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SAR – EINSATZPLAN (Land) - SAR - Leitstelle Münster (RCC ...

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Division LuftbeweglicheOperationen<strong>SAR</strong> <strong>–</strong> <strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)desHeeresfür den<strong>SAR</strong> <strong>–</strong> Bereich MÜNSTER1


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Division Luftbewegliche Operationen 97209 Veitshöchheim, 06.05.2013KommandeurBalthasar-Neumann-KaserneOberdürrbacher StraßeBearbeiter: OTL Brendel/GrpFlBtrbTelefon: 0931 <strong>–</strong> 9707 <strong>–</strong> 3826FspNBw: 90 <strong>–</strong> 6400 <strong>–</strong> 3826Ich setze den<strong>SAR</strong> <strong>–</strong> <strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)desHeeresfür den<strong>SAR</strong> <strong>–</strong> Bereich MÜNSTERin Kraft.Der “<strong>SAR</strong>-Einsatzplan (Lw) für den <strong>SAR</strong>-Bereich <strong>Münster</strong>“ vom 17. November 2011 tritthiermit außer Kraft und ist zu vernichten.ZimmerBrigadegeneral3


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<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Vorbemerkung1. ZweckDer <strong>SAR</strong>-Einsatzplan (<strong>Land</strong>) enthält Informationen über die Aufgaben des <strong>SAR</strong>-Dienstes sowieüber dessen Organisation und Durchführungsmaßnahmen im <strong>SAR</strong>-Bereich MÜNSTER. Er dientder Zusammenarbeit im <strong>SAR</strong>-Dienst und hat Weisungscharakter für alle an <strong>SAR</strong>-Aktionenunmittelbar oder mittelbar beteiligten militärischen Organisationen, Dienststellen und Personen.Alle <strong>SAR</strong>-Einsätze im Rahmen des zivilen Rettungswesens mit <strong>SAR</strong>-Mitteln sind entsprechend denhier festgelegten Kriterien und Verfahren abzuwickeln.Bei <strong>SAR</strong>-Übungen ist der Einsatzplan nur soweit anzuwenden, dass weder von bestehendenFlugbetriebs- und anderen Vorschriften abgewichen, noch der Dienstbetrieb ziviler Dienststellenwesentlich beeinträchtigt wird. Die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> <strong>Münster</strong> trägt die internationale BezeichnungRescue Coordination Center MÜNSTER (Funkrufzeichen „Rescue MÜNSTER“).2. GeltungsbereichDer <strong>SAR</strong>-Einsatzplan (<strong>Land</strong>) gilt für den Bereich der Bundeswehr.3. Verantwortlichkeit/PflegeZuständig für Bearbeitung und Änderungsdienst ist die Division Luftbewegliche Operationen.Notwendige Änderungen von Verfahrensweisen, die im <strong>SAR</strong>-Einsatzplan (<strong>Land</strong>) festgeschriebensind und die einer sofortigen Umsetzung bedürfen, werden als „Immediate Action Message“ (IAM)herausgegeben.Die Verteilung der IAM erfolgt per Lotus Notes oder Fax an Dienststellen, die von derÄnderung/Maßnahme unmittelbar betroffen sind.4. Hinweise zu BezugsdokumentenBezugsdokumente sind in Anlage 15 aufgeführt.5. Sonstige HinweiseEntfällt.5


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)6. ÄnderungsvorschlägeZuständig für Bearbeitung und Änderungsdienst ist die Division Luftbewegliche Operationen. AlleDienststellen, Behörden und Organisationen werden gebeten, an der ständigen Berichtigung,Ergänzung und Vervollständigung dieses Einsatzplans mitzuwirken und diesbezüglich Vorschlägean:Division Luftbewegliche OperationenGruppe FlugbetriebDezernat <strong>SAR</strong> FachaufgabeBalthasar-Neumann-KaserneOberdürrbacher Straße97209 VeitshöchheimTelefon: 0931 <strong>–</strong> 9707 <strong>–</strong> 3826Fax: 0931 <strong>–</strong> 9707 <strong>–</strong> 3809FspNBw: 90 <strong>–</strong> 6400 <strong>–</strong> 3826E-Mail: DLOGrpFlBtrb<strong>SAR</strong>FachAufg@bundeswehr.orgzu richten.6


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)InhaltsverzeichnisKapitel 1 Grundsatzweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst ...................... 12I. Auftrag ........................................................................................................................... 12II. Aufgaben ....................................................................................................................... 12Kapitel 2 Organisation des <strong>SAR</strong>-Dienstes im <strong>SAR</strong>-Bereich <strong>Münster</strong> ....................................... 13I. Führung ......................................................................................................................... 13II. Gebietsaufteilung ........................................................................................................... 13III. <strong>SAR</strong>-Einrichtungen 1. Grades ........................................................................................ 14a) Definition .................................................................................................................... 14b) <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> ............................................................................................................ 141) Aufgaben ................................................................................................................ 142) Ausstattung ............................................................................................................ 153) Formblätter ............................................................................................................. 15c) <strong>SAR</strong>-Kommandos ...................................................................................................... 161) Verantwortlichkeiten ............................................................................................... 162) Dislozierung ............................................................................................................ 163) Aufgaben ................................................................................................................ 164) Besatzung .............................................................................................................. 175) Rüstzustand und Ausrüstung .................................................................................. 176) Infrastruktur ............................................................................................................ 177) Ausstattung ............................................................................................................ 188) Mobiltelefon ............................................................................................................ 18d) Einsatzbefehlsgebung ................................................................................................ 18e) Combat Training Program <strong>–</strong> Flüge ............................................................................. 18f) Bereitschaftszeiten und -stufen .................................................................................. 19g) Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten ............................................................................. 191) Grundsatz ............................................................................................................... 192) Meldungen .............................................................................................................. 20IV. <strong>SAR</strong>-Einrichtungen 2. Grades ........................................................................................ 20a) Definition .................................................................................................................... 20b) Fliegende Mittel .......................................................................................................... 211) Bundeswehr ........................................................................................................... 212) Luftfahrzeuge der Heeresfliegertruppe ................................................................... 213) Luftfahrzeuge der Luftwaffe .................................................................................... 214) NATO-Luftfahrzeuge............................................................................................... 225) British Army Germany ............................................................................................. 227) United States Army ................................................................................................. 237


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)8) Bundespolizei ......................................................................................................... 239) Polizei ..................................................................................................................... 2410) Zivilschutzhubschrauber des Bundesministers des Innern ...................................... 24c) Bodengebundene Mittel ............................................................................................. 24d) Bereichssuchstellen ................................................................................................... 25e) <strong>Land</strong>eskommandos .................................................................................................... 251) Aufgaben ................................................................................................................... 252) Regionale Zuständigkeiten ......................................................................................... 263) Alarmierung ............................................................................................................... 26f) Notdienste militärischer und ziviler Flugplätze ............................................................ 261) Aufgaben/Zuständigkeiten ......................................................................................... 262) Alarmierung ............................................................................................................... 26V. Unterstützende Dienste .................................................................................................. 26a) Einsatzführungsdienst der Luftwaffe........................................................................... 26b) Flugsicherungsdienst ................................................................................................. 27c) Geoinformationsdienst ............................................................................................... 291) Zweck ........................................................................................................................ 292) Wetterberatung für die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> <strong>Münster</strong> .......................................................... 293) Wetterberatung für die <strong>SAR</strong>-Kommandos .................................................................. 294) Verfahrensablauf ....................................................................................................... 305) Warndienst für den <strong>SAR</strong>-Bereich MÜNSTER ............................................................. 306) Ausfall ........................................................................................................................ 31d) Rundfunk, Fernsehen und Presse .............................................................................. 31e) Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur ............................................................ 32VI. Kommunikationsverbindungen ....................................................................................... 32a) Fernsprechverbindungen ........................................................................................... 32b) Rufnummern der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> <strong>Münster</strong> ................................................................... 34c) Weitere Kommunikationsanbindungen ....................................................................... 34d) Sprechfunkverbindungen ........................................................................................... 34Kapitel 3 Durchführung von <strong>SAR</strong>-Aktionen gem. ICAO ............................................................ 36I. Alarmierung ................................................................................................................... 36II. Alarmstufen .................................................................................................................... 37a) Ungewissheitsstufe "INCERFA" ................................................................................. 37b) Bereitschaftsstufe "ALERFA" ..................................................................................... 38c) Notstufe "DETRESFA" ............................................................................................... 38d) Festlegung der Alarmstufen ....................................................................................... 39III. Maßnahmen der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> bei Alarmierungsmeldungen ........................................ 39a) Maßnahmen bei Eingang einer INCERFA-Meldung ................................................... 398


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)b) Maßnahmen bei Eingang einer ALERFA-Meldung ..................................................... 39c) Maßnahmen bei Eingang einer DETRESFA-Meldung ................................................ 40IV. Suchplanung .................................................................................................................. 41a) Bestimmung des wahrscheinlichen Absturzgebiets (probability area)......................... 41b) Beeinflussende Faktoren ............................................................................................ 431) Zeitfaktor .................................................................................................................... 432) Geschwindigkeit des Suchluftfahrzeugs ..................................................................... 433) Suchhöhe .................................................................................................................. 444) Suchtiefe .................................................................................................................... 445) Flugwegabstand des Suchluftfahrzeugs ..................................................................... 446) Abdeckungsfaktor ...................................................................................................... 44c) Sicht - Suchverfahren ................................................................................................. 461) Trackline Search <strong>–</strong> Non Return - TSN ........................................................................ 472) Trackline Search, Return <strong>–</strong> TSR ................................................................................ 473) Parallel Sweep Search - PS ....................................................................................... 474) Creeping Line Search - CS ........................................................................................ 485) Creeping Line Search Co-Ordinated - CSC................................................................ 496) Expanding Square Search - SS ................................................................................. 497) Sector Search - VS .................................................................................................... 508) Contour Search - OS ................................................................................................. 509) Homing Pattern <strong>–</strong> H (UHF-Guard 243,0 MHz) ............................................................ 51d) Elektronische Suchverfahren ..................................................................................... 511) Lfz mit „Homing-Einrichtung“...................................................................................... 512) Lfz ohne „Homing-Einrichtung“ .................................................................................. 523) Elektronische Suche in IMC oder VMC-on-top (VHF/UHF Guard 121,5/243,0) .......... 53e) Suche bei Nacht ......................................................................................................... 541) Elektronische Suche bei Nacht .................................................................................. 542) Sichtsuche bei Nacht ................................................................................................. 54V. Suchdurchführung .......................................................................................................... 54a) Suche aus der Luft ..................................................................................................... 54b) Bodensuche ............................................................................................................... 56c) Einsatzführung und -überwachung............................................................................. 57d) Einsatzleitung im Suchgebiet (On Scene Coordinator) ............................................... 58e) Zusammenarbeit mit anderen <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>n ........................................................... 59f) Beendigung von Suchen ............................................................................................ 60VI. Rettungsmaßnahmen .................................................................................................... 60a) Verhalten von Luftfahrzeugbesatzungen .................................................................... 60b) Maßnahmen des ersten Suchluftfahrzeugs ................................................................ 619


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)c) Maßnahmen zusätzlich eintreffender Suchluftfahrzeuge ............................................ 61d) Aufnahme der verunfallten Besatzungen/Passagiere ................................................. 61e) Absperrung der Unfallstelle ........................................................................................ 61f) Maßnahmen der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> ................................................................................. 62VII. Bereitstellung und Begleitung ......................................................................................... 62a) Bereitstellung (Orbit) .................................................................................................. 62b) Begleitung (Escort)..................................................................................................... 62Kapitel 4 Einsatz von <strong>SAR</strong>-Mitteln in anderen Notfällen ........................................................... 63I. Einsatzunterstützung der Streitkräfte ............................................................................. 63a) Einsatzplanung und -führung von Krankentransporten mit Hubschraubern fürSoldaten/Soldatinnen im Inland sowie angrenzenden Ausland .......................................... 63II. Einsätze im zivilen Bereich ............................................................................................ 64a) Einsatzmittel ............................................................................................................... 64b) Einsatzarten zur Unterstützung des zivilen Rettungswesens ...................................... 641) Primäreinsatz ............................................................................................................. 642) Zeitlich dringende Sekundäreinsätze ......................................................................... 643) Nicht dringliche Sekundäreinsätze ............................................................................. 65c) Einsatzplanung und -überwachung der <strong>SAR</strong>-Kommandos bei Einsätzen im Rahmendes zivilen Rettungswesens ............................................................................................... 65d) Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen ........... 66e) Rettungseinsätze im Gebirge und Vorbeugender Katastrophenschutz ....................... 67III. Einsatzdurchführung ...................................................................................................... 70a) Einsätze bei Nacht ..................................................................................................... 70b) Desinfektion von Luftfahrzeugen/Medizinische Überwachung der Besatzung ............ 70c) Sonstige Regelungen ................................................................................................. 70IV. Kosten und Abrechnung ................................................................................................. 71V. Einsatzablehnung und Abgabe an das zivile Rettungswesen ......................................... 72VI. Einsätze im Rahmen der Amtshilfe ................................................................................ 72Kapitel 5 Einsatzauswertung und Dokumentation .................................................................... 74I. Melde- und Berichtswesen ............................................................................................. 74a) Meldungen ................................................................................................................. 74b) Einsatznachbesprechung (Debriefing)........................................................................ 75c) Berichte ...................................................................................................................... 75II. Aufbewahrung von Einsatzunterlagen ............................................................................ 76III. Presseinformation .......................................................................................................... 76IV. Grenzüberschreitender <strong>SAR</strong>-Flugbetrieb ....................................................................... 76Anhang ......................................................................................................................................... 78Anlage 1: Angrenzende <strong>SAR</strong> <strong>–</strong> Bereiche ................................................................................... 7910


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Anlage 2: Erreichbarkeit der <strong>RCC</strong>/RSC benachbarter <strong>SAR</strong>-Bereiche ........................................ 79Anlage 3: Dislozierung <strong>SAR</strong> <strong>–</strong> Mittel 1.Grades........................................................................... 82Anlage 4: <strong>SAR</strong> <strong>–</strong> Flugfunknetz ................................................................................................... 83Anlage 5: <strong>SAR</strong> <strong>–</strong> Bereitschaftsstufen/-zeiten ............................................................................. 84Anlage 6: Vorschriftenausstattung der <strong>SAR</strong> <strong>–</strong> Kommandos ....................................................... 85Anlage 7: Rüstzustand/Ausrüstung der <strong>SAR</strong>-Hubschrauber (Bell UH-1D) ................................. 86Anlage 8: Großraumrettungshubschraubers CH-53 ................................................................... 88Bleibt frei ................................................................................................................................... 88Anlage 9: Bereichssuchstellen ................................................................................................... 89Anlage 10: NOTAM- Beratung ................................................................................................... 94Anlage 11: Territoriale Kommandobehörden ............................................................................. 95Anlage 12: <strong>SAR</strong>-Arbeitsblätter ................................................................................................... 961. <strong>SAR</strong>-Alarmierung ........................................................................................................... 962. <strong>SAR</strong>-Einsatzmeldung bei Flugunfällen ........................................................................... 973. Overdue ......................................................................................................................... 984. Eingesetzte <strong>SAR</strong>-Mittel .................................................................................................. 995. Suchgebiete ................................................................................................................. 1006. Lagebericht Lfz-Unfallstelle .......................................................................................... 1017. Hinweise aus der Bevölkerung ..................................................................................... 1028. Einsatzbefehl Bodentruppen ........................................................................................ 1039. Support request neighbour <strong>RCC</strong>’s ............................................................................... 104Anlage 13: Suchmeldung von Luftfahrzeugen durch Rundfunk und Fernsehen ....................... 105Anlage 14: <strong>SAR</strong>-Tabellen ........................................................................................................ 1061. Entscheidungshilfediagramm ....................................................................................... 1062. Flächen <strong>–</strong> Zeit <strong>–</strong> Tabelle............................................................................................... 1073. Entdeckungswahrscheinlichkeit bei Sichtsuchen ......................................................... 1084. Fallschirm <strong>–</strong> Drift <strong>–</strong> Tabelle .......................................................................................... 1095. Tabelle für die elektronische Suche ............................................................................. 1106. Tabelle zur Bestimmung der Suchtiefe über offenem und flachem Gelände ................ 111Anlage 15: Bezugsdokumente ................................................................................................. 112Stichwortverzeichnis ................................................................................................................ 113Abkürzungen ........................................................................................................................... 117Liste der IAM zum <strong>SAR</strong>-EP <strong>Land</strong>: ............................................................................................ 12311


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Kapitel 1Grundsatzweisung für den militärischen Such- und RettungsdienstI. Auftrag101 Der militärische Such- und Rettungsdienst (<strong>SAR</strong>-Dienst) der Bundeswehr ist eineEinrichtung der Streitkräfte zur Einsatzunterstützung. Er ist zugleich Teil des nationalen <strong>SAR</strong>-Dienstes der Bundesrepublik Deutschland.II.Aufgaben102 Der militärische <strong>SAR</strong>-Dienst der Bundeswehr unterstützt die eigenen und verbündetenStreitkräfte im Frieden, in Krisen und im Krieg. Er leistet der Truppe Einsatzunterstützung inbesonderen Notfällen, vornehmlich bei der Lebensrettung und bei der Abwendung drohendenVerlustes von wertvollem Material. In Krisen und im Krieg sind der NATO nationale <strong>SAR</strong>-Kräfte fürgemeinsame Aufgaben zur Verfügung zu stellen.103 Zugleich leistet er als Teil des nationalen <strong>SAR</strong>-Dienstes der Bundesrepublik Deutschlandallen in Not geratenen Luftfahrzeugen (Lfz) Hilfe ohne Rücksicht auf deren Nationalität odersonstige Zugehörigkeit. Er führt die Suche nach überfälligen oder abgestürzten Lfz durch, rettet dieInsassen und veranlasst den Transport der Überlebenden zur ärztlichen Betreuung(Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und demBundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung über die Zusammenarbeit auf dem Gebietdes Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge und des maritimen Such- und Rettungsdienstesvom 13.06.2001 (VMBl 2001 S. 126)).104 Im Rahmen jener der Bundesrepublik Deutschland obliegenden Pflichten zur Hilfeleistung fürdie nationale und internationale Seeschifffahrt in Seenotfällen unterstützt er den Rettungsdienst inden Seegebieten vor der deutschen Nord- und Ostseeküste.105 Sofern militärische Aufgaben und die Erfordernisse des <strong>SAR</strong>-Dienstes für die Luftfahrt nichtentgegenstehen, leistet der militärische <strong>SAR</strong>-Dienst unter dem Gesichtspunkt der dringendenEilhilfe und im Rahmen umfassender praktischer Fortbildung des eigenen Personals Hilfe auch fürdas zivile Rettungswesen, ebenso bei Naturkatastrophen und im akuten Einzelfall (z.B. Bergnot)sowie bei besonders schweren Unglücksfällen (Hilfeleistung der Bundeswehr im Rahmen dertechnischen Amtshilfe, VMBl 2008 S. 6ff bzw. Erlasse zur Katastrophenhilfe und Amtshilfe in derjeweils gültigen Fassung).12


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Kapitel 2Organisation des <strong>SAR</strong>-Dienstes im <strong>SAR</strong>-Bereich MÜNSTERI. Führung201 Verantwortlich für die Durchführung des <strong>SAR</strong>-Dienstes im <strong>SAR</strong>-Bereich MÜNSTER ist dieDivision Luftbewegliche Operationen (DLO).202 Für diesen Auftrag stehen• die <strong>SAR</strong>-Einrichtungen 1. Grades ständig,• die <strong>SAR</strong>-Einrichtungen 2. Grades der Bundeswehr für die Dauer des <strong>SAR</strong>-Einsatzeszur Verfügung.203 Mit der Durchführung aller sich aus dieser Verantwortlichkeit ergebenden Maßnahmen istdie <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> MÜNSTER beauftragt.II.Gebietsaufteilung204 Die Bundesrepublik Deutschland ist in die <strong>SAR</strong>-Bereiche MÜNSTER und GLÜCKSBURGunterteilt. Eine <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> ist in ihrem Zuständigkeitsbereich für alle <strong>SAR</strong>-Maßnahmenverantwortlich.205 Der <strong>SAR</strong>-Bereich MÜNSTER umfasst die Fluginformationsgebiete LANGEN undMÜNCHEN, das innerhalb Deutschlands gelegene Teilstück von ZÜRICH, sowie den Teil desFluginformationsgebietes BREMEN, der südlich folgender Grenze verläuft:Von der deutsch <strong>–</strong> niederländischen Grenze entlang der Festlandküste bis zur Elbmündung, vondort entlang dem westlichen (linken) Elbufer und der südlichen Begrenzung der Freien undHansestadt HAMBURG, weiter entlang dem linken Elbufer bis zur <strong>Land</strong>esgrenze Mecklenburg-Vorpommern (Stadt LAUENBURG), entlang der <strong>Land</strong>esgrenze Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern bis zur Ostsee, entlang der Küstenlinie ostwärts bis zur polnischen Grenze.206 Bei grenzüberschreitenden <strong>SAR</strong>-Einsätzen arbeitet die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> (Rescue CoordinationCenter (<strong>RCC</strong>)) MÜNSTER mit den <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>n benachbarter <strong>SAR</strong>-Bereiche zusammen.Es sind die <strong>SAR</strong>-Bereiche13


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)• Glücksburg <strong>RCC</strong> GLÜCKSBURG• Polen (POL) <strong>RCC</strong> WARSCHAU• Tschechien (CZE) <strong>RCC</strong> PRAG• Österreich (AUT) <strong>RCC</strong> WIEN• Schweiz (CHE) <strong>RCC</strong> ZÜRICH• Frankreich (FRA) <strong>RCC</strong> DRACHENBRONN• Belgien (BEL) <strong>RCC</strong> BRÜSSEL• Niederlande (NLD) <strong>RCC</strong> DEN HELDER(Skizze s. Anlage 1)(Erreichbarkeit s. Anlage 2)III.<strong>SAR</strong>-Einrichtungen 1. Gradesa) Definition207 <strong>SAR</strong>-Einrichtungen 1. Grades sind Mittel der Bundeswehr, die mit besonders ausgebildetemPersonal und entsprechender Ausrüstung für Aufgaben des <strong>SAR</strong>-Dienstes ständig in Bereitschaftstehen. Dieses sind die• <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> MÜNSTER und• die unterstellten <strong>SAR</strong>-Kommandos mit den jeweiligen Lfz.b) <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>208 Die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> MÜNSTER ist in ihrem Bereich für Einleitung, Durchführung undAbschluss von <strong>SAR</strong>-Maßnahmen, deren Auswertung sowie der damit verbundenen Dokumentationverantwortlich.1) Aufgaben209 Die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> koordiniert den Einsatz aller bereitgestellten Kräfte, wenn erforderlich,auch mit zivilen Behörden und Organisationen. Dies umfasst folgende Aufgaben:• Einsatzunterstützung der eigenen und verbündeten Streitkräfte in besonderen Notfällen undbei der Abwendung drohenden Verlustes von wertvollem Material,• Alarmierung und Einsatz der im <strong>SAR</strong>-Bereich MÜNSTER bereitgestellten <strong>SAR</strong>-Mittel1. Grades,14


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)• Flugberatung bei Einsatz von Lfz außerhalb der Öffnungszeiten der örtlich zuständigenFlugberatungsstelle im Rahmen der Einsatzbefehlserteilung (Verfahrensweisen Notice toAirmen-Beratung (NOTAM-Beratung) s. Anlage 10),• Anforderung von Kräften der Bundeswehr, des Bundes, der Länder, in DEU stationierterStreitkräfte, benachbarter <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>n, ziviler Organisationen und Koordinierung ihresEinsatzes,• Einsatzleitung, Durchführung und Abschluss von <strong>SAR</strong>-Maßnahmen,• Koordinierung mit benachbarten <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>n, wenn <strong>SAR</strong>-Operationen sich über deneigenen Bereich hinaus auf andere <strong>SAR</strong>-Bereiche erstrecken,• Unterstützung von <strong>SAR</strong>-Operationen benachbarter <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>n auf deren Ersuchen,• Koordinierung von <strong>SAR</strong>-Maßnahmen mit den Bereichssuchstellen (BSSt) und anderenbeteiligten Dienststellen,• Übertragung der örtlichen Einsatzleitung an eine dafür geeignete Dienststelle oder Einheit alsOn Scene Coordinator (OSC),• Hilfeleistung und Unterstützung bei Notfällen im zivilen Bereich - sofern Auftrag undAusrüstung der Einrichtungen des <strong>SAR</strong>-Dienstes dies zulassen - insbesondere beiKatastrophen, zur Rettung von Menschenleben aus See- und Bergnot oder bei sonstigenNotfällen, wie z.B. Transport von lebensgefährlich Verletzten/Erkrankten oder Medikamentenund Organen, wenn ein geeignetes ziviles Rettungsmittel nicht oder nicht rechtzeitig zurVerfügung steht,• Wahrnehmung der Funktion als Single Point Of Contact (SPOC) für COSPAS <strong>SAR</strong>SAT in derBundesrepublik Deutschland. Dazu verfügt sie über eine Datenbank mit allen in Deutschlandregistrierten Emergency Locator Transmitter (ELT). Maritime Notsender werden an das M<strong>RCC</strong>Bremen zur Bearbeitung weitergeleitet. Näheres regelt die BesAnLwFüKdo 105/3016,• Durchführung von regionalen <strong>SAR</strong>-Übungen,• Teilnahme an überregionalen <strong>SAR</strong>-Übungen.2) Ausstattung210 Die Ausstattung der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> MÜNSTER ist den besonderen Einsatzerfordernissendieser Dienststelle anzupassen.3) Formblätter211 Muster der aktuellen Formblätter siehe Anhang.15


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)c) <strong>SAR</strong>-Kommandos212 <strong>SAR</strong>-Kommandos sind grundsätzlich an Flugplätzen stationiert, die über alle erforderlichenEinrichtungen für Flugvorbereitung und -durchführung verfügen. Für diese Kommandos sindergänzende Forderungen hinsichtlich Infrastruktur und Ausstattung zu stellen.1) Verantwortlichkeiten213 Das Transporthubschrauberregiment 30 (TrspHubschrRgt 30) stellt mit Unterstützung desZentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr <strong>SAR</strong>-Hubschrauber als <strong>SAR</strong>-Mittel 1. Grades zurVerfügung. Es ist für die ständige Einsatzbereitschaft der Hubschrauber inklusive Ausrüstung imjeweils vorgesehenen Rüstzustand und mit einsatzbereiten Besatzungen verantwortlich.214 Bei notwendigem Ersatz/Tausch eines <strong>SAR</strong>-Hubschraubers ist - längstens in 2 Stunden - derausgerüstete Ersatzhubschrauber mit Besatzung zum Abflug am Heimatstandort bereitzustellen.Nach Maßgabe der <strong>SAR</strong>- <strong>Leitstelle</strong> MÜNSTER kann der Tausch auch durch die <strong>SAR</strong>-Besatzungerfolgen. Diese Zeitvorgabe gilt auch bei anstehenden Reparaturarbeiten, Tausch vonAusrüstungsteilen sowie unvorhersehbarem Tausch von Besatzungsangehörigen.2) Dislozierung215 <strong>SAR</strong>-Hubschrauber 1. Grades stehen im <strong>SAR</strong>-Bereich <strong>Münster</strong> an folgenden Flugplätzen inBereitschaft:• LANDSBERG,• NÖRVENICH,• HOLZDORF.(Skizze s. Anlage 3)3) Aufgaben216 Für die Besatzungen der <strong>SAR</strong>-Hubschrauber bestehen folgende Aufgaben:• Durchführung der <strong>SAR</strong>-Bereitschaft gem. befohlenem Bereitschaftsplan,• Durchführung von Einsätzen zur Suche und Bergung von Lfz und deren Insassen,• Einsatzunterstützung der eigenen und verbündeter Streitkräfte in besonderen Notfällen,• OSC für Bodensuche,16


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)• Durchführung von Einsätzen im Rahmen des allgemeinen Rettungswesens und desKatastrophenschutzes,• Wartung des fliegerischen und medizinischen Geräts,• Erstellung und Aktualisierung von Einsatzunterlagen.4) Besatzung217 Die Mindestbesatzung UH-1D FSM für den <strong>SAR</strong> Einsatz besteht aus:• 1 Hubschrauberführer/Hubschrauberführerin (HF)"Combat ready <strong>SAR</strong>”*bzw. “Mission Readiness <strong>SAR</strong>”*,• 1 Bordtechniker/Bordtechnikerin (BT)"Combat ready <strong>SAR</strong>"*bzw. “Mission Readiness <strong>SAR</strong>”*,• 1 Luftrettungsmeister/Luftrettungsmeisterin (LRM)"Combat ready <strong>SAR</strong>"*bzw. “Mission Readiness <strong>SAR</strong>”*.* <strong>SAR</strong>-Kommando LANDSBERG mit Gebirgsflugbefähigung (Geb II)5) Rüstzustand und Ausrüstung218 Rüstzustand und Ausrüstung des <strong>SAR</strong>-Hubschraubers richten sich nach dem Einsatzgebiet.Alle <strong>SAR</strong>-Hubschrauber sind mit einem Zusatztank ausgerüstet, der grundsätzlich nur mit der zumGewichtsausgleich erforderlichen Kraftstoffmenge befüllt ist. Lage- und einsatzabhängig ist die<strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> befugt, geeignete Maßnahmen zur Gewichtsreduzierung (z.B. Ausbau derRettungswinde) oder die Erhöhung der Einsatzzeit durch Betanken des Zusatztanks anzuordnen.Der zweite Hubschrauber am <strong>SAR</strong>-Kommando LANDSBERG verfügt für die Bergrettung über einebesondere Ausrüstung. Die medizinische Ausrüstung (Einzelheiten s. Anlage 7) ist für eineerweiterte Erste Hilfe ausgelegt. Zusatzgerät kann in beschränktem Umfang hinzugefügt werden.Sonderausrüstungen werden gesondert befohlen; dabei ist ein Zeitverzug einzukalkulieren.6) Infrastruktur219 Fliegerische und technische Einsatzbereiche mit den dazugehörigen Räumlichkeiten müssenaufgrund der geforderten kurzen Reaktionszeiten funktionell aufeinander abgestimmt sein und17


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)kurze Anlaufwege gewährleisten. Die oft abgesetzte Lage der Kommandos innerhalb der Flugbetriebsbereicheerfordert besondere Maßnahmen zum Schutz der einsatzbereiten Hubschrauber.7) Ausstattung220 Die Ausstattung der <strong>SAR</strong>-Kommandos mit Gerät und Vorschriften muss den Erfordernissendes <strong>SAR</strong>-Einsatzflugbetriebs entsprechen. Besondere Bedeutung kommt den örtlichenFernmeldeverbindungen sowie einer Intra- und Internetverbindung zu, da Vorschriften teilweise nurin elektronischer Form verfügbar sind.8) Mobiltelefon221 Die <strong>SAR</strong>-Kommandos sind mit Mobiltelefonen ausgestattet. Diese sind im Einsatzmitzuführen und während der Stehzeiten am Boden betriebsbereit zu halten. Die Mobiltelefonedienen primär der Kommunikation zwischen der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> und der <strong>SAR</strong>-Hubschrauberbesatzung. Einzelheiten regeln die jeweiligen Verbände.d) Einsatzbefehlsgebung222 Für jeden Einsatz von <strong>SAR</strong>-Mitteln 1. und 2. Grades bedarf es eines Einsatzbefehls der<strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>.223 Der Einsatzbefehl gilt bei Alarmierung des platzzugeordneten <strong>SAR</strong>-Hubschraubers durch dieörtliche Flugsicherungsstelle als erteilt, wenn durch diese eine Luftnotlage/ein Flugunfall eindeutigfestgestellt wird. Die Alarmierung ist der <strong>SAR</strong>- <strong>Leitstelle</strong> MÜNSTER unverzüglich zu melden.224 Änderungen und Ergänzungen zu Einsatzbefehlen dürfen nur von der erteilendenDienststelle vorgenommen werden.e) Combat Training Program <strong>–</strong> Flüge225 Combat Training Program <strong>–</strong> Flüge (CTP-Flüge) mit <strong>SAR</strong>-Hubschraubern bedürfen derZustimmung der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>. Diese können unter folgenden Voraussetzungen durchgeführtwerden:• die Flugstundenfreigabe des TrspHubschrRgt 30 liegt vor,• die ständige Erreichbarkeit über Funk während des Fluges ist sichergestellt,18


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)• die Dauer des Fluges ist so zu planen, dass die <strong>Land</strong>ung spätestens dann erfolgt, wenn einRestkraftstoffvorrat für 01:30 Stunden Flugzeit erreicht ist,• Zwischenlandungen auf Hubschrauberlande-/Flugplätzen sind grundsätzlich verboten,• es dürfen grundsätzlich nicht mehr als zwei Stunden CTP pro Tag geflogen werden,• CTP <strong>–</strong> Nachtflüge sind zeitlich so durchzuführen, dass kein Anspruch auf zusätzlicheCrew <strong>–</strong> Rest <strong>–</strong> Zeit entsteht.f) Bereitschaftszeiten und -stufen226 Die Bereitschaftszeiten und -stufen werden durch die DLO festgelegt und in der „VorläufigenAnweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst (<strong>SAR</strong>) der Bundeswehr“(VorlAnMil<strong>SAR</strong>-Bw) Kapitel 2 veröffentlicht (s. Anlage 5).227 Sollte aufgrund der Wettervorhersage für den örtlichen Einsatzraum der Einsatz von <strong>SAR</strong>-Hubschraubern nicht möglich sein und ist mit einer Besserung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen,kann die Bereitschaftsstufe für den Vorhersagezeitraum von der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> herabgesetztwerden.g) Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten1) Grundsatz228 Die Abweichungen von den grundsätzlichen Regelungen der Richtlinien für Flug-,Flugdienst- und Ruhezeiten sind im Flugbetriebshandbuch (FBH) Heer, Band I, Nr. 2613(„Weisung für den Flugbetrieb im Heer 03/12“) vom 17.12.2012 festgelegt.Die Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten sind während einer Bereitschaftsperiode von jedemBesatzungsmitglied fortlaufend zu dokumentieren. Die Dokumentation muss mindestens folgendeAngaben enthalten:• Einsatznummer bzw. dienstliche Tätigkeit, soweit diese als Flugdienstzeit anzurechnen ist,• Beginn, Ende und Dauer der einzelnen Flugdienstzeiten,• fortlaufende Addition der täglichen Flugdienstzeiten,• Beginn, Ende und Dauer der Ruhezeiten.229 Hierbei ist die Zeit für erforderliche Nachbereitungsarbeiten mit einzubeziehen. AlsBerechnungsgrundlage für die Flugdienstzeit gilt für die Vorbereitungen und tägliche Bereitstellungdes Hubschraubers ein Zeitansatz von 00:30 Stunden und für die kombinierte Vor- und Nachfluginspektionsowie Nachbereitungsarbeiten ein Zeitansatz von 01:30 Stunden. Erforderliche19


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Abweichungen von den Vorgaben sind in der Dokumentation zu begründen. Zur Einhaltung dervorgeschriebenen Ruhezeit ist die Bereitschaftsstufe 4/1 zu nutzen.230 Wird ein <strong>SAR</strong>-Einsatz erst nach 22:00 Uhr Ortszeit beendet, soll die anschließende Ruhezeitgrundsätzlich nicht mehr unterbrochen werden. Im Einzelfall entscheidet der Wachleiter unterBerücksichtigung des vorhergegangenen Einsatzes.231 Die Anwesenheit der Besatzung im Kommandogebäude ist nicht zwingend erforderlich,wenn die Erreichbarkeit durch die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> sichergestellt ist, die vorgeschriebene Ruhezeiteingehalten wird und die geforderten Reaktionszeiten gehalten werden können.Hält sich ein Besatzungsmitglied in dieser Zeit in seiner Häuslichkeit auf, entfällt der Anspruch aufdie Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (Erschwerniszulagenverordnung VMBl 1999, S. 158mit Durchführungsbestimmungen VMBl 2004, S. 116 mit Änderung VMBl 2005, S. 116; VMBl2007, S. 97; VMBl 2008, S. 71 und Gewährungsbestimmungen VMBl 2008, S. 22, 74, und 137 mitÄnderung VMBl 2009, S. 85).2) Meldungen232 Der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> MÜNSTER ist zu melden:• unmittelbar:• wenn die befohlene Bereitschaftsstufe wegen Erreichen der höchstzulässigenFlugdienstzeit vorzeitig beendet werden muss,• wenn nach Beendigung der letzten Ruhezeit eine Flugdienstzeit von 10 Stundenerreicht/überschritten worden ist,• nach Beendigung der Bereitschaftsstufe 3 die tägliche Flugdienstzeit.IV.<strong>SAR</strong>-Einrichtungen 2. Gradesa) Definition233 <strong>SAR</strong>-Mittel 2. Grades werden von der Bundeswehr sowie von in DEU stationiertenStreitkräften, Polizei, Bundespolizei, zivilen Hilfs-/Rettungsorganisationen, Bergwacht und inEinzelfällen von der Handelsschifffahrt und der zivilen Luftfahrt gestellt. Die <strong>SAR</strong> <strong>Leitstelle</strong> kann beiBedarf geeignete Kräfte bei diesen Organisationen für <strong>SAR</strong> Einsätze anfordern.Soweit der militärische Auftrag einer Bundeswehrdienststelle dies zulässt, ist der Aufforderung der<strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>, sich an <strong>SAR</strong>-Maßnahmen zu beteiligen, Folge zu leisten.20


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)b) Fliegende Mittel1) Bundeswehr234 Alle Lfz der Bundeswehr, soweit nicht <strong>SAR</strong>-Mittel 1. Grades, sind als <strong>SAR</strong>-Mittel 2. Gradeszu betrachten. Sie sind nur einzusetzen, wenn die <strong>SAR</strong>-Mittel 1. Grades, bedingt durch Art undUmfang des Notfalls, nicht ausreichen.Folgende Einsatzmöglichkeiten können sich ergeben:• Suche aus der Luft nach abgestürzten Lfz/Luftfahrtgeräten und deren Insassen,• Krankentransport lebensgefährlich verletzter oder erkrankter Personen,• Evakuierung der Bevölkerung oder Transport von Versorgungsgütern in Katastrophenfällen.Für Krankentransport müssen Lfz gegebenenfalls bedarfsgerecht gerüstet werden.Für <strong>SAR</strong>-Einsätze im Auftrag der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> können auch im Flugbetrieb befindliche Lfz nachZustimmung des jeweiligen Verbandes/Halters eingesetzt werden.235 Die Anforderung von Lfz der Bundeswehr erfolgt im Notfall direkt bei denVerbänden/Einheiten, die ihrerseits ihrer vorgesetzten Dienststelle Meldung erstatten.2) Luftfahrzeuge der Heeresfliegertruppe236 Die Heeresfliegertruppe unterstützt auf Anforderung der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>n den militärischen<strong>SAR</strong>-Dienst der Bundeswehr. Die Verbände sind an folgenden Standorten stationiert:• TrspHubschrRgt 30 NIEDERSTETTEN/LANDSBERG,• TrspHubschrRgt 10 FASSBERG/SCHÖNEWALDE,• KpfHubschrRgt 26 ROTH (bis Ende 2013),• KpfHubschrRgt 36 FRITZLAR,• HFlgWaS BÜCKEBURG/CELLE.3) Luftfahrzeuge der Luftwaffe237 Beim Zentrum für Luftoperationen (ZLO) Gefechtsstand (GefStd) Hubschrauber könnenzusätzliche Lfz für die Durchführung von Krankentransporten im Rahmen der Einsatzunterstützungim Inland sowie angrenzendem Ausland angefordert werden (Verfahren s. Ziffer 403).21


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)238 Das Hubschraubergeschwader 64 stellt nach Alarmierung durch die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> (nachVerfügbarkeit) einen mittleren Transporthubschrauber vom Typ CH-53 zur Verfügung. InAbhängigkeit abrufbereiter Ärzteteams und medizinischer Ausrüstung ist dieses Einsatzmittelgeeignet, bei Massenanfall von Verletzten bis zu 6 schwerverletzte Personen unter Fortführung derTherapie (z.B. Beatmung) während des Fluges zu transportieren. Die Alarmierung ist unverzüglichZLO zu melden.4) NATO-Luftfahrzeuge240 NATO Early Warning System-Luftfahrzeuge (NAEW-Lfz) sind gem. Manual 80-107-10Section VII Chapter 1 verpflichtet, alle Informationen über Notfälle, Empfang von Notsignalen oderNotsignalabstrahlung mittels Sekundärradar an die zuständige <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> zu melden.Folgende Notfrequenzen werden ständig überwacht:• 121,5 MHz,• 243,0 MHz,• 2182 KHz.241 Im <strong>SAR</strong>-Einsatz kommen NAEW-Lfz als Airborne Mission Coordinator zum Einsatz unddienen im Autocat-Verfahren als automatische Relaisstationen im UHF-Funkbetrieb zwischen demOSC, den <strong>SAR</strong>-Besatzungen und der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>.5) British Army Germany242 Die British Army Germany unterhält auf dem Flugplatz GÜTERSLOH Einsatzmittel, die aufAnforderung der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> MÜNSTER zur Verfügung gestellt werden können. DieVerfügbarkeit ist jedoch zurzeit eingeschränkt.Anforderung an:Telefon: 05241 <strong>–</strong> 84 <strong>–</strong> 2448nach Dienst: <strong>–</strong> 3172 (24/7)Einsatzmittel: Lynx6) United States Air Force Europe243 Die United States Air Force Europe verfügt über Einsatzmittel u.a. auch zur PersonelRecovery.22


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Anforderung an:Telefon:06371 <strong>–</strong> 405 <strong>–</strong> 8984 (P<strong>RCC</strong>)nach Dienst:<strong>–</strong> 5014 (Command Post)für Flächenflugzeuge: 06371 <strong>–</strong> 479292 (AMOCC)7) United States Army244 Die United States Army verfügt mit ihrer Vielzahl an Hubschraubern über ein geeignetesPotential an Suchhubschraubern. Darüber hinaus verfügt die United States Army über besondersausgerüstete MEDEVAC-Hubschrauber (Typ UH-60) an den Standorten:• HOHENFELS,• GRAFENWÖHR,• ANSBACH.Anforderungen sind an AFOD HEIDELBERG zu richten.Telefon: 06221 <strong>–</strong> 1762018) Bundespolizei245 Die Fliegerstaffeln der Bundespolizei (BPOL) sind für den <strong>SAR</strong>-Bereich MÜNSTER in <strong>SAR</strong>-Einsatzfällen über folgende Dienststelle anzufordern:Bundespolizeipräsidium/BPOL in POTSDAMLagezentrum Telefon: 0331 <strong>–</strong> 97997 - 1500 (24/7)E-Mail: bpolp.referat.11@polizei.bund.deIn dringenden Fällen oder zu Vorabsprachen:Bundespolizei-Fliegergruppe (BPOLFLG) in SANKT AUGUSTIN/HANGELARKoordinierungs- und Führungszentrale Telefon 02241 <strong>–</strong> 238 <strong>–</strong> 2412 (24/7)E-Mail: bpolflg.stb-einsatz-post@polizei.bund.de246 Die Standorte der Bundespolizeifliegerstaffeln (BPOLFLS) befinden sich in:• FUHLENDORF (bei BAD BRAMSTEDT), BPOLFLS FUD,• BLUMBERG (nördlich BERLIN), BPOLFLS BLU,• FULDATAL (bei KASSEL), BPOLFLS FDT,• OBERSCHLEISSHEIM (nördlich MÜNCHEN), BPOLFLS OBS,23


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)• SANKT AUGUSTIN (bei BONN), BPOLFLS STA.9) Polizei247 Der Einsatz von Polizeihubschraubern kann nur über die BSSt veranlasst werden.10) Zivilschutzhubschrauber des Bundesministers des Innern248 Die Zivilschutzhubschrauber (Funkname "Christoph" plus Ordnungszahl) könnengrundsätzlich von 07:00 Uhr bis Sonnenuntergang über die jeweiligen Rettungsleitstellen zurBergung von abgestürzten Lfz-Besatzungen und Passagieren angefordert werden. Ihr Einsatzkann sich auch aus anderen Luftnotlagen oder -unfällen ergeben, wenn die Hubschrauber zeitlichund/oder räumlich näher zum Notfallort stationiert sind oder die in Frage kommenden <strong>SAR</strong>-Mittelzum Zeitpunkt des Notfalls durch andere Einsätze bereits gebunden sind. Gem. BMVg VR II 5, Az56-01-31/6-3 vom 06.02.1990 ist die Inanspruchnahme von Hubschraubern ziviler Rettungsinstitutionendurch die Bundeswehr (hier <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>) bei Luftnotfällen die Ausnahme und nurzulässig, wenn die Bundeswehr den ihr übertragenen Auftrag nicht rechtzeitig erfüllen kann. SofernEinsätze bei Luftnotfällen von zivilen Stellen auf Anforderung der Bundeswehr (<strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>)durchgeführt werden, besteht seitens Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklungdie Verpflichtung zur Kostenerstattung.c) Bodengebundene Mittel249 Wenn der Einsatz von Lfz aufgrund Wetterlage und Einsatzverhältnissen wie etwa derGeländestruktur nicht oder nur begrenzt möglich ist und daher wenig Erfolg verspricht, kann diesden Einsatz von bodengebundene Kräften erforderlich machen bei:• Suchen nach abgestürzten Lfz und Luftfahrtgerät sowie deren Insassen,• Suchen in schlecht einsehbaren Gebieten bei Dunkelheit, Nebel, Vereisung oder sonstigenSchlechtwetterlagen,• Suchen, für die Lfz nicht oder nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.250 Die Anforderung bodengebundener ziviler bzw. militärischer Kräfte erfolgt zentral über dieBSSt bzw. die <strong>Land</strong>eskommandos (LKdo) oder - soweit es Rettungs- und Bergungseinrichtungenbetrifft - bei dem jeweiligen Flugplatz, der am nächsten zur Notfall-/Unfallstelle liegt. DasKommando Territoriale Aufgaben (KdoTerrAufgBw) ist nachrichtlich zu beteiligen.24


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)d) Bereichssuchstellen251 Die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland unterhalten insgesamt 15 BSSt, die inlandeseigener Zuständigkeit organisiert sind. Die BSSt sind fernmündlich wie auch fernschriftlicherreichbar. Die Besetzung ist 24-stündig sichergestellt (Anschriften s. Anlage 9).252 Die BSSt führen auf Ersuchen der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> die angeforderten <strong>SAR</strong>-Maßnahmen mitHilfe anderer <strong>Land</strong>esbehörden und verfügbaren Hilfsorganisationen(z.B. Technisches Hilfswerk, Bergwacht) durch.Die Koordinierung dieser Maßnahmen obliegt der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> (s. auch "GemeinsameRegelungen des Bundes und der Länder zur Durchführung des <strong>SAR</strong>-Dienstes für Luftfahrzeuge"vom 22.02.2001 (NfL I-103/01)).253 Ersuchen um Hilfe oder Unterstützung bei der Polizei, den Organisationen wie z.B.Deutsches Rotes Kreuz oder Technisches Hilfswerk sowie auch das Einschalten von Presse,Rundfunk und Fernsehen erfolgt grundsätzlich über die BSSt (siehe hierzu auch Ziffer 251, 252und 272).e) <strong>Land</strong>eskommandos1) Aufgaben254 Die LKdo sind bei Anforderung durch die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> für Alarmierung und Aufstellung vonBodensuchtruppen und anderen Hilfskräften der Bundeswehr verantwortlich. Beiländerübergreifenden Einsätzen übernimmt KdoTerrAufgBw. Die LKdo führen auf Ersuchen der<strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> die angeforderten <strong>SAR</strong>-Maßnahmen in Abstimmung mit der jeweils zuständigenBSSt 1 durch. Eine Unterstützung des <strong>SAR</strong>-Dienstes mit Führungsunterstützungsmitteln ist beiKdoTerrAufgBw anzufordern. Der Polizeifunk eignet sich als Funkbrücke zur Führung vonBodensuchtruppen der Bundeswehr 2 , Polizei und BPOL. Im Rahmen der dringenden Eilhilfe sinddie Rettungsleitstellen der <strong>Land</strong>kreise 3 für die Leitung über Funk zuständig. Bei Außenlandungenvon militärischen Luftfahrzeugen aus unvorhersehbaren Gründen ist eine Bewachung durchmilitärisches Personal (Feldjäger/Militärpolizei), Polizei oder Bundespolizei zu organisieren.1 Ggf unter Abstellung eines VKdo zur BSSt2 Einbindung der mit BOS-Funk ausgerüsteten Feldjäger in der Führungsorganisation der militärischen Bodentruppen.3 Aktivierung der Kreisverbindungskommandos durch LKdo.25


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)2) Regionale Zuständigkeiten255 Die regionalen Zuständigkeiten der LKdos entsprechen den Grenzen der Bundesländer,Ansprechstellen TerrKdoBeh (siehe Anlage 11).3) Alarmierung256 Die Anforderung von bodengebundenen Einheiten der Bundeswehr erfolgt durch die <strong>SAR</strong><strong>Leitstelle</strong> bei den LKdo. Diese leiten die Anforderung wiederum an mögliche Truppensteller weiter.Der militärische Führer vor Ort (Lagezentrum/Gefechtstand der Suchtruppen) meldet der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> die Aufnahme der Einsatzbereitschaft, um Einzelanweisungen zur Sucheentgegenzunehmen.f) Notdienste militärischer und ziviler Flugplätze1) Aufgaben/Zuständigkeiten257 Die Notdienste an Flugplätzen haben die Aufgabe, bei Absturz eines Lfz am Platz bzw. indem ihnen zugewiesenen Rettungsbereich alles Erforderliche zur Rettung der Insassen und zurBergung des Lfz zu veranlassen. Genauere Anweisungen hierfür sind für den militärischen Bereichin der ZDv 19/6 bzw. dem Alarmplan des Flugplatzes festgelegt. Für den zivilen Bereich sind dieRettungs- und Bergungseinrichtungen jedes Platzes in der AIP GERMANY AD 2.6 des jeweiligenPlatzes veröffentlicht.2) Alarmierung258 Anforderung von Personal mit Rettungsgerät erfolgt unmittelbar bei den betroffenenFlugplätzen.V. Unterstützende Dienste259 Neben den <strong>SAR</strong>-Einrichtungen 1. und 2. Grades können zur erfolgreichen Durchführungeines Auftrages die Mithilfe anderer, nachfolgend aufgeführter Dienste in Anspruch genommenwerden.a) Einsatzführungsdienst der Luftwaffe260 Bei Luftnotlagen von Luftfahrzeugen, die sich unter Kontrolle des Einsatzführungsdienstesder Luftwaffe (EinsFüDstLw) befinden, aber auch bei Luftnotlagen von Lfz, die durch denEinsFüDstLw erfasst worden sind, kann der EinsFüDstLw entscheidende Hinweise über Art derLuftnotlage, die letzte Radarposition des Lfz oder die Absichten des Flugzeugführers übermitteln.26


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Das Funknetz des EinsFüDstLw kann für die Übermittlung wichtiger Mitteilungen von Lfz zu der<strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> oder umgekehrt genutzt werden.Die Stellen des EinsFüDstLw sind verpflichtet, alle Informationen über Notfälle, Empfang vonNotsignalen oder Notsignalabstrahlung mittels Sekundärradar an die zuständige <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>und die zuständige Bezirkskontrollstelle der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) zu melden.Folgende Notfrequenzen werden dazu ständig überwacht:• 121.5 MHz,• 243.0 MHz.Ferner sind alle Stellen des EinsFüDstLw über die Frequenz 363,100 MHz (24/7) erreichbar.261 Telefonische Erreichbarkeit der Stellen des EinsFüDstLw:CRC MEßSTETTEN (Rufzeichen SWEETAPPLE)Master Controller Telefon: 07431 - 6347 - 5555 BwGN: 5466 - 5555Fighter Allocator Telefon: 07431 - 6347 - 5541 BwGN: 5466 - 5541CRC ERNDTEBRÜCK (Rufzeichen LONESHIP)Master Controller Telefon: 02753 - 604 - 3040 BwGN: 3565 - 3040Fighter Allocator Telefon: 02753 - 604 - 3041 BwGN: 3565 <strong>–</strong> 3041CRC ERNDTEBRÜCK Training Center (Rufzeichen SLATE ROCK)Master Controller Telefon: 02753 - 604 - 3940 BwGN: 3565 - 3940Fighter Allocator Telefon: 02753 - 604 - 3941 BwGN: 3565 - 3941CRC SCHÖNEWALDE (Rufzeichen SUNRISE)Master Controller Telefon: 035389 - 86 - 33720 BwGN: 8303 - 33720Fighter Allocator Telefon: 035389 - 86 - 33740 BwGN: 8303 - 33740CRC HOLZDORF (Rufzeichen RED HAWK)Master Controller Telefon: 035389 - 86 - 33680 BwGN: 8303 - 33680Fighter Allocator Telefon: 035389 - 86 - 33683 BwGN: 8303 - 33683b) Flugsicherungsdienst262 Eine Aufgabe der DFS ist die Durchführung des Alarmdienstes zur Auslösung von <strong>SAR</strong>-Maßnahmen. Nur wenn eine rechtzeitige und vollständige Weitergabe von Alarmierungen an die27


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)jeweils zuständige <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> erfolgt, kann der <strong>SAR</strong>-Dienst erfolgreich durchgeführt werden.Die Bezirkskontrollstellen der DFS und der Flugberatungsdienst können auch durch Auskünfte undHinweise bezüglich der Flugroute eines vermissten Lfz zu dessen Auffindung beitragen. Die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> ist daher auf Zusammenarbeit mit der DFS angewiesen. Bei direkter Kontaktaufnahmemit nachgeordneten Stellen (z.B. Platzkontrollstelle) ist die örtlich zuständige Bezirkskontrollstelleüber die Zusammenarbeit zu informieren.263 Die DFS bezieht aus mehreren Radaranlagen Primär- und Sekundärinformationen. Dieempfangenen Daten werden entsprechend den betrieblichen Erfordernissen aufbereitet, mittelsSichtgeräten als synthetisches Radarziel dargestellt und auf Magnetbändern gespeichert. Bei derSuche nach überfälligen Lfz oder bei Lfz-Zwischenfällen hat die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> gem.Betriebsabsprache zwischen DFS und der Bundeswehr Zugriff auf diese Aufzeichnungen.264 Auf Anfrage einer <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> bezüglich einer Radardatenabspielung zur Feststellung derFlugspur eines vermissten Lfz veranlasst der Wachleiter der DFS-Niederlassung durch denFlugsicherungstechnischen Dienst die schnellstmögliche Bereitstellung einerRadardatenabspielung. Die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> übermittelt dazu folgende bekannte Daten:• Rufzeichen und Typ des betreffenden Lfz,• Suchgebiet (Richtung/Abstand von bekannten Navigationsanlagen),• SSR-Code,• letzte bekannte Position mit Uhrzeit und Flughöhe,• Start- und Zielflughafen,• Zeitrahmen für die Flugspursuche,• zusätzliche Informationen (z.B.: Peilung, Koordinaten, Kurse etc.).265 Die Auswertung des Radarbildes erfolgt durch Personal des Flugverkehrskontrolldienstes.Alle erkennbaren Informationen, die der Suche nach vermissten Lfz dienlich sein könnten, werdenan die anfordernde <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> unverzüglich fernmündlich übermittelt, ebenso wird ggf. derRDQC-Plot per Fax übersandt. Die DFS stellt diesen Dienst nach Möglichkeit 24 Stunden täglichund an 7 Tagen in der Woche bereit.Einzelheiten hierzu werden in örtlichen Betriebsanordnungen festgelegt. Bei Suchaktionen imgrenznahen Raum zum ELSAß kann auf Radaraufzeichnungen des <strong>RCC</strong> DRACHENBRONN(FRA) zurückgegriffen werden. United States Army Operational Air Traffic wird über AFODHEIDELBERG abgewickelt. Nachforschungen über o.a. Flüge werden über AFOD angestellt.28


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)c) Geoinformationsdienst1) Zweck266 Sicht, Wind und andere Wetterelemente bestimmen die Wahl der <strong>SAR</strong>-Einsatzmittel für dasEinsatzgebiet und geben Rückschlüsse auf das Verhalten zu suchender Objekte und Personen.2) Wetterberatung für die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> <strong>Münster</strong>267 Die meteorologische Versorgung der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> MÜNSTER erfolgt 24-stündig durch dieBeratungszentrale des Geoinformationsdienstes der Luftwaffe (GeoInfoBzLw) MÜNSTER.Sie umfasst:• Tägliches Wetter-Briefing in der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> um 16:30 Lcl,• Darstellung und Übertragung gem. Formblatt „<strong>SAR</strong> AREA WEATHER“,• Fluggebietsübersicht für den <strong>SAR</strong>-Bereich MÜNSTER (FADL54 ETGL) in Form einer PowerPoint Präsentation,• Zusätzliches Briefing bei komplizierten Wetterlagen, bei Eintreffen nicht vorhergesagterHazards oder auf Anforderung der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>.Ausgabezeiten und Gültigkeitsperioden der Fluggebietsübersicht für den <strong>SAR</strong>-Bereich MÜNSTER:Zeiten Kopfzeit(Z) Sendezeit (Z) GültigkeitMEZ (MESZ)0500 (0400)110018000515 (0415)111518150600 (0500) - 13001200 - 20001900 - 0700 (0600)3) Wetterberatung für die <strong>SAR</strong>-Kommandos268 Die <strong>SAR</strong>-Kommandos erhalten ihre Flugwetterberatungen, Gebietsvorhersagen und anderemeteorologische Informationen grundsätzlich durch die in der BesAnGeoInfoWBw 1-15-230,Anlage5, zugeordneten örtlich zuständigen Beratungsstellen des Geoinformationsdienstes(GeoInfoBSt). Die zuständigen GeoInfoBSt nehmen die Wetterberatung an Werktagen währendder Zeit ihrer Besetzung mit Beratungspersonal wahr. Außerhalb dieser Zeiten erfolgt dieWetterberatung der <strong>SAR</strong>-Kommandos durch die GeoInfoBzLw in MÜNSTER.Die Wetterberatung für <strong>SAR</strong>-Kommandos umfasst:• Regelmäßige Übermittlung der örtlichen Fluggebietsberatung (Local Area Forecast (LAF)) alsschriftlicher Teil der Flugwetterberatung,29


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)• Erteilung von mündlichen Fluggebietsberatungen, einschließlich der Angabe einer VOIDAFTER - Zeit zur jeweils aktuellen LAF als mündlicher Teil der Flugwetterberatung,• Flugstreckenberatungen (auf Anforderung),• von der GeoInfoBzLw erfolgen von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang generellFlugstreckenberatungen auf Anforderung.4) Verfahrensablauf269 Die betreuende GeoInfoBSt übermittelt den schriftlichen Teil der LAF über Fax. Nach Erhaltist der verantwortliche Luftfahrzeugführer (VLF) oder ein von ihm beauftragtes Besatzungsmitgliedverpflichtet, den mündlichen Teil der Wetterberatung mit der Gültigkeitsendzeit (VOID AFTER)einzuholen.Die VOID AFTER - Zeit ist grundsätzlich auf 3 Stunden nach Abschluss des Beratungsgesprächesfestgelegt, kann aber aufgrund der jeweiligen Wetterlage und der voraussichtlichen Entwicklungdurch den Berater verkürzt werden. Sie kann vor Ablauf grundsätzlich bis zu 3 Stunden verlängertwerden. Verlängerungen wie auch Amendierungen werden ebenfalls über Fax dem <strong>SAR</strong>-Kommando übermittelt. Bei Neuausgabe der Flugwetterberatung, spätestens mit Ablauf derverlängerten VOID AFTER - Zeit, ist die Besatzung erneut verpflichtet, den mündlichen Teil derWetterberatung einzuholen. Gleiches gilt für Amendierungen laufender LAF.LAF werden während der Tagflugzeit ausgegeben. Nachts werden Flugstreckenberatungen nurauf Anforderung erstellt.5) Warndienst für den <strong>SAR</strong>-Bereich MÜNSTER270 Folgende Warnkriterien sind festgelegt:Warnkriterien (spezielle Warnungen)Wind> 25 kts bis < 35 kts>= 35 kts bis < 45 kts (einschließlich Sturmwarnung)>= 45 kts bis < 55 ktsBöensprung >= 15 kts (mit Bemerkung über Nässe)GewitterEisglätte bzw. Glatteismit oder ohne Hagel(einschließlich Bewegungsflächen-Warnung)Frostwarnung (gem. BesAnGeoInfoWBw 1-15-300)ExtremfrostTemperatur unter minus 25 Grad Celsius30


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Beginn von Schneefallsofern Schneedeckenausbildung erwartet wirdmit erwarteter Neuschneedecke271 Auf Grundlage dieser Warnkriterien erfolgt die Ausgabe spezieller Warnungen an <strong>SAR</strong>-Kommandos nach Übernahme durch die GeoInfoBzLw. Allgemeine und spezielle Warnungen,herausgegeben von den gem. BesAnGeoInfoWBw 1-15-300 zuständigen Stellen,• werden im Zeitraum der Zuständigkeit der GeoInfoBzLw an die betroffenen <strong>SAR</strong>-Kommandosweitergeleitet,• werden wörtlich in der FADL 54 ETGL, Teil 2, unter Remarks übernommen und verbreitet,• werden in die LAF der betreffenden <strong>SAR</strong>-Kommandos eingearbeitet und per Fax verteilt.6) Ausfall272 Bei Ausfall der GeoInfoBZLw übernimmt die Zentrale GeoInfoBSt des Heeres(ZGeoInfoBStH) KOBLENZ die Einsatzunterstützung der <strong>SAR</strong>-Mittel im <strong>SAR</strong>-Bereich MÜNSTER.Telefon: 0261 - 896 - 2288FspNBw: 90 - 4400 - 2288Fax - 2285d) Rundfunk, Fernsehen und Presse273 Bei länger andauernden Suchen nach vermissten Lfz, etwa bei Suchen im unwegsamenGelände, können entscheidende Hinweise über das vermisste Lfz durch die Bevölkerung gegebenwerden. Das Einschalten der öffentlichen Kommunikationsmittel wie Fernsehen, Rundfunk undPresse kann sich bei solchen Suchen als zweckmäßig erweisen. Hilfeersuchen zur Ausstrahlungim Rundfunk sind über die betreffenden Bereichssuchstellen der Länder zu stellen.Suchmeldungen über das Deutsche Fernsehen (ARD und ZDF) sind über die Polizeibehörde<strong>Land</strong>eskriminalamt (LKA) HAMBURG, Abteilung Lagedienst (Telefon: 040 <strong>–</strong> 8230) zu beantragen.Suchmeldungen in der Presse sind über das Presse- und Informationszentrum (PIZ) des Heereszu verbreiten.(Muster für Suchmeldungen s. Anlage 13.)31


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)e) Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur274 Die Funkhoheit im Bundesgebiet obliegt der Bundesnetzagentur (BNetzA).Tulpenfeld 453113 BONNIm Rahmen dieser Funkhoheit hat der Prüf- und Messdienst (PMD) u.a. folgende Aufgaben:• die Aussendung der in diesem Gebiet betriebenen Sendefunkstellen zu kontrollieren,• von Sendefunkstellen verursachte Funkstörungen aufzuklären und Maßnahmen für dieBeseitigung der Störung einzuleiten.275 Der PMD verfügt über ortsfeste und bewegliche Peileinrichtungen. Die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> kannbei Aussendung auf 121,5 MHz und 243,0 MHz im Luftnotfall und in Fällen, in denen ein Luftnotfallnicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, um Unterstützung beim PMD KREFELDnachsuchen und um Peilung mit ortsfesten Messeinrichtungen und/oder Peilung mit beweglichenMesseinrichtungen bitten. Der Einsatz von beweglichen Messeinrichtungen des PMD ist nur beisolchen <strong>SAR</strong>-Einsätzen in Betracht zu ziehen, wo eigene Mittel dazu nicht in der Lage sind undSignale auf o.a. Frequenzen empfangen werden. Messfahrzeugeinsätze des PMD sind nur unterAnlegung eines strengen Maßstabes anzufordern. Die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> teilt dem PMD denAbschluss von <strong>SAR</strong>-Maßnahmen unverzüglich mit.VI.Kommunikationsverbindungen276 Die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> MÜNSTER ist 24 Stunden besetzt. Zur Alarmierung und Durchführungdes <strong>SAR</strong>-Dienstes verfügt sie über geeignete Kommunikationseinrichtungen.Ein Teil der anfallenden Koordinierungsaufgaben bei einem <strong>SAR</strong>-Einsatz wird über dasFlugsicherungsinformationssystem Bundeswehr (FSInfoSysBw) abgewickelt.a) Fernsprechverbindungen277 Die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> verfügt über eine computergestützte, digitale Fernsprechanlage. Allemilitärischen und zivilen Fernsprechleitungen sind mit einer automatischen Sprachaufzeichnungsanlagegekoppelt, die alle Gespräche dokumentensicher und beweiskräftig aufzeichnet.Die Aufzeichnungen werden jeweils 30 Tage vorgehalten.32


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)278 Mittels ADT-Verbindungen (Automatischer Direktteilnehmer) können auf gesondertreservierten Fernsprechleitungen Teilnehmer gem. Grafik angesprochen werden:<strong>RCC</strong>AUT<strong>RCC</strong>FRAACCBREMENLangenWachleiterDÜSSELDORFLangenWachleiterLANGENACCMÜNCHEN<strong>RCC</strong>POL<strong>RCC</strong>CHE<strong>RCC</strong>BEL<strong>RCC</strong>DAN<strong>SAR</strong> KdoNÖRVENICH<strong>SAR</strong> KdoLANDSBERGKdoHeerDLOGrpFlBtrbGeneralFlugsicherheitBundeswehrGeoInfoBzLw<strong>SAR</strong> - SatTOULOUSE<strong>RCC</strong>CZE<strong>RCC</strong>GBR<strong>RCC</strong>NLD<strong>SAR</strong> KdoHOLZDORF<strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>MÜNSTERDGzRSBREMEN<strong>RCC</strong> GLÜCKS-BURGFüZNatLVDuty ContollerDB TelekomBw-NetzeSVSLegende: ADT = Sonstige =SVS = Sprachvermittlungssystem279 Sonstige Fernsprechverbindungen der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>:Alle benötigten Rufnummern in den Netzen• öffentliches Fernsprechnetz• FspNBw• SVSsind in der EDV gespeichert und können über Monitor/‘Mouseclick’ angewählt werden.33


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)b) Rufnummern der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> MÜNSTER280 FspNBwKennzahl 3323Leiter <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> 4332Gefstd <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> 4381281 Öffentliches FernsprechnetzTelefon: 0251 - 135757 (Tonbandaufzeichnung)Falls die Rufnummer belegt ist, erfolgt eine automatische Umschaltung auf weitere Leitungen.0251 - 936 - 4381Fax 0251 - 135759c) Weitere Kommunikationsanbindungen282 Die <strong>SAR</strong> <strong>Leitstelle</strong> ist über E-Mail bzw. Kommunikationsverbund Lotus Notes Bw erreichbarunter folgenden Adressen:E-Mail: <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>-<strong>Land</strong>@Bundeswehr.orgLotus Notes: <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>-<strong>Land</strong>283 Die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> ist als Endstelle an das FSInfoSysBw angeschlossen. Unter derAeronautical Fixed Telecomunication Network (AFTN) Anschrift ETRAYCYX kann sie von jedemmilitärischen und zivilen AFTN - Anschluss angeschrieben werden.284 Die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> MÜNSTER ist über den Telefax-Anschluss 0251 - 135759 über dasöffentliche Fernsprechnetz ständig erreichbar.d) Sprechfunkverbindungen285 Zur Einsatzführung der <strong>SAR</strong>-Lfz verfügt die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> über ein flächendeckendesFlugfunknetz (VHF/UHF) mit 33 Funkstationen (s. Anlage 4). Im Sonderfall bedient sich die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> der Leitfunkstelle MÜNSTER für den HF-Betrieb. Eine weitere Möglichkeit ist dieEinsatzführung über NATO-E3A (NAEW) als Relaisstation (AUTOCAT-Verfahren).286 Die Arbeitsfrequenz des <strong>SAR</strong>-Flugfunknetzes lautet 123,1 MHz. Jede der 33 Sende-/Empfangsstationen kann auf eine individuelle Frequenz im VHF- und UHF-Bereich geschaltet34


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)werden. Im <strong>SAR</strong>-Einsatz können grundsätzlich alle veröffentlichten Frequenzen verwendetwerden. Die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> legt im Allgemeinen eine oder mehrere Einsatzfrequenzen fest undübermittelt sie mit dem Einsatzbefehl. Darüber hinaus sind spezielle Frequenzen für <strong>SAR</strong>-Einsätzeund -Übungen in der VorlAnMil<strong>SAR</strong>-Bw festgelegt.287 Die Rufzeichen im <strong>SAR</strong>-Dienst sind in der MILAIP Germany Gen 3.6 festgelegt. DieRufzeichen im Sprechfunkverkehr zwischen Behörden und Organisationen und dem <strong>SAR</strong>-Dienstsind in der VorlAnMil<strong>SAR</strong>-Bw festgelegt.288 Das <strong>SAR</strong> Flugfunknetz wird durch die Luftwaffe betrieben und dem <strong>SAR</strong>-Dienst des Heereszur Nutzung bereitgestellt. Technischen Störungen/Ausfällen sind FüZNatLV EinsGrp SSZ unteru.a. Kontaktdaten zu melden. Die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der Störung/desAusfalls werden von dort eingeleitet und gesteuert.FüZNatLV EinsGrp SSZTel.: 90-3453-3033LoNo: FüZNatLVSSZ35


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Kapitel 3Durchführung von <strong>SAR</strong>-Aktionen gem. ICAOI. Alarmierung301 Grundsätzlich kann jede Dienststelle oder Person, die Kenntnis von der Notsituation einesLfz hat, den <strong>SAR</strong>-Dienst informieren oder alarmieren. Zuständig für die Alarmierung beiLuftnotfällen ist jedoch der Flugalarmdienst. Dieser benachrichtigt die für die Durchführung des<strong>SAR</strong>-Dienstes für Lfz zuständigen Stellen. Der Flugalarmdienst wird für alle Flüge gestellt, für dieein Flugplan abgegeben wurde.302 Anderweitig bekannt gewordene Flüge sind Flüge, über deren Verbleib Dritte beiBezirkskontrollstellen der DFS nachforschen oder über die den Bezirkskontrollstellen der DFSHinweise vorliegen, dass sie Maßnahmen des <strong>SAR</strong>-Dienstes benötigen.303 Wird ein <strong>SAR</strong>-Kommando durch Bundeswehrdienststellen, Behörden oder Zivilpersonendirekt alarmiert, nimmt die Besatzung vorsorglich Personalien, Telefonnummer, Dienststelle sowieArt des Notfalls auf, verweist den Bedarfsträger jedoch grundsätzlich an das zuständige <strong>RCC</strong>.Zusätzlich ist das <strong>RCC</strong> über die eingegangene Notmeldung unverzüglich zu unterrichten.304 Alarmierungsmeldungen werden gem. Besonderer Anweisung für die militärischeFlugsicherung (BesAnMilFS) 3-100 Abschnitt 3 Nr. 320 ff (Flugsicherheits-/Alarmierungsmeldungen) verfasst und übermittelt.Bei Unvollständigkeit der Meldung sind die fehlenden Punkte zu erfragen.305 Fernmündliche Alarmierungen sind auf dem Formblatt "Alarmierungsmeldung"aufzunehmen. In Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen können auch besonders vereinbarteFormblätter verwendet werden (s. Anlage 12). Bei Hinweisen aus der Bevölkerung sind dieAngaben gem. Formblatt Anlage 12 Nr. 7 abzufragen. Bei erforderlichen Weiterleitungen vonAlarmierungsmeldungen sind alle auf den Formblättern notierten Einzelheiten zu übermitteln. Beider Zusammenarbeit mit ausländischen <strong>RCC</strong>’s kann das Formblatt Support Request neighbour<strong>RCC</strong>’s verwendet werden (s. Anlage 12 Nr. 9)306 Im Flugsicherungsalarmdienst wird nach der BesAnMilFS 3-100 verfahren. FernschriftlicheAlarmierungen sind auf das Formblatt Alarmierungsmeldung zu übertragen.36


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Gibt die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> ihrerseits eine Alarmierungsmeldung im Einvernehmen mit der zuständigenBezirkskontrollstellen heraus, werden folgende Anschriften verwandt.ETKAGSLAETKAGSLBETKAGSLCETKAGSLDETKAGSLEETKAGSLFMilitärflugplätze im NordbereichMilitärflugplätze im SüdbereichMilitärflugplätze im OstbereichInternationale Zivilplätze im NordenInternationale Zivilplätze im SüdenInternationale Zivilplätze im OstenFIRs: BREMENLANGENMÜNCHENEDWWZRZXEDGGZRZXEDMMZRZXATTN WACHLEITER (als erstes im Text)Je nach Lage können auch gezielte Alarmierungsmeldungen an einzelne Plätze unter Weglassungder Sammelanschrift verteilt werden.Der Fernschreibverkehr mit dem benachbarten Ausland erfolgt über das zuständige <strong>RCC</strong>.II.Alarmstufen307 Für den zivilen und militärischen Luftverkehr über dem Hoheitsgebiet der BundesrepublikDeutschland gelten folgende Alarmstufen:a) Ungewissheitsstufe "INCERFA"308 Die Ungewissheitsstufe „INCERFA“ (uncertainty phase) liegt vor:• wenn innerhalb von 30 Minuten nach der Zeit, zu der eine Nachricht hätte eingehen müssen,oder nach der Zeit, zu der ein erfolgloser Versuch zur Aufnahme der Funkverbindung miteinem solchen Lfz zuerst erfolgte, noch keine Nachricht von dem Lfz aufgenommen wurde, jenachdem, welcher Zeitpunkt weiter zurückliegt, oder• wenn das Lfz innerhalb von 30 Minuten nach der zuletzt angegebenen oder von denBezirkskontrollstellen errechneten voraussichtlichen Überflugzeit über dem Festpunkt (ETO)noch nicht angekommen ist (je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt), oder37


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)• wenn ein Lfz eine <strong>Land</strong>ung beabsichtigt und innerhalb von 30 Minuten nach dervoraussichtlichen <strong>Land</strong>ezeit (ETA) noch nicht gelandet ist, es sei denn, es bestehen keineBedenken wegen der Sicherheit des Lfz und seiner Insassen, oder• wenn ein Notsignal empfangen wird, aber keine aktuelle Notsituation vorliegt.b) Bereitschaftsstufe "ALERFA"309 Die Bereitschaftsstufe „ALERFA“ (alert phase) liegt vor:• wenn weitere, nach der Ungewissheitsstufe unternommene Versuche zur Aufnahme derFunkverbindung oder Nachforschungen bei anderen zuständigen Stellen keine Nachrichtenüber das Lfz erbracht haben, oder• wenn ein Lfz zur <strong>Land</strong>ung freigegeben und innerhalb von 5 Minuten nach der voraussichtlichen<strong>Land</strong>ezeit weder gelandet ist noch eine Verbindung mit ihm wiederhergestellt werden konnte,oder• wenn Nachrichten vorliegen, nach denen die Betriebssicherheit des Lfz beeinträchtigt, eineNotlandung aber nicht wahrscheinlich ist, es sei denn, dass aufgrund bekannter Tatsachenkeine Befürchtungen für die Sicherheit des Lfz und seiner Insassen bestehen, oder• wenn bekannt ist oder angenommen wird, dass ein Lfz widerrechtlichen Einwirkungenunterworfen ist, oder• wenn ein Notsignal weiter empfangen wird, aber nicht zugeordnet werden kann.c) Notstufe "DETRESFA"310 Die Notstufe „DETREFA“ (distress phase) liegt vor:• wenn nach der Bereitschaftsstufe weitere erfolglose Versuche, die Verbindung mit dem Lfzaufzunehmen sowie ausgedehnte und ebenfalls erfolglose Anfragen auf die Wahrscheinlichkeithindeuten, dass das Lfz in Not ist, oder• wenn der Kraftstoffvorrat des Lfz als verbraucht angesehen werden muss oder alsunzureichend, um noch einen Flugplatz/<strong>Land</strong>eplatz sicher zu erreichen, oder• wenn Nachrichten vorliegen oder mit einiger Sicherheit feststeht, dass das Lfz eine Notlandungdurchführt oder durchgeführt hat, es sei denn, es besteht weitgehende Gewissheit, dass sichdas Lfz und seine Insassen nicht in schwerer und unmittelbarer Gefahr befinden und nichtunverzüglich Hilfe benötigen, oder• wenn ein Notsignal bestätigt wurde, aber die Quelle noch nicht gefunden wurde.38


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)d) Festlegung der Alarmstufen311 Die Festlegung der Alarmstufen trifft die auslösende Bezirkskontrollstelle der DFS. Ist dieMeldung nicht von der DFS eingegangen, legt die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> - sofern die Umstände esrechtfertigen - die Alarmstufe fest und übermittelt diese der zuständigen Bezirkskontrollstelle.III.Maßnahmen der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> bei Alarmierungsmeldungena) Maßnahmen bei Eingang einer INCERFA-Meldung312 In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Bezirkskontrollstelle und unter Ausnutzungaller Fernmeldeverbindungen werden Nachforschungen über den Verbleib und die näherenUmstände eines überfälligen Lfz angestellt. Lagedarstellung und Beurteilung:• Überprüfung des Abflug-, Ankunfts- und ggf. Ausweichplatzes,• Festlegung des Kurses auf der Arbeitskarte,• Markierung aller entlang der Flugroute in Frage kommenden Ausweichflugplätze,• Sammlung und Auswertung der eingehenden Nachrichten, um ein möglichst lückenloses Bildüber Flugweg und Ausrüstung des Lfz und über seine Besatzung zu erhalten.313 Nach Ermessen der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> werden bereits <strong>SAR</strong>-Einheiten oder benachbarte <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>n vorsorglich benachrichtigt. Festlegung einer höheren Alarmstufe, sofern die Umständees erfordern (in Absprache mit der zuständigen Bezirkskontrollstelle).b) Maßnahmen bei Eingang einer ALERFA-Meldung314 Erfolgt die Auslösung der Alarmstufe ALERFA, ohne dass vorher INCERFA ausgelöst wurde,sind die Maßnahmen der INCERFA zusätzlich durchzuführen. Die Nachforschungen werdenbesonders bei den Stellen, welche die Bezirkskontrollstelle überprüft hat, in verstärktem Maßefortgesetzt. Genaue Wetterübersicht für das voraussichtliche Suchgebiet wird eingeholt.Suchplanung:• Vorbereitung der Suche (Strecken-, Flächen- und sonstige Suche),• Voralarmierung geeigneter <strong>SAR</strong>-Mittel,• bei Nacht gegebenenfalls Anforderung von Bodensuchtrupps,• ggf. Verlegung von <strong>SAR</strong>-Mitteln auf einen Einsatzflugplatz, von dem aus zur Suche gestartetwird.39


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)315 Ggf. benachbarte <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>n unterrichten oder um Unterstützung ersuchen. BeiFlugunfällen in einer Identifizierungszone ist das zuständige Combined Air Operation Center zuinformieren. Ggf. Ausdehnung der Nachforschungen auf die BSSt. RQS Meldung (BesAnMilFS 3-100 Nr. 321.42) an Aerodrome of Departure absetzen, um alle Angaben des Flugplans zuerfragen.c) Maßnahmen bei Eingang einer DETRESFA-Meldung316 Erfolgt die Auslösung der Alarmstufe DETRESFA, ohne dass vorher eine INCERFA undALERFA ausgelöst wurde, sind zusätzlich die Maßnahmen der INCERFA und ALERFAdurchzuführen. Entschlussfassung über Art und Umfang der Suche:• Erteilung von Einsatzbefehlen an die erforderlichen <strong>SAR</strong>-Mittel unter Berücksichtigung derletzten Erkenntnisse,• <strong>SAR</strong>-Einrichtungen, die nicht der Bundeswehr unterstellt sind, sind um Unterstützung zu bitten,• Benachbarte <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>n sind zu unterrichten, soweit noch nicht erfolgt, und ggf. umUnterstützung ersuchen,• Erstreckt sich das Suchgebiet auf Gefahrengebiete, so ist bei den zuständigen Dienststellen(siehe Luftfahrthandbuch Teil ENR-5) die Einstellung der die <strong>SAR</strong>-Aktion gefährdendenAktivitäten zu veranlassen,• Bei der zuständigen Bezirkskontrollstelle ggf. die Freihaltung eines bestimmten Luftraums imSuchgebiet beantragen (NOTAM),• Koordinierung des <strong>SAR</strong>-Einsatzes mit allen beteiligten <strong>SAR</strong>-Einrichtungen,• Ggf. Einsatz eines OSC oder eines Lfz als Relais-Station.317 Unterrichtung der Dienststellen, die über den Verlauf der <strong>SAR</strong>-Aktion informiert sein müssen,sobald die Lage dieses zulässt. Vorkehrungen für Ablösung oder Verstärkung der Einsatzmittel beilänger dauernden Suchaktionen. Unterrichtung der für die Untersuchung des Unfalls zuständigenStellen. Bei militärischen Lfz Benachrichtigung des Lfz-Halters (Halter ziviler Lfz werden von derDFS bzw. der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung informiert). Mit der Durchführung der Sucheist sofort zu beginnen, wobei die Verhältnismäßigkeit der Mittel Berücksichtigung finden muss.40


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)IV.Suchplanunga) Bestimmung des wahrscheinlichen Absturzgebiets (probability area)318 Nachfolgende Entscheidungshilfen dienen als Anhalt, wenn außer Start- und Zielflugplatzkeine weiteren Informationen vorliegen:• 50 % der gefundenen Lfz befanden sich 2,5 NM links oder rechts des Kurses,• 1,5 % der gefundenen Lfz befanden sich mehr als 15 NM links oder rechts des Kurses,• 71 % verunglückten aufgrund schlechter Wetterbedingungen und• 41 % verunglückten in hügeligem/bergigem Gelände.• Im ersten Viertel der Route verunglückten 38 %,• im zweiten Viertel 27 %,• im dritten Viertel 6 % und• im letzten Viertel 29 % der Lfz.319 Die Festlegung des Gebiets, in dem das vermisste Lfz mit größter Wahrscheinlichkeitabgestürzt ist (probability area (prob area)), orientiert sich am Entwurf des ATP 10 Chapter 6Section II und International Aeronautical and Maritime <strong>SAR</strong> Manual Vol II Appendix N.41


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Probability Area42


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)320 Ist das durch die Länge der Flugstrecke sich ergebende Gebiet (prob area) mit den zurVerfügung stehenden Kräften innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht absuchbar, musseine Bewertung mit Prioritätenfestlegung erfolgen. Wetter, Geländebeschaffenheit, Güte undUmfang der eigenen Informationen sowie Genauigkeit der zuletzt bekannten Position sind bei derFestlegung von Gebieten mit entsprechender Priorität zu berücksichtigen. Ungenauigkeiten vonRadarpositionen und <strong>SAR</strong>-Satelliteninformationen werden durch ein kreisförmiges Gebiet von 10NM Durchmesser kompensiert, die eines Anflugradars bereits bei 5 NM Durchmesser.Positionsangaben eines nach Sichtflug fliegenden zivilen Sportfliegers sollten durch einkreisförmiges Gebiet mit mindestens 20 NM Durchmesser berücksichtigt werden.b) Beeinflussende Faktoren321 Die Planung von Suchverfahren ist in der ATP 10 beschrieben. Dabei sind Wetter, Tageszeit,Oberflächenstruktur des Gebiets, Art und Erkennbarkeit des zu suchenden Objekts,Leistungsfähigkeit des <strong>SAR</strong>-Mittels, psychische und physische Grenzen der <strong>SAR</strong>-Besatzung(4 Stunden Suchzeit ist nicht zu überschreiten), Notausrüstung des zu suchenden Objekts sowienachfolgende Faktoren zu berücksichtigen.1) Zeitfaktor322 Überlebenschance bei den herrschenden Wetterbedingungen, verbleibende Zeit bisSonnenuntergang, Größe des Suchgebiets und Anzahl der <strong>SAR</strong>-Mittel sind Faktoren, die bei derZeitbedarfskalkulation entscheidenden Einfluss haben.(Entscheidungshilfediagramm s. Anlage 14 Nr. 1.)(Flächen-/Zeittabelle s. Anlage 14 Nr. 2.)2) Geschwindigkeit des Suchluftfahrzeugs323 Die Geschwindigkeit kann nicht verbindlich festgelegt werden.Über offenem, leicht hügeligem Gelände ist bei der Suche nach einem mittelgroßen Objekt einemittlere Suchgeschwindigkeit von 60 bis 80 Kts GS für einen Hubschrauber angemessen. Überdicht bewaldetem Gelände oder im Gebirge sind 40 Kts GS schon die maximale Geschwindigkeit.Über unübersichtlichem/bewaldetem Gelände kann eine sinnvolle Suche oft nur mitSchwebefluggeschwindigkeit (bis 10 Kts GS) durchgeführt werden.43


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)3) Suchhöhe324 Bei der Festlegung der Suchhöhe sollte von folgenden Richtwerten ausgegangen werden:Höhe (ft)Geländebeschaffenheit


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)328 Bei Suchen wird mit einem Faktor von 1 oder größer gearbeitet, das bedeutet, dass dieEntdeckungswahrscheinlichkeit (probability of detection) 78 % oder höher ist. In Gebieten mithoher Priorität sollte die Entdeckungswahrscheinlichkeit immer über 78 % liegen, was bedeutet,dass (S) geringer sein muss als (W) (Tabelle über die Entdeckungswahrscheinlichkeit s. Anlage 14Nr. 3).329 Die Fallschirmdrift ist mit Hilfe der Fallschirmdrift-Tabelle in Anlage 14 Nr. 4 zu berechnen.Öffnungshöhen und Sinkgeschwindigkeiten der gebräuchlichen automatischen Fallschirmebetragen:Operator Öffnungshöhe (MSL) Sinkgeschwindigkeit- Luftwaffe DEU10.000’ (16.400’) 7,5 m/sec(auf bestimmten Flugrouten)- Luftwaffe DEU PA 200 16.400’ 7,5 m/sec- Luftwaffe DEU EF 200015.000` 7,0 m/sec(Schirm steuerbar)- United States Air Force 14.000’ 6,0 m/sec- Royal Air Force GBR10.000’ 6,0 m/sec(PA 200 Schirm steuerbar)- FRA Air Force 10.000’ 7,0 m/sec- BEL Air Force Mirage- BEL Air Force F 1611.500’15.000’7,0 m/sec7,0 m/sec- Royal Air Force NLD 14.000’ 7,0 m/sec330 Öffnungshöhe minus Geländehöhe ergibt die Höhe über Grund, mit der in der Tabellegearbeitet wird. Für die Berechnung der Fallschirmdrift ist der Mittelwind zwischen Öffnungshöheund Geländehöhe bei der GeoInfoBzLw MÜNSTER einzuholen.Die Einstellung des Schleudersitzes ist dem Flugauftrag bzw. der L-Akte des Lfz zu entnehmen.45


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)331 Bei den Suchverfahren TSN, PS und S können alle fehlenden Werte nach folgendenFormeln berechnet werden:A = SuchgebietA = T × S × V × XT = SuchzeitV = SuchgeschwindigkeitTA=S × V × XVA=S × T × XS = TrackspacingX = Anzahl der vorhandenen H/SAS =T × V × XXA=S × V × TBeispiel:1400 NM² sind abzusuchen4 Stunden stehen zur Verfügung1.5 NM Flugwegabstand60 Kts GSX1400=15 , × 4 × 60X = 3,89= 4 H/S sind zur Suche einzusetzen332 Übersicht über die Markierung der Fallschirme:Weiß Orange Braun Oliv Grün RotLuftwaffe DEU Alle Lfz X X X X X XUnited States Air Force Alle Lfz X XRoyal Air Force GBR Alle Lfz XFRA Air Force Alle Lfz X XRoyal Air Force NLD Alle Lfz X X XBEL Air Force Mirage/F 16 X X Xc) Sicht - Suchverfahren333 Die nachfolgend beschriebenen Suchverfahren sind Muster, die theoretisch einen optimalenSucherfolg garantieren. Sie sind Grundlagen für Planung und einheitliche Befehlsgebung. Eskönnen sich auch andere, speziell für einen bestimmten Einzelfall besser geeignetenSuchverfahren als zweckmäßiger erweisen. Die für den jeweiligen Einzelfall anzuwendendenSuchverfahren ergeben sich aus der Lagebeurteilung und sind von der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> festzulegen.46


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)1) Trackline Search <strong>–</strong> Non Return - TSNBA- - - Flugweg des vermissten LfzFlugweg des SuchflugzeugesC334 Dieses Verfahren wird alsErstmaßnahme angewendet, wenn ein Lfzals vermisst gilt. Es basiert auf derVermutung, dass das Lfz auf demvorgesehenen Flugweg bzw. inunmittelbarer Nähe notgelandet,notgewassert oder abgestürzt ist.Bemerkung:Die erste Suche erfolgt auf dem Kurs des vermissten Lfz, in dessen Flugrichtung oder in entgegengesetzter Richtung, je nach Standort des <strong>SAR</strong>-Suchluftfahrzeugs (auch für Suchen bei Nacht mitelektronischen Hilfsmitteln anwendbar). Bleibt diese Suche erfolglos, kann zum vollen TSNübergegangen werden, indem ein Streifen von je 5 NM beiderseits des beabsichtigten Flugwegesabgesucht wird. Nach Erhalt entsprechender zusätzlicher Informationen vergrößern sich dieFlächensuchen oder es erfolgt eine Begrenzung des Suchgebietes.2) Trackline Search, Return <strong>–</strong> TSRABC335 Dieses Verfahren wirdangewendet, wenn dieEntfernung A - C sehr langund die verfügbare Zeitbegrenzt ist.- - - Flugweg des vermissten LfzFlugweg des Suchflugzeuges3) Parallel Sweep Search - PS336 Dieses Verfahren wird angewendet:• bei großen, ebenen Suchgebieten,• wenn keine exakten Hinweise auf die Unfallstelle vorliegen,• wenn eine gleichmäßige Gebietsabdeckung erzielt werden soll.47


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Die Grenzen der Suchgebiete sollen anhand natürlicher Gegebenheiten (Orte, Straßen,Eisenbahnlinien, Wasserläufe usw.) festgelegt werden, um dem Suchluftfahrzeug dieEigennavigation so leicht wie möglich zu machen.FlussEisenbahnEisenbahnAutobahnFluss4) Creeping Line Search - CS337 Dieses Verfahren wird angewendet, wenn• das Suchgebiet schmal ist,• das zu suchende Objekt wahrscheinlich nicht auf oder in unmittelbarer Nähe desvorgesehenen Flugwegs vermutet wird,• die sofortige Abdeckung des höchstwahrscheinlichen Absturzgebiets erforderlich ist,• ein T aus bestimmten Gründen unzweckmäßig ist.Flugweg des vermissten LfzFlugweg des Suchflugzeuges48


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)5) Creeping Line Search Co-Ordinated - CSC338 Dieses Verfahren ist ein CS auf See, bei dem ein Suchschiff auf dem vorgesehenen Flugwegentlang fährt und das <strong>SAR</strong>-Lfz bei der Navigation unterstützt.ABFlugweg des vermissten LfzFlugweg des Suchflugzeuges6) Expanding Square Search - SSStartStartSSSuchbereich339 Dieses Verfahren wird angewendet,wenn Anhaltspunkte vorliegen, die auf einebestimmte Position des zu suchendenObjekts hindeuten. Es kann sowohl nachlinks wie auch nach rechts geflogen werden.Eine zuverlässige Gebietsabdeckung setzt,insbesondere bei zunehmenden Windstärken,intensive terrestrische Navigationund exakte Einhaltung des Flugwegs voraus.Eine zweite Suche (S) kann, falls erforderlich,nach u.a. Muster um 45° gedreht erfolgen(siehe hierzu ICAO-DOC 7333 Part 2, Seite 2- 46 Fig. 4 - 16).49


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)7) Sector Search - VS340 Dieses Verfahren wird angewendet, wenn• Anhaltspunkte vorliegen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine bestimmte Position des zusuchenden Objekts hindeuten,• der Mittelpunkt für dieses Suchverfahren durch terrestrische Navigation oder andere Hilfsmittelfestgelegt werden kann.Einflug zur 2. Suche(falls erforderlich)R½ S½ SEine zuverlässige Gebietsabdeckung setzt,insbesondere bei zunehmenden Windstärken,intensive terrestrische Navigationund exakte Einhaltung des Flugwegsvoraus.Der Sektor-Winkel beträgt grundsätzlich30°, der Radius wird durch das <strong>RCC</strong>festgelegt.8) Contour Search - OS341 Dieses Verfahren wird über einem Gelände mit starken Höhenunterschieden angewendet.50


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Das Lfz beginnt die Suche an der Spitze des Berges, indem es ihn in dieser Höhe vollständigumkreist. Danach sinkt das Luftfahrzeug 100 bis 200 ft, während es eine 360° Schleife entgegender Suchrichtung fliegt, umrundet dann den Berg erneut und wiederholt dieses Manöver so oft wienotwendig. Als Alternativlösung kann die Suche mit einer ähnlichen Sinkrate spiralförmig um denBerg durchgeführt werden. Wenn die Umstände es günstiger erscheinen lassen, kann die Sucheauch am Fuße des Berges beginnen und im Steigflug nach o.a. Methoden verfahren werden.Wenn der Berg zu groß ist oder aus anderen Gründen nicht umflogen werden kann, soll die Suchean einer Seite des Berges in gleichen Intervallen durchgeführt werden.Dieses Verfahren setzt voraus:• Erfahrung im Gebirgsflug,• Benutzung spezieller Karten,• erhöhte Aufmerksamkeit und Hindernisbeobachtung,• ständige Beobachtung der Wetterverhältnisse und Windstärken.9) Homing Pattern <strong>–</strong> H (UHF-Guard 243,0 MHz)342 Dieses Verfahren wird angewendet, wenn zu vermuten ist, dass das zu suchende Objektsich auf einer UHF-Frequenz bemerkbar machen kann. Da nicht immer vom Beginn der Suche miteiner elektronischen Anzeige gerechnet werden kann, ist für die Anfangsuche grundsätzlich ein"Sichtsuchverfahren" zu befehlen, wobei zur Festlegung des Patterns Navigationshilfen und/oderRadarführung genutzt werden sollten.Anmerkung: Der Crash-Recorder des PA 200 Tornado und EF 2000 (Eurofighter) senden auf derFrequenz 243,5 MHz.d) Elektronische Suchverfahren1) Lfz mit „Homing-Einrichtung“343 Eine Ton- und Nadel-Anzeige kann bereits im Anflug auf das zugewiesene Suchgebieterfolgen. Sobald eine zuverlässige Nadel-Anzeige vorhanden ist, erfolgt ein direkter Anflug auf denNotsender. Solange jedoch noch keine zuverlässige Nadel-Anzeige vorliegt, wird das festgelegteSichtsuchverfahren fortgesetzt. Über flachem, hindernisfreiem Gelände und über See kann bereitsin größeren Entfernungen eine zuverlässige Anzeige erwartet werden. Über hindernisreichem undbergigem Gelände dagegen muss damit gerechnet werden, dass eine zuverlässige Anzeige u.U.erst in unmittelbarer Nähe des Notsenders möglich ist. Wenn Wetter und andere Faktoren eszulassen, sollte eine Flughöhe gewählt werden, die eine maximale Empfangsleistung erwartenlässt.51


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Bei der Festlegung des Track-Spacing sollten folgende Richtwerte nicht überschritten werden:ALT (ft) (NM) LAND (NM) SEA1.000 10 105.000 20 608.000 30 8010.000 40 1002) Lfz ohne „Homing-Einrichtung“344 Folgendes Verfahren, auch bei Tonempfang VHF 121,5 MHz, wird angewendet, wenn keineNadel-Anzeige, jedoch ein Tonempfang möglich ist. Dabei dient die Lautstärke des Tones alsGrundlage für die zu fliegenden Kurse.Verfahren 1 „Map-assisted aural electronic Search“Die einzelnen Tracks sind mit gleichbleibender Höhe zu fliegen. Durch Reduzierung des VolumensVHF können die Tracks (Reichweite des Notsenders) verkürzt werden.Einflugrichtung des Lfzin das SuchgebietMögliche Richtung zum NotsenderProcedure TurnNotfunksender½ Entfernung zurückPosition jeweilsgleicher LautstärkeProcedure Turnund SinkflugReichweite desNotfunksenders52


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Verfahren 2 „Time-assisted aural electronic Search“Dieses 2. Verfahren wird angewendet, wenn aus Wettergründen oder Flugsicherungsgründen(IMC oder VFR on top) mit gleichbleibender Höhe für das gesamte Verfahren geflogen werdenkann.NotsenderSVSESVSESE = SignalempfangSV = SignalverlustNähere Angaben zu den Verfahren siehe IAM<strong>SAR</strong> MANUAL VOL. II Chapter 5 und ATP 10Chapter 6.3) Elektronische Suche in IMC oder VMC-on-top (VHF/UHF Guard 121,5/243,0)3 Min.NotsenderAnflugweg desSuch-Lfz3 Min.Procedure Turn3 Min.Ausflug345 Dieses Verfahren wird angewendet,wenn eine Sichtsuche mit ständiger Bodensichtnicht möglich ist. Es ist in engerZusammenarbeit mit der zuständigenBezirkskontrollstelle durchzuführen. Dabeisollten die Grenzen des Suchgebiets durchRadionavigations-Hilfsmittel festlegbar seinbzw. mit dem führenden Radarlotsen festgelegtwerden. Beim ersten Stationsüberflug wird diePosition festgestellt (Kreuzpeilung, Radar).Danach wird 3 min OUTBOUND geflogen, einProcedure-Turn durchgeführt und zumNotsender zurückgeflogen. Beim zweitenÜberflug wird das IFF/SIF-Gerät auf Mode 3,Code 77, geschaltet.Über die umlaufende Nadel 90° zumvorherigen Kurs 3 Min OUTBOUND geflogen53


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)und nach einem Procedure-Turn zum Notsender zurückgekehrt. Zusätzlich zur ständigenVerbindung mit der zuständigen Bezirkskontrollstelle versucht die Besatzung, Kontakt mit dem/denÜberlebenden auf der Notfrequenz selbst aufzunehmen.e) Suche bei Nacht1) Elektronische Suche bei Nacht346 Elektronische Suchen bei Nacht werden gem. dem unter Ziffer 345 beschriebenemVerfahren durchgeführt. Dieses stellt zurzeit eine erfolgversprechende Möglichkeit dar, Suchen beiNacht durchzuführen.2) Sichtsuche bei Nacht347 Die elektronische Suche bei Nacht kann durch Sichtsuchen ergänzt/ersetzt werden. EinErfolg ist zu erwarten, wenn vorausgesetzt werden kann, dass mögliche Überlebende mitpyrotechnischen Mitteln ausgestattet sind (siehe ATP 10 Seite 6-57 und IAM<strong>SAR</strong> MANUALVOLUME II Chapter 5 Seite 5-18). Dabei ist zu beachten, dass mögliche Überlebende versuchenkönnen, durch andere Mittel (z.B. Feuer) auf sich aufmerksam zu machen. Komplexe Sichtsuchensind zurzeit wegen fehlender geeigneter Bordnavigationsgeräte bei Nacht nur eingeschränktmöglich. Der Einsatz von Bildverstärkerbrillen ist bei entsprechenden Wetterbedingungen undunter Inkaufnahme von Zeitverlusten (Zusammenstellung der Besatzung, langer Anflugweg) nurbedingt möglich. Eine Führung von Bodensuchtruppen aus der Luft kommt nur in Frage, wenn dieeigene Position des Hubschraubers zweifelsfrei feststellbar ist und Funksprechverkehr möglich ist,um die Bodensuchtruppen an den Unfallort heranführen zu können.V. Suchdurchführunga) Suche aus der Luft348 Wenn das vermisste Lfz mit einem Notsender ausgerüstet ist, ist umgehend eineelektronische Suche einzuleiten. Dabei ist zwecks Zeitersparnis zunächst zu prüfen, ob ein bereitsin der Luft befindliches Lfz zur Erstsuche umgeleitet werden kann.349 Ist die elektronische Suche durch ein bereits in der Luft befindliches Lfz nicht möglich, ist zurOrtung des Notsenders das schnellste und/oder dem Notsender nächststationierte <strong>SAR</strong>-Mitteleinzusetzen.54


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Bei Festlegung der Flughöhe ist die Abstrahlungscharakteristik zu berücksichtigen, die imReichweiten-Höhen-Diagramm (s. Anlage 14 Nr. 5) für ebenes und unbewaldetes Geländeablesbar ist. In gebirgigem oder bewaldetem Gebiet kann die Reichweite erheblich geringer sein.350 Suchgebiete werden grundsätzlich von der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> festgelegt. DieSuchgebietsgrenzen ergeben sich entweder aus dem notwendigen Suchverfahren oder ausGeraden zwischen 4 Koordinaten, ferner durch natürliche Gegebenheiten, wie Straßen,Eisenbahnlinien, Flüssen etc. oder unter Zuhilfenahme von Navigationshilfen.Koordinaten werden in der Regel nach dem UTM-System oder in geographischer Breite und Längeübermittelt.351 Die Alarmierung von <strong>SAR</strong>-Hubschraubern ist stets von Anfang an in die Planungeinzubeziehen, auch wenn ihr Einsatz erst zu einem späteren Zeitpunkt zweckmäßig ist.352 Werden bei einer <strong>SAR</strong>-Aktion mehrere Suchluftfahrzeuge eingesetzt, ist in der Planung eineräumliche und/oder zeitliche Staffelung vorzunehmen. Alle Suchluftfahrzeuge erhalten imEinsatzbefehl Informationen über benachbarte Suchgebiete und die darin befindlichen Suchmittel.Zur Führung der Einsatzmittel ist ein OSC einzusetzen. Es sollte eine geeigneteFlugsicherungsstelle oder eine Stelle des EinsFüDstLw um Unterstützung zur Koordinationgebeten werden. Wenn eine Bodenstelle aufgrund der unzureichenden Funkverbindung nicht inder Lage ist, mit den Suchluftfahrzeugen Funkverbindung zu halten, ist ein Relais-Lfz einzusetzen.353 Der Einsatz von <strong>SAR</strong>-Mitteln erfordert u.U. die Freihaltung von Lufträumen. VerbindlicheZusagen sind diesbezüglich jedoch nicht möglich. Für <strong>SAR</strong>-Einsätze kommen gem. BesAnMilFS 3-100 folgende Maßnahmen in Betracht:• Veröffentlichung eines NOTAM Klasse I, in dem auf die <strong>SAR</strong>-Einsätze hingewiesen wird unddie nach Sichtflugregeln fliegenden VLF gebeten werden, den betreffenden Luftraum zumeiden,• Verbreitung der Nachricht im Rahmen des den Bezirkskontrollstellen vorbehaltenenFluginformationsdienstes,• fernmündliche Weiterleitung der Nachricht an die in dem fraglichen Raum gelegenenFlugplätze mit der Bitte, ihre VLF entsprechend zu unterrichten,• Umleitung des nach Instrumentenflugregeln fliegenden Luftverkehrs durch dieBezirkskontrollstellen, soweit dies hinsichtlich der Flughöhen erforderlich wird.354 VFR- Nachteinsätze sind bei den zuständigen Bezirkskontrollstellen anzumelden und mitdiesen zu koordinieren.55


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)355 Zur Rettung und Hilfeleistung können nach Rücksprache mit dem Wachleiter/Schichtführerder <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> in begründeten Einzelfällen Personen als Passagiere mitgenommen werden,wenn deren Mithilfe zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leib und Leben vonMenschen oder zum Schutz von bedeutenden Sachwerten zwingend erforderlich ist. Fernerkönnen solche Personen, zu deren Pflichten die Sicherung von Tatbeständen bei Unfällen gehört,zur Erfüllung dieser Pflichten dann mitgenommen werden, wenn die Hilfeleistung oder derRettungseinsatz dadurch keine Verzögerung oder sonstige Beeinträchtigung erleidet. DieMitfluggenehmigung gilt für o.a. Einsätze als erteilt.b) Bodensuche356 In schwer einsehbarem Gelände bzw. bei Wetterlagen, die einen Hubschraubereinsatz nichtzulassen, ist eine Suche mit Bodensuchtruppen einzuleiten. Zur Durchführung der von der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> für erforderlich gehaltenen Maßnahmen werden in Absprache mit der BSSt und LKdodiejenigen bodenständigen Einheiten herangezogen, die aufgrund der Art des Notfalls, dergeographischen Lage, ihres Bereitschaftsstands und ihrer Ausrüstung geeignet erscheinen.357 Der Einsatz von Suchtruppen ist nur vorzusehen, wenn sich das Gebiet des vermeintlichenAbsturzes/Absprungs deutlich eingrenzen lässt. Die Alarmierung der Truppen über dieLKdo/KdoTerrAufgBw muss, bei sich abzeichnendem Einsatzerfordernis, so frühzeitig wie möglicherfolgen, da mit längeren Anlaufzeiten gerechnet werden muss. Zweckmäßig ist immer eineVoralarmierung, sobald sich ein überschaubares Suchgebiet abzeichnet. Die Koordinierung allerMaßnahmen obliegt der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>, insbesondere wenn die Aktionen den örtlichen Rahmender mit der Suche verantwortlich beauftragten Dienststellen überschreiten. Der Leiter derBodensuche muss daher über einen GefStd bzw. Ansprechstelle erreichbar sein und mit der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> telefonisch in Verbindung bleiben.358 Die Alarmierung von zivilen Hilfskräften über die BSSt erfolgt immer dann, wenn der Einsatzvon Bundeswehreinheiten nicht möglich, nicht zweckmäßig oder nicht ausreichend ist. ImGrenzbereich zu Tschechien ist die BPOL zuständig. Im Übrigen gelten die Einsatzgrundsätze wiebei Alarmierung und Einsatz von militärischen Kräften.359 Die ggf. erforderliche bereichsübergreifende Koordination mehrerer BSSt wird durch die<strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> durchgeführt. Überschreiten die einzuleitenden Suchmaßnahmen dieKoordinationsfähigkeit der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>, kann diese einen OSC im Suchgebiet einsetzen, der inZusammenarbeit mit den beteiligten Suchkräften und BSSt die gemeinsamen Suchmaßnahmenkoordiniert.56


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)c) Einsatzführung und -überwachung360 Die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> übt "operational control" aus:• über die ihr ständig unterstellten <strong>SAR</strong>-Mittel 1. Grades und• über die ihr zur Verfügung gestellten <strong>SAR</strong>-Mittel 2. Grades der Bundeswehr für die Dauer desEinsatzes.Für die umfassende Lagebeurteilung und die detaillierte Befehlsgebung ist daher ein geregelterInformationsfluss von Bedeutung.361 Jede Sucheinheit erhält einen detaillierten Suchauftrag in Form eines Einsatzbefehls (EB).Der EB ist nach Durchgabe zu wiederholen. Die Wiederholungszeit ist festzuhalten.362 <strong>SAR</strong>-Einsatzflüge haben Vorrang vor anderen Flügen. Sie erfolgen in der Regel ohneFlugpläne. Die Flugüberwachung erfolgt durch die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>. Sollten Zeit und Umstände eserlauben, ist ein Flugplan abzugeben. Zur Kenntlichmachung und Sicherstellung derVorrangbehandlung sind die Felder des Flugplans wie folgt auszufüllen:Beispiel:Feld 7:Feld 8:Feld 18:- Luftfahrzeugkennung„<strong>SAR</strong> ????“ (???? = Seitennummer)- Flugregeln und Status„V M“ (VFR military)- Andere Angaben„OPR/GAM“ und „STS/<strong>SAR</strong>“Funkrufzeichen: „Rescue (Helicopter) 7094“363 Die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> überwacht alle <strong>SAR</strong>-Einsätze. Alle im <strong>SAR</strong>-Einsatz befindlichen Lfzmüssen ständig über Funk oder, falls das Lfz gelandet ist, über Telefon von der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> zuerreichen sein. Deshalb ist bereits im EB festzulegen, auf welche Weise die Verbindung mit der<strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> zu halten ist. Wird bei einem <strong>SAR</strong>-Einsatz kein Flugplan abgegeben, überwacht die<strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> die Start-/<strong>Land</strong>e- und Flugzeiten und koordiniert diese mit der zuständigenBezirkskontrollstelle.364 Bei Krankentransporten und Rettungseinsätzen, die in der Regel auf Anforderung/mitBeteiligung von zivilen Dienststellen oder Hilfsorganisationen durchgeführt werden, ist mit diesen57


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)die Nutzung örtlicher Frequenzen zu vereinbaren. Diese Frequenzen sind dem VLF mit dem EB zuübermitteln. <strong>SAR</strong>-Hubschrauber halten ständige Hörbereitschaft auf den ihnen zugewiesenenFrequenzen (näheres s. VorlAnMil<strong>SAR</strong>-Bw).365 Bei <strong>SAR</strong>-Einsätzen ist, sofern von Bezirkskontrollstellen nicht anders angeordnet, Mode 1Code 73, Mode 2, Mode 3/A Code 0034 abzustrahlen. <strong>SAR</strong>-Einsätze in diesem Sinne sind alleEinsätze, die mit <strong>SAR</strong>-Mitteln durchgeführt werden und denen ein EB der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> bzw. eineranderen dazu gem. <strong>SAR</strong>-Einsatzplan berechtigten Dienst- oder <strong>Leitstelle</strong> zugrunde liegt.366 Funkverbindung ist (wenn für den jeweiligen Einsatz nicht anders festgelegt) auf derArbeitsfrequenz 123,1 MHz zu halten. Kommt auf dieser Frequenz keine Funkverbindungzustande, kann jede Flugsicherungsstelle oder Stelle des EinsFüDstLw auf den veröffentlichtenFrequenzen angesprochen und als ‘Relais-Station’ fungieren. Dringende Meldungen können auchüber die Notfrequenzen abgesetzt werden. Über die Leitfunkstelle MILTE ist die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> inder Lage, alle mit HF ausgerüsteten Lfz zu erreichen (z.B.: FSM-HS, Transall C-160,PA 200 Tornado). Bei Meldungen, die an die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> weitergeleitet werden sollen, wird derZusatz "Weiterleiten an <strong>RCC</strong>-MÜNSTER" oder "Relay to <strong>RCC</strong> MÜNSTER" verwandt.367 Zu melden sind alle Einzelheiten, die für die Überwachung des Einsatzes notwendig sind,soweit das möglich ist:• Start- und <strong>Land</strong>ezeiten,• Abweichungen von geplanten Start- und <strong>Land</strong>ezeiten von mehr als 10 Minuten,• Ein-/Ausflugzeit in/aus Suchgebieten,• Unzweckmäßigkeit festgelegter Suchdaten,• Auffinden der Unfallstelle/von Überlebenden,• kurzer Situationsbericht,• beabsichtigte bzw. durchgeführte Rettungsmaßnahme(n),• Anforderung zusätzlicher Rettungsmittel (soweit erforderlich),• Wetterverschlechterungen, die den Einsatz verzögern oder undurchführbar machen,• technische Schwierigkeiten/Störungen,• sonstige Gründe, die die reibungslose Durchführung eines Einsatzes beeinträchtigen.d) Einsatzleitung im Suchgebiet (On Scene Coordinator)368 Wenn die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> die <strong>SAR</strong>-Einsatzmittel nicht wirksam führen kann, wird ein OSC mitder Leitung der <strong>SAR</strong>-Operationen im Einsatzgebiet beauftragt.58


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)369 Der OSC ist in der Regel eine geeignete Person an Bord eines Lfz, das sich bereits imEinsatzgebiet befindet oder in das Gebiet entsandt wird. Der OSC kann auch die Einsatzleitungvom Boden aus wahrnehmen, z.B. aus Stellen des EinsFüDstLw, wenn ausreichendeFührungsmittel und Fernmeldeverbindungen vorhanden sind. Dem OSC sind geeignete <strong>SAR</strong>-Mittelzu unterstellen. Ein Wechsel des OSC kann nur durch die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> befohlen werden.370 Die Aufgaben des OSC sind durch die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> bei der Auftragserteilung festzulegen.Unter Berücksichtigung der verfügbaren Führungsmöglichkeiten kann das <strong>RCC</strong> dem OSCfolgende Aufgaben ganz oder teilweise übertragen:• Koordinierung aller im Suchgebiet eingesetzten <strong>SAR</strong>-Kräfte,• Koordinierung des Einsatzes aller seinem Suchgebiet zugeteilten <strong>SAR</strong>-Mittel,• Herstellen und Überwachen der Fernmeldeverbindungen sowie Durchführung gegebenenfallsdes Funk- und Fernsprechverkehrs mit den ihm zugeteilten Einheiten und der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>,• Zuteilung von Suchgebieten an die <strong>SAR</strong>-Mittel innerhalb des eigenen zugewiesenenSuchgebiets und Festlegung des Suchverfahrens,• Unterrichtung der <strong>SAR</strong>-Mittel über Einzelheiten des Auftrags,• Einschaltung regionaler Publikationsmedien,• Abgabe von Lageberichten an die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> in numerischer Reihenfolge und befohlenemZeitabstand oder bei wichtigen Änderungen.371 Der Situationsreport muss enthalten:• eigener Standort, Standort zugeteilter Einheiten,• abgesuchte Gebiete, angewandte Suchverfahren,• noch verbleibende Zeit der Such-Einheiten im Einsatzgebiet,• wichtige Beobachtungen, Meldungen, Hinweise, Umstände und Entwicklungen,• Wetter, Gelände-Suchbedingungen,• sonstiges.e) Zusammenarbeit mit anderen <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>n372 Über die Grenzen der <strong>SAR</strong>-Bereiche und Ländergrenzen hinweg sind benachbarte <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>n gehalten, unmittelbar und unbürokratisch zusammenzuarbeiten, um in allen Fällen denschnellen Erfolg einer <strong>SAR</strong>-Aktion zu gewährleisten. Der Fernmeldeverkehr zwischen den <strong>RCC</strong>wird nach ICAO DOC 6100-COM/504/4 bzw. STANAG 3517 abgewickelt.59


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)373 Betrifft ein <strong>SAR</strong>-Fall die Gebiete mehrerer <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>n, so muss eine <strong>Leitstelle</strong> als "Leit-<strong>RCC</strong>" fungieren. Welches <strong>RCC</strong> zum "Leit-<strong>RCC</strong>" wird, durch IAM<strong>SAR</strong> MANUAL VOLUME IIChapter 3.6 Seite 3-8 geregelt.374 Die am o.a. <strong>SAR</strong>-Fall beteiligten <strong>RCC</strong> unterstützen das Leit-<strong>RCC</strong> nach besten Kräften,übernehmen die ihnen von dem Leit-<strong>RCC</strong> zugewiesenen Aufgaben und stellen auf Anforderung<strong>SAR</strong>- und andere Hilfsmittel zur Verfügung.375 Bei grenzüberschreitenden <strong>SAR</strong>-Einsätzen und Krankentransporten ist durch die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> die diplomatische Vertretung (Zuständiger deutscher Militärattaché) einzuschalten.f) Beendigung von Suchen376 Nach Beendigung der Suche durch Auffinden der Notfall-/Unfallstelle und Durchführung dernotwendigen Rettungsmaßnahmen für Passagiere und Besatzung endet die <strong>SAR</strong>-Aktion. Beizivilen Lfz hat die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> in diesem Fall unverzüglich die Bundesstelle fürFlugunfalluntersuchung (BFU) zu verständigen und bis zum Eintreffen der Vertreter desselben, dieUnfallstelle durch Polizei oder in sonst geeigneter Form sichern zu lassen. Bei militärischen Lfz istsofort General Flugsicherheit in der Bundeswehr, der Luftfahrzeughalter (Einheit) und der demUnfallort nächstgelegene Flugplatz der Bundeswehr zu verständigen. Bis zum Eintreffen derzuständigen Einheiten ist ebenfalls die Bewachung des Unfallorts durch Polizei, Feldjäger etc.sicherzustellen.377 Soll die Suche nach einem vermissten Lfz ohne Ergebnis eingestellt werden, ist bei zivilenLfz die Zustimmung der BFU, bei militärischen Lfz die Zustimmung der einsatzmäßig vorgesetztenKommandobehörde erforderlich. Dieser Fall kann eintreten, wenn trotz umfangreicherSuchmaßnahmen und Ausschöpfung aller möglichen Mittel das vermisste Lfz nicht gefundenwerden konnte und für die Insassen keine Überlebenschance mehr besteht oder mit hoherWahrscheinlichkeit eine Fehlalarmierung angenommen werden muss.VI.Rettungsmaßnahmena) Verhalten von Luftfahrzeugbesatzungen378 Das Verhalten von Luftfahrzeugbesatzungen als Zeugen von Flugunfällen ist in derBesAnLwA-AbtFlBtrbBw 505/5201 Kapitel 11 IV a geregelt.60


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)b) Maßnahmen des ersten Suchluftfahrzeugs379 Wenn ein Suchluftfahrzeug die Absturz- bzw. Unfallstelle aufgefunden hat, ist möglichst nochvor der <strong>Land</strong>ung folgende Meldung an das <strong>RCC</strong> abzusetzen:• Genaue Position der Absturzstelle,• Befinden der Besatzung (soweit erkennbar),• Der/Die Verunglückte(n) kann/können (-nicht) an Bord genommen werden,• Zusätzliche Hilfeleistungen sind (-nicht) erforderlich.c) Maßnahmen zusätzlich eintreffender Suchluftfahrzeuge380 Beteiligen sich mehrere Suchluftfahrzeuge an der Suche, begibt sich das am nächstenbefindliche Lfz zur Absturzstelle und fungiert so lange als Relais-Lfz, bis das vor Ort befindliche<strong>SAR</strong>-Mittel keine weitere Hilfe mehr benötigt. Wenn der Standort von bodengebundenenRettungsmitteln bekannt ist oder ausgemacht werden kann, sind diese an die Unfallstelleheranzuführen.d) Aufnahme der verunfallten Besatzungen/Passagiere381 Die Aufnahme der Besatzung/Passagiere des abgestürzten Lfz erfolgt gem. den gültigenFBH. Aufgrund der Schwere der Verletzungen entscheidet der LRM, ob und in welchesKrankenhaus die Geretteten transportiert werden müssen. Bundeswehr-Besatzungen sind - soweitunverletzt - zur fliegerärztlichen Untersuchung vorzustellen. Die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> wird über dieEntscheidung des LRM umgehend unterrichtet, um eine eventuelle Aufnahme im Krankenhaussicherzustellen oder Rettungsmaßnahmen über örtliche Rettungseinrichtungen einzuleiten. Ist einesofortige Rettung nicht möglich, verbleibt der LRM mit der nötigen Ausrüstung an der Absturzstelle.Anmerkung: Gerettete Luftfahrzeugbesatzungsangehörige sind, unabhängig von äußerenVerletzungsanzeichen, grundsätzlich liegend zu transportieren.e) Absperrung der Unfallstelle382 Erforderliche Absperrung und Bewachung der Absturzstelle durch Polizei oder geeigneteKräfte des Bundes oder der alliierten Streitkräfte ist gegebenenfalls durch <strong>RCC</strong> zu veranlassen.Auf besondere Gefahren durch radioaktive Stoffe, Sprengkörper, Raketen oder Munition sowie aufExplosionsgefahr von Treibstoff ist hinzuweisen.61


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)f) Maßnahmen der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>383 Die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> unterstützt die Rettungsmaßnahmen, soweit es ihr aufgrund dergegebenen Umstände und der abgesetzten Lage möglich ist. Im Wesentlichen bezieht sich ihrBeitrag auf organisatorische Maßnahmen wie Alarmierung zusätzlicher Rettungsmittel undBenachrichtigung von Polizei, Feuerwehr, Krankenhäusern und anderen Institutionen sowieKoordinierung. Bei Unfällen mit militärischen Lfz hat die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> umgehend:• den Nutzer/Verband des verunglückten Lfz anhand des Rufzeichens, der Seiten- oder Mission-Nummer zu ermitteln,• Einzelheiten über Bewaffnung/Munitionierung oder sonstige gefährliche Stoffe an Bord beimGefStd des Halters zu erfragen und diese Informationen sofort den am Rettungs-/Bergungseinsatz beteiligten Gruppen über die jeweilige BSSt/LKA oder örtlicheEinsatzzentrale zu übermitteln.VII. Bereitstellung und Begleitunga) Bereitstellung (Orbit)384 Darunter ist die Bereitstellung/Wartestellung eines <strong>SAR</strong>-Mittels am Boden oder in der Luft indem Gebiet zu verstehen, den ein in Luftnot geratenes Lfz vermutlich passieren wird, damit notfallssofortige Rettungsmaßnahmen eingeleitet und durchgeführt werden können. Die Bereitstellung,gegebenenfalls Dislozierung eines <strong>SAR</strong>-Mittels, ist zu veranlassen, wenn durch einen Notruferklärt wird, dass die Betriebssicherheit des Lfz gefährdet ist, oder aus Wetter- und/oder anderenGründen eine Durchführung des Fluges nicht mehr gewährleistet ist.b) Begleitung (Escort)385 Ist die Betriebssicherheit eines Lfz gefährdet oder liegen sonstige Notlagen vor, die nichtbehoben werden können und die weiteren Umstände eine sofortige <strong>Land</strong>ung nicht zulassen, ist einBegleitluftfahrzeug einzusetzen. Das Begleitluftfahrzeug kann gegebenenfalls den äußerlichenSchaden, soweit vorhanden, feststellen und die Besatzung informieren.386 Das Begleitluftfahrzeug übernimmt die Navigation und eventuell den Funksprechverkehr. Espositioniert sich in VMC 500' - 1000' über und ca. 1 NM hinter dem zu begleitenden Lfz. Beierfolgter Notlandung verbleibt das Begleitluftfahrzeug über der Unfallstelle und dirigiertgegebenenfalls Rettungsmittel zum notgelandeten Lfz. Begleitungen sind über eine/mit derzuständigen Flugsicherungskontrollstelle zu koordinieren.62


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Kapitel 4Einsatz von <strong>SAR</strong>-Mitteln in anderen Notfällen401 Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, gelten für den Einsatz von <strong>SAR</strong>-Mitteln inanderen Notfällen sinngemäß die gleichen Grundsätze, wie sie für Einsätze im Rahmen der ICAO-Verpflichtung gültig sind.I. Einsatzunterstützung der Streitkräfte402 Einsätze im Rahmen der Einsatzunterstützung sind alle Einsatzflüge, die <strong>SAR</strong>-Hubschrauberfür die Streitkräfte als Bedarfsträger durchführen und die nicht unter die Begriffe "DringendeEilhilfe" und "<strong>SAR</strong>-Einsatz für die Luft- und Seeschifffahrt" eingeordnet werden können.a) Einsatzplanung und -führung von Krankentransportenmit Hubschraubern für Soldaten/Soldatinnen im Inland sowie angrenzenden Ausland403 Einsatzflüge im Rahmen der Einsatzunterstützung der Truppe in besonderen Notfällen plantund führt die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> MÜNSTER. Anträge auf nicht dringliche Krankentransporte fürSoldaten/Soldatinnen die mittels Befehl für den fliegerischen Einsatz (BFE) durchgeführt werden,werden durch Divisionsarzt DLO (per Lotus Notes oder Fax Nr.: 90 - 6400 <strong>–</strong> 3709) bearbeitet.Divisionsarzt DLO prüft auf Grundlage eines Medical Reports die Notwendigkeit desLufttransportes unter medizinischen und Fürsorgeaspekten und genehmigt die Durchführung.Die Genehmigung Divisionsarzt DLO ergeht an die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>. Notwendige Einzelheiten sindfestzulegen.Bei truppenärztlichen Anforderungen an Wochenenden/nach Dienst geht der Antrag direkt an die<strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>. Diese legt den Antrag am nächsten Diensttag dem Divisionsarzt DLO vor.404 <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> ruft bei DLO Grp FlBtrb FlEins einen BFE ab, der an den Verband mit Hinweisauf Einsatzführung durch <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> erteilt wird.405 Alle Krankentransporte sind <strong>SAR</strong>-Flüge im Sinne des FBH Heer Band I, Kapitel 26. Wird derEinsatz mit einem <strong>SAR</strong>-Hubschrauber durchgeführt, ist das Rufzeichen "MEDEVAC" zuverwenden, bei Einsatz eines zusätzlich bereitgestellten Hubschraubers das BFE-Rufzeichen"GAM...".63


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)II.Einsätze im zivilen Bereich406 VMBl 2008, S. 2 Neufassung bzw. der Erlass Katastrophenhilfe in der jeweils gültigenFassung regelt die Hilfeleistung der Bundeswehr bei Naturkatastrophen bzw. besonders schwerenUnglücksfällen und dringender Eilhilfe und wird im AllgUmdr 1/400 (Hilfeleistungen der Bw imInland) umgesetzt.a) Einsatzmittel407 Alle Rettungsmittel der Bundeswehr dienen vornehmlich der medizinischen Betreuung vonBundeswehrangehörigen. Darüber hinaus setzt die Bundeswehr ihre Rettungsmittel auch im zivilenBereich zur Rettung von Menschenleben und zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schädenunter dem Gesichtspunkte der dringenden Eilhilfe und im Rahmen der umfassenden praktischenFortbildung ihres Sanitätspersonals lediglich als Beitrag zur Unterstützung des zivilenRettungswesens ein.b) Einsatzarten zur Unterstützung des zivilen Rettungswesens408 Bei den Einsätzen der Bundeswehr im Bereich des zivilen Rettungswesens (Unfälle undsonstige Notfälle) ist grundsätzlich zwischen Primär- und Sekundäreinsatz zu unterscheiden.1) Primäreinsatz409 Ein Primäreinsatz ist die schnelle Heranführung des Notarzt-/medizinischen Fachpersonalzum Notfallort zwecks Behandlung von Personen, bei denen Lebensgefahr oder die Gefahrschwerer gesundheitlicher Schäden gegeben sein könnte und/oder der medizinisch erforderlicheTransport zur ersten notwendigen Behandlung in ein Krankenhaus. Die medizinischeNotwendigkeit des Lufttransportes wird am Notfallort, andernfalls im Krankenhaus dem LRMärztlich bestätigt.2) Zeitlich dringende Sekundäreinsätze410 Zeitlich dringliche Sekundäreinsätze sind Einsätze,• bei denen die Weiterbehandlung des Patienten zur Erhaltung des Lebens oder zur Vermeidungschwerer gesundheitlicher Schäden sobald als möglich erfolgen muss,• Verlegetransporte von Patienten/Patientinnen in Spezialkliniken,• Heranführen von Spezialisten,64


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)• Transport von Arzneimitteln, Blutkonserven, Organtransplantaten, medizinischem Gerät, soferndies zur Rettung von Menschenleben oder zur Vermeidung schwerer Gesundheitsschädenbenötigt wird.Die Dringlichkeit eines Sekundäreinsatzes ist eine ärztliche Entscheidung.3) Nicht dringliche Sekundäreinsätze411 Nicht dringliche Sekundäreinsätze können nur im Ausnahmefall unter Erfüllung folgenderVoraussetzungen durchgeführt werden:• Wenn zivile Organisationen oder kommerzielle Unternehmen zur Durchführung nicht bereitoder in der Lage sind,• Wenn der Anfordernde eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer beibringt, dassgegen die Übernahme dieser Transporte durch die Bundeswehr keine Bedenken erhobenwerden,• Wenn der Anfordernde sich vor Beginn des Transportes schriftlich bereit erklärt, dieentstehenden Kosten in voller Höhe zu übernehmen.Alle Anfordernden sind an die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> MÜNSTER zu verweisen.c) Einsatzplanung und -überwachung der <strong>SAR</strong>-Kommandos bei Einsätzen im Rahmen deszivilen Rettungswesens412 Einsätze sind zuvor mit den örtlichen Rettungsleitstellen abzusprechen. Bei der Wahl dereinzusetzenden Rettungsmittel sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit der Mittel sowie derSparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. Dabei sind bei jeder Anforderung dieerforderlichen Einsatzkriterien möglichst vollständig zu ermitteln. Daraus ergibt sich, dass dieAnforderung von <strong>SAR</strong>-Mitteln nur durch den behandelnden d.h. in der Regel auch denPatienten/Patientinnen abgebenden Arzt/Ärztin erfolgen kann. Die Einsatzanforderung durch eineRettungsleitstelle ist so zu behandeln, als sei die Anforderung von dieser Person gekommen.Anfordernde andere Dienststellen oder Personen sind an diese zu verweisen. Sind aufgrund dergegebenen Kriterien die Voraussetzungen für den Einsatz von <strong>SAR</strong>-Mitteln gegeben und wird der<strong>SAR</strong>-Dienst dadurch nicht beeinträchtigt, ist der Einsatzbefehl an <strong>SAR</strong>-Mittel zu erteilen. Wennerforderlich können auch andere Lfz der Bundeswehr angefordert und eingesetzt werden.65


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)413 Im weiteren Verlauf von Einsatzplanung und -überwachung ergeben sich für die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> nachfolgende Verantwortlichkeiten:• Anforderung der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei der abgebenden Stelle,• Sicherstellen der Aufnahme des zu transportierenden Patienten in einem Krankenhaus durchdie abgebende Stelle,• Durchgabe der <strong>Land</strong>eplatzkoordinaten an die Besatzung nach Karte 1 : 50 000 oder1 : 100 000,• Durchgabe der voraussichtlichen Ankunftszeit an das aufnehmende Krankenhaus über dessenzuständige Rettungsleitstelle,• Veranlassung der Absperrung der <strong>Land</strong>eplätze durch die Polizei oder geeignete andereDienststellen,• Koordinierung und Überwachung des Einsatzes.d) Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen414 Einsatzkriterien und ZuständigkeitenDer Einsatz von Lfz der Bundeswehr bei Naturkatastrophen und besonders schwerenUnglücksfällen ist grundsätzlich zulässig, wenn die Anforderung von den mit der Wahrnehmungdes Katastrophenschutzes beauftragten Behörden der Länder oder der TerrKdoBeh gestellt wird.In Fällen überregionaler Gefährdung beschließt die Bundesregierung diesen Einsatz und derBMVg erteilt einen entsprechenden Befehl. Das Gleiche gilt für die Abwehr von Gefährdungen, diedurch eine unmittelbar bevorstehende Katastrophenlage eintreten können. Die Entscheidung überden Einsatz von Lfz im Katastropheneinsatz trifft grundsätzliche der Nationale TerritorialeBefehlshaber. Anforderungen im Rahmen der dringenden Eilhilfe werden durch denVerbandsführer entschieden. Einzelheiten sind im AllgUmdr 1/400 geregelt. Der Einsatz vonBundeswehrangehörigen ist nach ZDv 10/13 zu melden.415 Kriterien für den Einsatz von <strong>SAR</strong>-MittelnIst bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen zur Rettung vonMenschenleben sofortige Hilfe geboten (z.B. bei Lawinenunglücken), hat die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> untersinngemäßer Anwendung dieses Einsatzplans selbständig die für die sofortige Hilfe erforderlichenMaßnahmen zu treffen, auch wenn die vorherige Anforderung durch die zuständigenKatastrophenschutzbehörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist. Art und Umfang derHilfeleistung müssen dem Ausmaß der Naturkatastrophe bzw. des besonders schwerenUnglücksfalls entsprechen. Hilfe darf jedoch nur so lange geleistet werden, bis zivile Hilfskräfte die<strong>SAR</strong>-Mittel im Einsatz abgelöst haben.66


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)e) Rettungseinsätze im Gebirge und Vorbeugender Katastrophenschutz416 Der militärische <strong>SAR</strong>-Dienst leistet für den zivilen Bereich in Fällen tatsächlicher undunmittelbar bevorstehender Bergnot Hilfe, sofern militärische Erfordernisse und technischeDurchführungsmöglichkeiten nicht entgegenstehen.417 Einsatzkriterien und ZuständigkeitenFür die Einsatzkriterien gelten die gleichen Bedingungen, wie sie für Katastrophen- und andereRettungseinsätze gültig sind. Die Versorgung von Berghütten, die - bedingt durch Naturereignisse(z.B. Schnee-/Steinlawine) - von der Außenwelt für mehrere Tage abgeschnitten sind, ist nichtAufgabe des <strong>SAR</strong>-Dienstes. Diesbezügliche Anforderungen sind an DLO Grp FlBtrbweiterzuleiten. Anforderungen für den Einsatz von Lfz für die Bergrettung erfolgen durch diezuständige Rettungsleitstelle.418 Erfolgt eine Alarmierung direkt durch die zuständige Bergwachtbereitschaft oder von andererStelle, sind die folgenden Angaben zu präzisieren:• Rückrufmöglichkeit,• Unglücksort,• <strong>Land</strong>eplatz zur Aufnahme Bergwacht,• Notwendigkeit/Möglichkeit des Windeneinsatzes,• weiterhin durch <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> zu treffende Maßnahmen.Vor Einsatzdurchführung ist die örtlich zuständige zivile Rettungsleitstelle zu informieren.419 Kriterien für den Einsatz von <strong>SAR</strong>-MittelnDer Einsatz von <strong>SAR</strong>-Mitteln im Gebirge ist zulässig:• im Rahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes,• bei Suchen nach Bergsteigern und Bergwanderern,• zum Abtransport von im Gebirge verunglückten Personen,• zur Bergung von Leichen.Im Rahmen dieser Einsätze können Suchmannschaften, Hunde und Geräte der Bergwacht zumUnglücksort gebracht werden, sofern dies das einzige geeignete Mittel ist, die erforderlichenHilfsmaßnahmen unverzüglich einzuleiten.67


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)420 Bei allen Flügen im Gebirge ist auf der Frequenz 359,30 MHz Hörbereitschaft zu halten,außer Flugsicherungsgründe erfordern/<strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> befiehlt eine andere UHF-Frequenz.421 <strong>SAR</strong>-Mittel können zur Suche nach Bergsteigern und Bergwanderern eingesetzt werden,wenn:• sie vermisst werden,• ihre körperliche Unversehrtheit angezweifelt werden muss,• für sie aufgrund hereinbrechender Nacht mit Temperaturen unter dem Gefrierpunkt oderaufgrund zu erwartender Wetterumstürze u.ä. Lebensgefahr entstehen könnte,• sie sich bei weiterem Klettern, Versteigen in Lebensgefahr bringen.Suchen sind in Zusammenarbeit mit der Bergwacht durchzuführen. Bei Hilfeersuchen von zivilenPersonen, Bekannten oder Angehörigen sind diese zuerst an die Bergwacht zu verweisen. Wirddie zu suchende Person nicht gefunden, ist der Einsatz als Fehleinsatz zu verbuchen.422 Abtransporte von im Gebirge verunglückten Personen sind wie Einsätze unter demGesichtspunkt der dringenden Eilhilfe zu behandeln. Sofern am Unglücksort dieLufttransportfähigkeit nicht ärztlich bestätigt werden kann, ist die Entscheidung von demBergwacht-Rettungsmann oder LRM zu treffen. Ist die Verletzung derart, dass sie dieLufttransportkriterien zwar nicht erfüllt, ein Abtransport im Rettungsschlitten (Akia) durch dieBergwacht aber über die Maßen gefährlich, langwierig oder wegen der hereinbrechenden Nachtnicht mehr möglich ist, ein Verbleib auf einer Hütte nicht die geeignete Maßnahme ist, um dieGefahr abzuwenden, kann dem Hilfeersuchen der Bergwacht zum Abtransport ebenfallsnachgekommen werden.423 Die Absperrung der Unglücksstelle für die Hubschrauberlandung wird von der Bergwachtübernommen. Die Aufnahme im Krankenhaus wird in Zusammenarbeit mit der Bergwacht und/oderder Rettungsleitstelle geklärt. Absperrmaßnahmen werden im Allgemeinen durch diese Stellenveranlasst. Ist eine ärztliche Begleitung erforderlich, wird in Zusammenarbeit mit der Bergwachtund/oder der Rettungsleitstelle geeignetes Personal aufgenommen (z.B. Bergwachtarzt/-ärztin).424 Der Transport von Leichen mit Hubschraubern ist nur dann gestattet, wenn die Bergung ausunwegsamem Gelände auf andere Weise nicht möglich ist. Die Leiche ist in einemLeichenbergesack zur nächstgelegenen Leichenhalle oder zu einem anderen vereinbarten<strong>Land</strong>eplatz zu überführen, und zwar68


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)• als Innenlast, wenn angenommen werden muss, dass der Tod durch äußere Umständeeingetreten ist,• als Außenlast, wenn eine Infektionskrankheit als Todesursache angenommen werden muss.Leichenbergesäcke werden bei den Sanitätseinheiten, Außenlastnetze bei denHubschraubereinheiten, -verbänden bereitgehalten. Nach dem Flug ist das Außenlastnetz durcheinen ausgebildeten Desinfektor der Sanitätseinheit zu reinigen und zu desinfizieren.425 Die <strong>SAR</strong>-Besatzungen des TrspHubschrRgt 30 sind in der Bergung von Personen ausSeilbahngondeln ausgebildet und können solche Einsätze durchführen. Für die Durchführungwurde ein Seilbahnkatalog mit allen erforderlichen Angaben über die Seilbahnen des DeutschenAlpenraumes erstellt. Die Durchführung einer Bergeaktion kann in der Regel erst vor Ort und unterBerücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten vom VLF der <strong>SAR</strong>-Besatzung entschiedenwerden.426 Die Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen schließtauch vorbeugende Maßnahmen ein, wenn diese zur Abwendung einer unmittelbarbevorstehenden Katastrophe erforderlich sind. Dabei können die Hubschrauber des militärischen<strong>SAR</strong>-Dienstes auch eingesetzt werden, wenn die Bedrohung von Menschenleben oderlebenswichtigen Einrichtungen und Sachgütern bei akuter Lawinengefahr nur durch eineunverzügliche Sprengung abgewendet werden kann und hierfür zivile Hilfskräfte nicht, nichtausreichend oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.427 Anforderungen zum Lawinensprengen sind grundsätzlich an die DLO GrpFlBtrb zuverweisen. Die Einsätze unterliegen folgenden Auflagen:• Lawinensprengungen werden im Rahmen der bestehenden Verträge mit der Bergwachtdurchgeführt. Ist das TrspHubschrRgt 30 aus zeitlichen oder anderen Gründen nicht in derLage, den Einsatz im Rahmen BFE durchzuführen, kann nach Absprache DLO GrpFlBtrb mitder <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> auf die <strong>SAR</strong>- Mittel zurückgegriffen werden,• Beachtung der Bestimmungen des Handbuches für den Lufttransport gefährlicher Güter,• Sprengungen durch ausgebildete und im Einsatz mit Hubschraubern erfahreneSprengmeister/Sprengmeisterinnen der Bergwacht,• Sprengungen nur in Zusammenarbeit mit örtlichen Polizeikräften in abgesperrten undabgesicherten Gebieten,• ausreichender Sicherheitsabstand zu österreichischen Grenzgebieten ist gewährleistet,• Aufnahme und Transport der Sprengmittel erfolgen unter Ausschluss jegliche Gefährdung derÖffentlichkeit.69


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)III.Einsatzdurchführunga) Einsätze bei Nacht428 Einsätze bei Nacht werden wie am Tage durchgeführt. Sie unterliegen jedoch anderenWetterkriterien und erfordern in der Regel 1 Stunde Vorbereitung bis der Start erfolgen kann.429 Nachtlandungen in unbekanntem Gelände sind grundsätzlich verboten. Der VLF entscheidetim Einzelfall, ob bei Ausnutzung aller bodenseitigen Hilfen (Notbeleuchtung des <strong>Land</strong>eplatzes,Absperrungen, Kontaktaufnahme über FuG) eine <strong>Land</strong>ung möglich ist.b) Desinfektion von Luftfahrzeugen/Medizinische Überwachung der Besatzung430 Nach dem Transport von Personen mit bestimmten Infektionskrankheiten müssen Teile desLuftfahrzeuginneren sowie diverses medizinisches Gerät desinfiziert werden. Die Notwendigkeiteiner Desinfektion wird ärztlicherseits festgestellt. Zuständig für die Desinfektion ist der LRM.431 Die Desinfektion ist gem. Hygieneplan so durchzuführen, dass keine gesundheitlichen undmateriellen Folgeschäden eintreten können und jede Feuergefahr vermieden wird.Zur Wischdesinfektion der direkten Kontaktflächen (z.B. Sitz, Trage oder sonstige berührte bzw.beschmutzte Bereiche) ist geeignetes Desinfektionsmittel zu nutzen. Sprühdesinfektion wird nichtdurchgeführt.432 Für die Besatzungen sind Schutz- bzw. Kontrollmaßnahmen nach dem Transport vonInfektionskrankheiten ebenfalls ärztlicherseits festzulegen. In Zweifelsfällen ist Divisionsarzt DLOeinzuschalten.Die getroffenen Maßnahmen sind der zuständigen Fliegerarztdienststelle zu melden.c) Sonstige Regelungen433 Flüge im Rahmen der dringenden Eilhilfe dürfen nicht unter Rescue-Rufzeichen durchgeführtwerden. Um ggf. die Vorrangbehandlung sicherzustellen, ist der Flugplan wie folgt auszufüllen:70


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Beispiel:Feld 7 - Luftfahrzeugkennung:Feld 18 - Andere Angaben:„GAMMED + Nr. gem. Zuweisung <strong>RCC</strong>„OPR/GAM“ (Betreiber des Lfz)„STS/HOSP“ (Status für beantragte Vorrangbehandlung)Ein Flugplan wird in der Regel nicht aufgegeben. Er ist nur erforderlich, wenn Zeit und Umständedes Einzelfalles dies zulassen.434 Telefonnummern und Anschriften von medizinischen Zentren/Krankenhäusern (Dialyse,Vergiftung etc.) befinden sich im Krankenhausatlas der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>.435 Personen mit druckkammerpflichtiger Taucherkrankheit sind schnellstmöglich nach Auftretenerster Symptome zur nächstgelegenen einsatzbereiten stationären Behandlungskammer zutransportieren. Der Transport erfolgt liegend und in der Regel unter ärztlicher Betreuung sowie inBegleitung der Tauchereinsatzleitung.436 Bei Krankentransporten ist, falls erforderlich, die Arztbegleitung von dem anforderndenKrankenhaus oder Sanitätseinrichtung sicherzustellen. Ist das nicht möglich, versucht die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> eine Arztbegleitung (möglichst Bundeswehr-Personal) zu alarmieren und mit derBegleitung zu beauftragen. Beim Transport von Ärzteteams (3 Personen) zurTransplantatentnahme ist, da kein mit Sicherheitsgurt ausgestatteter Sitzplatz mehr zur Verfügungsteht, die 3. Person während Start, <strong>Land</strong>ung und im Tiefflug auf der Trage anzuschnallen.437 Der Antrag auf Gestellung besonderen Sanitätsgeräts ist - soweit es nicht durch dasabgebende Krankenhaus gestellt wird - an die Sanitätsdienststelle des Stationierungsorts deseingesetzten Lfz zu richten.438 Wird während des Fluges der Tod eines Patienten ärztlich festgestellt, ist nach Absprachemit der Arztbegleitung zur abgebenden oder aufnehmenden Sanitätseinrichtung zu fliegen.IV.Kosten und Abrechnung439 Alle Einsätze von Rettungsmitteln der Bundeswehr sind kostenpflichtig. Die Kostenermittlungsowie das Abrechnungsverfahren sind dem VMBL 2008 S. 7 bzw. den aktuellenHilfeleistungserlassen zu entnehmen.Grundsätzlich soll eine zivile Organisation die verwaltungsmäßige Abwicklung und die Einziehungder Kostenpauschale von den Kostenträgern übernehmen. Dieser Organisation bleibt es71


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)überlassen, mit den jeweiligen Kostenträgern die Einzelheiten über die Abwicklung der Einsätzeund die Rechnungslegung vertraglich zu vereinbaren.440 Alle Einsätze nach den vorstehenden Bestimmungen sind für Angehörige der Bundeswehrund der verbündeten Streitkräfte unentgeltlich. Sind diese Einsätze aufgrund von Schädigungenerforderlich, die von Dritten verursacht worden sind, ist nach den Schadensbestimmungen zuverfahren. Einsätze für erkrankte zivile Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Bundeswehr sind nur mitDienstfahrzeugen unentgeltlich. Einsätze mit <strong>SAR</strong>-Hubschraubern sind für diesen Personenkreisnur dann unentgeltlich, wenn ein Dienstunfall vorgelegen hat.V. Einsatzablehnung und Abgabe an das zivile Rettungswesen441 Sind die Voraussetzungen für den Einsatz von <strong>SAR</strong>-Mitteln nicht gegeben, ist dieAnforderung unter Hinweis auf das zivile Rettungswesen zurückzuweisen.442 Erfordern die Umstände des Einzelfalls die sofortige Weitergabe der Anforderung an daszivile Rettungswesen, ist dieses über alle bereits getroffenen Maßnahmen und etwaigeAbsprachen zu unterrichten. Mit der Abgabe an das zivile Rettungswesen endet dieVerantwortlichkeit der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>, noch eintreffende Informationen in dieser Sache sind jedochunverzüglich an das zivile Rettungswesen weiterzuleiten. Anweisungen oder Aufträge anBundeswehrdienststellen oder an Dienststellen der alliierten Streitkräfte im Auftrag des zivilenRettungswesens sind nicht statthaft. Die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> ist nicht autorisiert, Aufträge des zivilenRettungswesens anzunehmen. Beabsichtigt das zivile Rettungswesen eine bei ihm eingegangeneKrankentransportanforderung an die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> abzugeben, setzt sich die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> direktmit dem anfordernden Bedarfsträger in Verbindung und klärt die Einsatzvoraussetzungen mit ihmab.VI.Einsätze im Rahmen der Amtshilfe443 Amtshilfe ist die ergänzende Hilfe einer Behörde auf Ersuchen einer anderen Behörde. DieBundeswehr leistet Amtshilfe nur, wenn die gewünschten Tätigkeiten zu den öffentlich-rechtlichenAufgaben der ersuchenden Behörde gehören. Amtshilfe braucht jedoch nicht geleistet zu werden,wenn u.a. durch die Hilfeleistung die Erfüllung der eigenen Aufgaben ernstlich gefährdet wird. Im<strong>SAR</strong>-Dienst kann dies regelmäßig als gegeben angenommen werden. Bei Anforderungen vonHubschraubern des <strong>SAR</strong>-Dienstes ist wie folgt zu verfahren:444 Anforderungen durch PolizeibehördenAmtshilfeersuchen durch Polizeibehörden sind grundsätzlich an die TerrKdoBeh zu verweisen.72


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ist für die Entscheidung zuständig, wenn<strong>–</strong> eine oberste Bundesbehörde um Amtshilfe ersucht,<strong>–</strong> die Amtshilfe von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist; das ist regelmäßig der Fall, wennPolizeibehörden oder vergleichbare Vollzugsorgane des Bundes oder der Länder inZusammenhang mit der Durchführung ihrer Vollzugsmaßnahmen die Bundeswehranfordern,<strong>–</strong> die Amtshilfe von hoher Außenwirkung oder politisch sensitiv ist.In diesen Fällen ist der Antrag über KdoSKB dem BMVg - SE III 5 vorzulegen.445 Anforderungen durch BFUZur Sicherung von Tatbeständen bei Luftfahrzeugunfällen können auch die Angehörigen der BFUin <strong>SAR</strong>-Luftfahrzeugen mitgenommen werden, wenn es <strong>SAR</strong>-Auftrag und -lage erlauben undHilfeleistung und Rettungseinsatz dadurch keine Verzögerung erleiden.446 Anforderungen durch BNAZur Ortung und Behebung von Störungen auf den Notfrequenzen 121,5/243,0 MHz können dieMitarbeiter der BNA in <strong>SAR</strong>-Luftfahrzeugen mitgenommen werden, wenn es <strong>SAR</strong>-Auftrag und-lage dies erfordern und von Seiten der BNA alle verfügbaren Mittel und Möglichkeiten einerStörungsermittlung bereits ausgeschöpft worden sind..73


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Kapitel 5Einsatzauswertung und DokumentationI. Melde- und Berichtswesen501 Das Melde- und Berichtswesen ist in der VorlAnMil<strong>SAR</strong>-Bw, Kapitel 8, geregelt.a) Meldungen502 <strong>SAR</strong>-Kommandos melden fernmündlich an die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> täglich- vor Aufnahme der Bereitschaftsstufe 3:• Einsatzbereitschaft entsprechend befohlenem Rüstzustand,• Name bzw. Initialen des diensthabenden VLF,• Wetter am Standort/Local area nach den Kriterien:o Flugbetrieb uneingeschränkt möglicho Flugbetrieb mit Einschränkungen (örtlich/zeitlich) möglicho kein Flugbetrieb möglich• Höchstflugdauer entsprechend der aktuellen Kraftstoffmenge an Bord, wenn diese geringerist als für 02:30 Std Flugzeit;- bei Beendigung der Bereitschaftsstufe 3 Anzahl und Art der Einsätze sowie Gesamtflugzeit,- unverzüglich:• Ausfall/Eingeschränkte Nutzbarkeit von <strong>SAR</strong>-Einsatzmitteln; insbesondere wenn dem <strong>SAR</strong>-Einsatzmittel weniger als 5 Stunden Einsatzflugzeit zur Verfügung stehen,• zusätzlich zur Verfügung stehende <strong>SAR</strong>-Einsatzmittel und Besatzungen (z.B. Notarzt),• jede Änderung/Störung der Fernmeldeverbindungen,• Neuerkundungen bzw. Änderungen von <strong>Land</strong>eplätzen, insbesondere an Krankenhäusern,• Vorkommnisse mit möglichem Einfluss auf die <strong>SAR</strong>-Einsatzbereitschaft.503 Luftgebundene <strong>SAR</strong>-Mittel 1. und 2. Grades (<strong>SAR</strong>-Lfz im Einsatz) melden an die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>74


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)- unverzüglich:• Start- und <strong>Land</strong>ezeiten,• Abweichungen von geplanten Start- und <strong>Land</strong>ezeiten um mehr als 10 Minuten,• Wetterverschlechterungen, die Einfluss auf den Einsatz haben,• technische Schwierigkeiten,• Unzweckmäßigkeiten von festgelegten Suchdaten,• Ein- und Ausflugzeiten in/aus Suchgebieten,• sonstige Gründe, die die reibungslose Durchführung eines Einsatzes beeinträchtigen,• Auffinden der Unfallstelle einschließlich Ortsangabe noch vor der <strong>Land</strong>ung, weitereMaßnahmen nach Lagebeurteilung vor Ort;- in regelmäßigen Abständen (mindestens halbstündig) Stand der Suche mit Positionsmeldung.504 Bodensuchtruppen bilden einen GefStd/Ansprechstelle und melden die Aufnahme ihrerEinsatzbereitschaft telefonisch an die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> bzw. die koordinierende BSSt. NachAuftragserteilung sind ebenfalls in regelmäßigen Abständen (etwa halbstündig) fernmündlicheLageberichte abzugeben, damit die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> bzw. die BSSt über den Stand der Sucheinformiert ist.b) Einsatznachbesprechung (Debriefing)505 Nach jedem Einsatz von <strong>SAR</strong>-Mitteln 1. und 2. Grades ist eine Nachbesprechung anhanddes Formblattes EberMil <strong>SAR</strong> durchzuführen. Hierzu melden sich VLF bzw. Leiter/Leiterin vonbodenständigen <strong>SAR</strong>-Mitteln telefonisch bei der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>.c) Berichte506 Auf Anforderung der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> ist über einen <strong>SAR</strong>-Einsatz durch VLF bzw.Leiter/Leiterin von bodenständigen <strong>SAR</strong>-Mitteln ein schriftlicher Einsatzbericht zu fertigen und der<strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> innerhalb einer Woche zu übersenden. Der Einsatzbericht soll über denallgemeinen Einsatzablauf sowie über aufgetretene Schwierigkeiten und andereUnregelmäßigkeiten Auskunft geben und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge zu denfestgestellten Mängeln enthalten. Ein Einsatzbericht kann entfallen, sofern dieEinsatznachbesprechung von beiden Gesprächspartnern schriftlich festgehalten und einschriftlicher Bericht von der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> nicht ausdrücklich angefordert wird.Der <strong>SAR</strong>-HS-Einsatzbericht (San) ist durch den LRM zu erstellen.75


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)507 Die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> wertet die einzelnen <strong>SAR</strong>-Einsatzberichte aus und erstellt aufAnforderung einen zusammenfassenden <strong>SAR</strong>-Einsatzbericht über die <strong>SAR</strong>-Aktion gem.VorlAnMil<strong>SAR</strong>-Bw.II.Aufbewahrung von Einsatzunterlagen508 Durch Verbände, <strong>SAR</strong>-Einheiten und <strong>SAR</strong>-Kommandos sind alle Einsatzunterlagen zweiJahre aufzubewahren.509 Die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> fasst alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit einer <strong>SAR</strong>-Aktionentstanden sind, zusammen und bewahrt sie fünf Jahre auf. Nach dieser Zeit sind sie - sofern imEinzelfall keine besonderen Anweisungen vorliegen - zu vernichten. Das gleiche gilt für alleEBerMil-Unterlagen.III.Presseinformation510 Informationen über laufende Einsätze an die Presse sind grundsätzlich nicht zu geben.Bei diesbezüglichen Anfragen ist an folgende Dienststellen zu verweisen:• bei zivilen Lfz an die BFU in BRAUNSCHWEIG oder an die zuständige Polizeidienststelle,• bei deutschen militärischen Lfz an PIZ Heer,Telefon: 0261-896-2062FspNBw: 90-4400-2062• bei amerikanischen Lfz an den Presseoffizier in RAMSTEIN,Telefon: 06371 - 47 - 5914• bei anderen militärischen Lfz an die zuständige diplomatische Vertretung.IV.Grenzüberschreitender <strong>SAR</strong>-Flugbetrieb511 Alle <strong>SAR</strong>-/Rettungsflüge innerhalb der Außengrenzen der Schengener Vertragsstaaten sindvon der grenzpolizeilichen und zollamtlichen Überwachung freigestellt.512 <strong>SAR</strong>- und Rettungsluftfahrzeuge sind unter der Bedingung von der zollamtlichen Überwachungfreigestellt, dass außer eingangsabgabefreien Betriebsstoffen und Reisebedarf sowie derRettungseinrichtungen keine weiteren Waren eingeführt werden.513 Die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> fasst die durchgeführten Flüge in/aus Staaten, die nicht SchengenerVertragsstaaten sind, monatlich zusammen. Fehlanzeige ist erforderlich. Folgende Informationen76


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)sind an das Hauptzollamt KÖLN-DEUTZ/Zollamt KÖLN-BONN Flughafen (via E-Mail) zuübermitteln:Lfz-Typ und Kennzeichen; <strong>Land</strong>eplatz und -zeit; Personen an BordTelefon: 02203 - 9557 - 9119Fax: 02203 - 9557 - 9105514 Bei <strong>SAR</strong>- und Rettungsflügen aus Staaten, die keine Schengener Vertragsstaaten sind bzw.die von außerhalb des deutschen Küstenmeeres nach Deutschland gehen, sind diePersonendaten der Besatzungen sowie der eventuell beförderten Passagiere umgehend derBundespolizeidirektion KOBLENZ (Fahndungsleitstelle) mitzuteilen.Telefon: 0261 - 3992 - 50Fax: 0261 - 3992 <strong>–</strong> 18e-mail: Andrea.Fuchs@zakbn-fhf.bfinv.de515 Durch o.a. Maßnahmen werden ausschließlich <strong>SAR</strong>-Mittel und Rettungshubschrauber derStreitkräfte, respektive nur die Rettungsflüge erfasst, die von den <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>n koordiniertwerden.516 Schengen - Anwenderstaaten sind:- Belgien - Niederlande- Dänemark - Norwegen- Deutschland - Österreich- Estland - Polen- Frankreich - Portugal- Finnland - Schweden- Griechenland - Slowakei- Island - Slowenien- Italien - Schweiz- Lettland - Spanien- Litauen - Tschechien- Luxemburg - Ungarn- Malta77


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Anhang78


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Anlage 1: Angrenzende <strong>SAR</strong> <strong>–</strong> BereicheJ<strong>RCC</strong> DENMARK<strong>RCC</strong>GÖTEBORGA<strong>RCC</strong>KINLOSS<strong>RCC</strong> GLÜCKSBURG<strong>RCC</strong>DEN HELDER<strong>RCC</strong>WARSCHAU<strong>RCC</strong> MÜNSTER<strong>RCC</strong>BRÜSSEL<strong>RCC</strong> PRAG<strong>RCC</strong>DRACHENBRONN<strong>RCC</strong>ZÜRICH<strong>RCC</strong> WIEN79


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Anlage 2: Erreichbarkeit der <strong>RCC</strong>/RSC benachbarter <strong>SAR</strong>-BereicheZeichenerklärung: FS-Fernschreibanschrift Postanschrift@ E-mail Telefon FAXAUT WIENBEL BRÜSSEL LOWWYCYX EBMIYCYX AUSTRO CONTROL GmbHSchnirchgasse 11A-1030 Wien Search and Rescue Coordination CentreBelgian Air ForceCANACTervuurse Stewg 303B-1820 Steenokkerzeel@ rcc.Vienna@austrocontrol.at @ mdc-canac@mil.be 0 04 31 - 7 97 98 77 77 00 32 (2) - 7 51 46 15 0 04 31 - 17 03 - 76 00 32 (2) - 7 52 42 01CHE ZÜRICHCZE PRAG LSZHSAZX LKPRYCYX Swiss Air Ambulance, REGAP.O. BOX 1414CH-8058 Zürich <strong>–</strong> Airport VÚ 5045Záchranné koordinacni stredisco PRAHALetiste PRAHA RuzynéCZ - Praha 614161 00@ ops@rega.ch @ valenta@ans.cz 00 41 (0) 44 654 35 38 00 420 - 2 20374450/2 20374452 00 41 (0) 44 654 35 87 00 420 - 2 20372701DEU GLÜCKSBURGDNK DENMARK ETRBYCYX EKMCYCYX <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> GlücksburgPostfach 11 6324956 Glücksburg Tactical Air CommandKoelvraaDK 7470 Karup J@ markdorccgluecksburg@bundeswehr.org @ rcc@mil.dk 0 46 31 - 6 66 - 32 51 (- 3252 /- 3253) 00 45 - 99 62 - 4950 0 46 31 - 6 66 - 32 59 00 45 - 99 62 - 495480


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Zeichenerklärung: FS-Fernschreibanschrift Postanschrift@ E-mail Telefon FAXFRA DRACHENBRONNGBR KINLOSS LFXOYCYX EGQKYCYXMonsieur le Chef du CCSCDC 05.901Base Aerienne 90167167 Wissembourg CEDEXRAF KinlossForresMoray, N 36 OUHScotland@ rcc.drachenbronn@wanadoo.fr @ kinarcc@btconnect.com 00 33 - 388 94 53 79 00 44 - 1343 - 8 36 00 0100 44 - 1309 - 67 21 61 Ext. 62 02 00 33 - 388 94 50 40 00 44 - 1309 - 67 83 08/9LUX LUXEMBURG (RSC des <strong>RCC</strong> Brüssel) NLD DEN HELDER ELLXYCYX EHYMYCYXAdministration de l’ AéroportService ATCCentre Second. de Recherche/SauvetageB.P. 273L-2012 LuxembourgNetherland Coastguard <strong>RCC</strong>PO Box 10000NL-1780 CA Den Helder@ mdc/rcc.offr.canac@mil.be @ ccc@kustwacht.nl 0 03 52 - 47 98 - 27 840 03 52 - 47 98 - 27 94 0 03 52 - 47 98 - 27 880 03 52 - 47 98 - 27 98 00 31 - (0)9 00 01 11 00 31 - (0)223 658358POL WARSCHAUSWE GÖTEBORG EPWWYCYM ESORYCYXA<strong>RCC</strong> Warszawaul Kajakowa 11.PL-02-800 WarszawaSwedish Civil Aviation AdministrationA<strong>RCC</strong>/CefylBox 5159S-42605 Västra Frölunda@ arcc@o2.pl @ A<strong>RCC</strong> @LUFTFARTSSTYRELSEN.SE 00 48 - 22 - 688 - 8911/12 00 46 - 31 64 80 80 00 48 - 22 - 688 - 8797 00 46 - 31 64 84 9681


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Anlage 3: Dislozierung <strong>SAR</strong> <strong>–</strong> Mittel 1.GradesHOLZDORFNÖRVENICHTrspHubschrRgt 30NIEDERSTETTENLANDSBERGLegende<strong>SAR</strong> Kommando82


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Anlage 4: <strong>SAR</strong> <strong>–</strong> Flugfunknetz= <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> = Flugfunk- Sende- und Empfangsanlage83


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Anlage 5: <strong>SAR</strong> <strong>–</strong> Bereitschaftsstufen/-zeitenFür Luftfahrzeuge im <strong>SAR</strong>-Dienst sind folgende Bereitschaftsstufen festgelegt:Bereitschaftsstufe 1:Luftfahrzeug klar zum sofortigen Start (Besatzung an Bord).Bereitschaftsstufe 2:Luftfahrzeug und Besatzung klar zum Start in spätestens 5 Minuten.Bereitschaftsstufe 3:Luftfahrzeug und Besatzung klar zum Start in spätestens 15 Minuten.Bereitschaftsstufe 4/#:Luftfahrzeug und Besatzung klar zum Start innerhalb der angegebenen Zeit (#) in Stunden.(z.B. 4/1 = innerhalb 1 Stunde)Diese Bereitschaftszeiten und Bereitschaftsstufen sind die Regel. Wenn die Lage eserfordert/erlaubt, kann die <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> MÜNSTER einen anderen Status anordnen.Grundsätzlich hat im <strong>SAR</strong>-Dienst ein Start zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erfolgen.Bereitschaftszeiten der <strong>SAR</strong>-Mittel ersten Grades<strong>SAR</strong>-Kommandos des Heeres (<strong>SAR</strong>-Hubschrauber)Standort Einsatzmittel Bereitschaftszeit (Ortszeit) BereitschaftsstufeHOLZDORF UH - 1D täglich 0730 bis SS+30 Min.) 1 3LANDSBERG UH - 1D täglich 0730 bis SS+30 Min.) 1 3NÖRVENICH UH - 1D täglich 0730 bis SS+30 Min.) 1 3) 1 jedoch längstens 20:30 lclDie angegebenen Bereitschaftszeiten sind die Regel. Abweichungen ergeben sich durch diemaximalen Flugdienstzeiten (s. Flugdienst- und Ruhezeiten).84


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Anlage 6: Vorschriftenausstattung der <strong>SAR</strong> <strong>–</strong> Kommandos<strong>SAR</strong>-Kommandos im <strong>SAR</strong>-Bereich MÜNSTER sind vom betreibenden Verband mit folgendenVorschriften auszustatten:• Kommandoordner• örtl. Flugunfallalarmordnung (nur <strong>SAR</strong>-Kdo an Flugplätzen)• <strong>SAR</strong>-Einsatzplan <strong>Land</strong>• VorlAnMil<strong>SAR</strong>-Bw• FBH Heer Band I• Weisungen für den Flugbetrieb im Heer• AOP UH-1D• BesAn FlgStdsgLw Nr 100/5105 Handbuch <strong>SAR</strong> Rüstsatz• BesAnLwUKdo 203/8003 (Handbuch Bodensicherheit)• GAF T.O. 1H-1(U)D(L)-1 (im Hubschrauber, FSM)• GAF T.O. 1H-1(U)D-2-1-2• GAF T.O. 1H-1(U)D-2-2-2• GAF T.O. 1H-1(U)D-2-3Den Verbänden/Staffeln wird freigestellt, diese Mindestausstattung im Bedarfsfall zu ergänzen. Diein der Mindest- und ggf. Ergänzungsausstattung enthaltenen Vorschriften sind in einerVorschriftenbestandsliste sowie der Materialübergabeliste in den Kommandos zu dokumentieren.85


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Anlage 7: Rüstzustand/Ausrüstung der <strong>SAR</strong>-Hubschrauber (Bell UH-1D)1. <strong>SAR</strong>-GrundausstattungDie Grundausstattung wird in allen <strong>SAR</strong>-Hubschraubern an <strong>SAR</strong>-Kommandos mitgeführt.Sie besteht aus:1.1. Allgemeine AusrüstungFuG 8InnenrettungswindeLuftrettergurt2 x RettungsgurtFSG 7016 VOXStehhaltegurtBakenausschaltbatterieRauchkörper/Seemarkierer (bei Bedarf für Gebirgs- und See-Einsätze)2 Verzurrgurte 45 kn2 Gehörschutz, 1 HelmInnenkraftstoffbehälterFrequenzübersichtskarte 4 m-BandKarte ‘Örtl. Crashbereich’ABC Pulverlöscher 6 kg; Force-Rettungsgerät1.2. Rüstsatz <strong>SAR</strong>-HS UH <strong>–</strong> 1D Standard1.2.1. Modul IKrankentragegestell und Stromversorgungsbox (Powerbox) mit zwei 24V und drei 12 V SteckdosenLichtschutzvorhang, Infusionshalterung1.2.2. Modul IIGepäckregal mit Halterung für Medumat- Lifebase III1.2.3. Modul IIILuftrettungsbergesack mit Helm und Antirotationsleine für InnenrettungswindeStifneck ® Halswirbelsäulenimmobilisationsschienen, Gr.: Select/Pädiatric1.2.4. Modul IVSchaufeltrage und KED-System im TransportsackStifneck ® Halswirbelsäulenimmobilisationsschienen, Gr.: Select/Pädiatric1.2.5 Sanitätsausstattung Modul IPropaq 106 EL, Patientenmonitor mit Drucker und CapnometrieZoll-M, Defibrilator, semiautomatisch mit HerzschrittmacherCombimat 2000 CS 3, Spritzenpumpe für 3 SpritzenOxylog 2000, Intensivbeatmungsgerät2 x 5 l Sauerstoffflasche2 x Alduk 1, Druckminderer mit O2-Steckdose und Inhalationsvorrichtung86


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)1. <strong>SAR</strong>-Grundausstattung (Fortsetzung)1.2.5 Sanitätsausstattung Modul IAccuvac ® Rescue, Absaugpumpe mit einstellbarer SaugleistungInfrarot- Ohrthermometer (Genuis First Temp)Tasche mit Zubehörteilen (IABP-Messung Propaq, CO 2 Kabel Propaq)Rettungsdiensttrage Stollwerk 3006VakuummatratzeRettungs- und Bergetuch/UmbettungstuchRespofix, BeatmungsschlauchhalterSchreibbrett mit NotwendigkeitsbescheinigungRigibox; Abfallbox zur Entsorgung von Kanülen und AmpullenModul IIMedumat Lifebase III; Notfallbeatmungsgerät mit Sauerstoffinhalation und 2 l SauerstoffflascheThoraxdrainageset komplettVakuumschienen Arm/Bein für Erwachsene und KinderAntischockhoseBurnpack, Maxi Set für SchwerstverbrannteReplantatbeutelsetNotarztkoffer KinderRettungsrucksackMICRO 2 , Pulsoxymeter, Glucometer Ascensia - Blutzuckermessgerät; RR Messgerät, Stethoskop,Perkussionshammer, UntersuchungslampeStifneck ® Halswirbelsäulenimmobilisationsschienen, Gr.: Select /PädiatricBeatmungsbeutel mit div. Masken und PEEP-Ventil, O 2 <strong>–</strong>Inhalationsmasken mit VerneblerfunktionDemandventil, Alduk 1 Druckminderer mit O 2 -Steckdose und Inhalationsvorrichtung2 l Sauerstoffflasche, O² Kupplungsschlauch 0,15mVenen- und Arterienpunktionskanülen und diverse Einmalspritzen und entsprechendes Zubehör,IntraossiärkanüleIntubationsbesteck mit Edgartuben und Cuffdruckmesser, Combitubus und entsprechendesZubehörUrinauffangbeutelRettungsdecke isolierSam Splint SchieneKanülenabwurfbehälterDiverse Infusionen und entsprechendes ZubehörMedikamente nach Standardempfehlung der DIVIDiverse VerbandstoffeKleinmaterialienSterile und unsterile Handschuhe87


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Anlage 8: Großraumrettungshubschraubers CH-53Bleibt frei88


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Anlage 9: BereichssuchstellenBereichssuchstelle Nr. 1• Dienststelle: Bayerisches <strong>Land</strong>eskriminalamt- Stab 2 -• Anschrift: Postfach 225, Maillinger Straße 1580636 MÜNCHEN• Fernsprecher: 089 - 1212 - 2051, 2052, 2061, 2062, 2064, 2065• e-mail: blka@polizei.bayern.de• Telefax: 089 - 1212 - 2059• Zuständigkeitsbereich: <strong>Land</strong> Freistaat BayernBereichssuchstelle Nr.2• Dienststelle: Innenministerium Baden-Württemberg- Lagezentrum -• Anschrift: Willi <strong>–</strong> Brandt - Str. 4170173 STUTTGART• Fernsprecher: 0711 - 231 - 3333• e-mail: lppbw@polizei.bwl.de• Telefax: 0711 - 231 - 3399• Zuständigkeitsbereich: <strong>Land</strong> Baden-WürttembergBereichssuchstelle Nr. 3• Dienststelle: Ministerium des Innern, für Sport und für Infrastruktur Rheinland-Pfalz- Lagezentrum -• Anschrift: Schillerplatz 3-555116 MAINZ• Fernsprecher: 06131 - 163599• e-mail: lagezentrum@isim.polizei.rlp.de• Telefax: 06131 - 163600• Zuständigkeitsbereich: <strong>Land</strong> Rheinland-Pfalz89


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Bereichssuchstelle Nr. 4• Dienststelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport<strong>Land</strong>espolizeipräsidium Lagezentrum• Anschrift: Friedrich-Ebert-Allee 1265185 WIESBADEN• Fernsprecher: 0611 - 353 - 2150, 2154, 2155, 2156• e-mail: lz-hessen@hmdis.hessen.de• Telefax: 0611 <strong>–</strong> 353 <strong>–</strong> 1766• Zuständigkeitsbereich: <strong>Land</strong> HessenBereichssuchstelle Nr. 5• Dienststelle: <strong>Land</strong>esamt für Zentrale Dienste Nordrhein-Westfalen• Anschrift: Schifferstr. 5247059 Duisburg• Fernsprecher: 0203 - 4175 - 4600• e-mail: landesleitstelle.lzpd@polizei.nrw.de• Telefax: 0203 - 4175 - 4699• Zuständigkeitsbereich: <strong>Land</strong> Nordrhein-WestfalenBereichssuchstelle Nr. 6• Dienststelle: Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration <strong>–</strong> Abteilung 2-Referat P 24/Lagezentrum - Kommissar vom Lagedienst• Anschrift: Lavesallee 630169 HANNOVER• Fernsprecher: 0511 - 120 <strong>–</strong> 6112/ 6113• e-mail: kvl@mi.niedersachsen.de• Telefax: 0511 - 120 - 6150• Zuständigkeitsbereich: Länder Niedersachsen und Bremen90


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Bereichssuchstelle Nr. 7• Dienststelle: Lagezentrum des Innenministeriums <strong>Land</strong> Schleswig-Holstein• Anschrift: Polizeizentrum Eichhof,Mühlenweg 16624116 KIEL• Fernsprecher: 0431 - 160 - 61111• e-mail: lob.glfz@polizei.landsh.de• Telefax: 0431 - 160 - 61129• Zuständigkeitsbereich: Länder Schleswig-Holstein und HamburgBereichssuchstelle Nr. 8• Dienststelle: Seenotleitung (M<strong>RCC</strong>) Bremen• Anschrift: Werderstraße 228199 BREMEN• Fernsprecher: 0421 - 536 - 870• e-mail: mail@mrcc-bremen.de• Telefax: 0421 - 536 - 8714• Zuständigkeitsbereich: Deutsche Seegebiete der Nord- und OstseeBereichssuchstelle Nr. 9• Dienststelle: Führungs- und Lagezentrale• Anschrift: Mainzer Straße 13666121 SAARBRÜCKEN• Fernsprecher: 0681 - 962 - 5633• e-mail: lpp112@polizei.sl.pol.de• Telefax: 0681 - 962 - 5625• Zuständigkeitsbereich: <strong>Land</strong> Saarland91


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Bereichssuchstelle Nr. 10• Dienststelle: Ministerium für Inneres und Sport- Lagezentrum -• Anschrift: Alexandrinenstr. 119055 SCHWERIN• Fernsprecher: 0385 - 588 - 2471, 2475• e-mail: im-mv@polmv.de• Telefax: 0385 - 588 - 2480, 2481• Zuständigkeitsbereich: <strong>Land</strong> Mecklenburg-VorpommernBereichssuchstelle Nr. 11• Dienststelle: Polizeipräsidium <strong>Land</strong> Brandenburg- ELZ -• Anschrift: Kaiser Friedrich Str. 14314469 POTSDAM• Fernsprecher: 0331 <strong>–</strong> 283 - 3120/ 3121• e-mail: präsidium.potsdam@polizei.brandenburg.de• Telefax: 0331 - 283 - 3129• Zuständigkeitsbereich: <strong>Land</strong> BrandenburgBereichssuchstelle Nr. 12• Dienststelle: Der Polizeipräsident in Berlin-Lagezentrum-• Anschrift: Platz der Luftbrücke 612096 BERLIN• Fernsprecher: 030 - 4664 - 907110 bis 907112• e-mail: lzberlin@polizei.berlin.de• Telefax: 030 - 4664 - 907199• Zuständigkeitsbereich: <strong>Land</strong> Berlin92


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Bereichssuchstelle Nr. 13• Dienststelle: Ministerium für Inneres und Sport des <strong>Land</strong>es Sachsen-Anhalt- Lagezentrum -• Anschrift: Halberstädter Straße 239112 MAGDEBURG• Fernsprecher: 0391 - 567 - 5292, 5293• e-mail: lagezentrum@mi.sachsen-anhalt.de• Telefax: 0391 - 567 - 5290• Zuständigkeitsbereich: <strong>Land</strong> Sachsen-AnhaltBereichssuchstelle Nr. 14• Dienststelle: Führungs- und Lagedienst des LKA Thüringen, Abt.3 Dez 3• Anschrift: Am Schwemmbach 6999099 ERFURT• Fernsprecher: 0361 - 341 - 09• e-mail: lka@polizei.thueringen.de• Telefax: 0361 - 341 - 1450• Zuständigkeitsbereich: <strong>Land</strong> Freistaat ThüringenBereichssuchstelle Nr. 15• Dienststelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern,<strong>Land</strong>espolizeipräsidium Abt. 3 - Lagezentrum -• Anschrift: Wilhelm- Buck- Str. 201097 DRESDEN• Fernsprecher: 0351 - 564 - 3775• e-mail: platz2.lagezentrum@smi.sachsen.de• Telefax: 0351 - 564 - 3779• Zuständigkeitsbereich: <strong>Land</strong> Freistaat Sachsen93


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Anlage 10: NOTAM- Beratung1. Zuständigkeit für die NOTAM-Beratung/-VersorgungDie Flugberatungsstelle der zuständigen Verbände übermittelt die NOTAM für die nachfolgendfestgelegten Einsatzbereiche täglich per FAX an die <strong>SAR</strong>-Kommandos. Freitags sind alle biszum Dienstende vorliegenden NOTAM, die für das folgende Wochenende aktiv sind, zuübermitteln. Danach eingehende NOTAM werden den betroffenen <strong>SAR</strong>-Kommandos von der <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> <strong>Münster</strong> übermittelt.2. <strong>SAR</strong>-KommandosDas NOTAM -Beratungsgebiet für <strong>SAR</strong>-Kommandos umfasst einen Radius von 120 NM um denStandort. Die hierfür übermittelten NOTAM sind auf einer Übersichtskarte im Maßstab 1: 500 000bzw. 1 : 250 000 einzuarbeiten.3. Einsätze außerhalb des NOTAM- BeratungsgebietesBei Einsätzen außerhalb der festgelegten NOTAM- Beratungsgebiete erfolgt die NOTAM-Beratung durch die Auslandsflugberatung der Bundeswehr in Köln.94


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Anlage 11: Territoriale KommandobehördenKdoSKB 3400Während der DienstzeitBw App Fax LoNo370237713361 KdoSKB LagezentrumApp./MobilDiensttuerOvD:90 3400 33600151/12640541Außerhalb der DienstzeitFaxLoNo3361 KdoSKB LagezentrumKdoTerrAufgBw 8203 3434 KdoTerrAufgBw LagezentrumOvD:90 8203 34340160/90777680KdoTerrAufgBw LagezentrumLKdo Bremen 2321335388339 LKdo BREMEN LagezentrumOvD:1905339 LKdo BREMEN LagezentrumLKdo Hamburg 7910 4302 4303 LKdo HH S3OffzFü:0151/148549664106 LKdo HH LagezentrumLKdoNiedersachsen2200193119521909 LKdo NI Zentraler Posteingang OvD:19051909LKdo NI BereitschaftLKdo NI LagezentrumLKdo NI Zentraler PosteingangLKdoMecklenburg-Vorpommern86703301332133313315LKdo MV-zentralerPosteingangLKdo MV S3OvWa:32103304 LKdo MV OvWaLKdo Schleswig-Holstein7400343634493453 LKdo SH EingangOvD:0151/148548633453 LKdo SH EingangLKdo Nordrhein-Westfalen32213431348034813494 LKdo NW S3OffzFü0151/146259073494LKdo NW S3LKdo Hessen 4224830183218083 LKdo HE Eingang PostOffzFü:0170/91365138083LKdo HE S3 AW-OrgLKdo HE Eingang PostLKdo Rheinland-Pfalz42002514251225332509 LKdo RP PosteingangOffzFü:0151/146261662509 LKdo RP LagezentrumLKdo Brandenburg 8596431402459 LKdo BB S3 AbteilungOffzFü LKdo BB:0151/12640114459 LKdo BB S3 AWLKdo Sachsen 8910423142364263 LKdo SN S3OvWa ASK/OvSt DD:0151/146260754293 LKdo SN S3LKdo Sachsen-Anhalt8273331334114 LKdo ST LagezentrumFwFü:0151/14854582114LKdo ST BearbrAWLKdo ST LagezentrumLKdo Thüringen 87007131814171717139 LKdo TH LagezentrumOffzFü:0151/146260687139 LKdo TH LagezentrumLKdo Bayern 62007337732373247336 LKdo BY LagezentrumOffzFü/ OvSt:0151/148547697336 LKdo BY LagezentrumLKdo Saarland 4730263226712652 LKdo SL LAZOffzFü:0151/126409502652 LKdo SL LAZLKdo Baden-Württemberg5200403340394096 LKdo BW S3OffzFü:0151/550458734096 LKdo BW Alarmierung95


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Anlage 12: <strong>SAR</strong>-Arbeitsblätter1. <strong>SAR</strong>-Alarmierung<strong>SAR</strong>-Mission #__________1. ACC2. <strong>RCC</strong>3. BSST4. WX5. FS-Sektor6.7.8.9.10.11.12.13.14.15.AlarmierungDealarmierungZeit (Z) Init.Teiln. Init.<strong>RCC</strong> Zeit (Z) Init.Teiln. Init.<strong>RCC</strong>96


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)2. <strong>SAR</strong>-Einsatzmeldung bei Flugunfällen(VorlAnMil<strong>SAR</strong>-Bw)Während der allgemeinen Dienstzeit:Zeit (Z)Init.TeilnInit.<strong>RCC</strong> Zeit (Z)Init.TeilnInit.<strong>RCC</strong>..1. GenFlSichh Bw (nurmilitärisch)2. BFU3. DLO GrpFlBtrb/FlSichh4. KdoTerrAufgBw LZ5. Kommando Heer, OvD6. BMVg FüSK I 2Außerhalb der allgemeinen Dienstzeit:1. GenFlSichh Bw (nurmilitärisch)2. BFU3. DLO, OffzFü DLO4. KdoTerrAufgBw LZ5. Kommando Heer, OvD6. BMVg FüSK I 2 (zum allg. DB)Zeit (Z) Init.Teiln Init.<strong>RCC</strong> Zeit (Z) Init.Teiln.Init.<strong>RCC</strong>97


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)3. Overdue<strong>SAR</strong>-Mission #__________1. Notstufe: INCERFA/ALERFA/DETRESFA Datum/Zeit:2. Alarmierende Stelle oder Person:Privatadresse:Tel:Geschäftsadresse:Tel:3. Art und Ort des Ereignisses:Beobachtungszeit und Standort:4. Flugplan: C/S IFR/VFR ( )Lfz-Muster:COM/NAV Eq.:Startplatz/Zeit:Geschwindigkeit:Flughöhe:Route:<strong>Land</strong>eplatz/Zeit:Ausweichplatz:Fuel: Fuel Ex: (Z) POBLetzte Funkverbindung um: (Z)(Station)(Freq)Letzte Position bzw. Meldung:Letzte Radarposition:SIF/IFFHalter/Standort:Mitgeführte Notausrüstung: ELT (E/U/V)Farbe/Kennzeichen:Mitgeführte gefährliche Güter/Bewaffnung:5. Name Pilot/-inund BesatzungAdresse PassagiereFlugerfahrung der Besatzung/Besonderheiten siehe Rückseite98


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)4. Eingesetzte <strong>SAR</strong>-Mittel<strong>SAR</strong>-Mission: #_______ / Datum:_____________ / Blatt Nr. ____ von____Vorgaben:OSCRelaisstationFrequenzenUHF VHF HF BOSStation Station Station Station<strong>SAR</strong>-Mittel Suchgebiet Total:A-Z EBZeit Rufzeich Typ Startort ATD Nr.ATA ATD ATE Zielort ATA ATEFlugzeiten: Gesamtsuchzeit: Gesamtflugzeit:99


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)5. Suchgebiete<strong>SAR</strong>-Mission: #_____________Suchgeb.-Nr.Suchgebietsbeschreibung, Koordinaten etc.Callsign100


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)6. Lagebericht Lfz-Unfallstelle1. Meldende Person:2. Kennzeichen/Lfz- Muster:3. Art d. Unfalls:4. Lage der Unfallstelle:5. Zustand der Besatzung/PX:6. Zustand und Art der Ladung (gefährliche Güter, Waffen u. Munition):7. Personenschaden Dritter:8. Sach- bzw. Flurschäden:9. Einsatzkräfte vor Ort:10. Getroffene Maßnahmen:11. Geforderte Unterstützung:12. Bemerkung:Eingangszeit der Meldung (Z):Weitermeldung an:Dienststelle Zeit (Z) Empfänger Init. <strong>RCC</strong> Init.GenFlSichBw (nur militärisch)BFUDLO GrpFlBtrb/FlSichhKdoTerrAufgBw LZKommando Heer, OvDBMVg FüSK I 2101


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)7. Hinweise aus der Bevölkerung<strong>SAR</strong>-Mission: #__________Hinweise aus der Bevölkerung zur Suche nach:1. Anrufer/-in:Name:Adresse:Telefon/Handy-Nr./E-Mail/FAX:Bemerkungen zur Person:2. Beobachtung:Standort/Blickrichtung (Wo):Zeitpunkt (Wann):Wetter:Objekt (Was):lcl/Z Uhr(Farbe, Anzahl der Motoren usw.)Flugrichtung:3. Besonderheiten:4. Meldung abgegeben bei:5. Veranlasste Maßnahmen:6. Aufgenommen:(Initials) (Datum) (Uhrzeit Z)7. Bewertung durch <strong>SAR</strong>EO:102


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)8. Einsatzbefehl BodentruppenEINSATZBEFEHL DES RESCUE COORDINATION CENTER ( <strong>RCC</strong> )<strong>SAR</strong>OP <strong>SAR</strong>EX// ...................................../..................../....................Einsatz-Nr. Jahr1. Lage: ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________2. Einsatzbefehl an: ........................................./................................................../......................Einheit Name Dstgrd DTG3. Auftrag:______________________________________________________________________________________________________________________________________________________4. Suchobjekt:__________________________________________________________________5. Suchgebiet Nr:___________Suchgebiet:_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________6. Suchmethode:____________________________________________________________________7. Abstand von Mann zu Mann:_______________________________________________________8. Freq/TelNr:____________________________________________________________________9. Beteiligte Einheiten:_______________________________________________________________10. Meldekopf:______________________________________________________________________11. Einsatzleitung/OSC:______________________________________________________________12. Wetter:_________________________________________________________________________13. Sonstiges:______________________________________________________________________103


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)9. Support request neighbour <strong>RCC</strong>’sATTENTIONSUPPORT REQUEST<strong>RCC</strong> <strong>Münster</strong>, GermanyPhone: +49 251 13 5757Fax:: +49 251 13 5759AFTN: ETRAYCYXE-Mail: <strong>SAR</strong>-LEITSTELLE-LAND@BUNDESWEHR.ORG<strong>RCC</strong> <strong>Münster</strong> request support in following case:A) Date/Time: from: <strong>RCC</strong> <strong>Münster</strong>, Germany to:B) Kind of distress:C) Number of aircraft involved: C/S and type:D) Aerodrome of departure: ATD:E) Aerodrome of destination: ETA:F) Alternates: 1. 2.G) Last known position:H) Departments and <strong>RCC</strong>s involved:I) Search and rescue measures in progress:J) Weather on scene:K) Comments to the situation:THANK YOU FOR YOUR COOPBEST REGARDS<strong>RCC</strong> <strong>Münster</strong>, Germany104


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Anlage 13: Suchmeldung von Luftfahrzeugen durch Rundfunk und Fernsehen<strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong> <strong>Münster</strong>48145 <strong>Münster</strong>Such- und Rettungsdienst Postfach 4820der Bundeswehr 0251-13 57 57 0251-13 57 59AnBetr.: SuchmeldungDie <strong>SAR</strong>-Leistelle <strong>Münster</strong> bittet um die Verbreitung folgender Rundfunk- bzw. Fernsehdurchsage:TEXT:Der Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr bittet die Bevölkerung im Gebietvon/zwischen:und:um Unterstützung.Seit demUhr wird einvom Typmit dem Kennzeichenmit Personen an Bord vermisst.Die Farbe der Maschine istDie Maschine war auf einem Flug vonnachSachdienliche Hinweise sind an den Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr in<strong>Münster</strong>, Telefon 0251 - 135757 oder an die nächste Polizeidienststelle zu richten.105


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Anlage 14: <strong>SAR</strong>-Tabellen1. EntscheidungshilfediagrammSuchgebietINDEX500600Lfz Anzahl xFlugwegabstandLfz <strong>–</strong>Geschwindigkeit6050504030ZeitImSuchgebiet12700800900100015002000300060708090100150201510987654334567891015202440005000600070008000900010 0002002( STD )15 0003001( NM )20 00040025 00050030 000( KT )60035 00040 00045 00050 000( NM 2 )Beispiel: 1 900 NM 2 sind abzusuchen4 STD stehen zur Verfügung4 HS 2 NM Flugwegabstand60 KT GS106


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)2. Flächen <strong>–</strong> Zeit <strong>–</strong> Tabelle80800GEFLOGENESTRECKE(NM)0,51,01,52,0SUCHGESCHWINDIGKEIT(KTS)605003,0404,05,020FLUGWEGABSTAND(NM)SUCHZEIT (STD) ABGESUCHTE FLÄCHE (NM 2 )10 5 500 1000 1500107


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)3. Entdeckungswahrscheinlichkeit bei Sichtsuchen100 %9080706050403020100C: 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,80,9 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 2,01. Suche2. Suche3. Suche4. Suche5. Suche108


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)4. Fallschirm <strong>–</strong> Drift <strong>–</strong> Tabelle65Sinkzeit( MIN )1510206,577,589105Wind <strong>–</strong>geschwindigkeit( KT )18 151055 8Fallschirmöffnungshöhe AGL ( x 1 000 FT ) Driftentfernung ( NM )304050109


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)5. Tabelle für die elektronische SucheFT10 0009 0008 0007 0006 0005 0004 0003 0002 0001 00090 80 70 6040 30 20 1010 20 30 40 60 70 80 90100 50501000NMmaximale Ausbreitung bei ungestörter Abstrahlung110


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)6. Tabelle zur Bestimmung der Suchtiefe über offenem und flachem GeländeSportflugzeug/UnfallstelleEinzelne PersonHöhe des Suchluftfahrzeugs (ft)200´ 300´ 500´ 700´ 1000´ 200´ 300´ 400´ 500´1 ,16 NM ,20 NM ,23 NM ,25 NM ,27 NM ,10 NM ,10 NM ,10 NM ,10 NM2 ,33 NM ,36 NM ,43 NM ,46 NM ,50 NM ,23 NM ,23 NM ,26 NM ,30 NMMeteorologische Sicht (km)5 ,63 NM ,67 NM ,73 NM ,80 NM ,90 NM ,47 NM ,47 NM ,50 NM ,53 NM10 ,77 NM 1,0 NM 1,2 NM 1,3 NM 1,4 NM ,53 NM ,53 NM ,57 NM ,57 NM15 1,0 NM 1,5 NM 1,6 NM 1,7 NM 1,8 NM ,57 NM ,57 NM ,60 NM ,63 NM20 1,2 NM 1,6 NM 1,7 NM 1,9 NM 2,1 NM ,60 NM ,60 NM ,63 NM ,66 NM25 1,2 NM 1,7 NM 1,8 NM 2,0 NM 2,2 NM ,63 NM ,63 NM ,67 NM ,70 NM30 1,2 NM 1,7 NM 2,0 NM 2,1 NM 2,3 NM ,66 NM ,66 NM ,70 NM ,73 NMBei dichter Bewaldung reduziert sich der Wert um etwa 50 %.111


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Anlage 15: BezugsdokumenteZusätzlich zu den in der VorlAnMil<strong>SAR</strong>- Bw (Kapitel 1, Ziffern 112 <strong>–</strong> 114) aufgeführtenBezugsdokumenten sind zu berücksichtigen:International- keineNational(1) Richtlinien für die Nutzung von Luftfahrzeugen der Bundeswehr im Rahmen dienstlicherEinsätze (Mitflüge) (VMBl 1989 S. 197, Ausführungsbestimmungen VMBl 2011 S. 9).(2) Zielvereinbarungen zwischen Heer und Luftwaffe zum <strong>SAR</strong> Flugfunknetz sowie <strong>SAR</strong>spezifischeIT/FM Ausstattung der <strong>SAR</strong> <strong>Leitstelle</strong>(3) Allgemeiner Umdruck 1/400 “Handbuch für Hilfeleistungen der Bundeswehr im Inland vomMai 2009“.(4) Vorläufige Anweisung für den Militärischen Such- und Rettungsdienst (<strong>SAR</strong>) der Bundeswehr.(VorlAnMil<strong>SAR</strong>- Bw)(5) GAF T.O. 14 Q1-1RUS6-11 Technisches Handbuch Beschreibung und Einbauanweisung fürden Rüstsatz <strong>SAR</strong>/RZ und Sonderausstattung Luftfahrzeug UH-1D.(6) BMVg VR II 5, Az 56-01-31/6-3 vom 06.02.1990 ist die Inanspruchnahme von Hubschraubernziviler Rettungsinstitutionen durch die Bundeswehr.(7) Flugfunknetz sowie <strong>SAR</strong>-spezifische IT/FM Ausstattung der <strong>SAR</strong> <strong>Leitstelle</strong>.(8) ZDv 10/13 „Besondere Ereignisse“.NATO(1) STANAG 3745 AMD - Medical Training and Equipment Requirements for Search and Rescue(EDITION 4) (<strong>SAR</strong>) and Combat Search and Rescue Missions.(2) STANAG 3517 - Fernmeldeverkehr zw. den <strong>RCC</strong>`s nach ICAO DOC 6100- COM/504/4112


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)StichwortverzeichnisAbdeckungsfaktor ........................................................................................................... 327Abgabe an das zivile Rettungswesen ............................................................................. 442Absturzgebiet, Bestimmung ............................................................................................ 318Abtransport verunglückter Personen im Gebirge ............................................................ 422Alarmierung .................................................................................................................... 301 ffAlarmierungsmeldung……………………………………………………………………………304Alarmierung bodengebundene Einheiten ....................................................................... 356 ffAlarmierung, fernmündlich .............................................................................................. 305Alarmierung, fernschriftlich ............................................................................................. 306Alarmstufen .................................................................................................................... 307 ffAlarmstufen, Festlegung ................................................................................................. 311Amtshilfe ........................................................................................................................ 443 ffAnforderung Lfz .............................................................................................................. 235 ffAufbewahrungsfristen……………………………………………………………………………508 ffAufgaben <strong>SAR</strong>- <strong>Leitstelle</strong>………………………………………………………………………..209Beeinflussende Faktoren ................................................................................................ 321Beendigung von Suchen ................................................................................................ 376 ffBereichssuchstellen……………………………………………………………………………..251Bereitschaftsstufe ALERFA ............................................................................................ 309Bereitschaftszeiten und -stufen ...................................................................................... 226 ffBereitstellung und Begleitung ......................................................................................... 384Besatzung an <strong>SAR</strong>-Kommandos .................................................................................... 217Besatzung, Aufgaben ..................................................................................................... 216Bewertung und Prioritätenfestlegung .............................................................................. 320Bodengebundene Einrichtungen .................................................................................... 250Bodensuche ................................................................................................................... 356Bundespolizei ................................................................................................................. 245 ffBundeswehr ................................................................................................................... 234Christoph Hs…………………………………………………………………………………….. 248Creeping Line Search Co-ordinated ............................................................................... 338Creeping Line Search ..................................................................................................... 337CTP- Flüge .................................................................................................................... 225113


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Debriefing ....................................................................................................................... 505Definition <strong>SAR</strong>-Mittel 2. Grades ...................................................................................... 233Desinfektion von Lfz ....................................................................................................... 430Dislozierung <strong>SAR</strong>-Mittel 1. Grades ................................................................................. 215Einsatzablehnung ........................................................................................................... 441 ffEinsatzarten zur Unterstützung des zivilen Rettungswesens .......................................... 408Einsatzbefehle…………………………………………………………………………………...222 ff + 361Einsatzberichte ............................................................................................................... 506Einsätze bei Nacht ......................................................................................................... 428Einsatzführungsdienst der Luftwaffe ............................................................................... 260 ffEinsatznachbesprechung ............................................................................................... 505Einsatzmittel ................................................................................................................... 407Einsatzunterstützung der Streitkräfte .............................................................................. 402Electronic Search ........................................................................................................... 343 ffElektronische Suche bei Nacht ....................................................................................... 346Entscheidungshilfen ....................................................................................................... 318Erfolglose Suche ............................................................................................................ 377Expanding Square Search .............................................................................................. 339Fallschirmdrift ................................................................................................................. 329Fallschirme ..................................................................................................................... 332Fernschreibverbindungen ............................................................................................... 284Fernsprechnetz öffentlich ............................................................................................... 281Fernsprechverbindungen ................................................................................................ 277 ffFlächen-Zeit-Berechnung ............................................................................................... 331Fliegende Mittel .............................................................................................................. 234 ffFlugpläne ....................................................................................................................... 362Flugsicherungsdienst ..................................................................................................... 263Flugwegabstand ............................................................................................................. 326Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten .................................................................................. 228 ffFormblätter ..................................................................................................................... 211Frequenzen .................................................................................................................... 286Gebietsaufteilung……………………………………………………………………………….. 204 ffGeoinformationsdienst.................................................................................................... 267 ffGeschwindigkeiten ......................................................................................................... 323114


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Grenzüberschreitender <strong>SAR</strong>-Flugbetrieb ........................................................................ 511 ffHeeresflieger .................................................................................................................. 236Homing ........................................................................................................................... 342 ffIAM............................................................................................................... ……………..3IMC oder VMC-on-top .................................................................................................... 345Kosten und Abrechnung ................................................................................................. 439Krankentransporte von Soldaten .................................................................................... 403<strong>Land</strong>eskommandos……………………………………………………………………………..255Leichenbergung ............................................................................................................. 424Leit- <strong>RCC</strong> ....................................................................................................................... 373Luftraumsperrung ........................................................................................................... 353Luftwaffe ........................................................................................................................ 237Maßnahmen bei ALERFA ............................................................................................... 314Maßnahmen bei DETRESFA.......................................................................................... 316Maßnahmen bei INCERFA ............................................................................................. 312Maßnahmen des 1. Such- Lfz ......................................................................................... 379Meldungen .................................................................................................................... 502 ffMitnahme von Ärzten ..................................................................................................... 436NATO- Lfz ...................................................................................................................... 240Naturkatastrophen .......................................................................................................... 414 ffNotdienste ...................................................................................................................... 257Notstufe DETRESFA ...................................................................................................... 310On-Scene-Coordinator ................................................................................................... 368 ffPolizeihubschrauber ....................................................................................................... 247Presseinformation .......................................................................................................... 510Primäreinsätze ............................................................................................................... 409Prüf- und Messdienst (PMD) .......................................................................................... 275 ffRadarreplay DFS………………………………………………………………………………. 265 ffRettungsmaßnahmen ..................................................................................................... 378 ff115


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Rufzeichen ..................................................................................................................... 287Ruhezeiten <strong>SAR</strong> Besatzung…… ……………………………………………………………..228 ffRundfunk, Fernsehen, Presse ........................................................................................ 273Rüstzustand und Ausrüstung an <strong>SAR</strong>-Kommandos ....................................................... 218 ff<strong>SAR</strong>-Einrichtungen 2. Grades ........................................................................................ 233<strong>SAR</strong>-Kommandos ........................................................................................................... 212Sektor Search ................................................................................................................ 340Sekundäreinsätze ........................................................................................................... 410 ffSichtsuche bei Nacht ...................................................................................................... 347Sprechfunkverbindungen……………………………………………………………………….285 ffStationierungskräfte ....................................................................................................... 242 ffSuche aus der Luft ......................................................................................................... 348 ffSuche bei Nacht ............................................................................................................. 346 ffSuche nach Bergsteigern, Bergwanderern ..................................................................... 421Suchgebiete ................................................................................................................... 350Suchhöhe ....................................................................................................................... 324Suchmeldungen………………………………………………………………………………….273Suchplanung .................................................................................................................. 318 ffSuchtiefe ........................................................................................................................ 325Suchverfahren ................................................................................................................ 333Tauchertransport ............................................................................................................ 435Trackline Search Non-Return ......................................................................................... 334Trackline Search Return ................................................................................................. 335Ungewissheitsstufe Incerfa ............................................................................................. 308Unterstützende Dienste .................................................................................................. 259 ffVerantwortlichkeiten für <strong>SAR</strong>-Mittel 1. Grades ................................................................ 213Versterben bei Einsätzen ............................................................................................... 438VFR- Nachteinsätze ....................................................................................................... 354Vorbeugender Katastrophenschutz ................................................................................ 426Vorschriften-Ausstattung der <strong>SAR</strong>-Kommandos ............................................................. 220Zeitfaktor ........................................................................................................................ 322Zivilschutzhubschrauber…………………………………………………………………………..249Zusammenarbeit mit anderen <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>n……………………………………………….372 ff116


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)AbkürzungenA Alpha time Alpha-ZeitAUT Austria ÖsterreichACC Area Control Center Bezirkskontrollstelle (ziv.)ACFT Aircraft LuftfahrzeugAD Aerodrome FlugplatzADF Automatic Direction Finding equipment Automatisches PeilgerätAECC Aeromedical Evacuation Control CenterAFIS Aerodrome Flight Information Service Flugplatz-FluginformationsdienstAFOD US-Army Flight Operations Detachment US-ARMY FlugeinsatzzentraleAFSBwAmt für Flugsicherung der BundeswehrAGL Above Ground Level Über GrundAIP Aeronautical Information Publication LuftfahrthandbuchAIS Aeronautical Information Service FlugabfertigungsdienstAIS unitFlugabfertigungsstelleALERFA Alert phase BereitschaftsstufeALR Alerting message AlarmierungsmeldungALT Altitude HöheAPP Approach control office AnflugkontrollstelleATA Actual Time of Arrival Tatsächliche AnkunftszeitATC Air Traffic Control FlugverkehrskontrolleATD Actual Time of Departure Tatsächliche AbflugzeitATE Actual Time Enroute Tatsächliche FlugzeitATP Allied Technical PublicationATS Air Traffic Services FlugverkehrsdiensteATTN Attention Zu Händen, AchtungAGeoBw AGeoInfoDst Amt für Geoinformationswesen der BwBEL Belgium BelgienBAF Belgium Air Force Belgische LuftwaffeBCN Beacon FunkfeuerBesAnBesondere AnweisungenBFEBefehl für fliegerischen EinsatzBFUBundesstelle für FlugunfalluntersuchungBPOL Federal Police BundespolizeiBMIBundesministerium des Innern117


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)BNABundesnetzagenturBMVBSBundesministerium für Verkehr,Bau- und StadtentwicklungBMVg Ministry of Defence Bundesministerium der VerteidigungBMVg-RBMVg- RechtBSStBereichssuchstelleCAOC Combined Air Operation CenterCHE Switzerland SchweizCR Combat ReadyCR-<strong>SAR</strong> Combat Ready <strong>SAR</strong> Befähigung zur Durchführung <strong>SAR</strong>-DienstCRC Control and Reporting Center Flugmelde- und LeitzentraleCS Call Sign RufzeichenCS Creeping Line Search StreckensuchverfahrenCSC Creeping Line Search Co-ordinated Koordinierte StreckensucheCTA Control Area Kontrollbezirk (unterer Luftraum)CTP Combat Training ProgramCTLZ Control Zone (früher CTR) KontrollzoneCZE Czech. Republic Tschechische RepublikDEU Germany DeutschlandDEP Departure AbflugDETRESFA Distress phase NotstufeDF Direction Finding/Finder Peilung/PeilgerätDFSDeutsche Flugsicherung GmbHDLODivision Luftbewegliche OperationenDME Distance Measuring Equipment EntfernungsmessgerätDK Denmark DänemarkDR Dead Reckoning KoppelnavigationDRK German Red Cross Deutsches Rotes KreuzDVUDatenverarbeitungsunterlagenEET Estimated Elapsed time Voraussichtliche FlugdauerELT Emergency Locator Transmitter NotfunkgerätEPIRB Emergency Position-Indicating Radio BeaconES Electronic Search Elektronische SucheETA Estimated Time of Arrival Voraussichtliche AnkunftszeitETD Estimated Time of Departure Voraussichtliche Startzeit118


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)ETE Estimated Time Enroute Voraussichtliche FlugzeitEXT Extension NebenanschlussFAF French Air Force Franz. LuftwaffeFBHFlugbetriebshandbuchFIR Flight Information Region FluginformationsgebietFIS Flight Information Service FluginformationsdienstFL Flight Level FlugflächeFLIP Flight Information Publication FluginformationsveröffentlichungFRAFrankreichFSFlugsicherungFSO Flight Safety Officer Flugsicherheitsoffizier (FlSichhOffz)FT Feet Fuß (Höhenangabe)FüL Air Force staff Führungsstab der LwGAF German Air Force Deutsche LuftwaffeGAM German Army Deutsches HeerGCA Ground Controlled Approach <strong>Land</strong>ekontrolleGEN General AllgemeinGND Ground GrundGNY German Navy Deutsche MarineGS Ground Speed Geschwindigkeit über GrundH Homing Pattern Elektronische SucheHS Helicopter HubschrauberhPa Hectopascal HektopascalICAO International Civil Aviation Organization Internationale Zivilluftfahrt-OrganisationIFF Identification Friend or Foe Freund-/Feind-KennungIFR Instrument Flight Rules InstrumentenflugregelnILS Instrument <strong>Land</strong>ing System InstrumentenlandesystemIMC Instrument Meteorological Conditions InstrumentenflugwetterbedingungenINCERFA Uncertainty phase UngewißheitsstufeIZ Identification Zone IdentifizierungszoneJ<strong>RCC</strong>Joint Rescue Coordination CenterKdo Command/Detachment Kommando119


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Kts knots KnotenKTKrankentransportLUX Luxemburg LuxemburgL Locator PlatzfunkfeuerLat Latitude Geographische BreiteLBA Federal aviation administration LuftfahrtbundesamtLdPLeiter der PresseLfz Aircraft LuftfahrzeugLKA<strong>Land</strong>eskriminalamtLKdo<strong>Land</strong>eskommandoLong Longitude Geographische LängeLTB Air Transport Order LufttransportbefehlLTG Air Transport Wing LufttransportgeschwaderM Marker beacon MarkierungsfunkfeuerMACC Military Area Control Center Militärische BereichskontrollstelleMET Meteorology WetterkundeMIL Military Militärischmph Miles per hour (statute) <strong>Land</strong>meilen pro StundeMR- <strong>SAR</strong>Missionreadiness <strong>SAR</strong>M<strong>RCC</strong> Maritime Rescue Coordination Center SeenotleitungMSL Mean Sea Level Normal NullMSN Mission MissionMTCA Military Terminal Control Area Mil. FS-NahverkehrsbereichMUAC Military Upper Area Control Center Militärische BezirkskontrollstelleNAEW NATO Early Warning System NATO-FrühwarnsystemNATO North Atlantic Treaty Organization Nord-Atlantische Verteidigungs-AllianzNDB Non-Directional Beacon Ungerichtetes FunkfeuerNfLNachrichten für LuftfahrerNLD Netherlands NiederlandeNM Nautical Miles Seemeilen (1,852 km)NN Mean Sea Level Normal NullNOTAM Notice to Air Men Nachrichten für Luftfahrer120


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)OCL Obstacle Clearance Limit HindernisfreigrenzeO/R On Request Auf AnforderungOS Contour Search KontursucheOSC On Scene Coordinator Einsatzleiter im SuchgebietPAR Precision Approach Radar PräzisionsanflugradarPECC Patient Evacuation Coordination CenterPIZPresse- und InformationszentrumPOL Poland PolenPLB Personal Locator BeaconPS Parallel Sweep Search FlächensucheQFE Pressure value for altimeter setting Luftdruckwert zur Höhenmessereinstellung(altimeter indicates the height(Höhenmesser zeigt die Höheabove field elevation)über Flugplatz an)QNH Pressure value for altimeter setting Luftdruckwert zur Höhenmessereinstellung(altimeter indicates the altitude(Höhenmesser zeigt die Höheabove mean sea level)über NN an)RAC Rules of the air and air traffic service Luftverkehrsregeln und FlugsicherungsdiensteRAFG Royal Air Force Germany Britische Luftwaffe Deutschland<strong>RCC</strong> Rescue Coordination Center <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>RERettungseinsatzRNLAF Royal Netherlands Air Force Königl. Niederländische LuftwaffeRSC Rescue Sub Centre <strong>SAR</strong>-UnterleitstelleRWY Runway Piste<strong>SAR</strong> Search and Rescue Such- und Rettungsdienst<strong>SAR</strong>-SAT <strong>SAR</strong>-Satellite (System)SM Statute Mile Engl. MeileSOC Sector Operation Center SektoroperationszentraleSPOC <strong>SAR</strong> Point of Contact <strong>SAR</strong> KontaktSR Sunrise SonnenaufgangSRR Search and Rescue Region Such- und RettungsbereichSS Expanding Square Search QuadratsucheSS Sunset Sonnenuntergang121


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)TACAN Tactical Air Navigation (system) Taktisches FlugnavigationsverfahrenTAS True Air Speed Wahre EigengeschwindigkeitTC True Course Rechtweisender KursTel Telephone TelefonTH True Heading Rechtweisender SteuerkursTHWTechnisches HilfswerkT/O Take-Off StartTSN Trackline Search Non-return StreckensuchverfahrenTSR Trackline Search Return StreckenumkehrsuchverfahrenTWR Aerodrome control tower (Tower) PlatzkontrollstelleUACC Upper Area control Center Bezirkskontrollstelle für oberen LuftraumUDA Upper Advisory Area Oberes FlugberatungsgebietUDF UHF Direction Finder UHF-PeilstelleUHF Ultra High Frequency DezimeterwelleUIR Upper flight Information Region Oberes FluginformationsgebietUSAFE US Air Force Europe US Luftwaffe EuropaUTA Upper Control Area Oberer KontrollbezirkUTC Coordinated Universal Time Koordinierte WeltzeitVDF VHF Direction Finder UKW-PeilstelleVFR Visual Flight Rules SichtflugregelnVHF Very High Frequency Ultrakurzwelle (UKW)VIP Very Important Person Sehr wichtige PersönlichkeitVLF Pilot in Command Verantwortliche/-r Luftfahrzeugführer/-inVMC Visual Meteorological Conditions SichtflugwetterbedingungenVOR VHF Omnidirectional Radio UKW-DrehfunkfeuerVORTAC Co-located VOR and TACAN Örtlich vereint aufgestelltes VOR und TACANVS Sector Search SektorensucheWX Weather WetterZ Zulu-time-UTC Z-ZeitZLOZentrum für LuftoperationenZDvZentrale Dienstvorschrift122


<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Liste der IAM zum <strong>SAR</strong>-EP <strong>Land</strong>:IAM-Nr. Gültig ab Ungültig ab:GültigkeitWenn nicht anders angegeben, werden Änderungen gem. IAM sofort wirksam. Die Gültigkeit einerIAM endet automatisch mit Herausgabe der nächsten Änderung zum <strong>SAR</strong>-Einsatzplan <strong>Land</strong>.BearbeitungshinweisDie von der Änderung betroffenen Absatzziffern sind mit handschriftlichem Verweis auf die IAM zuversehen; Textänderungen sind nicht durchzuführen. Die IAM sind nach dieser Seite einzuheften.123

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