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Protokoll - LINKE. Hanau

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Stv Hog möchte den Worst-Case, der Aufhebung der Ausschreibung falls kein wirtschaftliches<br />

Angebot vorliege, beschrieben bekommen.<br />

Dr. Otting erläutert, dass mit der Einleitung der Angebotsphase auf Basis der vorliegenden<br />

Zahlen und Fakten das Vorhaben als wirtschaftlich und machbar eingestuft<br />

werde. Wenn sich die Angebote dann erheblich von den Basisgrundlagen entfernen und<br />

nicht zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führen, bestehe die Möglichkeit die Ausschreibung<br />

aufzuheben.<br />

Stv Feistel interessiert sich für die Absicherung eines kombinierten Einkaufszentrums<br />

mit Bibliothek vor Ladenleerständen und wie man dem Entgegenwirken könne.<br />

Dr. Otting weist darauf hin, dass hier nicht nur die Pflicht festgelegt werde, die Gebäude<br />

am Freiheitsplatz zu errichten, sondern diese auch nachhaltig zu betreiben. Er räumt<br />

ein gewisses konzeptbedingtes theoretisches Risiko ein. Man vertraue aber ein Stück<br />

weit auf die gegenseitige Befruchtung und auf die rechtlichen Sicherungen und Betriebspflichten.<br />

Diese seien aber über einen Zeitraum von 30 Jahren aber nur begrenzt<br />

möglich. Letztendlich komme es darauf an, dass das Städtebauliche Konzept und das<br />

Handelskonzept so nachhaltig und flexibel sein müsse, dass es geänderten Zeitströmungen<br />

und wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung tragen könne.<br />

Stv Dohn möchte die Rückholmöglichkeiten neben dem Erbbaurecht erläutert bekommen.<br />

Dr. Otting erklärt den Grundsatz des Erbaurechtes, wonach einem Dritten vom Eigentümer<br />

zeitlich befristet (z.B. 30 oder 99 Jahre) das Recht eingeräumt werde ein Grundstück<br />

zu bebauen und im Eigentum zu halten. Nach Zeitablauf falle das Grundstück<br />

wieder an den Eigentümer zurück, ggf. würden Abstandszahlungen für das Gebäude<br />

vereinbart. Erbbaurecht sei auch beleihbar, allerdings sei Eigentum besser finanzierbar<br />

als Erbbaurecht. Alternativen sei z.B. das Widerkaufsrecht.<br />

Stv Feistel sagt, dass sie sich unter den abstrakten Risikostrukturzahlen und unter 15<br />

% nichts vorstellen könne. Sie bittet um ein praktisches Beispiel zur Veranschaulichung.<br />

Sie möchte wissen, wie hoch das Risiko der Stadt sei und wer zahle, wenn die Maßnahme<br />

schief gehe. Auch die öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen gingen zu Lasten<br />

der Stadt, der Anlieger und letztendlich der Steuerzahler. Sie fragt, ob die Verhandlungen<br />

so fair sein werden, dass die Stadt nicht zu viel in die Pflicht genommen werde.<br />

Dr. Otting erläutert, dass die Maßnahmen für die öffentlichen Straßen und Plätze von<br />

der Stadt finanziert werden müssten. Sofern der Investor diese im Auftrag der Stadt<br />

ausführe, so werde er hierfür der Stadt auch einen Betrag in Rechnung stellen und<br />

nichts verschenken. Mit der prozentualen Gewichtung sei die Punktvergabe zur Vergleichbarkeit<br />

der Angebote gemeint. Es wurden jeweils 300 Punkte für jedes Wertungskriterium<br />

als Maximalpunktzahl festgelegt. Hauptbewertungskriterien seien Vertragliche<br />

Risikostruktur und Realisierung mit weiteren Unterkriterien z.B. Einwirkungsmöglichkeiten,<br />

Sicherheiten, Gewährleistungen. Von dieser Gesamtpunktzahl erhalte der Investor<br />

eine gewisse Punktzahl für jedes Kriterium, je nach seinem Entgegenkommen im Vergleich<br />

zu seinem Mitbewerber.<br />

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