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SOZIALVERSICHERUNGEN IN POLEN - ZUS

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Leistungen zur Arbeitslosigkeitr Vorruhestandsgeld und –leistung,r Berufsförderungszulagen und Integrationsleistungen.Arbeitslosengeld steht einem Arbeitslosen zu, der seine Stelle verlor, und der mindestens365 Tage während 18 Monate vor Anmeldung beim Arbeitsamt eine der im folgenden genanntenBedingungen erfüllte:r Er war beschäftigt und eine Vergütung mindestens in Höhe des Mindestlohns für seine Arbeiterhielt, in Bezug auf welche der Beitrag zum Arbeitsfonds abzuführen ist,r Er leistete seine Arbeit auf der Grundlage des Vertrages über die Heimarbeit und daraus ein Einkommenmindestens in Höhe des Mindestlohns erzielte,r Er leistete seine Arbeit auf der Grundlage des Agenturvertrages oder des Auftrags bzw. einesanderen Vertrages über die Erbringung von Leistungen, bzw. er arbeitete bei der Ausführung dieserVerträge zusammen, wobei die Bemessungsgrundlage für die Beiträge zu Sozialversicherungenund zum Arbeitsfonds mindestens den Betrag des Mindestlohns bildete,r Als Gewerbetreibender außerhalb der Landwirtschaft oder Zusammenarbeitender zahlte er Beiträgezu Sozialversicherungen, wobei die Bemessungsgrundlage für die Beiträge zu Sozialversicherungenund zum Arbeitsfonds mindestens den Betrag des Mindestlohns bildete,r In der Untersuchungshaft bzw. während des Verbüßens der Freiheitsstrafe leistete er Arbeit, wobeidie Bemessungsgrundlage für die Beiträge zu Sozialversicherungen und zum Arbeitsfonds mindestensden Betrag des Mindestlohns bildete,r Er leistete Arbeit in einer Agrar- Produktionsgenossenschaft, als Mitglied dieser Genossenschaft,wobei die Bemessungsgrundlage für die Beiträge zu Sozialversicherungen und zum Arbeitsfondsmindestens den Betrag des Mindestlohns bildete,r Er zahlte den Beitrag zum Arbeitsfonds im Zusammenhang mit der Beschäftigung odermit der Ausübung einer anderen entgeltlichen Arbeit im Ausland bei einem ausländischenArbeitgeber,r Er war mindestens 365 Tage in dem Zeitraum von 18 Monaten vor dem Tag der Anmeldung beidem Kreisarbeitsamt im Ausland beschäftigt und er ist nach Polen als Spätumsiedler (Repatriant)gekommen,r Er war beschäftigt, dienstleistend bzw. er leistete eine andere entgeltliche Arbeit und erzielte eineVergütung oder ein Einkommen, in Bezug auf welche die Pfl icht zur Abführung des Beitrags zumArbeitsfonds besteht.Sozialversicherungen in Polen 97

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