Nutzungs- und Bauvorschriften - Gemeinde Glarus
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4. ERSCHLIESSUNGSVORSCHRIFTENRIFTENErschliessungArt. 301 Die Erschliessungsanlagen für Verkehr, Wasser, Abwasser, Energieusw. richten sich nach dem <strong>Nutzungs</strong>plan <strong>und</strong> den <strong>Nutzungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bauvorschriften</strong>.Diese Anlagen sind nach den genehmigten Plänen entsprechenddem Erschliessungsprogramm <strong>und</strong> der baulichen Entwicklung zuerstellen, auszubauen <strong>und</strong> zu unterhalten.2 Der <strong>Gemeinde</strong>rat erlässt das Erschliessungsprogramm gemäss Art. 19Abs. 2 RPG.3 Innerhalb der Bauzone sowie in der Landschaftsschutzzone sind Telefonleitungen<strong>und</strong> elektrische Leitungen in den Boden zu verlegenBegriffsschema zu den Erschliessungsvorschriften16