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SOZIALVERSICHERUNGEN IN POLEN - ZUS

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Von <strong>ZUS</strong> erbrachte Leistungen aus SozialversicherungenLeistungen erfüllte. Bei der Prüfung der Rentenberechtigung wird unterstellt, dass die verstorbenePerson voll erwerbsgemindert war.Auf die Hinterbliebenenrente haben auch berechtigte Familienangehörige derjenigen PersonAnspruch, die zum Todeszeitpunkt das Vorruhestandsgeld bzw. die Vorruhestandsleistungbezog. In diesem Falle wird unterstellt, dass der Verstorbene die Vorraussetzungen für die Bewilligungder Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung erfüllte. Es entsteht keinAnspruch auf die Hinterbliebenenrente aus der Zeitrente aus dem kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögen.Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben:r eigene Kinder, Kinder des anderen Ehegatten, angenommene Kinder bis zur Vollendung des 16.Lebensjahres oder des 25. Lebensjahres, soweit sie noch lernen, wie auch ungeachtet des Alters,wenn sie voll erwerbsgemindert vor dem 16. Lebensjahr oder während des Schulunterrichts vorder Vollendung des 25. Lebensjahres wurden. Wenn das Kind 25 Jahre alt während des letztenStudienjahres an einer Hochschule wurde, wird der Rentenanspruch bis zum Ende dieses Studienjahresverlängert.r die Witwe / (Witwer), wenn sie zum Zeitpunkt des Todes des Ehegatten das 50. Lebensjahr vollendetebzw. erwerbsgemindert war, oder mindestens eins der zur Hinterbliebenenrente nachdem verstorbenen Ehegatten berechtigten Kinder, Enkelkinder bzw. Geschwister erzieht, welchesdas 16. Lebensjahr, und falls es lernt, das 18 Lebensjahr nicht vollendete bzw. voll erwerbsgemindertist.Die größte Gruppe der Hinterbliebenenrentenempfänger (etwa 76,4%) bildeten 2012 Personen imAlter von 55 Jahren und mehr und der Prozentsatz von Kindern, darunter von Schülern und Studierendenbis zum 24. Lebensjahr betrug etwa 16,2%.Die Hinterbliebenenrente wird in folgender Höhe gezahlt:r für eine berechtigte Person: 85% der Leistung, die dem Verstorbenen zustehen würde,r für zwei berechtigte Personen: 90% der Leistung, die dem Verstorbenen zustehen würde,r für drei und mehr Personen: 95% der Leistung, die dem Verstorbenen zustehen würde.Allen anspruchsberechtigten Familienmitgliedern steht eine Gesamthinterbliebenenrente zu, dieim Bedarfsfall zu gleichen Teilen unter die Berechtigten geteilt wird. Wenn der Anspruchsberechtigteein Vollwaise ist, hat er Anspruch auf Vollwaisenbeihilfe.60 Sozialversicherungen in Polen

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