Protokoll - LINKE. Hanau
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Stv Hog möchte den Worst-Case, der Aufhebung der Ausschreibung falls kein wirtschaftliches<br />
Angebot vorliege, beschrieben bekommen.<br />
Dr. Otting erläutert, dass mit der Einleitung der Angebotsphase auf Basis der vorliegenden<br />
Zahlen und Fakten das Vorhaben als wirtschaftlich und machbar eingestuft<br />
werde. Wenn sich die Angebote dann erheblich von den Basisgrundlagen entfernen und<br />
nicht zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führen, bestehe die Möglichkeit die Ausschreibung<br />
aufzuheben.<br />
Stv Feistel interessiert sich für die Absicherung eines kombinierten Einkaufszentrums<br />
mit Bibliothek vor Ladenleerständen und wie man dem Entgegenwirken könne.<br />
Dr. Otting weist darauf hin, dass hier nicht nur die Pflicht festgelegt werde, die Gebäude<br />
am Freiheitsplatz zu errichten, sondern diese auch nachhaltig zu betreiben. Er räumt<br />
ein gewisses konzeptbedingtes theoretisches Risiko ein. Man vertraue aber ein Stück<br />
weit auf die gegenseitige Befruchtung und auf die rechtlichen Sicherungen und Betriebspflichten.<br />
Diese seien aber über einen Zeitraum von 30 Jahren aber nur begrenzt<br />
möglich. Letztendlich komme es darauf an, dass das Städtebauliche Konzept und das<br />
Handelskonzept so nachhaltig und flexibel sein müsse, dass es geänderten Zeitströmungen<br />
und wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung tragen könne.<br />
Stv Dohn möchte die Rückholmöglichkeiten neben dem Erbbaurecht erläutert bekommen.<br />
Dr. Otting erklärt den Grundsatz des Erbaurechtes, wonach einem Dritten vom Eigentümer<br />
zeitlich befristet (z.B. 30 oder 99 Jahre) das Recht eingeräumt werde ein Grundstück<br />
zu bebauen und im Eigentum zu halten. Nach Zeitablauf falle das Grundstück<br />
wieder an den Eigentümer zurück, ggf. würden Abstandszahlungen für das Gebäude<br />
vereinbart. Erbbaurecht sei auch beleihbar, allerdings sei Eigentum besser finanzierbar<br />
als Erbbaurecht. Alternativen sei z.B. das Widerkaufsrecht.<br />
Stv Feistel sagt, dass sie sich unter den abstrakten Risikostrukturzahlen und unter 15<br />
% nichts vorstellen könne. Sie bittet um ein praktisches Beispiel zur Veranschaulichung.<br />
Sie möchte wissen, wie hoch das Risiko der Stadt sei und wer zahle, wenn die Maßnahme<br />
schief gehe. Auch die öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen gingen zu Lasten<br />
der Stadt, der Anlieger und letztendlich der Steuerzahler. Sie fragt, ob die Verhandlungen<br />
so fair sein werden, dass die Stadt nicht zu viel in die Pflicht genommen werde.<br />
Dr. Otting erläutert, dass die Maßnahmen für die öffentlichen Straßen und Plätze von<br />
der Stadt finanziert werden müssten. Sofern der Investor diese im Auftrag der Stadt<br />
ausführe, so werde er hierfür der Stadt auch einen Betrag in Rechnung stellen und<br />
nichts verschenken. Mit der prozentualen Gewichtung sei die Punktvergabe zur Vergleichbarkeit<br />
der Angebote gemeint. Es wurden jeweils 300 Punkte für jedes Wertungskriterium<br />
als Maximalpunktzahl festgelegt. Hauptbewertungskriterien seien Vertragliche<br />
Risikostruktur und Realisierung mit weiteren Unterkriterien z.B. Einwirkungsmöglichkeiten,<br />
Sicherheiten, Gewährleistungen. Von dieser Gesamtpunktzahl erhalte der Investor<br />
eine gewisse Punktzahl für jedes Kriterium, je nach seinem Entgegenkommen im Vergleich<br />
zu seinem Mitbewerber.<br />
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