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Versicherungen und Finanzen 1 - Europa-Lehrmittel

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D 1.2.3.1<br />

Berechnung der Kalkulatorischen Zinsen<br />

Betriebsnotwendiges Kapital 140 000,00 €<br />

Kalkulatorischer Zinssatz 6 %<br />

Kalkulatorische Zinsen 8 400,00 €<br />

➤ Darstellung der ermittelten Anderskosten im Kostenermittlungsbogen<br />

Abschreibung<br />

auf Kfz<br />

Zinsaufwand<br />

Aufwand<br />

lt. Erfolgsrechnung<br />

€<br />

2 000,00<br />

3 700,00<br />

neutraler<br />

Aufwand<br />

c) Zusatzkosten (aufwandslose Kosten)<br />

€<br />

Gr<strong>und</strong> kosten<br />

€<br />

Anderskosten<br />

bzw.<br />

Zusatzkosten<br />

€<br />

2 400,00<br />

(kalk. Abschr.)<br />

8 400,00<br />

(kalk. Zinsen)<br />

Agentursteuerung<br />

Ansatz in der<br />

Kostenrechnung<br />

€<br />

2 400,00<br />

8 400,00<br />

Für die ggf. in der Betriebsbuchhaltung anzusetzenden Zusatzkosten gibt es keine<br />

vergleichbaren Buchungen in der Finanzbuchhaltung.<br />

Beispiel:<br />

Der Agenturinhaber ist als mitarbeitender Unternehmer in seiner Agentur tätig. Die<br />

Gehälter seiner Mitarbeiter werden als Aufwand in der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />

geführt, während für seine Tätigkeit keine Aufwandsbuchung vorgesehen ist.<br />

Die Tätigkeit des Agenturinhabers muss in der Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung zusätzlich<br />

berücksichtigt werden.<br />

Folgende Zusatzkosten sind im Rahmen der Kostenrechnung für eine Versicherungsagentur<br />

ggf. zu berücksichtigen:<br />

− Kalkulatorischer Unternehmerlohn<br />

− Kalkulatorische Miete<br />

− Gewerbesteuerkosten (siehe nachstehend unter d)<br />

➤ Kalkulatorischer Unternehmerlohn<br />

Situationsbeispiel (5. Fortsetzung):<br />

Der betriebswirtschaftliche Berater schlägt Herrn Krause vor, als kalkulatorischen<br />

Unternehmerlohn näherungsweise das durchschnittliche Bruttogehalt eines leitenden<br />

Angestellten im Versicherungsvermittlergewerbe zuzüglich Arbeitgeberanteile<br />

anzusetzen. Nach Aufr<strong>und</strong>ung auf volle Tausend Euro einigt man sich schließlich<br />

auf einen jährlichen Betrag von 50 000,00 €.<br />

Für Einzelunternehmer bietet es sich an, ein fiktives Gehalt als feste Kalkulationsgröße<br />

anzusetzen.<br />

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