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SOZIALVERSICHERUNGEN IN POLEN - ZUS

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Von <strong>ZUS</strong> erbrachte Leistungen aus SozialversicherungenIm Falle des Zusammentreffens des Anspruchs auf die Sozialrente mit dem Anspruch auf dieHinterbliebenenrente wird der Betrag der Sozialrente entsprechend gesenkt, damit der Gesamtbetragbeider Leistungen 200% des Betrags der niedrigsten Rente wegen voller Erwerbsminderung,d.i. 1 598,36 Zl nicht überschreitet, wobei der Betrag der Sozialrente nicht niedriger sein darf,als 10% des Betrags der Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung, d.i. 79,92 Zl.Die Sozialrente steht nicht zu, wenn der Betrag der Hinterbliebenenrente 200% des Betrags derniedrigsten Rente wegen voller Erwerbsminderung überschreitet.2012 zahlte <strong>ZUS</strong> 2 080,2 Mio. Zl an rund 259,8 Tsd. Berechtigte als Sozialrente aus.5.8. VorruhestandsleistungenAnspruch auf Vorruhestandsleistung erwirbt diejenige Person, die:r bis zum Tage der Aufl ösung des Arbeits- oder des Dienstverhältnisses wegen der Liquidation desArbeitgebers, bei dem sie über einen Zeitraum von nicht weniger als 6 Monate beschäftigt waroder im Dienstverhältnis stand, mindestens das 56. Lebensjahr (Frau) und das 61. Lebensjahr(Mann) vollendete und eine altersrentenanspruchsbegründende Zeit von mindestens 20 Jahrenbei Frauen und von 25 Jahren bei Männern zurücklegte, oderr bis zum Tage der Aufl ösung des Arbeits- oder des Dienstverhältnisses aus betriebsbedingtenGründen, in dem sie nicht kürzer als 6 Monate beschäftigt war, das 55. (Frau) und das 60. Lebensjahr(Mann) vollendete, und altersrentenanspruchsbegründende Zeit zurücklegte, die bei Frauenmindestens 30 Jahre und bei Männern 35 Jahre beträgt, oderr bis zum Tag der Insolvenzeröffnung ununterbrochen und über einen Zeitraum von nicht wenigerals 24 Monaten eine Gewerbetätigkeit außerhalb der Landwirtschaft führte und mindestens das56. Lebensjahr (Frau) und das 61. Lebensjahr (Mann) vollendete und eine altersrentenanspruchsbegründendeZeit von mindestens 20 Jahren bei Frauen und von 25 Jahren bei Männern zurücklegte,und für diese Zeit Beiträge für Sozialversicherung zahlte, oderr sich binnen 30 Tage ab dem Tag des Erlöschens des Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente,die sie ununterbrochen seit mindestens 5 Jahren bezog, beim zuständigen Landkreisarbeitsamtanmeldete, und bis zum Tag, an dem der Rentenanspruch erlosch, mindestens das 55. (Frau)und das 60. Lebensjahr (Mann) vollendete und eine altersrentenanspruchsbegründende Zeit vonmindestens 20 Jahren bei Frauen und von 25 Jahren bei Männern zurücklegte, oder64 Sozialversicherungen in Polen

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