Versicherungen und Finanzen 1 - Europa-Lehrmittel
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D 1.2.2<br />
Zweites Zwischenergebnis: Betriebsbedingte Erträge lt. GuV<br />
210 900,00 € – 10 900,00 € = 200 000,00 €<br />
➤ Betriebliches Ergebnis lt. GuV-Rechnung<br />
Betriebsbedingte Erträge 200 000,00 €<br />
– betriebsbedingte Aufwendungen 115 600,00 €<br />
= Betriebliches Ergebnis 84 400,00 €<br />
Agentursteuerung<br />
Man darf das vorstehende betriebliche Ergebnis lt. GuV nicht mit dem angestrebten<br />
Betriebsergebnis im Rahmen der KLR verwechseln.<br />
b) Erläuterungen zur sachlichen Abgrenzung<br />
➤ Betriebsbedingte Aufwendungen <strong>und</strong> Erträge<br />
Betriebsbedingte Aufwendungen sind alle die Aufwendungen, die in einem unmittelbaren<br />
Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck (Vermittlung/Betreuung) stehen.<br />
Hierzu zählen insbesondere:<br />
l Provisionsaufwand l Mietaufwand l Werbe- <strong>und</strong> Reiseaufwand<br />
l Gehälter l Sozialer Aufwand l Verwaltungsaufwand<br />
Betriebsbedingter Ertrag ist der<br />
l Provisionsertrag<br />
➤ Betriebsfremde (neutrale) Aufwendungen <strong>und</strong> Erträge<br />
Neutrale Aufwendungen bzw. Erträge stehen nicht in unmittelbaren Zusammenhang<br />
mit der Versicherungsvermittlung <strong>und</strong> K<strong>und</strong>enberatung bzw. -betreuung.<br />
Neutrale Aufwendungen sind:<br />
l Betriebsfremder Aufwand<br />
Der Aufwand dient weder mittelbar noch unmittelbar dem Betriebszweck.<br />
Beispiele: Spenden, Verluste bei Kapitalanlagegeschäften<br />
l Periodenfremder Aufwand<br />
Es handelt sich um Aufwand, der in eine andere Rechnungsperiode gehört.<br />
Beispiel: Begleichung einer Handwerkerleistung aus dem Vorjahr, für die eine<br />
zu geringe Rückstellung gebildet wurde.<br />
l Betriebsgelegentlicher Aufwand<br />
Es liegt zwar ein betrieblicher Umstand zugr<strong>und</strong>e, der aber nicht die eigentliche<br />
betriebliche Tätigkeit ausmacht <strong>und</strong> deshalb unberücksichtigt bleiben soll.<br />
Beispiel: Verlust aus dem Abgang von Anlagegegenständen beim Verkauf<br />
l Außerordentlicher Aufwand<br />
Es handelt sich um einen betrieblichen Aufwand, der außergewöhnlich ist <strong>und</strong><br />
nicht in die Kostenrechnung soll, da er das Betriebsergebnis verfälschen würde.<br />
Beispiel: Aufwand infolge Geldunterschlagung durch einen Mitarbeiter<br />
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