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Söflinger Zeitbeer-Anzeiger vom Juni 2013 (PDF 7,9 MB)

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18 | <strong>Söflinger</strong> <strong>Anzeiger</strong> Ihr gutes Recht Ausgabe 02 | <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong>§Ihr gutes RechtThomas Schmid, Fachanwalt für Arbeits- und SozialrechtEs kracht ... und schon geht der Ärger los!Die Urlaubszeit steht vor derTür und mit Beginn der Sommerferienmuss bekanntermaßenmit einem erhöhtenVerkehrsaufkommen gerechnetwerden. Mit zunehmenderVerkehrsdichte steigt jedochauch die Zahl der Unfälle.Auch wenn es niemandem zuwünschen ist, muss ein jederVerkehrsteilnehmer täglichdamit rechnen, in einen Unfallverwickelt zu werden. Dasich Unfälle plötzlich und unerwartetereignen, ist ein richtigesund besonnenes Verhaltenam Unfallort nicht nur erforderlich,sondern spart auchim Nachhinein viel Ärger undGeld.Dass man nach einem Unfallunverzüglich anhalten, denVerletzten helfen und Angabenzur eigenen Person machenmuss, ist vielen Autofahrernbekannt. Aber nach § 34StVO hat jeder Beteiligte auchdie Pflicht Angaben über seineHaftpflichtversicherung zumachen und solange am Unfallortzu bleiben, bis er zugunstender anderen Beteiligtendie Feststellung seinesFahrzeuges und der Art seinerBeteiligung ermöglicht hat.Dies dient vor allem dazu, dassderjenige der bei dem Unfallgeschädigt wurde, im Nachhineinseinen entstandenenSach- und Personenschadenersetzt verlangen kann.Vor allem bei großem Sachschadenoder wenn vor OrtFoto: © mtsyri / fotolia.comschon Unstimmigkeit darüberherrscht, wer den Unfall verursachthat, sollte zusätzlich diePolizei hinzugezogen werden.Gleiches gilt, wenn jemandverletzt wurde. Nur wenn derUnfall ausreichend dokumentiertwerden kann, ist ein Einschaltender Polizei nicht erforderlich.Sichern Sie so viele Beweismittelwie möglich! MachenSie Fotos oder zumindest eineSkizze von der Unfallstelleund den Unfallfahrzeugen.Lassen Sie sich das Unfallprotokoll<strong>vom</strong> Unfallgegner mitDatum unterschreiben. Erstwenn der Unfall dokumentiertist, sollten die Unfallspurenbeseitigt werden. Lediglichbei Bagatellschäden (geringfügigeBlechschäden) ist daraufzu achten, dass die Fahrbahnschnellstmöglich zu räumenund im Nachhinein der Unfallzu dokumentieren ist.Wer im guten Glauben undVertrauen auf die Mitmenschenlediglich die Telefonnummernaustauscht, kanndas Nachsehen haben. Mindestenssollten Sie sich denNamen, die Nummer aus demPersonalausweis, das Kennzeichenund den Namen des gegnerischenHaftpflichtversicherersnotieren. Gibt es Zeugenfür das Unfallgeschehen, solltenunbedingt auch deren Namenund Adressen notiert werden.Auf keinen Fall sollten Sieam Unfallort eine Mitschuldeingestehen, auch wenn derUnfallhergang auf den erstenBlick eindeutig zu sein scheint.Geben Sie lediglich ihre Personalien,die Versicherung undden tatsächlichen Unfallhergangwieder.Ebenfalls sollten Sie keine„Unfallhilfe“ von der gegnerischenVersicherung annehmen.Es besteht die Gefahr,dass so unabhängige Beraterwie Anwälte und Sachverständigeumgangen werden undSie nicht den vollen Schadenersatzoder nicht alle Ihnen zustehendenSchadenspositionen ersetztbekommen.Als Geschädigter haben SieAnspruch auf eine schnelle undvollständige Schadensregulierung.War der Unfall für Sieauch bei Beachtung der größtmöglichenSorgfalt nicht zu vermeiden,können Sie Ersatz desgesamten Schadens verlangen,andernfalls wird eine Mithaftungsquotegebildet.Allein die Warnblinkanlageeinschalten und das Warndreieckaufstellen reicht also nichtaus. Denken Sie auch in einersolchen Stresssituation vorausund sichern Sie Beweismittel,damit sich im Nachhinein alleIhre Ansprüche durchsetzenAnwälteThomas Schmid & KollegenAls Fachanwaltskanzlei beraten undvertreten wir Privatpersonen, Unternehmenund soziale Einrichtungen seit über 15 Jahrenin unseren einschlägigen Rechtsgebietenlassen.Fazit: Der Anwalt Ihres Vertrauenswird Ihnen als kompetenterAnsprechpartner zu IhremRecht verhelfen. HabenSie den Unfall nicht verschuldet,zahlt die Anwaltskosten diegegnerische Versicherung ohnedass Sie eine Rechtsschutzversicherungbemühen müssen.Der Abschluß eines Verkehrssrechtsschutzesist jedochin vielen Fällen unabdingbar,um in Grenzfällen insbesonderebei unklarer Rechtslage oderbei Auslandsunfällen zu seinemRecht zu gelangen. Die Beiträgefür diesen Schutz sind relativgering gegenüber den Kostenrisiken,denen man sich im Falleeiner streitigen Auseinandersetzungausgesetzt sieht.Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:· Arbeitsrecht· Vertragsrecht· Sozialversicherungsrecht· Miet- und Immobilienrecht· Recht im Gesundheitswesen · Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht· Seniorenrecht· Erb- und Familienrecht· Soziale Absicherung im Unternehmen · Forderungseinzug und InkassoAnwälte Thomas Schmid & KollegenKapellengasse 5 Telefon 0731. 330 5589077 Ulm-Söflingen www.kanzlei-tschmid.deÜberzeugend:90 Jahre Loewe.90 Monate Garantie.Die Connect ID Jubiläums-Edition mit1 TB Festplatte und 90 Monaten Garantie.Jetzt bei uns!Connect IDJubiläums-EditionNur bis 31.08.<strong>2013</strong>Albert MüllerFon: 0731/156-652Gültig beim Kauf eines Connect ID 40 / 46Jubiläums-EditionSchlößlesgasse 12 •T 0731 / 38 39 15 • F 0731 / 38 17 40

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