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SAR – EINSATZPLAN (Land) - SAR - Leitstelle Münster (RCC ...

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<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)Kapitel 3Durchführung von <strong>SAR</strong>-Aktionen gem. ICAOI. Alarmierung301 Grundsätzlich kann jede Dienststelle oder Person, die Kenntnis von der Notsituation einesLfz hat, den <strong>SAR</strong>-Dienst informieren oder alarmieren. Zuständig für die Alarmierung beiLuftnotfällen ist jedoch der Flugalarmdienst. Dieser benachrichtigt die für die Durchführung des<strong>SAR</strong>-Dienstes für Lfz zuständigen Stellen. Der Flugalarmdienst wird für alle Flüge gestellt, für dieein Flugplan abgegeben wurde.302 Anderweitig bekannt gewordene Flüge sind Flüge, über deren Verbleib Dritte beiBezirkskontrollstellen der DFS nachforschen oder über die den Bezirkskontrollstellen der DFSHinweise vorliegen, dass sie Maßnahmen des <strong>SAR</strong>-Dienstes benötigen.303 Wird ein <strong>SAR</strong>-Kommando durch Bundeswehrdienststellen, Behörden oder Zivilpersonendirekt alarmiert, nimmt die Besatzung vorsorglich Personalien, Telefonnummer, Dienststelle sowieArt des Notfalls auf, verweist den Bedarfsträger jedoch grundsätzlich an das zuständige <strong>RCC</strong>.Zusätzlich ist das <strong>RCC</strong> über die eingegangene Notmeldung unverzüglich zu unterrichten.304 Alarmierungsmeldungen werden gem. Besonderer Anweisung für die militärischeFlugsicherung (BesAnMilFS) 3-100 Abschnitt 3 Nr. 320 ff (Flugsicherheits-/Alarmierungsmeldungen) verfasst und übermittelt.Bei Unvollständigkeit der Meldung sind die fehlenden Punkte zu erfragen.305 Fernmündliche Alarmierungen sind auf dem Formblatt "Alarmierungsmeldung"aufzunehmen. In Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen können auch besonders vereinbarteFormblätter verwendet werden (s. Anlage 12). Bei Hinweisen aus der Bevölkerung sind dieAngaben gem. Formblatt Anlage 12 Nr. 7 abzufragen. Bei erforderlichen Weiterleitungen vonAlarmierungsmeldungen sind alle auf den Formblättern notierten Einzelheiten zu übermitteln. Beider Zusammenarbeit mit ausländischen <strong>RCC</strong>’s kann das Formblatt Support Request neighbour<strong>RCC</strong>’s verwendet werden (s. Anlage 12 Nr. 9)306 Im Flugsicherungsalarmdienst wird nach der BesAnMilFS 3-100 verfahren. FernschriftlicheAlarmierungen sind auf das Formblatt Alarmierungsmeldung zu übertragen.36

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