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SOZIALVERSICHERUNGEN IN POLEN - ZUS

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Von <strong>ZUS</strong> erbrachte Leistungen aus Sozialversicherungen5.1.2. Garantierte MindestrentenAb dem 1. März 2013 belaufen sich die garantierten Mindestleistungen monatlich auf:q Altersrenteq Rente wegen voller Erwerbsminderungq Hinterbliebenenrente831,15 Zlq Rente wegen teilwerser Erwerbsminderung637,92 ZlMindestrenten wegen Erwerbsminderung, die auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheitzurückzuführen sind, wie auch Hinterbliebenenunfallrenten sind um 20% höher als die oben angeführtenMindestbeträge und belaufen sich auf:997,38 Zl – Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einerBerufskrankheit und Hinterbliebenenunfallrente,765,50 Zl – Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einerBerufskrankheit.Mindestaltersrente beträgt rund:46,6% durchschnittlicher Altersrente55,4% des MindestlohnsDer geltende minimale Betrag der Vorruhestandsleistung und des –geldes beträgt im Falle derErzielung eines Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit 487,88 Zl.Im März 2013 machten die Leistungsempfänger, die Leistungen in der garantierten Mindesthöheerhielten, 6,3% aller Rentner aus.42 Sozialversicherungen in Polen

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