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pdf-Datei - Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen

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§ 2 Öffentlichkeit(1) An öffentlichen Sitzungen <strong>des</strong> Behindertenbeirates könnenZuhörerinnen/Zuhörer teilnehmen.(2) Sachverständige Personen können zu den Sitzungen bei Fachfrageneingeladen werden.§ 3 Vorsitz und Vertretung(1) Der Beirat für Menschen mit Behinderung wählt in seiner ersten Sitzungaus seiner Mitte mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder für dieDauer einer Amtszeit den/die Vorsitzende/n und <strong>des</strong>sen/derenStellvertreter/in und einen/eine Schriftführer/in.(2) Sind der/die Vorsitzende und <strong>des</strong>sen/deren Stellvertreter/in verhindert,wählt der Beirat für die Dauer der Verhinderung, längstens für die Dauerder Sitzung, eine(n) Vorsitzende(n) aus seiner Mitte.(3) Ist der Schriftführer verhindert, wählt der Vorsitzende ein Mitglied aus,welches die Niederschrift fertigt.§ 4 SitzungsverlaufDer regelmäßige Sitzungsverlauf sollte wie folgt aussehen:a) Eröffnung der Sitzung und Begrüßungb) Genehmigung der Niederschrift der vorhergegangenen Sitzungc) Bericht <strong>des</strong> Vorsitzendend) Aussprache zum Berichte) Beratung über die Tagesordnungspunktef) Verschiedenesg) Terminvereinbarung für die nächste Sitzungh) Schließung der Sitzung65

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