Nutzungs- und Bauvorschriften - Gemeinde Glarus
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3 Alle zur Zeit des Inkrafttretens dieser <strong>Nutzungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bauvorschriften</strong>hängigen, noch nicht rechtskräftig entschiedenen Baugesuche, unterliegenden Bestimmungen der bisherigen Bauordnung.Genehmigt anlässlich der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 22. Nov. 2002Namens des <strong>Gemeinde</strong>ratesDie Präsidentin:Der <strong>Gemeinde</strong>schreiber:K. Meier-ProbstW. HeftiGenehmigt vom Regierungsrat: <strong>Glarus</strong>, den 17. Juni 2003Namens des RegierungsratesDer Ratsschreiber:lic. iur. Hansjörg Dürst30