />
L-<strong>KONZEPT</strong> Baumanagement <strong>GmbH</strong> bisher ca. 850 Wohnungen<br />
mit einer Gesamtwohnfläche von mehr als 60.000 m2 selbst initiiert oder für Bauherren eigenverantwortlich<br />
umgesetzt.<br />
Bei Insolvenz des Bauträgers / Verkäufers hat der Käufer<br />
nach Bildung des Wohn- und Teileigentums sowie der<br />
Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch die<br />
Sicherheit auf Übertragung des erworbenen Objektes. Er<br />
erhält jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf Fertigstellung<br />
der Baumaßnahmen und muss möglicherweise in<br />
Absprache mit den übrigen Investoren die Sanierung teilweise<br />
oder vollständig in eigener Verantwortung durchführen<br />
lassen. Die Kosten hierfür kann er im Wege des<br />
Schadenersatzes oder der Minderung gegen den Kaufpreis<br />
stellen. Im Falle der Insolvenz des Bauträgers / Verkäufers<br />
kann dies jedoch dazu führen, dass die Restleistungen oder<br />
Mängel gerichtlich festgestellt werden müssen, um letztendlich<br />
lastenfreies Eigentum zu erhalten. Hierdurch kann es zu<br />
einer Erhöhung der Kosten durch Sachverständigengebühren,<br />
Ersatzvornahmen, Rechtsstreitigkeiten und insgesamt<br />
des Modernisierungsaufwandes oder sogar zu Ab-<br />
stimmungsschwierigkeiten mit weiteren Investoren / Miteigentümern<br />
kommen. Dies kann weiter dazu führen, dass<br />
die Baumaßnahmen erheblich verspätet und im Extremfall<br />
überhaupt nicht durchgeführt werden, mit der Folge, dass<br />
der Investor die Zinsen und Tilgung für die ggf. bereits aufgenommene<br />
Kaufpreisfinanzierung zu zahlen hat, ohne dass<br />
ihm Mieteinnahmen zufließen.<br />
II. Vertragsgestaltung<br />
Mit dem vorliegenden Prospekt wird der Kauf von Teil- und<br />
Wohnungseigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes<br />
(WEG) angeboten. Gleichzeitig wird ein<br />
Verwaltungsvertrag für das Wohnungseigentum geschlossen<br />
und wird optional ein Verwaltungsvertrag für das<br />
Sondereigentum angeboten. Der hier angebotene Erwerb<br />
einer noch zu sanierenden Altbauwohnung erfolgt im<br />
Wege eines Kaufvertrages mit Sanierungsverpflichtung zu<br />
einem Festpreis. Demnach erhält der Erwerber eine<br />
schlüsselfertig sanierte Wohnung, wobei das Risiko von<br />
Kostensteigerungen oder andere Baurisiken, mit Ausnahme<br />
des Risikos einer Mehrwertsteuererhöhung, die<br />
den Kaufpreis erhöht, der Veräußerer trägt. Zahlungen an<br />
den Verkäufer erfolgen unter Beachtung der Erwerbersicherung<br />
nach der Makler- und Bauträgerverordnung<br />
(MaBV). Dies bedeutet, dass der Erwerber nur in der Höhe<br />
Zahlungen zu leisten hat, wie auch Bauleistungen durch<br />
Georgplatz 1<br />
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