Versicherungen und Finanzen 1 - Europa-Lehrmittel
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D 1.2.3.1<br />
Agentursteuerung<br />
Das nachstehende Schaubild mag die buchmäßige Behandlung noch einmal verdeutlichen:<br />
l Miete für fremd angemietete<br />
Büroräume<br />
l Büroräume im<br />
Geschäfts gebäude der<br />
Agentur (Betriebsvermögen)<br />
l Büroräume im<br />
Geschäftsgebäude<br />
des Agenten (Privatvermögen)<br />
Finanzbuchhaltung Betriebsbuchhaltung (Kosten-<br />
<strong>und</strong> Leistungsrechnung)<br />
Buchung des<br />
Geschäftsfalles als<br />
Mietaufwand<br />
Kein Buchungsvorgang,<br />
da kein<br />
Geschäftsfall vorliegt<br />
Kein Buchungsvorgang,<br />
da kein<br />
Geschäftsfall vorliegt<br />
d) Gewerbesteuerkosten in der Kostenartenrechnung<br />
Übernahme des Mietaufwandes<br />
als Gr<strong>und</strong>kosten<br />
Ansatz einer kalkulatorischen<br />
Miete<br />
In der Buchführung nach Handelsrecht wird die Gewerbesteuer als betrieblicher Aufwand<br />
gebucht (Buchungssatz: Steueraufwand an z. B. Bank).<br />
In der Buchführung nach Steuerrecht darf die Gewerbesteuer nicht als Betriebsausgabe<br />
angesetzt werden. Sie wird daher als Privatentnahme gebucht (Buchungssatz:<br />
Privat an z. B. Bank).<br />
Vgl. zu den vorstehenden Ausführungen Abschnitt C 4.4.2 <strong>und</strong> C 4.5.<br />
In der Kostenartenrechnung ist die Gewerbesteuer in jedem Falle als betriebsbedingt<br />
zu berücksichtigen. Allerdings darf nur der Anteil berücksichtigt werden, der auf den<br />
betriebsbedingten Gewinn entfällt. Die auf den neutralen Anteil entfallende Gewerbesteuer<br />
ist also herauszurechnen.<br />
Soweit die Gewerbesteuer am Ende des Geschäftsjahres noch nicht eingefordert <strong>und</strong><br />
somit auch nicht bezahlt <strong>und</strong> gebucht wurde, ist sie für die Kostenartenrechnung zu<br />
berechnen.<br />
➤ Verfahren zur Erfassung der Gewerbesteuerkosten<br />
Übersicht: Erfassung der Gewerbesteuerkosten in der Kostenartenrechnung<br />
1. Ist die Gewerbesteuer für das Geschäftsjahr auf dem Konto Steueraufwand<br />
gebucht worden, muss der betriebsbedingte Anteil als Anderskosten berücksichtigt<br />
werden.<br />
2. Ist die Gewerbesteuer für das Geschäftsjahr auf dem Konto Privat gebucht worden,<br />
muss der betriebsbedingte Anteil als Zusatzkosten erfasst werden.<br />
3. Ist Gewerbesteuer für das Geschäftsjahr noch nicht eingefordert <strong>und</strong> deshalb<br />
auch noch nicht gebucht worden, muss sie zunächst berechnet <strong>und</strong> der betriebsbedingte<br />
Anteil ermittelt werden. Das Ergebnis ist als Zusatzkosten zu erfassen.<br />
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