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SOZIALVERSICHERUNGEN IN POLEN - ZUS

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Von <strong>ZUS</strong> erbrachte Leistungen aus Sozialversicherungen5.13. BetreuungsgeldBetreuungsgeld [Krankengeld] steht dem Versicherten für die Dauer der Krankmeldungwegen persönlicher Betreuung vom gesunden Kind im Alter bis zu 8 Jahren – in besonderen Fällen(z.B. bei der Schließung der Kinderkrippe, des Kindergartens oder der Schule), vom kranken Kind imAlter von bis zu 14 Jahren oder von einem anderen kranken Familienangehörigen zu.Das Betreuungsgeld wird für die folgende Zeit gezahlt:r bis zu 60 Tagen im Kalenderjahr: wenn die Betreuung ein gesundes Kind im Alter von bis zu 8 Jahrenoder ein krankes Kind von bis zu 14 Jahren betrifft;r bis zu 14 Tagen im Kalenderjahr: wenn die Betreuung ein krankes Kind, das sein 14. Lebensjahrvollendete bzw. einen anderen kranken Familienangehörigen betrifft.Der gesamte Zeitraum der Auszahlung des Betreuungsgeldes aufgrund der Betreuung von Kindernund von anderen Familienangehörigen kann 60 Tage im Kalenderjahr nicht überschreiten.Als Kinder werden eigene Kinder des Versicherten oder dessen Ehegattin sowie Adoptivkinderwie auch fremde Kinder, die zur Erziehung und zur Verpfl egung aufgenommen wurden, und als Familienangehörigewerden Ehegatte/in, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Enkelkinder, Geschwisterund Kinder im Alter von über 14 Jahren erachtet, soweit sie während des Betreuungszeitraums imgemeinsamen Haushalt mit dem Versicherten wohnen.Der Versicherte hat Anspruch auf Betreuungsgeld ab dem ersten Tag der Anmeldung zur Krankengeldversicherung.Das Betreuungsgeld steht gleichermaßen der Mutter wie auch dem Vater desKindes zu; es wird aber nur an einen Elternteil ausgezahlt, und zwar an denjenigen, der das Kindbetreut und den Antrag auf die Zahlung des Betreuungsgeldes für den jeweiligen Zeitraum stellte.Das Betreuungsgeld steht allen Versicherten in der Krankengeldversicherung, sowohl Pfl ichtversichertenals auch freiwillig Versicherten, zu.Der Versicherte kann das Betreuungsgeld bewilligt bekommen, wenn andere Personen, die mitihm in dem gemeinsamen Haushalt verbleiben, die Betreuung des Kindes bzw. eines anderen Familienangehörigennicht übernehmen könnten. Im Falle der Betreuung eines kranken Kindes im Alter vonbis zu 2 Jahren, steht das Betreuungsgeld auch dann zu, wenn andere Familienmitglieder die Betreuunggewährleisten können.76 Sozialversicherungen in Polen

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