13.07.2015 Aufrufe

Klicken Sie hier – und lesen Sie jetzt, wie es dazu kam.

Klicken Sie hier – und lesen Sie jetzt, wie es dazu kam.

Klicken Sie hier – und lesen Sie jetzt, wie es dazu kam.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 2 -zukommen lassen - di<strong>es</strong> als Reaktion auf ein Schreiben der Unterzeichner vom 07.02.2013, alsonach r<strong>und</strong> viereinhalb Monaten(!).Daß di<strong>es</strong> natürlich nicht ohne Absicht g<strong>es</strong>chieht liegt klar auf der Hand: in di<strong>es</strong>em Schreiben hatHerr THOMAS VOGEL prozeßrelevant nach r<strong>und</strong> viereinhalb-monatiger Prüfung (!) folgendeAussagen getätigt:Wahr ist, daß Frau MEIKE HENRIKE WULFF, geb.rechtlich<strong>es</strong> Gehör gewährt hat; di<strong>es</strong> ergibt sich ganz klar:1980, den Unterzeichnern kein1. NSZ 9 Cs 9103 Js 27697/12 (44/13):Hier wurden wir vor der Zustellung der Strafbefehle überhaupt nicht gehört, nicht einmal zuunseren finanziellen Verhältnissen (klarer Verstoß gegen die StPO) vor F<strong>es</strong>tlegung d<strong>es</strong>etwaigen „Strafmaß<strong>es</strong>“, also klar die Absicht der Inhaftierung bzw. massive Schädigungerkennbar.2. NZS 9 Ds 9103 Js 27691/12 (575/12):Seite 36 der Gerichtsakte: Die Unterzeichner wollten Aussagen machen; Herr KHK OTTENhat das aber einfach übergangen <strong>und</strong> lügt in der Folge auf Seiten 34, 35, 37, 38 derGerichtsakte dokumentiert mehrfach ganz dreist <strong>wie</strong> folgt:Di<strong>es</strong>en Mißständen haben wir ganz klar mit unseren Schreiben vom 07.02.2013 so<strong>wie</strong>03.03.2013 entgegen gewirkt, etliche der Punkte d<strong>es</strong> G<strong>es</strong>chehenen aufzählend, sodaß auch eineFrau MEIKE HENRIKE WULFF, den Willen zur korrekten Beweiserhebung voraus g<strong>es</strong>etzt,sich zumind<strong>es</strong>t in der Folge einen (Teil-)Überblick über die Wahrheit hätte verschaffen können.Herr DIRK LADAGE hat dann den Rechtsgr<strong>und</strong>satz d<strong>es</strong> „rechtlichen Gehörs“ mißachtenddennoch die Verfahren NSZ 9 Cs 9103 Js 27697/12 (44/13) weitergeführt - obwohl der ersteRechtszug erfolglos vertan war - so<strong>wie</strong> die Verfahren NZS 9 Ds 9103 Js 27691/12 (575/12) zurHauptverhandlung zugelassen <strong>und</strong> offensichtlich alle Verfahren zusammen gelegt.Dem sog. Amtsermittlungsgr<strong>und</strong>satz folgend hätte sich Frau MEIKE HENRIKE WULFFKlarheit verschaffen können <strong>und</strong> müssen, b e v o r <strong>Sie</strong> Anklagen erhebt. Das hat sie erkennbarnicht getan.Die Vorträge von Frau MEIKE HENRIKE WULFF sind dem entsprechend unsubstantiiert - di<strong>es</strong>ogenannte „Staatsanwaltschaft“ vermischt Wahr<strong>es</strong> mit Unwahrem, läßt Sachverhalte völlig aus,dichtet <strong>und</strong> erfindet Andere frei hinzu, zitiert Falschdarstellungen der zur Tatzeit nicht im Dienstbefindlichen Täter:- JULIAN GUSE, geb. 1982,13-06-19_2311

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!