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SAR – EINSATZPLAN (Land) - SAR - Leitstelle Münster (RCC ...

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<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Abweichungen von den Vorgaben sind in der Dokumentation zu begründen. Zur Einhaltung dervorgeschriebenen Ruhezeit ist die Bereitschaftsstufe 4/1 zu nutzen.230 Wird ein <strong>SAR</strong>-Einsatz erst nach 22:00 Uhr Ortszeit beendet, soll die anschließende Ruhezeitgrundsätzlich nicht mehr unterbrochen werden. Im Einzelfall entscheidet der Wachleiter unterBerücksichtigung des vorhergegangenen Einsatzes.231 Die Anwesenheit der Besatzung im Kommandogebäude ist nicht zwingend erforderlich,wenn die Erreichbarkeit durch die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> sichergestellt ist, die vorgeschriebene Ruhezeiteingehalten wird und die geforderten Reaktionszeiten gehalten werden können.Hält sich ein Besatzungsmitglied in dieser Zeit in seiner Häuslichkeit auf, entfällt der Anspruch aufdie Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (Erschwerniszulagenverordnung VMBl 1999, S. 158mit Durchführungsbestimmungen VMBl 2004, S. 116 mit Änderung VMBl 2005, S. 116; VMBl2007, S. 97; VMBl 2008, S. 71 und Gewährungsbestimmungen VMBl 2008, S. 22, 74, und 137 mitÄnderung VMBl 2009, S. 85).2) Meldungen232 Der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> MÜNSTER ist zu melden:• unmittelbar:• wenn die befohlene Bereitschaftsstufe wegen Erreichen der höchstzulässigenFlugdienstzeit vorzeitig beendet werden muss,• wenn nach Beendigung der letzten Ruhezeit eine Flugdienstzeit von 10 Stundenerreicht/überschritten worden ist,• nach Beendigung der Bereitschaftsstufe 3 die tägliche Flugdienstzeit.IV.<strong>SAR</strong>-Einrichtungen 2. Gradesa) Definition233 <strong>SAR</strong>-Mittel 2. Grades werden von der Bundeswehr sowie von in DEU stationiertenStreitkräften, Polizei, Bundespolizei, zivilen Hilfs-/Rettungsorganisationen, Bergwacht und inEinzelfällen von der Handelsschifffahrt und der zivilen Luftfahrt gestellt. Die <strong>SAR</strong> <strong>Leitstelle</strong> kann beiBedarf geeignete Kräfte bei diesen Organisationen für <strong>SAR</strong> Einsätze anfordern.Soweit der militärische Auftrag einer Bundeswehrdienststelle dies zulässt, ist der Aufforderung der<strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>, sich an <strong>SAR</strong>-Maßnahmen zu beteiligen, Folge zu leisten.20

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