13.07.2015 Aufrufe

SOZIALVERSICHERUNGEN IN POLEN - ZUS

SOZIALVERSICHERUNGEN IN POLEN - ZUS

SOZIALVERSICHERUNGEN IN POLEN - ZUS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Von <strong>ZUS</strong> erbrachte Leistungen aus Sozialversicherungenr Männer, die vor 1949 geboren wurden und die folgendes nachweisen konnten:— eine 35 Jahre lange Zeitspanne an Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten oder— eine 25 Jahre lange Zeitspanne an Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten, soweit sie vollerwerbsgemindert sind.Das Altersrentengesetz legt auch andere besondere Bedingungen der Berentung dieser Art fürFrauen und Männer fest.Manche Berufsgruppen, Personen, die unter besonderen Bedingungen und im besonderen Charakterzu arbeiten haben (z.B. Bergleute, Lehrer) sowie erwerbsgeminderte Personen (die im Rahmendes Begutachtungsverfahrens von dem <strong>ZUS</strong>-Gutachter oder dem Ärzteausschuss von <strong>ZUS</strong>für erwerbsunfähig befunden wurden) haben Anspruch auf die Altersrente im früheren Alter als dasgesetzliche Renteneintrittsalter.2012 lag das tatsächliche Renteneintrittsalter von Männern bei 60,2 Jahren, und von Frauen bei59,5 Jahren.Die im Durchschnitt zurückgelegten Beschäftigungszeiten vom Rentenzugang waren im Dezember2012 wiederum eindeutig länger als das geforderte Minimum und betrugen bei Männern33,4 Jahre und bei Frauen 34,7 Jahre.Altersrente, die nach dem alten System berechnet wird, beträgt:24% des Basisbetrages + 1,3% der Bemessungsgrundlage für jedes Jahr der Beitragszeiten ++ 0,7% der Bemessungsgrundlage für jedes Jahr der beitragsfreien Zeiten 7 .Die Bemessungsgrundlage bildet die durchschnittliche Bemessungsgrundlage des Beitrags zurRentenversicherung oder zu Sozialversicherungen während der von dem Betroffenen ausgewähltenaufeinander folgenden 10 Kalenderjahre aus den letzten 20 Kalenderjahren oder aus 20 Kalenderjahrenaus der gesamten Versicherungszeit.Der Bemessungsgrundlage werden der dem Versicherten in dem jeweiligen Kalenderjahr zustehendenBeträge des Lohnfortzahlungsgeldes und Beträge des Krankengeldes, Mutterschaftsgeldes, Betreuungsgeldes,der Rehabilitationsleistung, des Übergangsgeldes oder der -zulage zugerechnet.7Beitragsfreie Zeiten werden in der Größenordnung von nicht mehr als 1/3 nachgewiesener Beitragszeiten berücksichtigt.Sozialversicherungen in Polen 47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!