Alles geregeltVermögen weitergebenIhre private Erbfolge steht in Ihren Gedanken vielleicht schon fest. Aber deckt sie sich auch mit der gesetzlichen?Ein rechtzeitig verfasstes Testament hilft, Unstimmigkeiten <strong>vor</strong>zubeugen.Die Beschäftigung mit dem eigenen Testamentgehört für Menschen, die mitten im Familien-und Berufsleben stehen, nicht geradezu den obersten Prioritäten. Dennoch solltensie bedenken: Ein Testament ist die einzigeverbindliche Form, den Nachlass zu regeln,Hinterbliebene abzusichern und Unstimmigkeitenunter potenziellen Erben zu verhindern.Ob Bar-, Firmen- oder Immobilienvermögen– die Nachlassregelung per Testamentbetrifft Unternehmenschefs genauso wie Privatpersonen.Dabei kann man sich nicht aufdie gesetzliche Erbfolge verlassen, wenn z. B.ein verwitweter Ehepartner Alleinerbe werdensoll: Das Gesetz verteilt in diesem Fall denNachlass zu je 50 Prozent auf den Ehepartnerund die Kinder, sodass verwitwete Ehepartnerunter Umständen nicht unbedingt vollständigversorgt zurückbleiben. Wer seinen Nachlassgezielt auf bestimmte Erben verteilenmöchte, sollte auch dies in einem Testamentverankern. Wenn nicht, werden alle Erben zugleichen Teilen Besitzer des Nachlasses – wasnicht selten zu Streitigkeiten führt. Werdensich dann die Erben nicht einig, muss der gesamteNachlass verkauft und der Erlös dannaufgeteilt werden – wirtschaftlich meist einungünstiger Schritt. Um solch missliche Situationenzu vermeiden, sollte ein Testamentrechtzeitig aufgesetzt werden.Rechtzeitig aktiv werden – für alle FälleDas eigenhändige Testament …Dieses Testament kann jeder nach Erreichender Volljährigkeit niederlegen. Voraussetzung:Es muss in Handschrift aufgesetzt undmit dem vollen Namen unterschrieben sein.Ein öffentliches Testament …wird vom Notar niedergelegt und beimAmtsgericht verwahrt.Das Ehegattentestament …kombiniert die letztwilligen Verfügungender Ehe- oder eingetragenenLebenspartner in einemDokument. Es muss entwederper Hand verfasstund unterschrieben odernotariell beurkundetsein.Ein Erbvertrag …ist kein Testament, sondern ein Vertragzwischen Personen, in dem das Erbe geregeltwird. Das erledigt ein Notar. Danach kannso ein Vertrag nicht mehr einseitiggeändert werden.Der Pflichtteil …kann ggf. von Enterbtenaus dem Nachlass verlangtwerden. Der Pflichtteil ist dieHälfte des gesetzlichenErbteils. Pflichtteilberechtigtsind Kinder,Ehe- odereingetragene Lebenspartner und die Elterndes Erblassers.Die Vorsorgevollmacht …legt fest, wer als Bevollmächtigte(r) für eine Personentscheiden und sie vertreten kann – schon<strong>vor</strong> dem Verlust ihrer Geschäftsfähigkeit und/oder der Einsichts-, Urteils- und Äußerungsfähigkeit.Mit der Patientenverfügung …lassen sich medizinische lebensverlängerndeMassnahmen schriftlich verweigern fürden Fall, dass der eigene Wille nicht mehrwirksam geäußert werden kann. Es wirdfestgelegt, wie im Sterbeprozess verfahrenwerden soll und ob lebensverlängerndeMaßnahmen (z. B. künstliche Ernährung)abgebrochen werden soll.MiHo_Geld_01_2013_032 32 22.02.13 15:59
Vermögensnachfolgeregelung –Estate PlanningMit dem Blick indie ZukunftFür Familie, Firma und Vermögen: Eine präzise Nachlass- und Nachfolgeplanungist eine große Hilfe – auch für die nächsten Generationen.Große persönliche Ereignisse, gesundheitliche Einschränkungen oder anstehendemedizinische Eingriffe bereiten auch Sorgen, weil Vieles zwar gedanklich klar undtransparent ist, aber noch nicht eindeutig geregelt wurde. Dabei ist wichtig: Die Vermögenssicherung,der Familienfrieden, die Absicherung des Lebenspartners und dieVertretung im Krankheitsfall gegenüber Ärzten, Krankenkassen und Behörden. 75 Prozentder deutschen Bevölkerung haben laut Studien dafür keinerlei Vorsorge getroffen.Zugleich wachsen die Ansprüche an qualifizierte Beratung rund um eine optimale Vermögensnachfolgeplanungmit der Komplexität erbschafts-, steuer- und gesellschaftsrechtlicherRahmenbedingungen. Genau diese Leistung gehört zur ganzheitlichenBeratung der Sparkasse Mittelholstein AG. Mit dem sogenannten „Estate Planning“,der Vermögensnachfolgeregelung, können wir rechtzeitig durch wohlüberlegte RegelungenFrieden in der Familie und ggf. der Firma stiften. Dazu gehört zunächst eineInventur Ihrer Vermögenswerte und eine qualifizierte Analyse Ihrer individuellen Situationfür eine konkrete Vermögensnachfolgeplanung. Sie bestimmen die Erben undIhr Erbe. Bei der Formulierung des Testaments hilft Ihnen ein Notar aus unserem Beratungsnetzwerk.Im Hinblick auf die Erbschaftssteuer können Sie erwägen, den zukünftigenErben bereits zu Lebzeiten Vermögensteile durch Schenkung zu übertragen. Einregelmäßiger Abgleich Ihrer Planungen auf veränderte Lebenssituationen sorgt dafür,dass Ihre Ziele und Wünsche stets gewahrt bleiben. Estate Planning bedeutet auch,Ihre Vertretung im Krankheitsfall rechtzeitig zu regeln. Wir möchten Ihren Angehörigenbzw. Personen Ihres Vertrauens den umständlichen und teilweise langwierigen Wegüber Betreuungsgerichte und Behörden ersparen.„Ein gutes Gefühl!“Elsa (79) und Heinrich (80) Wohlgehagen aus RickertRechtzeitig beginnen:Erben ohne SteuerDie SteuersätzeWert des SteuerklassesteuerpflichtigenVermögens bis75 000 €I7 %II15 %III300 000 € 11 % 20 %600 000 € 15 % 25 %30 %6 000 000 € 19 % 30 %13 000 000 € 23 % 35 %26 000 000 € 27 % 40 % 50 %über 26 000 000 € 30 % 43 %Wie viel steuerfrei bleibtSchenkung/ Steuer- FreiklasseErbschaft anbetragEhe- undLebenspartner 500 000 €Kinder I 400 000 €Enkel 200 000 €Eltern im Falleeiner Erbschaft 100 000 €Eltern im Falleeiner Schenkung,Geschwister, Neffen, IINichten, Schwieger-20 000 €eltern, Schwiegerkinder,StiefelternNichtverwandte III 20 000 €Quelle: ErbschaftsteuergesetzSparen Sie Steuern, indem Sie Vermögenals Schenkung schon zu Lebzeiten IhrenKindern weitergeben. Eltern können jedemKind 400 000 Euro schenken – steuerfrei. BeiEnkeln sind steuerfreie Schenkungen bis200 000 Euro möglich. Die genanntenFreibeträge können alle zehn Jahre neu inAnspruch genommen werden.Tipp: Nutzen Sie eine praktische Checklistezum Download. Sie zeigt Ihnen, woHandlungsbedarf besteht:www.spk-mittelholstein.de/erbenDie Sparkasse hat uns in allen Lebensphasenprivat und beruflich begleitet. Durch Anstoßunseres Berater Herrn Marxen haben wir jetzt einThema bewegt, das wir lange <strong>vor</strong> uns hergeschobenhaben: Wir haben für den Fall der Fälle unsereindividuellen Wünsche in einem Testament, einerPatientenverfügung und einer Generalvollmachtgeregelt. Wir wollen nicht warten, bis Dritte, vielleichtsogar Fremde, das für uns tun. Es ist ein gutes, nachhaltigesGefühl für uns und unsere Kinder.UnserTippGleich Termin vereinbaren, alles regelnund das „Alles-geregelt-Buch“ in IhrerSparkassen-Filiale abholen!„Der Verantwortungnachkommen.“Klaus-Martin Marxen, TeamleiterPrivatkunden der SparkasseMittelholstein AGFür mich ist es eine Selbstverständlichkeit,meine Kundenauch auf sensible Themenanzusprechen. So empfehleich ihnen, losgelöstvom Alter, ihrer Verantwortungnachzukommenund rechtzeitig alles nachdem eigenen Willen zuregeln. Das verstehe ichunter fair, menschlich undnah!GELD2012 GELD2013 217 33MiHo_Geld_01_2013_033 33 22.02.13 15:59