13.07.2015 Aufrufe

Nutzungs- und Bauvorschriften - Gemeinde Glarus

Nutzungs- und Bauvorschriften - Gemeinde Glarus

Nutzungs- und Bauvorschriften - Gemeinde Glarus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

guten gestalterischen Einordnung ins Ortsbild dient sowie Quartier- <strong>und</strong>Zentrumsaktivitäten fördert oder Wohnverhältnisse verbessert.4 Wesentliche Veränderungen bestehender Straßenzüge sowie von Plätzen<strong>und</strong> Hofräumen dürfen nur auf Gr<strong>und</strong> eines Überbauungsplanesbewilligt werden.WohnzonenArt. 111 Die Wohnzonen sollen ruhige <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>e Wohnverhältnisse gewährleisten.Nicht störende Dienstleistungs- <strong>und</strong> Produktionsbetriebe sind zulässig.Art. 12Wohn- <strong>und</strong> Gewerbezone 1 Die Wohn- <strong>und</strong> Gewerbezone ist für mässig störende Produktions- <strong>und</strong>Dienstleistungsbetriebe bestimmt.2 Wohnraum kann erstellt werden, sofern dieser baulich mit dem Betriebverb<strong>und</strong>en ist <strong>und</strong> die Wohnfläche 100 % der Gewerbefläche nicht überschreitet.Bestehende Bauten können eingerechnet werden.3 Die Zweckbestimmung der betrieblich genutzten Flächen ist durch Auflagenin der Baubewilligung sicherzustellen.GewerbezoneIndustrie- <strong>und</strong>GewerbezoneArt. 131 In der Gewerbezone sind mässig störende Gewerbebetriebe zulässig.Es ist maximal eine Wohnung gestattet. Das Erdgeschoss oder wenigstensein Vollgeschoss, ist gewerblich zu nutzen <strong>und</strong> darf auch nachträglichnicht in ein Wohngeschoss umgebaut werden.Art. . 141 Die Industrie- <strong>und</strong> Gewerbezone ist für industrielle <strong>und</strong> gewerbliche Betriebebestimmt, insbesondere für solche, die in den anderen Zonenausgeschlossen sind. Industrie- <strong>und</strong> Gewerbebauten dürfen die Gebäudehöhevon 15 m nicht überschreiten. Ausgenommen sind funktionalnotwendige Anlageteile. Wohnungen dürfen nur für betrieblich an denStandort geb<strong>und</strong>enes Personal bewilligt werden.2 Störende Eingriffe <strong>und</strong> schädliche Auswirkungen auf die Umgebungsind durch geeignete Massnahmen zu vermeiden.Zone für öffentliche Bauten<strong>und</strong> AnlagenArt. 151 Die Zone für öffentliche Bauten <strong>und</strong> Anlagen ist für Bauten <strong>und</strong> Anlagenbestimmt, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Kann das zudiesen Zwecken benötigte private Land nicht gütlich erworben werden,so richtet sich der Erwerb durch Enteignung nach Artikel 148 ff des Einführungsgesetzeszum Zivilgesetzbuch.9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!