Versicherungen und Finanzen 1 - Europa-Lehrmittel
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D 1.2.3.1<br />
Berechnung der Kalkulatorischen Zinsen<br />
Betriebsnotwendiges Kapital 140 000,00 €<br />
Kalkulatorischer Zinssatz 6 %<br />
Kalkulatorische Zinsen 8 400,00 €<br />
➤ Darstellung der ermittelten Anderskosten im Kostenermittlungsbogen<br />
Abschreibung<br />
auf Kfz<br />
Zinsaufwand<br />
Aufwand<br />
lt. Erfolgsrechnung<br />
€<br />
2 000,00<br />
3 700,00<br />
neutraler<br />
Aufwand<br />
c) Zusatzkosten (aufwandslose Kosten)<br />
€<br />
Gr<strong>und</strong> kosten<br />
€<br />
Anderskosten<br />
bzw.<br />
Zusatzkosten<br />
€<br />
2 400,00<br />
(kalk. Abschr.)<br />
8 400,00<br />
(kalk. Zinsen)<br />
Agentursteuerung<br />
Ansatz in der<br />
Kostenrechnung<br />
€<br />
2 400,00<br />
8 400,00<br />
Für die ggf. in der Betriebsbuchhaltung anzusetzenden Zusatzkosten gibt es keine<br />
vergleichbaren Buchungen in der Finanzbuchhaltung.<br />
Beispiel:<br />
Der Agenturinhaber ist als mitarbeitender Unternehmer in seiner Agentur tätig. Die<br />
Gehälter seiner Mitarbeiter werden als Aufwand in der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />
geführt, während für seine Tätigkeit keine Aufwandsbuchung vorgesehen ist.<br />
Die Tätigkeit des Agenturinhabers muss in der Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung zusätzlich<br />
berücksichtigt werden.<br />
Folgende Zusatzkosten sind im Rahmen der Kostenrechnung für eine Versicherungsagentur<br />
ggf. zu berücksichtigen:<br />
− Kalkulatorischer Unternehmerlohn<br />
− Kalkulatorische Miete<br />
− Gewerbesteuerkosten (siehe nachstehend unter d)<br />
➤ Kalkulatorischer Unternehmerlohn<br />
Situationsbeispiel (5. Fortsetzung):<br />
Der betriebswirtschaftliche Berater schlägt Herrn Krause vor, als kalkulatorischen<br />
Unternehmerlohn näherungsweise das durchschnittliche Bruttogehalt eines leitenden<br />
Angestellten im Versicherungsvermittlergewerbe zuzüglich Arbeitgeberanteile<br />
anzusetzen. Nach Aufr<strong>und</strong>ung auf volle Tausend Euro einigt man sich schließlich<br />
auf einen jährlichen Betrag von 50 000,00 €.<br />
Für Einzelunternehmer bietet es sich an, ein fiktives Gehalt als feste Kalkulationsgröße<br />
anzusetzen.<br />
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