13.07.2015 Aufrufe

pdf-Datei - Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen

pdf-Datei - Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen

pdf-Datei - Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(2) Die/ der Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte <strong>des</strong> Behindertenbei-rates,bereitet die Sitzung vor und führt <strong>des</strong>sen Beschlüsse durch. Hierzu leistet derLandkreis Stade verwaltungsmäßige und technische Hilfe und stellt Räume fürdie Sitzungen zur Verfügung.(3) Die/ der Vorsitzende <strong>des</strong> Behindertenbeirates ist beraten<strong>des</strong> Mitglied imAusschuss für Soziales, Gesundheit und Sport <strong>des</strong> Landkreises Stade. ImVerhinderungsfall ist die/ der stellvertretende Vorsitzende <strong>des</strong> Behindertenbeirateszur Teilnahme an den Sitzungen <strong>des</strong> Ausschusses für Soziales,Gesundheit und Sport berechtigt.(4) Die/ der Vorsitzende vertritt den Behindertenbeirat nach Außen.§ 7 Sitzungen(1) Der Behindertenbeirat wird von der/ dem Vorsitzenden unter Mitteilung derTagesordnung mit zweiwöchiger Ladungsfrist einberufen. Die Tagesordnungkann zu Beginn der Sitzung durch Mehrheitsbeschluss geändert oder ergänztwerden. Die/ der Vorsitzende leitet die Sitzung.(2) Der Behindertenbeirat ist (min<strong>des</strong>tens) zweimal im Jahr einzuberufen. Er istferner einzuberufen, wenn die Mehrheit der Mitglieder dies unter Angabe <strong>des</strong>Beratungsgegenstan<strong>des</strong> beantragt.(3) Die Sitzungen <strong>des</strong> Behindertenbeirates sind in der Regel öffentlich; werden imEinzelfall berechtigte Interessen Dritter berührt, ist in nichtöffentlicher Sitzung zuverhandeln.(4) Der Behindertenbeirat kann zu Fachfragen sachverständige Personen odervon kommunalen Ratsgremien gewählte oder benannte Behindertenbeauf-tragteoder Vertreter/innen der örtlichen Behindertenbeiräte der Gemeinden und Städtezur Beratung hinzuziehen.(5) Die erste Sitzung einer Amtsperiode wird von der Kreisverwaltung einberufen.Unter ihrer Leitung erfolgt die Wahl der/ <strong>des</strong> Vorsitzenden und ihres/ seinesStellvertreters. Entsprechen<strong>des</strong> gilt für eine notwendige außerordentlicheNeuwahl.62

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!