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pdf-Datei - Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen

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§ 2 Aufgaben(1) Der Behindertenbeirat der Stadt Oldenburg tritt für die Interessen von allenMenschen mit Behinderungen mit dem Ziel der Verwirklichung derbehindertenpolitischen Ziele Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe ein.(2) Der Behindertenbeirat der Stadt Oldenburg arbeitet eng mit der StadtOldenburg, mit den in der Behindertenarbeit tätigen Vereinen, Verbänden undOrganisationen sowie den in der Stadt vertretenen Selbsthilfegruppenzusammen.(3) Eine Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten undBehindertenbeiräten anderer Kommunen und mit demLan<strong>des</strong>behindertenbeauftragten ist anzustreben. Der Behindertenbeirat hat dasRecht, die Mitgliedschaft im Lan<strong>des</strong>behindertenrat <strong>Niedersachsen</strong> zu erwerben.(4) Auf Wunsch <strong>des</strong> Rates der Stadt Oldenburg, seiner Ausschüsse oder derVerwaltung hat sich der Behindertenbeirat zu den Angelegenheiten derbehinderter Menschen und zu behindertenspezifischen Fragen in Oldenburg zuäußern. Der Behindertenbeirat hat bei Bedarf ein Vorschlagsrecht für die Wahlvon beratenden Mitgliedern in städtische Ausschüsse oder in sonstige Beiräte,Kommissionen und ähnliche Einrichtungen. Der Behindertenbeirat berät undunterstützt politische Gremien, Ausschüsse und die Verwaltung durchAnregungen, Anfragen, Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen in allenFragen und Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen betreffen. DieMitwirkungsrechte <strong>des</strong> Behindertenbeirates sind das Recht auf Information,Anhörung und Antragstellung im Rahmen der geltenden gesetzlichenVorschriften, insbesondere der NGO.(5) Die Schwerpunkte der Arbeit <strong>des</strong> Behindertenbeirates ergeben sich aus denkonkreten Bedürfnissen vor Ort.(6) Der Behindertenbeirat ist parteipolitisch und konfessionell neutral undunabhängig. Er ist nicht an Weisungen der Politik, der Verwaltung oder Verbändegebunden. Die Mitglieder <strong>des</strong> Behindertenbeirates üben ihre Tätigkeitehrenamtlich aus.73

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