Baubeschreibung - L-KONZEPT Leipzig GmbH
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<strong>Baubeschreibung</strong><br />
Georgplatz 1<br />
A Allgemeine Angaben<br />
Die Bauausführungen erfolgen nach den anerkannten<br />
Regeln und Richtlinien der Bautechnik und unterliegen in<br />
allen Teilen den gültigen technischen Bedingungen der<br />
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/C), den geltenden<br />
Schallschutzbedingungen mit den Einschränkungen<br />
für Bestandsbauten und der Wärmeschutzverordnung neuester<br />
Fassung, sofern in dieser <strong>Baubeschreibung</strong> nichts<br />
anderes geregelt ist. Für den besonderen Einzelfall, dass<br />
die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik auf<br />
Grund der besonderen Spezifik des historischen Gebäudes<br />
mit vertretbarem Aufwand nicht möglich oder sinnvoll sein<br />
sollte, wird versucht, mit anderen Maßnahmen dem Zweck<br />
der Regelung möglichst nahe zu kommen. Neben der<br />
Sanierung des historischen Bestandes ist vorgesehen,<br />
moderne, zeitgemäße Wohnungen einzubauen sowie die<br />
Dachgeschosse gem. der vorliegenden Planung vollständig<br />
auszubauen und dort moderne Dachgeschoßwohnungen<br />
zu integrieren.<br />
0. Angaben zum Gebäudetyp<br />
Das Projekt sieht die umfassende Sanierung des gründerzeitlichen<br />
Gebäudes in guter Wohnlage in <strong>Leipzig</strong>-<br />
Lindenau vor. Es ist Teil einer vollständig erhaltenen bürgerlichen<br />
Blockrand- bzw. Platzbebauung, die Anfang des<br />
20. Jahrhunderts entstanden ist.<br />
1. Flächenberechnungen<br />
Die Wohnflächen werden vom beauftragten Architekten<br />
auf Grundlage der „Verordnung über wohnungswirtschaftliche<br />
Berechnungen“ (II. Berechnungsverordnung)<br />
ermittelt.<br />
2. Gutachten<br />
Im vorhandenen Altbau werden umfangreiche Bestandsuntersuchungen<br />
durchgeführt, deren Ergebnisse direkt in<br />
die Ausführungs- und Detailplanung sowie die Bauausführung<br />
einfließen. Dabei wird angestrebt, die Anforderungen<br />
der zuständigen Ämter, wie auch der Statik und der<br />
sonstigen technischen Bedingungen, miteinander möglichst<br />
weitgehend in Einklang zu bringen. Es wird eine<br />
detaillierte Bestandsaufnahme gefertigt, auf deren Basis<br />
die Verkaufs- und Genehmigungsplanung erstellt wird bzw.<br />
wurde.<br />
Der Verkäufer beauftragt u.a. einen erfahrenen Tragwerksplaner<br />
mit der Anfertigung der statischen Berechnungen,<br />
die von einem Prüfstatiker geprüft werden. Der<br />
beauftragte Fachingenieur erstellt gleichzeitig die erforderlichen<br />
Nachweise zum Schall-, Wärme- und vorbeugenden<br />
baulichen Brandschutz der Bauteile. Er erstellt auch<br />
den erforderlichen Wärmeschutznachweis unter Berücksichtigung<br />
der gültigen Energieeinsparverordnung, soweit<br />
diese auf historische Bestandsbauten anwendbar ist.<br />
Brockhausstraße 28<br />
(Referenz)