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Fair. Menschlich. Nah. - Meine Bank vor Ort

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Vermögensnachfolgeregelung –Estate PlanningMit dem Blick indie ZukunftFür Familie, Firma und Vermögen: Eine präzise Nachlass- und Nachfolgeplanungist eine große Hilfe – auch für die nächsten Generationen.Große persönliche Ereignisse, gesundheitliche Einschränkungen oder anstehendemedizinische Eingriffe bereiten auch Sorgen, weil Vieles zwar gedanklich klar undtransparent ist, aber noch nicht eindeutig geregelt wurde. Dabei ist wichtig: Die Vermögenssicherung,der Familienfrieden, die Absicherung des Lebenspartners und dieVertretung im Krankheitsfall gegenüber Ärzten, Krankenkassen und Behörden. 75 Prozentder deutschen Bevölkerung haben laut Studien dafür keinerlei Vorsorge getroffen.Zugleich wachsen die Ansprüche an qualifizierte Beratung rund um eine optimale Vermögensnachfolgeplanungmit der Komplexität erbschafts-, steuer- und gesellschaftsrechtlicherRahmenbedingungen. Genau diese Leistung gehört zur ganzheitlichenBeratung der Sparkasse Mittelholstein AG. Mit dem sogenannten „Estate Planning“,der Vermögensnachfolgeregelung, können wir rechtzeitig durch wohlüberlegte RegelungenFrieden in der Familie und ggf. der Firma stiften. Dazu gehört zunächst eineInventur Ihrer Vermögenswerte und eine qualifizierte Analyse Ihrer individuellen Situationfür eine konkrete Vermögensnachfolgeplanung. Sie bestimmen die Erben undIhr Erbe. Bei der Formulierung des Testaments hilft Ihnen ein Notar aus unserem Beratungsnetzwerk.Im Hinblick auf die Erbschaftssteuer können Sie erwägen, den zukünftigenErben bereits zu Lebzeiten Vermögensteile durch Schenkung zu übertragen. Einregelmäßiger Abgleich Ihrer Planungen auf veränderte Lebenssituationen sorgt dafür,dass Ihre Ziele und Wünsche stets gewahrt bleiben. Estate Planning bedeutet auch,Ihre Vertretung im Krankheitsfall rechtzeitig zu regeln. Wir möchten Ihren Angehörigenbzw. Personen Ihres Vertrauens den umständlichen und teilweise langwierigen Wegüber Betreuungsgerichte und Behörden ersparen.„Ein gutes Gefühl!“Elsa (79) und Heinrich (80) Wohlgehagen aus RickertRechtzeitig beginnen:Erben ohne SteuerDie SteuersätzeWert des SteuerklassesteuerpflichtigenVermögens bis75 000 €I7 %II15 %III300 000 € 11 % 20 %600 000 € 15 % 25 %30 %6 000 000 € 19 % 30 %13 000 000 € 23 % 35 %26 000 000 € 27 % 40 % 50 %über 26 000 000 € 30 % 43 %Wie viel steuerfrei bleibtSchenkung/ Steuer- FreiklasseErbschaft anbetragEhe- undLebenspartner 500 000 €Kinder I 400 000 €Enkel 200 000 €Eltern im Falleeiner Erbschaft 100 000 €Eltern im Falleeiner Schenkung,Geschwister, Neffen, IINichten, Schwieger-20 000 €eltern, Schwiegerkinder,StiefelternNichtverwandte III 20 000 €Quelle: ErbschaftsteuergesetzSparen Sie Steuern, indem Sie Vermögenals Schenkung schon zu Lebzeiten IhrenKindern weitergeben. Eltern können jedemKind 400 000 Euro schenken – steuerfrei. BeiEnkeln sind steuerfreie Schenkungen bis200 000 Euro möglich. Die genanntenFreibeträge können alle zehn Jahre neu inAnspruch genommen werden.Tipp: Nutzen Sie eine praktische Checklistezum Download. Sie zeigt Ihnen, woHandlungsbedarf besteht:www.spk-mittelholstein.de/erbenDie Sparkasse hat uns in allen Lebensphasenprivat und beruflich begleitet. Durch Anstoßunseres Berater Herrn Marxen haben wir jetzt einThema bewegt, das wir lange <strong>vor</strong> uns hergeschobenhaben: Wir haben für den Fall der Fälle unsereindividuellen Wünsche in einem Testament, einerPatientenverfügung und einer Generalvollmachtgeregelt. Wir wollen nicht warten, bis Dritte, vielleichtsogar Fremde, das für uns tun. Es ist ein gutes, nachhaltigesGefühl für uns und unsere Kinder.UnserTippGleich Termin vereinbaren, alles regelnund das „Alles-geregelt-Buch“ in IhrerSparkassen-Filiale abholen!„Der Verantwortungnachkommen.“Klaus-Martin Marxen, TeamleiterPrivatkunden der SparkasseMittelholstein AGFür mich ist es eine Selbstverständlichkeit,meine Kundenauch auf sensible Themenanzusprechen. So empfehleich ihnen, losgelöstvom Alter, ihrer Verantwortungnachzukommenund rechtzeitig alles nachdem eigenen Willen zuregeln. Das verstehe ichunter fair, menschlich undnah!GELD2012 GELD2013 217 33MiHo_Geld_01_2013_033 33 22.02.13 15:59

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