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Audit-Bericht von 2013

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PSP_RT_FM_PS_2.7_gPage: 21 / 35Updated: 09/01/<strong>2013</strong>; MRApproved: 09/01/<strong>2013</strong>; CHUÖffentliche Zusammenfassung<strong>Audit</strong>berichtAuf Basis eines umfangreichen Wildtiermonitorings (Ergebnisse und <strong>Bericht</strong> zumPilotprojekt Hetzingen liegen vor, Striepen 28.01.<strong>2013</strong>) hat das NationalparkForstamt den Vorschlag auf genommen, die Wildtierregulierung wiederaufzunehmen und entsprechend den Entwurf des Jagdplanes <strong>2013</strong> inAbstimmung mit dem Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz(LANUV) und der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung(FJW) des Landesbetriebes erarbeitet.Der Plan wurde im April <strong>2013</strong> in den Gremien des Nationalparks und mit denzuständigen Behörden beraten und zur Abstimmung gebracht, eine künftigeBejagung ist entgegen der Naturparkverordnung beschlossen worden und soll imJagdjahr <strong>2013</strong>/2014 umgesetzt werden.In Abwägung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der Bemühung um eineWildstandsregulierung ist Minor CAR 2012-02 zu verifizieren und als erfüllt zuwerten. Die Ergebnisse des kommenden Jahresabschusses sind der GFA mit zuteilen und werden im nächsten <strong>Audit</strong> geprüft werden.Minor CAR 2012-3: Erschließungssystem, RückegassenabständeGeltungsbereich Gesamtbetrieb, bzw. Gruppenleitungdes CAR:Gruppenmitglied(er):FSC P & C: Deutscher FSC-Standard (Version 2-2), 6.5.1Standard / Norm: 6.5.1Das Erschließungssystem wird an der langfristigen Waldbehandlung im Sinne<strong>von</strong> 6.3 ausgerichtet und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnissegeländeangepasst so angelegt, dass möglichst wenig Waldboden befahren wird;ausgenommen ist die Befahrung nach Maßgabe <strong>von</strong> 6.5.6.(Siehe 7.1.11, siehe Anhang I zu „Waldboden“, „langfristig“)Abweichung/Begründung:ErforderlicheKorrektur:Im Nationalpark Eifel, FBB Mariawald, Bestand „Lorbacher Garten“ wurde einDouglasienbestand <strong>von</strong> der Firma Eigelshofen auf dem Stock gekauft und imKahlschlag genutzt. Die Rückung des genutzten Holzes erfolgte auf Rückgassen,die deutlich <strong>von</strong> dem vertraglich vereinbarten Rückegassenabstand <strong>von</strong> 40 mabwich. In Teilbereichen des Bestandes lagen die Fahrspuren desRückefahrzeuges nur 15 bis 20 Meter auseinander oder kreuzten sich.Der Forstbetrieb muss innerhalb des unten festgelegten Zeitrahmens geeigneteMaßnahmen ergreifen, um die im <strong>Audit</strong> festgestellten Abweichungen zukorrigieren. Die Maßnahmen müssen die aktuelle Abweichung ausreichendkorrigieren und ein zukünftiges Wiederauftreten wirksam verhindern.Über die Umsetzung der Maßnahmen ist der GFA zu berichten. EntsprechendeNachweise sind an certification@gfa-group.de zu senden.Zeitrahmen: Nächstes <strong>Audit</strong>Status: Erfüllt, 19.03.<strong>2013</strong>Begründung oder In einem Vor Ort-Termin mit dem zuständigen Leiter des NationalparkbezirksKonsequenzen: Mariawald ist am 15.02.2012 der Sachverhalt geklärt worden. Danach wurden imBereich der Abteilung 511e bewusst in Abänderung des alten Gassensystemsdie Gassenabstände und Erschließungsvariante unter Aspekten der höchstmöglichen Sicherheit für Waldbesucher (stark frequentierterausgewiesener Wanderweg im Süden der Abteilung) herzustellen sowie keine Gefährdung für den öffentlichen Straßenverkehr (an zweiSeiten umfasst die Landstraße L249 die Abteilung) zu erzeugenauf die geringst mögliche Beeinträchtigung der Bearbeitungsfläche(Reduzierung der Forwarder –Beladung um die Hälfte) hinzuwirkenneu gewählt.Hierzu liegt ein Aktenvermerk vom 15.02.2012 vor. Die Unterlage ist am22.03.<strong>2013</strong> der GFA zugesandt worden.Die gewählten Gassenabstände sind bewusst, in Anbetracht o.g. Aspekteangelegt worden. Der Unternehmer wurde vom Forstamt eingewiesen und hatsich mit einer Ausnahme an die Abstände gehalten. Bezüglich der einen Quer-

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