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- 11 -Insb<strong>es</strong>ondere die Ministerien sind <strong>dazu</strong> berufen, nun endlich zu reagieren <strong>und</strong> di<strong>es</strong>en kriminellenSumpf in der niedersächsischen Justiz auszutrocknen, die gebotenen Amtsenthebungsverfahren<strong>und</strong> andere geeignete Maßnahmen sind unverzüglich einzuleiten. Die Unterzeichner bieten<strong>hier</strong>mit nochmals das klärende G<strong>es</strong>präch mit der sog. „Staatsanwaltschaft Lüneburg“ an.Es liegen zahlreiche Offizialdelikte vor, deren Aufklärung von so genannt Amts wegen zuerfolgen hat <strong>und</strong> zwar mit der gebotenen Tiefe im Rahmen d<strong>es</strong> sogenanntenAmtsermittlungsgr<strong>und</strong>satz<strong>es</strong>, w<strong>es</strong>halb das vorliegende Schreiben auch an die untengenanntensogenannten Staatsanwaltschaften so<strong>wie</strong> Ministerien g<strong>es</strong>andt wird.usjsws,dmagwSylvia ZagermannGr<strong>und</strong>rechtsträgerinDipl.-Ing. Uwe ZagermannGr<strong>und</strong>rechtsträgerCc: Staatsanwaltschaft Lüneburg, Generalstaatsanwaltschaft Celle, Justiz- <strong>und</strong> InnenministeriumNDSAnlage(n):Merkblatt zur rechtlichen Situation d<strong>es</strong> „Amts“walters in der BRD (anerkannt gemäß § 138 Abs.3 d. sog. ZPO), 21 Seiten;Auszug aus der 1-1 Protokollabschrift der rechtswidrigen Zwangsräumung vom 04.09.2013213-06-19_2311