pdf-Datei - Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen
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§ 5 Amtszeit <strong>des</strong> BeiratesDie Amtszeit <strong>des</strong> Beirates beträgt zwei Jahre.Sie beginnt mit der Wahl.§ 6 Rechtsstellung der MitgliederDie Mitglieder <strong>des</strong> Beirates über ihre Tätigkeit ehrenamtlich für die Stadt Sykeaus.§ 7 Geschäftsführung1. Der Beirat wählt für die Dauer seiner Amtszeit aus seiner Mitte einenVorstand, der aus folgenden Personen besteht:.a) 1. Vorsitzende/rb) 2. Vorsitzende/rc) 1. Schriftführer/inDie Wahl erfolgt mit Stimmenmehrheit der Mitglieder <strong>des</strong> Beirates.2. Je<strong>des</strong> Mitglied <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> ist allein vertretungsberechtigt.3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte, bereitet die Sitzungen <strong>des</strong>Beirates vor und veranlasst die Ausführung der Beschlüsse. Hierzu leistet derFachbereich Ordnung und Soziales der Verwaltung der Stadt Sykeverwaltungsmäßige und technische Hilfe im Rahmen seiner personellen undtechnischen Möglichkeiten.4. Die / Der Vorsitzende vertritt den Beirat nach außen.§ 8 Sitzungen1. Der Beirat wird vom Vorsitzenden unter Mitteilung der Tagesordnungeinberufen. Die Ladungsfrist beträgt eine Woche.Die Tagesordnung kann in der Sitzung geändert oder ergänzt werden.83