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Baubeschreibung - L-KONZEPT Leipzig GmbH

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30<br />

<strong>Baubeschreibung</strong><br />

Georgplatz 1<br />

A Allgemeine Angaben<br />

Die Bauausführungen erfolgen nach den anerkannten<br />

Regeln und Richtlinien der Bautechnik und unterliegen in<br />

allen Teilen den gültigen technischen Bedingungen der<br />

Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/C), den geltenden<br />

Schallschutzbedingungen mit den Einschränkungen<br />

für Bestandsbauten und der Wärmeschutzverordnung neuester<br />

Fassung, sofern in dieser <strong>Baubeschreibung</strong> nichts<br />

anderes geregelt ist. Für den besonderen Einzelfall, dass<br />

die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik auf<br />

Grund der besonderen Spezifik des historischen Gebäudes<br />

mit vertretbarem Aufwand nicht möglich oder sinnvoll sein<br />

sollte, wird versucht, mit anderen Maßnahmen dem Zweck<br />

der Regelung möglichst nahe zu kommen. Neben der<br />

Sanierung des historischen Bestandes ist vorgesehen,<br />

moderne, zeitgemäße Wohnungen einzubauen sowie die<br />

Dachgeschosse gem. der vorliegenden Planung vollständig<br />

auszubauen und dort moderne Dachgeschoßwohnungen<br />

zu integrieren.<br />

0. Angaben zum Gebäudetyp<br />

Das Projekt sieht die umfassende Sanierung des gründerzeitlichen<br />

Gebäudes in guter Wohnlage in <strong>Leipzig</strong>-<br />

Lindenau vor. Es ist Teil einer vollständig erhaltenen bürgerlichen<br />

Blockrand- bzw. Platzbebauung, die Anfang des<br />

20. Jahrhunderts entstanden ist.<br />

1. Flächenberechnungen<br />

Die Wohnflächen werden vom beauftragten Architekten<br />

auf Grundlage der „Verordnung über wohnungswirtschaftliche<br />

Berechnungen“ (II. Berechnungsverordnung)<br />

ermittelt.<br />

2. Gutachten<br />

Im vorhandenen Altbau werden umfangreiche Bestandsuntersuchungen<br />

durchgeführt, deren Ergebnisse direkt in<br />

die Ausführungs- und Detailplanung sowie die Bauausführung<br />

einfließen. Dabei wird angestrebt, die Anforderungen<br />

der zuständigen Ämter, wie auch der Statik und der<br />

sonstigen technischen Bedingungen, miteinander möglichst<br />

weitgehend in Einklang zu bringen. Es wird eine<br />

detaillierte Bestandsaufnahme gefertigt, auf deren Basis<br />

die Verkaufs- und Genehmigungsplanung erstellt wird bzw.<br />

wurde.<br />

Der Verkäufer beauftragt u.a. einen erfahrenen Tragwerksplaner<br />

mit der Anfertigung der statischen Berechnungen,<br />

die von einem Prüfstatiker geprüft werden. Der<br />

beauftragte Fachingenieur erstellt gleichzeitig die erforderlichen<br />

Nachweise zum Schall-, Wärme- und vorbeugenden<br />

baulichen Brandschutz der Bauteile. Er erstellt auch<br />

den erforderlichen Wärmeschutznachweis unter Berücksichtigung<br />

der gültigen Energieeinsparverordnung, soweit<br />

diese auf historische Bestandsbauten anwendbar ist.<br />

Brockhausstraße 28<br />

(Referenz)

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