13.07.2015 Aufrufe

SOZIALVERSICHERUNGEN IN POLEN - ZUS

SOZIALVERSICHERUNGEN IN POLEN - ZUS

SOZIALVERSICHERUNGEN IN POLEN - ZUS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Von <strong>ZUS</strong> erbrachte Leistungen aus SozialversicherungenDie Gesamtausgaben für Pfl egezulagen beliefen sich im Jahre 2012 auf 4 959,1 Mio. Zl und diedurchschnittliche monatliche Anzahl an Pfl egezulagen, die durch <strong>ZUS</strong> ausgezahlt wurden, belief sichauf 2113,3 Tsd.5.15. Hinterbliebenenrentenbeihilfen für VollwaiseDie Hinterbliebenenrentenbeihilfe für Vollwaise beläuft sich ab dem 1. März 2013 auf 382,50 Zlmonatlich. Die Beihilfe wird zu Stichtagen der Rentenanpassung angepasst.Die Beihilfe wird von Zakład Ubezpieczeń Społecznych mitsamt der Hinterbliebenenrente gezahltund sie wird aus dem Sozialversicherungsfonds fi nanziert.5.16. BestattungsbeihilfeDie Bestattungsbeihilfe wird im Falle des Todes des Versicherten oder des Rentners oderderen Familienangehörigen sowie von Personen, die am Todestag über den festgestellten Rentenanspruchnicht verfügten, jedoch die Voraussetzungen für die Rentenbewilligung und -bezug erfüllten.Sie wird für die Deckung der Bestattungskosten bewilligt.Die Bestattungsbeihilfe steht auch im Falle des Todes des Versicherten nach Beenden der Versicherungszeitzu, wenn der Tod während des Zeitraums des Bezugs des Krankengeldes, der Rehabilitationsleistungoder des Mutterschaftsgeldes erfolgte.Ab dem 1. März 2011 beträgt die Bestattungsbeihilfe 4000 Zl und steht derjenigen Person zu, welchedie Bestattungskosten übernahm.Wenn die Bestattungskosten von einem Familienangehörigen übernommen wurden, steht dieBestattungsbeihilfe in voller Höhe unabhängig von der Höhe der Kosten zu.Im Falle der Übernahme der Bestattungskosten durch jemanden, der kein Familienmitglied desVersicherten oder des Rentners ist (z.B. durch den Arbeitgeber, Sozialhilfeeinrichtungen, Gemeinde,eine juristische Person, Kirche oder Glaubensgemeinschaft), steht die Bestattungsbeihilfe diesenRechtsträgern in Höhe nachgewiesener Bestattungskosten in einer Höhe von max. 4000 Zl.78 Sozialversicherungen in Polen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!