pdf-Datei - Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen
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e) Beschlüsse <strong>des</strong> Behindertenbeirats werden dokumentiert undabgelegt.f) Über eingehende Anfragen an den Behindertenbeirat wird auf dernächsten Sitzung informiert.g) Protokoll Über die Sitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Essoll über die anwesenden Mitglieder <strong>des</strong> Behindertenbeirats, Anfang undSchluss der Sitzung, die Tagesordnung und Beschlüsse (Abstimmungsergebnis)Auskunft geben. Das Protokoll wird, wenn möglich,reihum erstellt. Das Protokoll wird bei der nächsten Sitzung bestätigtoder korrigiert. Die Protokolle sind für die laufende und die folgendeAmtszeit aufzubewahren.79