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SAR – EINSATZPLAN (Land) - SAR - Leitstelle Münster (RCC ...

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<strong>SAR</strong>-<strong>EINSATZPLAN</strong> (<strong>Land</strong>)315 Ggf. benachbarte <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>n unterrichten oder um Unterstützung ersuchen. BeiFlugunfällen in einer Identifizierungszone ist das zuständige Combined Air Operation Center zuinformieren. Ggf. Ausdehnung der Nachforschungen auf die BSSt. RQS Meldung (BesAnMilFS 3-100 Nr. 321.42) an Aerodrome of Departure absetzen, um alle Angaben des Flugplans zuerfragen.c) Maßnahmen bei Eingang einer DETRESFA-Meldung316 Erfolgt die Auslösung der Alarmstufe DETRESFA, ohne dass vorher eine INCERFA undALERFA ausgelöst wurde, sind zusätzlich die Maßnahmen der INCERFA und ALERFAdurchzuführen. Entschlussfassung über Art und Umfang der Suche:• Erteilung von Einsatzbefehlen an die erforderlichen <strong>SAR</strong>-Mittel unter Berücksichtigung derletzten Erkenntnisse,• <strong>SAR</strong>-Einrichtungen, die nicht der Bundeswehr unterstellt sind, sind um Unterstützung zu bitten,• Benachbarte <strong>SAR</strong>-<strong>Leitstelle</strong>n sind zu unterrichten, soweit noch nicht erfolgt, und ggf. umUnterstützung ersuchen,• Erstreckt sich das Suchgebiet auf Gefahrengebiete, so ist bei den zuständigen Dienststellen(siehe Luftfahrthandbuch Teil ENR-5) die Einstellung der die <strong>SAR</strong>-Aktion gefährdendenAktivitäten zu veranlassen,• Bei der zuständigen Bezirkskontrollstelle ggf. die Freihaltung eines bestimmten Luftraums imSuchgebiet beantragen (NOTAM),• Koordinierung des <strong>SAR</strong>-Einsatzes mit allen beteiligten <strong>SAR</strong>-Einrichtungen,• Ggf. Einsatz eines OSC oder eines Lfz als Relais-Station.317 Unterrichtung der Dienststellen, die über den Verlauf der <strong>SAR</strong>-Aktion informiert sein müssen,sobald die Lage dieses zulässt. Vorkehrungen für Ablösung oder Verstärkung der Einsatzmittel beilänger dauernden Suchaktionen. Unterrichtung der für die Untersuchung des Unfalls zuständigenStellen. Bei militärischen Lfz Benachrichtigung des Lfz-Halters (Halter ziviler Lfz werden von derDFS bzw. der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung informiert). Mit der Durchführung der Sucheist sofort zu beginnen, wobei die Verhältnismäßigkeit der Mittel Berücksichtigung finden muss.40

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